Sigrid Erfurth

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Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Leider hat die Zeit vom Dienstagnachmittag bis heute Vormittag nicht gereicht, um im Finanzministerium einen Nachtragshaushalt zusammenzuzimmern, der auch für uns zustimmungsfähig wäre.
Die Vorlage ist um keinen Deut besser geworden. Unser Antrag, zumindest noch einen groben Verfahrensfehler auszubügeln, wurde im Haushaltsausschuss von der CDU abgelehnt. Herr Williges, Sie haben das vorgetragen.
Ich verstehe aber Ihre Konsequenzen nicht. Wir hatten beantragt, 60 Millionen c in die Rücklage einzustellen, um das Prozessrisiko für die nach unserer Meinung verfassungswidrig erhobenen Studiengebühren aufzufangen. Dem haben Sie sich verweigert, obwohl Sie sich doch auf die Fahnen geschrieben haben, das Land Hessen jetzt als einen Konzern zu begreifen und Bücher nach handelsrechtlichen Grundsätzen zu führen.
Wenn es Ihnen damit ernst wäre – das müssten Sie als Handwerker, der ordnungsgemäße Bücher führen muss, wissen –,
dann wären Sie doch verpflichtet,Rückstellungen für drohende Verluste zu bilden.
Herr Finanzminister, auch wenn Sie es nicht wahrhaben wollen: Eine Klage, die Sie mit Rückzahlungen belegt, ist ein solcher drohender Verlust. Als vorsorgender Kaufmann, der Sie nach Ihrer eigenen Definition ja sein wollen, müssen Sie dann auch periodengerechte Rückstellungen bilden. Das aber haben Sie nicht getan.
Da stellen sich für mich zwei Fragen. Entweder ist Ihnen die Sache mit dem Konzern Hessen gar nicht so ernst, wie Sie hier immer tun – dann aber bräuchten wir uns auch die Beschäftigung mit den doppischen Haushalten gar nicht so intensiv vorzunehmen, und die gemeinsame Erarbeitung von aussagekräftigen Kennzahlen für Produkte und Prozesse wäre Makulatur. Ich glaube aber nicht, dass das so ist.
Oder Sie haben vielmehr hier schlicht einen Fehler begangen. Das ist der für mich sehr viel wahrscheinlichere Fall. Sie haben einen Fehler gemacht, und Herr Pighetti hat Ihnen auch gesagt, warum Sie den gemacht haben. Dann hätte Ihr Haushalt nämlich noch schlechter ausgesehen, wenn Sie das auch noch hätten etatisieren müssen. Deshalb haben Sie das nicht getan und tun jetzt so, als sei alles in Ordnung.
In diese Falle aber gehen wir nicht. Herr Finanzminister, Sie sind verpflichtet, den Haushalt so zu gestalten, dass auch Deckung vorhanden ist. Das aber haben Sie schon mit dem nicht geschafft, was Sie uns bisher vorgeschlagen haben. Sie müssen Verantwortung dafür übernehmen, dass Sie trotz der gestiegenen Steuereinnahmen in Höhe von 1,5 Milliarden c die Nettoneuverschuldung um keinen Cent gedrückt haben, sondern ganz im Gegenteil noch in die Rücklage greifen müssen.
Herr Finanzminister, so herum wird ein Schuh daraus. Sie haben diese Verantwortung zu tragen. Die können Sie nicht anderen zuschieben.
Ich komme nochmals zu Ihrer Lieblingsausrede, dem Länderfinanzausgleich. Natürlich sind die Zahlungen in den Länderfinanzausgleich hoch, ganz unbestritten.
Unsere Recherchen haben aber ergeben, und ich habe Ihnen diese Zahlen am Dienstag
in Daten vorgetragen, die auch Ihnen zugänglich wären, wenn Sie einmal nachschauen würden, Herr Boddenberg: Im Durchschnitt der letzten Jahre sind die Zahlungen in den Länderfinanzausgleich nicht über Gebühr angestiegen,
wenn man die bereinigten Gesamtausgaben ins Verhältnis setzt.
Man muss doch sehen, in welchem Rahmen man sich bewegt.Wenn ich viel verdiene,muss ich viel Steuern zahlen; wenn ich viele Einnahmen habe, muss ich viel in den Länderfinanzausgleich zahlen. So einfach ist die Welt.
Sie nutzen doch das Argument mit dem Länderfinanzausgleich nur, um Ihren mangelnden Sparwillen nicht offenbar werden zu lassen.
