Frank-Peter Kaufmann
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Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Änderungsantrags Drucks. 16/7931 – und damit in der aus der Anlage zu Drucks. 16/7941 dargestellten Fassung – in zweiter Lesung anzunehmen.
Ich biete Ihnen gerne an, die siebenseitige Anlage jetzt im Detail vorzutragen.
Herr Kollege Wagner, auf Ihren besonderen Wunsch verzichten wir darauf.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses zu dem Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zur Erleichterung von
Volksbegehren. Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf abzulehnen.
Der Gesetzentwurf war dem Innenausschuss in der 73. Plenarsitzung am 12. Juni 2005 überwiesen worden. Der Innenausschuss hat zu dem Gesetzentwurf am 18. Januar 2006 eine öffentliche Anhörung durchgeführt.
Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf zuletzt in seiner Sitzung am 24. Januar 2007 behandelt und mit den Stimmen der CDU und FDP gegen die Stimmen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der SPD den Empfehlungsbeschluss der Ablehnung gefasst. – Ich bedanke mich.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.
Der Gesetzentwurf war dem Innenausschuss in der 115. Plenarsitzung am 21. November 2006 überwiesen worden.
Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 6. Dezember 2006 behandelt und einstimmig die eben wiedergegebene Beschlussempfehlung an das Plenum ausgesprochen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Sozialpolitische Ausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in der Fassung der zweiten Lesung in dritter Lesung anzunehmen.
Der Gesetzentwurf war dem Sozialpolitischen Ausschuss in der 115. Plenarsitzung am 21. November nach der zweiten Lesung zur Vorbereitung der dritten Lesung zurücküberwiesen worden. Der Sozialpolitische Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 21. November 2006 behandelt und ist mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der FDP zu dem von mir vorgetragenen Ergebnis gelangt.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Sozialpolitische Ausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Änderungsantrags Drucks. 16/6075 in zweiter Lesung anzunehmen.
Der Gesetzentwurf war dem Sozialpolitischen Ausschuss in der 107. Plenarsitzung am 12. Juli 2006 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden.
Der Sozialpolitische Ausschuss hat zu dem Gesetzentwurf 13 Verbände und Organisationen schriftlich angehört.
Der Sozialpolitische Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 29. September 2006 behandelt und ist einstimmig zu dem von mir mitgeteilten Votum gelangt.
Zuvor war der Änderungsantrag der Fraktion der CDU, Drucks. 16/6075, ebenfalls einstimmig angenommen worden. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich möchte die Gelegenheit nutzen, den Kollegen Wagner zu vertreten und auch einmal etwas zur Harmonie beizutragen.
Ich teile Ihnen die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz über die Entrichtung rückständiger Kosten und Säumniszuschläge bei der Kraftfahrzeugzulassung mit:Der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung anzunehmen.
Der Gesetzentwurf war dem Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr in der 107. Plenarsitzung am 12. Juli 2006 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr hat sich in seiner Sitzung am 31. August 2006 mit dem Gesetzentwurf befasst und ist einstimmig zu seiner Beschlussempfehlung gelangt. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf abzulehnen.
Der Gesetzentwurf war dem Innenausschuss in der 95. Plenarsitzung am 22. Februar 2006 überwiesen worden.
Der Innenausschuss hat eine schriftliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf durchgeführt.
Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 14.Juni 2006 behandelt und mit den Stimmen der CDU und der FDP gegen die Stimmen der SPD bei Enthaltung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die von mir eingangs wiedergegebene Beschlussempfehlung ausgesprochen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in dritter Lesung anzunehmen.
Der Gesetzentwurf war dem Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr in der 80. Plenarsitzung am 12. Oktober 2005 nach der zweiten Lesung zur Vorbereitung der dritten Lesung zurücküberwiesen worden.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 10. November 2005 behandelt und ist mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu dem von mir vorgetragenen Votum gelangt.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung anzunehmen.
