Wenn Sie dabei noch bedenken, dass die Hoffnung grün ist, dann kommen Sie ganz schnell zu dem Schluss, dass es gut wäre, wenn Grün in der Landesregierung wäre – natürlich zusammen mit den Freunden von der Sozialdemokratie, damit es da keine Missverständnisse gibt.
Was aber hat die Regierung mit dem Entwurf zum Ersatzschulfinanzierungsgesetz jetzt vorgelegt? Wie so oft bei Frau Kultusministerin Wolff ist das leider nichts Halbes und nichts Ganzes.
Das ist sicher besser als nichts. Das verbessert die finanzielle Lage der Schulen in freier Trägerschaft ein bisschen. Aber natürlich ist das letztendlich völlig unsystematisch. Denn die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts lautet, dass die Schulen in freier Trägerschaft 80 bis 85 % ihrer realen Kosten vom Land erhalten müssen. Deshalb müssten wir uns, wenn wir ein vernünftiges Gesetz machen würden, darüber verständigen, was diese 80 bis 85 % sind und auf welcher Grundlage wir diesen Betrag berechnen. – Aber gerade vor dieser Frage drückt sich Ihr Gesetzentwurf wieder. Vielmehr wollen Sie mit dem Investitionskostenanteil, den Sie den Schulen in freier Trägerschaft jetzt gewähren wollen, eine Scheinlösung.
Das Zweite, was Sie machen – und damit ist Ihr Gesetzentwurf auch bereits erschöpft; viel mehr regeln Sie nicht –, ist, dass Sie sagen, der Gastschulbeitrag für die Schulen in freier Trägerschaft soll nicht mehr 50 % des Satzes sein, den allgemeine Schulen bekommen, sondern er soll jetzt auf 75 % steigen. Wie es nun der Stil dieser Landesregierung ist: Das ist etwas, was originär die Kommunen bezahlen müssen, was also nicht aus Landesmitteln gezahlt wird, sondern das ist Geld, das den Kommunen zusteht, und trotzdem rechnen Sie das gleich schon als Leistung des Landes dazu.Die Hälfte dessen,was Sie angeblich den Schulen in freier Trägerschaft mehr geben, wird tatsächlich von den Kommunen finanziert. Auch das gehört zur Wahrheit dazu.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Ruth Wagner (Darmstadt) (FDP): Wie hoch waren denn die Zuschüsse zu grünen Zeiten? Das möchte ich wissen! Sie haben dort doch gekürzt! – Zuruf des Abg. Hans-Jürgen Irmer (CDU))
Hier muss man die Gespräche mit den Kommunen suchen. Aber man muss ehrlich sagen, woher das Geld kommt.
Gerade im Sinne des Konnexitätsprinzips darf man sich nicht für etwas feiern, was am Ende andere bezahlen müssen.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Hans-Jürgen Irmer (CDU): Sind Sie jetzt dafür oder dagegen?)
Herr Kollege Irmer, wir sind für eine Neuregelung des Gastschulbeitrags. Ich werde Ihnen das gleich noch genauer ausführen.
In Ihrem Gesetzentwurf sagen Sie nichts zu der eklatanten Benachteiligung der Förderschulen in freier Trägerschaft.Wir wissen alle, dass das, was es dort an Landeszu
weisungen gibt, mit den realen Kosten an diesen Schulen nichts zu tun hat. Aber an dieses Problem trauen Sie sich nicht heran. Wenn es nach Ihrem Gesetzentwurf geht, werden Förderschulen in freier Trägerschaft weiterhin finanziell eklatant benachteiligt werden.
Meine Damen und Herren, warum machen Sie es eigentlich nicht wie in Hamburg? Sie können sich ja beraten lassen – dort regiert, glaube ich, auch die CDU. Dort hat man sich im Dialog mit den Schulen in freier Trägerschaft darauf verständigt, dass sie wirklich so, wie es das Bundesverfassungsgericht vorschlägt, 85 % der Mittelzuweisungen der allgemeinen Schulen erhalten.Man hat dort einen Übergangszeitraum eingeräumt, weil das natürlich für den Landeshaushalt eine immense finanzielle Herausforderung darstellt. Warum orientieren Sie sich nicht daran, sondern schaffen nur Flickwerk?
In unserem Antrag haben wir dargelegt, was in einer Novellierung der Ersatzschulfinanzierung geregelt werden müsste, die diesen Namen tatsächlich verdient.
Das Erste ist, wir müssen uns über die realen Kosten verständigen, die ein Schüler an der allgemeinen Schule verursacht. Denn das ist die Berechnungsgrundlage für die Ersatzschulfinanzierung. Das müssen wir definieren. Denn nur so kann man sinnvolle Aussagen machen – ob man 75 oder 80 % der Kosten der allgemeinen Schule finanziert. Wir dürfen nicht nur über die Prozentsätze reden, sondern wir müssen auch über die Berechnungsgrundlage reden. Aber dazu sagen Sie in Ihrem Gesetzentwurf leider nichts.