Sie nutzen das doch nur als ein durchsichtiges Argument, um den Leuten zu erklären, warum Sie hier keinen einzigen Eurocent einsparen.
Wenn Sie Ihre Energie doch ein bisschen weniger auf das Jammern über den Länderfinanzausgleich richten und stattdessen zielgerichtet daran arbeiten würden, den Länderfinanzausgleich umzustrukturieren, dann wäre uns ein Stück geholfen.
Wir haben hier mehrfach deutlich gemacht – und das will ich auch heute wieder tun –, dass wir es für durchaus richtig halten, darüber nachzudenken, den Länderfinanzausgleich transparenter, gerechter und anreizkompatibler zu gestalten. Allerdings finden wir dazu nicht so richtig Ihre Vorschläge. Herr Finanzminister, da müsste doch in der Länderarbeitsgruppe ein Schritt nach vorn getan werden.
Wir wären ja bereit, da mitzugehen.
Abschließend. Dieser Nachtragshaushalt ist ein finanzpolitischer Offenbarungseid. Sie schaffen es nicht, trotz der Mehreinnahme von 1,5 Milliarden c, die Nettoneuverschuldung zu drücken.
Herr Finanzminister, Ihren Lieblingsspruch aus den letzten Jahren „vorsichtig planen – besser abschneiden“, haben Sie sich in diesem Jahr verkniffen, denn es gibt nichts,
um besser abzuschneiden. Ich denke, das müssen wir ändern.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Mir kommt jetzt die Aufgabe zu, in relativ kurzer Zeit sowohl die Stellungnahme der GRÜNEN zum Einzelplan 06 des Haushalts abzugeben als auch die Antwort der Landesregierung auf unsere Große Anfrage zur Haushalts- und Finanzsituation in Hessen zu bewerten. Das erscheint auf den ersten Blick etwas schwierig, ist aber, wenn man näher in die Thematik einsteigt, eigentlich gar nicht mehr so schwierig, denn man kann es in drei groben Schlaglichtern zusammenfassen.
Erstens. Die Landesregierung hat mit bisher ungekannter Schamlosigkeit die Verschuldung nach oben getrieben, und sie ist nicht willens, jetzt in guten Zeiten, da die Steuerquellen sprudeln, diese Verschuldung abzubauen.
Das eigentlich Schlimme an der Sache finde ich, dass man überhaupt nicht erkennt, wo es denn hingehen soll, wo Sie Maßnahmen vorsehen, um in Zukunft die Schulden zurückzufahren. Wir erleben schon den ganzen Tag eine rückwärtsgewandte Debatte und nichts, aber auch gar nichts als Ansatz für die Lösungen für morgen.
Herr Finanzminister, Sie haben bei all der Schuldenmacherei nahezu unverschämtes Glück gehabt. Die Schuldzinsen sind seit 1999 um rund 1,5 Prozentpunkte gesunken. Das lässt sich aus der Antwort auf die Fragen 22 bis 26 unserer Großen Anfrage ganz wunderbar ablesen.
Doch. Das lässt sich ablesen. Die Zinsen sind gesunken, und trotz steigender Verschuldung zahlen Sie nicht mehr an Zinsen.
Ja. Aber wenn die Zinsen weiter auf dem Niveau von 1999 geblieben wären,wäre Ihr Haushalt noch viel stärker an die Wand gefahren. Das ist doch die Tatsache, der Sie ins Auge blicken müssen.
Wir können zweitens feststellen: Die Landesregierung wirft Nebelkerzen und verkündet, nur der Länderfinanzausgleich sei schuld an der Situation. Damit will sie ein bisschen verbrämen,dass sie nicht die Kraft aufbringt,den Haushalt jetzt in guten Jahren zu sanieren. Herr Weimar, da verschweigen Sie auch ganz schamhaft, dass Sie als Vorsitzender der Finanzministerkonferenz nicht verhindern konnten, dass die Neuregelung des Länderfinanzausgleichs, die Ihnen ja immer so wichtig ist und die Sie immer so hervorheben, bis weit in das nächste Jahr hinein verschoben worden ist.Wenn es Ihnen so wichtig gewesen ist,warum haben Sie es nicht geschafft,diese Neuregelung im Länderfinanzausgleich weiter nach vorn zu ziehen und diese für Hessen wichtige Frage früher zu lösen?
Der dritte große Punkt ist: Die Landesregierung hat dem Land Hessen durch bisher beispiellose Vermögensverkäufe Vermögensgegenstände in bisher ungeahnter Höhe entzogen.