Der Gesetzentwurf war dem Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr in der 68. Plenarsitzung am 27. April 2005 überwiesen worden. Der Änderungsantrag Drucks. 16/4478 war dem Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr am 28. September 2005 vom Präsidenten überwiesen worden.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr hat zu dem Gesetzentwurf und zu dem Antrag Drucks. 16/3753 am 30. Juni 2005 eine öffentlichen Anhörung betroffener Verbände und Organisationen durchgeführt. Der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr hat sich in seiner Sitzung am 29. September 2005 mit dem Gesetzentwurf befasst und ist mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu der von mir eingangs erwähnten Empfehlung gekommen. Zuvor war der Änderungsantrag Drucks. 16/4478 mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der SPD abgelehnt worden. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung anzunehmen.
Der Gesetzentwurf war dem Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr in der 71. Plenarsitzung am 8. Juni 2005 zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr hat in seiner Sitzung am 8. September 2005 eine Anhörung durchge
führt und ist daraufhin mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der SPD zu dem von mir vorgetragenen Votum gelangt.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Angesichts der späten Stunde gebe ich Ihnen einen stark zusammengefassten Bericht. Auf der Drucks. 16/3870, die Ihnen allen vorliegt, finden Sie die Details.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf mit einigen in der Drucksache genannten Änderungen anzunehmen.
Der Gesetzentwurf war dem Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr in der 59. Plenarsitzung am 26. Januar 2005 überwiesen worden.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr hat eine schriftliche Anhörung betroffener Verbände und Organisationen durchgeführt.
In seiner Sitzung am 14. April 2005 hat er sich mit dem Gesetzentwurf befasst und mit den Stimmen von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimme der FDP die Beschlussempfehlung abgegeben. – Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf anzunehmen.
Der Gesetzentwurf war dem Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr in der 54. Plenarsitzung am 13. Dezember 2004
überwiesen worden. Der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr hat sich in seinen Sitzungen am 13. Januar 2005 sowie abschließend am 3. Februar 2005 mit dem Gesetzentwurf befasst und einstimmig das von mir vorgetragene Votum beschlossen. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Harmonie ist wirklich irrsinnig groß. Das kann aber nicht ewig so weitergehen. Die Rolle, die Sie mir alle zugedenken, dass ich die Harmonie jetzt störe, werde ich ausnahmsweise aber nicht übernehmen.
Herr Präsident,meine Damen und Herren,der Hauptausschuss empfiehlt dem Plenum,den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.
Der Gesetzentwurf war dem Hauptausschuss in der 50.Plenarsitzung am 23.November 2004 zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden.
Der Hauptausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 1. Dezember 2004 beraten und ist einstimmig zu dem von mir vorgetragenen Votum gelangt. – Danke schön.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach der Auseinandersetzung zur Abendstunde hin jetzt ein Stück Harmonie. Der Ältestenrat empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.
Der Gesetzentwurf war dem Ältestenrat in der 50. Plenarsitzung am 23. November 2004 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden.
Der Ältestenrat hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 7. Dezember 2004 beraten und ist einstimmig zu der Ihnen gerade vorgetragenen Beschlussempfehlung gekommen.
Herr Präsident,meine sehr verehrten Damen und Herren, lieber Kollege Hoff! Der Gesetzentwurf war dem Haushaltsausschuss in der 18. Plenarsitzung am 4. November nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden. Die Änderungsanträge wurden dem Haushaltsausschuss am 17. November 2003 vom Präsidenten überwiesen.
Der Haushaltsausschuss hat den Gesetzentwurf und die Änderungsanträge in seiner Sitzung am 19. November 2003 behandelt und mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen der SPD,des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP folgende Beschlussempfehlung gefasst:
Erstens. Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.
Zweitens. Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Plenum, zu den Einzelplänen folgende Beschlüsse zu fassen. Zu Einzelplan 01: Drucks. 16/923 soll angenommen werden. Zu Einzelplan 17: Drucks. 16/924 soll ebenfalls angenommen werden. Die erste Empfehlung erging einstimmig, die zweite Empfehlung mit den Stimmen der CDU und der FDP bei Enthaltung der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN.
Darüber hinaus hat der Haushaltsausschuss empfohlen, folgende Ermächtigung des Ministers der Finanzen mit zu beschließen: „Der Minister der Finanzen wird ermächtigt, gegebenenfalls noch auftretende offenkundige Unstimmigkeiten, Rechtschreib- und Rechenfehler zu bereinigen.“ Dieser Beschluss erging mit den Stimmen von CDU, SPD und FDP gegen die Stimmen des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.