Wir müssen auch die Gastschulbeiträge neu regeln. Es wäre sogar gut, sie insgesamt neu zu regeln. Natürlich haben sie auch bei den allgemeinen Schulen nichts mit den realen Kosten für die Schulträger zu tun. Es gibt auch eine Verantwortung der Kommunen für die Ersatzschulen. Das ist völlig richtig. Aber auch hier müsste man sagen, von welcher Berechnungsgrundlage die 75 % genommen werden. Denn ansonsten ist die Angabe „75 %“ relativ hohl und hat mit den realen Kosten, mit den realen Aufwendungen, die die Ersatzschulen haben, leider nichts zu tun.
Frau Präsidentin, ich komme zum Schluss. – Stimmen Sie unserem Antrag zu, dann bringen wir den Gesetzentwurf der Landesregierung auch noch auf einen richtigen Weg. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Wagner. – Als nächstem Redner erteile ich Herrn Kollegen Weinmeister für die CDUFraktion das Wort.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Lieber Kollege Wagner, wenn Sie in Ihrer Regierungszeit als grüne Fraktion nur halb so viel Energie für die Privatschulen aufgewandt hätten, wie Sie das eben in Ihrer Rede getan haben, dann wäre den Privatschulen viel besser geholfen gewesen.
(Beifall bei der CDU – Zurufe von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abg. Ruth Wagner (Darmstadt) (FDP))
Aber um jeglicher Legendenbildung vorzubeugen – nach dem Motto, wir sind jetzt die großen Freunde der Schulen in privater Trägerschaft –, möchte ich Sie noch einmal ganz kurz auf Folgendes hinweisen:SPD und GRÜNE haben im Jahr 1996 diese Zuschüsse um 2,5 Prozentpunkte heruntergefahren und die Schulen schlichtweg im Regen stehen lassen.
Lieber Kollege Wagner,deswegen nehmen wir Ihnen auch Ihre Krokodilstränen nicht ab, die Sie heute hier vergießen. Das ist alles nicht die Wahrheit, das haben Sie früher so nicht getan.
(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Meinen Sie nicht, dass man nach zehn Jahren seine Meinung geändert haben könnte?)
Wir haben als CDU und FDP seit 1999 und als CDU alleine seit 2003 über 3.500 neue Lehrerstellen geschaffen, an denen natürlich auch die Privatschulen partizipiert haben. Wir haben die Erhöhung der Zuschüsse von 72,5 % auf 75 % wieder durchgesetzt. Daran möchte ich nur erinnern.
Als Drittes möchte ich noch darauf hinweisen, dass wir die durchschnittliche Wartezeit für die Anerkennung von Privatschulen von sieben bis acht Jahren auf drei Jahre heruntergezogen haben; und für diejenigen, die als bewährte Träger bereits anerkannt sind, haben wir sie sogar ganz gestrichen.
Deswegen: Wir haben etwas getan. Schauen wir uns einmal die einzelnen Zahlen an, etwa den Haushalt 1998.
haben wir 164,5 Millionen c für diesen Zweck im Haushalt. Das macht deutlich, dass wir die berechtigten Interessen dieser Einrichtungen wahrgenommen haben.
Bereits bei der Verabschiedung der Novelle zum Ersatzschulfinanzierungsgesetz im Jahr 2002 haben wir gesagt, dass wir die Verbesserung für Privatschulen ins Auge fassen und auch umsetzen wollen.Dies ist notwendig,und ich glaube, wir sind uns alle einig. Dies ist in diesem Hause
kein Dissens. Diese Schulen sind eine wertvolle pädagogische und methodische Ergänzung zu den staatlichen Schulen. Deswegen muss dies umgesetzt werden.
Ein wichtiger Punkt – darauf sind Sie, Herr Kollege Wagner, eingegangen – sind die Investitionskostenzuschüsse. Hier waren die Privatschulen bisher benachteiligt, das ist richtig.Denn sie haben keine bekommen.Aber wenn man über Investitionen nachdenkt, sind das eigentlich Mittel, welche die Schulträger zur Verfügung stellen müssen. Auch im staatlichen System sind hier die Schulträger gefordert.
In der Regierungsvorlage zur Novellierung des Ersatzschulfinanzierungsgesetzes haben wir dieses Thema aufgegriffen. Künftig werden den Schulen in privater Trägerschaft Zuschüsse zu Investitionen aus originären Landesmitteln gezahlt.
Auch der zweite Punkt, den ich erwähnen will, hat etwas mit Schulträgerschaft zu tun. Ich denke, viele von uns in diesem Hause haben in den letzten Wochen Postkarten von Mitgliedern, Unterstützern und Freunden der Waldorfschulen bekommen. Darin wird darauf hingewiesen, dass die Gastschulbeiträge für Schulen in privater Trägerschaft immer noch bei 50 % lägen und doch bitte auf 100 % angehoben werden sollen.