Wenn man junge Menschen entweder zur BA schicken muss, wo die Kompetenz für die Ausbildungsplatzvermittlung ist,wo die Ausbildungsplatzberatung ist,oder aber zu den Optionskommunen, und wenn auch von den Optionskommunen vielfach vorgetragen wird,dass sie das im Interesse der Jugendlichen lieber an einer Stelle konzentriert hätten, damit sie nicht von A nach B geschickt werden,dann halten wir das für eine Forderung,die,jedenfalls aus unserer Situation heraus, vernünftig ist und für die wir eintreten wollen und eintreten werden.
Meine Damen und Herren, abschließend: Wir stehen zu dem Kompromiss. Wir stehen zur Zusammenlegung von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe. Wir arbeiten weiter an der Verbesserung. Wir wollen so schnell wie möglich belastbare, valide Daten haben. Wir sind davon überzeugt, dass unsere Philosophie die richtige ist. Aber wir machen es aus einem einzigen Grund: um so schnell wie möglich Menschen in Arbeit zu bringen,die zu lange arbeitslos waren. Das sollte unser gemeinsames Bemühen sein, ganz egal, welchem Organisationsmodell man sich ursprünglich verschrieben hatte.
Eines sollte man auch machen: Wenn man Forderungen aufstellt, Herr Bocklet, dann sollte man auch etwas zur Finanzierung sagen. Sie haben in Ihrem Antrag wieder viel, viel Geld gefordert,aber Sie haben kein Wort dazu gesagt, wo der Bund das hernehmen soll. Nachher beschimpfen Sie die Bundesregierung wieder für einen unausgeglichenen Haushalt. Das eint dann in dem Fall in der Abwehr beider großen Fraktionen dieses Hauses. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, Herr Staatssekretär! Ich habe mir im Vorfeld der Pressekonferenz die Presseerklärung geben
lassen. Auffallend ist, dass die Landesregierung bei Presseerklärungen zu dem Thema im Jahre 2005 äußerst produktiv war, dass sie fast wöchentlich irgendwelche Erklärungen zu Hartz IV abgegeben hat, zur Umsetzung im Lande Hessen, und dass es seit etwa Januar ein abruptes Ende der Flut an Presseerklärungen gibt. Das heißt – um auf sie zu reagieren –: Die Behauptungen sind nicht mehr neueren Datums. Das ist richtig.Aber es war eine Vielzahl von CDU-Politikern bundesweit. Wer die Zeitungen liest – Herr Staatssekretär, ich unterstelle Ihnen, Sie lesen sie –, der wird doch nicht widersprechen können, dass jeden Tag versucht wird, den Eindruck zu erwecken, dass sich die Langzeitarbeitslosenhilfeempfänger einzig und allein der Mitnahmeeffekte bedienen, dass das Leistungsangebot für diese Langzeitarbeitslosen zu groß ist, dass all das, was im Hartz-IV-Gesetz steht, nur dazu da ist, dass man ihnen eine paradiesische Situation auf Erden schafft.
Ihre Gesetze heißen Optimierungsgesetz und Fortentwicklungsgesetz. Wahrscheinlich heißt es im Herbst „Paradiesgesetz“. Herr Staatssekretär, Fakt ist doch, dass Sie sich nicht einige wenige Punkte heraussuchen können, in denen einiges verbessert wird, und die große Zahl von 54 Punkten zur Verschlechterung des Leistungsangebots beiträgt. Das ist ein Fakt.
Es kommt ein zweiter Punkt hinzu. Sie können auch nicht kaschieren, dass diese Landesregierung in einem wesentlichen Punkt untätig ist. Sie sagen: „Mühsam, mühsam, mühsam arbeiten wir.“ Seit eineinhalb Jahren sind Sie als Arbeitsstaatssekretär dafür zuständig, dass die Datenlage so verbessert wird, dass wir den Menschen passgenau helfen können. Sie haben es in der Landesregierung nicht geschafft,das hinzubekommen,obwohl Sie sich ein Jahr lang damit gebrüstet haben,dass Sie alles organisieren,steuern und managen können. Das Management ist hundsmiserabel. Da bin nicht ich beratungsresistent, sondern da sind Sie unfähig.
Lassen Sie mich noch zu dem gestrigen großen Spitzentreffen ausführen. Es gibt hierzu auch eine Presseinformation. Das war wohl eine der wenigen, die es dieses Jahr gab. Es ist eine Presseinformation vom 19. Juni, also von vor zwei Tagen: „Gemeinsame Anstrengungen zur Verbesserung der Datenlage zeigen Erfolge.“ Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen: Die Verbesserung der Datenlage zeigt Erfolge.