Wir bekommen dazu für die nächsten 30 Jahre neue Kosten in Form von Mietzahlungen. Diese engen den Handlungsspielraum mindestens über die nächsten fünf Legislaturperioden und noch weit darüber hinaus ein.
Bleiben wir doch einmal bei diesem Thema, und unterziehen wir die Immobilienverkäufe, die das hochgelobte Finanzierungsinstrument der Landesregierung sind, einer näheren Betrachtung. Schauen wir, was die Landesregierung in den Antworten auf unsere Große Anfrage dazu geschrieben hat.
Wir haben Sie gefragt, wie hoch denn die Mietzahlungsverpflichtungen für die verkauften Objekte in Zukunft sein werden.Die Antwort der Landesregierung – das können Sie in der Antwort auf Frage 47 nachlesen – dazu ist ziemlich kurz und schlicht. Ich zitiere:
Da in den Mietverträgen indexbezogene Anpassungsklauseln enthalten sind, können die künftigen Zahlungsverpflichtungen nicht genau angegeben werden.
Super, kann ich da nur sagen. Die künftigen Zahlungsverpflichtungen können Sie nicht genau angeben.Aber, Herr Weimar, Herr Caspar, Herr Milde, Herr Williges, und wer alles von der CDU sich hierhin gestellt und uns vorgetragen hat, wie schön doch diese Verkäufe sich für Hessen lohnen und was für ein gutes Geschäft das für Hessen ist, wie haben Sie denn dieses gute Geschäft berechnet, wenn Sie doch nicht genau wissen, wie sich diese Mietkosten in der Zukunft entwickeln?
Warum können Sie uns dann diese mathematischen Berechnungen nicht darlegen, Herr Finanzminister?
Sicher haben wir das bekommen. Aber wir haben Sie ganz konkret gefragt, wie sich denn diese Mietkosten entwickeln. Sie schreiben – Sie können das in der Antwort auf die Große Anfrage nachlesen –, Sie können es nicht genau beziffern.Entweder war das bei den Begründungen der Verkäufe nicht in Ordnung,oder Sie haben bei der Beantwortung der Großen Anfrage geschludert. Irgendetwas stimmt da nicht.
Oder es stimmt beides nicht. – Herr Weimar, es könnte auch der Fall sein, dass das genaue Nachrechnen die Auskunftsfreude zerschlagen hat. Auch das könnte der Fall sein.Jetzt hat man das noch einmal nachkalkuliert und gemerkt,dass das in die falsche Richtung geht.Herr Weimar, vielleicht ist das einer der Gründe gewesen, warum Sie den Verkauf des Portfolios Leo III zu Recht verschoben haben. Das könnte durchaus mit ins Kalkül gezogen worden sein.
Ich bezeichne das Ganze als Schleiertanz.
Vor die Ergebnisse wird immer ein Schleier gelegt. Dann wird immer ein bisschen herumgetanzt. Die Fakten werden nicht richtig und ganz freigegeben.
Diese Schleiertechnik können wir auch bei der Beantwortung der nächsten Fragen erkennen.
So dicht ist der Schleier dann doch nicht.Ab und zu dürfen wir dahinter gucken.
Sie behaupten tatsächlich, der Verkauf und die Rückmietung der Gebäude seien haushaltsrechtlich nicht als verdeckte Kreditaufnahme zu behandeln. Das kann man in der Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage nachlesen. Was ist es dann aber ansonsten? Sie mögen es vielleicht so sehen wollen und behaupten deshalb, dass das keine verdeckte Kreditaufnahme war. Aber eines steht doch fest:Ohne diese Verkäufe hätten Sie den Haushalt doch noch weiter ins Defizit gefahren.
Diese Verkäufe haben ihre Haushaltsdefizite in den Jahren 2004 bis 2006 etwas abgepuffert.
Sie haben aber damit das strukturelle Defizit erhöht.Herr Weimar, Verschleierung bringt da doch überhaupt nichts. Sie müssen schon den Fakten ins Auge sehen. Sie müssen auch bei den Antworten auf unsere Große Anfrage bei der Wahrheit bleiben. Sie haben trotz der Verkäufe den Schuldenstand Hessens in bisher ungeahnte Höhen getrieben.
