Wir haben jetzt den Antrag der Fraktion der SPD – hier ist die Überweisung an den Innenausschuss vorgeschlagen.
Was, gleich abstimmen? – Gut, dann stellen wir den Antrag der SPD zur Abstimmung.Wer dem Antrag der Fraktion der SPD, Drucks. 16/5680, seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind SPD und GRÜNE. Gegenstimmen? – CDU und FDP. Das war die Mehrheit, damit ist der Antrag abgelehnt.
Ja, ziffernweise. Das ist schon gesagt worden. Noch sind wir da oben nicht ganz verkalkt, wir haben das schon mitbekommen.
Wir kommen zu Punkt 72, Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktion der CDU. Hier soll nach Ziffern abgestimmt werden.
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der FDP für ein Gesetz zur Stärkung der Finanzautonomie der hessischen Hochschulen – Drucks. 16/5671 –
Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend keine weitere Eskalation der Auseinandersetzung über Studiengebühren durch die Landesregierung und die CDU-Fraktion – Drucks. 16/5641 –
Herr Präsident, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die FDP-Fraktion macht Ihnen mit unserem Gesetzentwurf zur Stärkung der Finanzautonomie der hessischen Hochschulen heute ein Angebot,
starre Konfrontationen, Herr Kollege Kaufmann, zwischen der CDU-Fraktion auf der einen Seite und der
SPD-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf der anderen Seite, zwischen der Landesregierung auf der einen Seite und den Studierenden auf der anderen Seite in der Frage der Studiengebühren aufzubrechen.
Wir sind der Überzeugung, Herr Kollege Kaufmann, dass in diesem Saal, aber auch in den Hörsälen und auf der Straße die falsche Diskussion geführt wird,wenn man sich auf die Frage kapriziert: Studiengebühren – ja oder nein?
In Wahrheit müssen wir eine Qualitätsdebatte führen.Wir müssen eine Qualitätsdebatte über die Ziele führen, die wir an den Hochschulen erreichen wollen. Wir müssen miteinander entscheiden, welche Qualitätsziele wir an den Hochschulen etablieren wollen, um national wie international wettbewerbsfähig zu sein.Wir müssen darüber diskutieren,wie wir diese Qualitätsziele erreichen und nach dem Erreichen absichern, und wir müssen schauen, wie wir die Hochschulen so in finanzielle Autonomie versetzen, dass sie die von ihnen gesetzten Ziele aufgrund eigener autonomer Entscheidungen selbstständig erreichen können.
Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, das bedeutet auch, dass wir alle – die Politik, die Hochschulen, die Studierenden, aber auch die Wirtschaft – gemeinsam entscheiden müssen, welches Qualitätsniveau wir an unseren Hochschulen erreichen wollen und was wir für die Erreichung dieses Qualitätsniveaus zu investieren bereit sind.
Lassen Sie mich bei der Gelegenheit vorneweg gleich klarstellen: Die FDP bleibt dabei, dass die Bildung insgesamt, vom Kindergarten bis zur Hochschule, eine öffentliche Aufgabe ist.
Deswegen fordern wir in unserem Gesetzentwurf,dass die staatliche Grundfinanzierung der hessischen Hochschulen unangetastet die erste Säule der Hochschulfinanzierung bleibt. Sehr verehrte Damen und Herren, insbesondere der CDU-Fraktion,und Herr Minister Corts,die Diskussion um die Grundfinanzierung, wie Sie sie betreiben, ist nicht ganz ehrlich, denn wir haben schon heute, ganz aktuell, das Problem der Unterfinanzierung. Sie haben zweimal in bestehende Hochschulpakte eingegriffen. Das Problem der Finanzierung wird sich durch den absehbaren Anstieg der Zahl der Studierenden noch verschärfen. Die Zahl der Studierenden wird bis 2011 um 20 % steigen. Das heißt, hier wird ein Problem virulent, dessen wir uns annehmen müssen.
Wir möchten die staatliche Grundfinanzierung allerdings umstrukturieren. Wir propagieren bereits seit Jahren das Modell der Bildungsgutscheine.
Mit diesen Bildungsgutscheinen würden wir erstens erreichen,dass die Nachfragemacht und damit auch die Macht, Qualität wirksam einzufordern, in die Hand der Studierenden gelangen würden. Wir würden zweitens einen Leistungsausgleich zwischen den einzelnen Bundesländern schaffen, sodass die Bundesländer, die weniger Anstrengungen unternehmen, ausreichend viele Studienplätze zur Verfügung zu stellen, über die ausgegebenen Bildungsgutscheine die Bundesländer und deren Studienplätze mitfinanzieren müssen, wo ihre Abiturienten das Studium aufnehmen.