Diese Landesregierung ist bis heute nicht in der Lage, einen Berichtsantrag von uns zu beantworten. Sie ist nicht in der Lage, die Große Anfrage der SPD zu beantworten. Welche Erfolge feiern Sie denn hier eigentlich? Das, was Sie in der Arbeitsmarktpolitik und mit der Umsetzung von Hartz IV machen, ist in hohem Maße blamabel. Sie werden das auch nicht kaschieren können.
Meine Damen und Herren, nun gibt es zu den Tagesordnungspunkten 40, 80 und 83, die verbunden aufgerufen wurden, keine weiteren Wortmeldungen.
Schade. – Wir überweisen vereinbarungsgemäß alle drei Anträge, Drucks. 16/5683, Drucks. 16/5722 und Drucks. 16/5733, an den Sozialpolitischen Ausschuss.
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD für ein Gesetz zur Verbesserung der Verkehrsüberwachung in hessischen Kommunen – Drucks. 16/5696 zu Drucks. 16/5212 –
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf abzulehnen.
Der Gesetzentwurf war dem Innenausschuss in der 95. Plenarsitzung am 22. Februar 2006 überwiesen worden.
Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 14.Juni 2006 behandelt und mit den Stimmen der CDU und der FDP gegen die Stimmen der SPD bei Enthaltung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die von mir eingangs wiedergegebene Beschlussempfehlung ausgesprochen.
Vielen Dank, Herr Berichterstatter. – Meine Damen und Herren, das Präsidium hat bisher keine Wortmeldungen. Dürfen wir davon ausgehen, dass Sie sofort abzustimmen wünschen?
Herr Hahn, der stellvertretende Regierungssprecher, ist auch im Raum. Herzlich willkommen, Herr Kollege.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, für die SPD steht und stand im Vordergrund bei dem Gesetz zur Verbesserung der Verkehrsüberwachung in hessischen Kommunen der Aspekt der Verbesserung der Verkehrssicherheit. Bemerkenswert allerdings fand ich die Reaktionen sowohl des hessischen Innenministers als auch des stellvertretenden Regierungssprechers Hahn zu diesem Thema. Da war bei Herrn Hahn die Rede davon, dass der Gesetzentwurf rechtlich gar nicht haltbar sei. Herr Bouffier warf uns vor, dass es nur ums Geld gehen würde. Diesen Vorwurf fand ich besonders hart und heftig, als ob es nicht sehr häufig ums Geld gehen würde, Herr Bouffier. Insofern war es auch ein bisschen amüsant.
Irgendjemand analysierte, dass es doch bemerkenswert sei, dass der Gesetzentwurf vor der Kommunalwahl eingebracht worden sei. Herr Hahn ließ sich sogar zu der Bemerkung hinreißen, dass sich die Kommunalisierung der Polizei mit diesem Gesetzentwurf aushebeln lassen würde.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn die Regierung, die FDP und Herr Hahn einen vernünftigen Vorschlag so reflektieren, dann muss in der Tat bei Ihnen die Not schon ziemlich groß sein.
Ich muss allerdings feststellen, dass nach der mündlichen Anhörung deutlich wurde, dass alle Kommunalen Spitzenverbände und die ihnen angehörenden hessischen Kommunen den Gesetzentwurf durchaus begrüßten, keine rechtlichen Probleme sehen und es gerne gesehen hätten, hätte sich die Regierung weniger hartleibig gezeigt, als sie es angekündigt und jetzt auch im Ausschuss mit ihrer Mehrheit durchgezogen hat.Ich möchte das aber akzeptieren, Demokratie ist so. Ich finde mich damit ab, dass in dieser Frage die Regierungsfraktion eine andere Auffassung hat.
Was ich Ihnen allerdings ankreide, Herr Staatsminister Bouffier, ist die Tatsache, dass Sie in dieser Sache seit vielen Jahren, etwa seit Ihrem Amtsantritt – nehmen wir einmal die 100 Tage am Anfang weg, als Sie sich einarbeiten mussten –, untätig sind. Sie nehmen billigend in Kauf, dass wegen unangemessener Verteilung, und insofern geht es natürlich ums Geld, in der Verwaltungskostenerstattung die Verkehrssicherheit in den Kommunen, die mit Rotlichtüberwachung arbeiten, gefährdet wird.