Auf unsere Frage 50 antworten Sie, Sie könnten uns den vorhandenen Grundbesitzbestand zum 31. Dezember 2006 nicht mitteilen, weil man das wegen der vielen Veränderungen nur schwer schätzen könne. Da komme ich wirklich ins Grübeln. Sie haben uns immer versprochen, mit der Umstellung des Haushalts auf die Doppik werde alles neu und ganz transparent.Wenn wir anfangen, diese Transparenz einzufordern, dann haben wir ihn wieder, diesen Schleier. Wir können dann doch nicht hinter ihn schauen und bekommen die Antworten nicht, die wir von Ihnen eigentlich bekommen müssten.
Es wird Zeit, dass dieser Schleiertanz ein Ende hat und dass die Chance besteht, dass die Kraft, den Haushalt in Hessen zu sanieren, wieder aufgebracht wird.
Wir haben Ihnen mit unseren Änderungsanträgen zum Haushaltsplan ein Angebot gemacht. Sie liegen vor. Sie haben jetzt noch die Chance, einzusteigen und einen zukunftsfähigen Haushalt für Hessen zu schaffen. Ich befürchte aber, dass Sie die Kraft nicht aufbringen werden, mit uns diesen Weg für morgen zu gehen. Das ist auch gut so. Denn das werden wir ab dem nächsten Jahr machen. – Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist 23 Uhr, die richtige Zeit zum Zocken.
Meine Damen und Herren von der CDU, deshalb zocken Sie dieses Gesetz auch heute Nacht noch durch. Mit ein bisschen mehr Ruhe hätten wir es noch sorgfältiger haben können. Dann hätten wir wahrscheinlich auch den Gedanken der Prävention noch im Gesetz verankern können.
Wir haben uns auch schon über das Glückspielmonopol unterhalten. Das wird im nächsten Plenum behandelt. Sie erinnern sich an die Debatte. Das Bundesverfassungsgericht hat uns ausdrücklich aufgegeben: Das Glückspielmonopol kann nur aufrechterhalten werden,wenn wir das Glückspiel kanalisieren und wenn wir auf Prävention setzen. – Nur dann hat es überhaupt eine Chance, aufrechterhalten zu werden.
Ich komme jetzt zu Ihrem Thema. Zu Suchtprävention ist in dem Spielbankgesetz nicht ein Buchstabe geschrieben.
Ich finde, das kann man nicht machen. Wir alle wissen doch, dass das Suchtpotenzial in Spielbanken weit höher ist als beim Lottospielen, was Sie im Glückspielgesetz regeln.
Da darf man nicht rauchen, völlig klar. Trotzdem wird diese Sucht nicht dadurch gesünder, dass man nicht noch zusätzlich raucht.
Ich finde, die Erklärung des Ministeriums oder der CDU, man müsse im Spielbankgesetz keinen Hinweis auf Suchtprävention machen, ist überhaupt nicht überzeugend. Denn das Suchtpotenzial – ich habe es schon gesagt – ist bei Spielbanken höher.
Es gibt gute Beispiele, wie man den Gedanken der Suchtprävention in dem Spielbankgesetz verankern könnte. Sie können es in den Anhörungsunterlagen nachlesen. So hat z. B. die Evangelische Gesellschaft in Stuttgart mit dem Beratungs- und Behandlungszentrum für Suchterkrankungen in Baden-Württemberg gute Projekte zusammen mit Spielbanken durchgeführt.Wir hätten die Chance gehabt, hier ein fortschrittliches Gesetz zu machen und das einzubinden. Herr Irmer, diese Chance haben Sie verpasst, ganz recht, indem Sie zur Eile gedrängt haben, weil Sie diesen Gesetzentwurf unbedingt noch in diesem Plenum durchzocken wollen. Das macht es nicht besser. Hier geht Schnelligkeit vor Qualität. Das finde ich ausgesprochen schade.
Meine Damen und Herren von der CDU, auch im Spielbankgesetz haben Sie Ihre Vorstellungen von Überwachungsmechanismen wieder eindrucksvoll zum Ausdruck gebracht.
Nein, ich höre nicht auf. Ich fange erst an.
Sie wollen neben der allgemeinen Videoüberwachung auch noch zusätzliche Zutrittskontrollen über biometrische Daten verankern.Meine Damen und Herren von der CDU, ich frage in Ihre Reihen:Wozu wollen Sie – –
Ja, das muss sein.
Herr Irmer,ich darf Sie vielleicht daran erinnern,dass dieser Gesetzentwurf ein Gesetzentwurf der Landesregierung ist und dass es die Landesregierung ist, die uns diesen Zeitdruck macht. Dann erwarte ich – ich denke, das kann auch die Landesregierung von Ihnen erwarten –, dass Sie diese Sache mit dem nötigen Ernst beraten.Wenn Sie das nicht wollen, können Sie vielleicht so lange hinausgehen.