Ich finde es nett, dass die SPD das FDP-Modell der Bildungsgutscheine mittlerweile in der Schweiz entdeckt hat, wo es bereits umgesetzt wird. Herr Kollege Siebel, wir müssen allerdings an dieser Stelle so ehrlich sein, zu sagen, dass durch dieses Modell – auch des Ausgleichs zwischen den Bundesländern – bundesweit kein einziger Cent zusätzlich in die Hochschullandschaft investiert würde.
Von daher bleibt die FDP-Fraktion dabei – und schlägt Ihnen das mit dem vorgelegten Gesetzentwurf vor –, dass wir zusätzlich zu der ersten Säule, der staatlichen Grundfinanzierung, eine zweite Säule benötigen, nämlich die Möglichkeit finanzieller Eigenbeteiligung der Studierenden an der Hochschulausbildung. Diese Mittel brauchen wir, um ein Qualitätsniveau oberhalb – ich betone: oberhalb – der staatlichen Grundfinanzierung zu erreichen. Deswegen steht das FDP-Modell, wie es hier im Gesetzentwurf verankert ist, für fünf sehr wesentliche Punkte.
Kernstück unseres Gesetzentwurfs ist daher der § 6, in dem wir die Erreichung,Verbesserung und Sicherung der Qualität ganz konkret beschreiben. Wir verpflichten die Hochschulen, die von ihren Studierenden Studiengebühren verlangen, dazu, die Studierenden in der Regelstudienzeit zum Abschluss zu bringen.Ausreden – z. B. überfüllte Seminare und fehlende Laborplätze – gelten dann nicht mehr. Es kann nicht sein, dass für ein Seminar mit 100 Leuten, von denen die Hälfte auf dem Gang steht, Gebühren verlangt werden.
Wir verpflichten die Hochschulen, die Beratung und Betreuung der Studierenden zu intensivieren, d. h. die Relation zwischen Studierenden und Lehrenden zu verbessern. Wir wollen mit unserem Gesetzentwurf in den einzelnen Fachbereichen, im Grundsatzgremium Senat und in den Hochschulpräsidien eine Diskussion über die Qualitätsziele initiieren, die die einzelnen Fachbereiche erreichen wollen, und vor allem auch die Diskussion darüber, ob dies mit oder ohne Studiengebühren zu erreichen möglich ist.
Eines muss nämlich klar sein, sehr verehrte Damen und Herren, insbesondere von der CDU: Wer mehr bezahlt, der muss auch mehr Leistung bekommen.
Das heißt aber auch, dass die Studierenden an dieser Stelle sagen müssten, was sie persönlich in die eigene Zukunft zu investieren bereit sind. Es wird ja immer wieder bemängelt,dass Deutschland nur 1,1 % des Bruttoinlandsprodukts in den Bildungsbereich investiere, während z. B.
die USA mit 2,9 % und Japan mit ca. 3,5 % wesentlich mehr Geld in den Bildungsbereich fließen lassen. Bei dieser Diskussion müssen wir aber die Realität zur Kenntnis nehmen, die lautet, dass der Anteil der öffentlichen Mittel, den die USA und auch Japan in den Bildungssektor investieren, wie bei uns bei ungefähr 1 % des Bruttoinlandprodukts liegt und doppelt so viel Geld aus dem privaten Sektor, aus Eigenbeteiligungen der Studierenden zufließt. Ich sage für meine Fraktion ganz deutlich: Wenn man einer PTA, einer Schneiderin, einer Kosmetikerin und auch einem Meister zumutet, in die Ausbildung, für das weitere Leben zu investieren, warum kann man dies nicht in einem gewissen Maße auch einem Studierenden abverlangen?
Der zweite Punkt,der uns in unserem Gesetzentwurf eminent wichtig ist, betrifft die Qualitätsgarantie. An dieser Stelle müssen die Hochschulen sagen, was sie in den einzelnen Studiengängen an Qualität anbieten können. Das heißt, an der Stelle wird der Wettbewerb um die besten Köpfe beginnen. Ferner soll die Erreichung der gesetzten Qualitätsziele regelmäßig überprüft werden. Die Ergebnisse dieser Überprüfung werden öffentlich transparent gemacht und können zukünftig als fundierte Grundlage für die Wahl der gewünschten Hochschule durch die Studierenden genutzt werden. Es werden die eventuell noch vorhandenen Mängel aufgezeigt und entsprechende Empfehlungen gegeben, wie diese Mängel behoben werden können. Eine Qualitätsgarantie bedeutet in dem Zusammenhang natürlich auch, dass bei dauerhafter Nichterfüllung der Qualitätsziele, die gesteckt wurden, die Studierenden ihr Geld zurückbekommen.