Wenn Sie schon keine rechtliche Regelung wollen – ich akzeptiere,dass das Ihre Auffassung ist,die allerdings,und das möchte ich betonen,rechtlich haltbar und auch durchführbar ist –,dann werden Sie doch wenigstens tätig.Es ist nicht nachvollziehbar, Herr Staatsminister, warum das, was für Frankfurt geht, in Darmstadt, Kassel, Offenbach oder auch in anderen kreisfreien Städten oder Kommunen nicht gehen soll. Sie lassen das Thema liegen, wahrscheinlich deshalb, weil Sie sich gegenüber Ihrem Kollegen Finanzminister nicht durchsetzen können. Hierarchieprobleme innerhalb der Regierung dürfen aber nicht Nachlässigkeit in der Verkehrsüberwachung begründen.
Wenn Sie schon kein Gesetz wollen, dann verändern Sie etwas in der Finanzausstattung der Kommunen in diesem Bereich. Es geht um die Verkehrssicherheit in den Städten.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Bei den Ausführungen eben konnte man zumindest im Nebensatz eine kleine Abkehr von der ursprünglichen Intention verstehen, ein bisschen eingeschränkt. Das Thema, über das wir reden, ist nicht etwas, was seit den letzten Jahren, etwa seit 1999, aktuell ist. Meiner Kenntnis nach geht das zurück bis in die Siebzigerjahre. Wir reden also über einen Zeitraum von 30 Jahren, in denen sich dieses System offensichtlich bewährt hat und in dem dieses System dazu beigetragen hat, dass wir eine Verfahrenssicherheit und ein einheitliches Verfahren in Hessen bei den entsprechenden Fällen haben. Das Land zahlt über die Verwaltungskostenpauschale hinaus nach meiner Kenntnis mitt
lerweile ca. 1,1 Millionen c p. a. für Wartung und Pflege der vorhandenen Anlagen, wie beispielsweise Rotlichtkameras oder Ähnliches.
Ich möchte auf einen Punkt zurückkommen und darauf, dass Sie mir eine Antwort immer noch nicht gegeben haben. Das wurde im Ausschuss und in der ersten Lesung angesprochen. Ihr Beispiel mit Darmstadt ziehen Sie jetzt vornehm zurück, denn es hinkt. Es hat sich nichts daran geändert, wenn die herkommen und berichten, die Verkehrsüberwachung müsste in Darmstadt eingestellt werden, weil die Anlage 180.000 c kostet. Meiner Kenntnis nach hat der Haushalt der Stadt Darmstadt einen Gesamtetat um die 300 Millionen c. Bin ich richtig informiert?
Noch mehr. Dann stimmt die Rechnung schon gar nicht mehr. – Im Übrigen kommen Sie hier an und machen ein Thema auf,das eigentlich eine kommunale Angelegenheit betrifft.
Wir haben in Hessen eine zentrale Verwarn- und Bußgeldstelle, die sich über mehrere Jahrzehnte hinweg bewährt hat. Wir haben Verfahrenssicherheit, wir haben einen Verfahrensstand, der jederzeit abrufbar ist.Wir haben ein einheitliches Verfahren.Wir haben ein großes Maß an personeller Kapazität und Kenntnis vor Ort.Wenn Sie davon reden,dass das anders verteilt werden soll,müssen Sie auch die Antwort geben, was passieren würde, wenn wir dieses System, das sich bewährt hat, auf 426 Städte und Gemeinden verteilen. Dann kommen nämlich, damit einhergehend, gegenwärtig 1,7 Millionen c Personalkosten.
Das gehört aber zu der Frage dazu. Sie können doch nicht davon ausgehen, dass die Gemeinden, die diese Aufgaben bekommen, mit dem jetzigen Personal diese Arbeiten leisten können, und schon gar nicht in einem für die Betroffenen nachvollziehbaren Zeitrahmen und mit einer gewissen Rechtskenntnis.Dazu kommen über 1 Million c allein an Software und allgemeinen Ausstattungskosten, die das Land noch in Kassel investiert. Wir sprechen also über 3 Millionen c, die Sie von Kassel auf die Städte und Gemeinden verteilen wollen – an Kosten.
Wenn man das einmal gegenrechnet mit den vermuteten Einnahmen, dann relativiert sich Ihr Antrag, und zwar erstens die Sinnhaftigkeit des Antrags und zweitens die Zielrichtung. Eines sage ich Ihnen auch: Das Ganze hat tatsächlich den Anschein eines Relikts aus dem Kommunalwahlkampf. Ich tue Ihnen nicht den Gefallen, den Sie in der „Heimatzeitung“ angekündigt haben, dass wir Ihnen zu einer Mehrheit verhelfen.Wir brauchen alles Mögliche im Land, aber kein Gesetz zu diesem Thema.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Möller, in der Tat, der Kommunalwahlkampf ist vorbei. Jetzt können wir doch alle gemeinsam den Adre