Ich war bei den biometrischen Überwachungssystemen. Ich habe an Sie die Frage gerichtet, die ich durchaus ernst meine, was Sie damit anfangen wollen. Die Spielbanken sagen uns – das finde ich durchaus schlüssig –, dass sie mit den biometrischen Überwachungssystemen keine Alterskontrolle durchführen können. Die Alterskontrolle brauchen sie aber, um den Zugang zu sichern. Also brauchen
Sie zukünftig auch persönliche Ausweiskontrollen. Warum wollen Sie denn noch zusätzlich eine biometrische Überwachung? Das ist völlig überflüssig und nur der Überwachungswut der Landesregierung geschuldet. Das ist einer der Punkte, an dem wir unsere Ablehnung dieses Gesetzentwurfes festmachen.
Mit meinem letzten Punkt möchte ich dem Herrn Finanzminister noch einmal Gelegenheit geben, dazwischenzurufen. – Jetzt geht er hinaus. Dann werde ich nicht so viel gestört.
Wir möchten die Einwände der Spielbankkommunen ernst nehmen, denn die Abgabenregelung ist einseitig zu ihren Lasten.Die Unterlagen,die wir dazu bekommen haben, überzeugen nicht wirklich.Wir können nicht so richtig nachvollziehen, warum die Sitzkommunen einseitig das Ausfallrisiko tragen.Wir können auch nicht nachvollziehen, warum beispielsweise die Ersparniseffekte, die beim Länderfinanzausgleich durch die Umsatzsteuergegenrechnung anfallen, nicht gegengerechnet worden sind.
Das reicht für uns,zu sagen:Der Ansatz war gut,das Spielbankgesetz zu ändern. Aber so, wie es ausgeführt wird, werden wir es mit Ihnen nicht mitmachen. – Danke.
Herr Minister, im ersten Teil Ihrer Antwort haben Sie gesagt, der unbestreitbare Vorteil der Region Nordosthessen liegt darin, dass man den Lkw-Verkehr noch möglichst spät durch die Nacht bringen kann. Daran knüpft meine Frage an. Sind Sie nicht auch der Auffassung, dass Sie damit auf dem besten Wege sind, auch den Menschen in der Region Nordosthessen den Nachtschlaf zu rauben, und was sind nach Ihrer Meinung die Maßnahmen, die man dagegen unternehmen muss?
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Verkauf dieses Gebäudes in Bensheim hat in der
Tat eine sehr lange Geschichte. Das zieht sich schon über mehrere Jahre hin. Aus unserer Sicht ist das Argument, das vorgetragen wird, um das Gebäude zu verkaufen, vorgeschoben. Das Argument, das in der öffentlichen Debatte genutzt wird,ist:Wir brauchen das Kinderheim nicht mehr. Der Bedarf an Heimplätzen ist nicht gegeben. Deshalb können wir die Zweckbindung aufgeben und das Haus verkaufen. – Ich denke, der tiefere Grund ist ein anderer.Der tiefere Grund – das hat auch Herr von Hunnius zum Teil hier vorgetragen – ist der, dass die Stadt Bensheim eine Möglichkeit sieht – –
Entschuldigung, der Kreis Bergstraße. Sehen Sie es mir nach, es ist spät und ich bin müde. Ich denke, wir wollen es nicht unnötig verlängern.– Der tiefere Grund für den Verkauf ist, dass der Kreis Bergstraße eine Möglichkeit sieht, seine Finanzen ein Stück weit zu sanieren. Das kann man auch der Vorlage sehr gut entnehmen. Denn da steht, wenn es sich nicht verkaufen ließe, dann würde man es auch als Kinderheim weiterbetreiben.
Wenn man das Kinderheim nicht mehr braucht, braucht man es nicht mehr. Dann muss man es auch nicht als Rückgriffsposition weiterhin betreiben. Von daher sehen wir es nur als vorgeschobenes Argument, dass die Plätze des Kinderheims nicht mehr benötigt werden.
In der ersten Verhandlung im Plenum haben wir dem Verzicht auf die Rückübertragung nicht zugestimmt.Wir werden uns heute hier genauso verhalten.
Herr Präsident, meine sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben es jetzt mit zwei Anträgen zu tun, die unterschiedlicher nicht sein könnten: mit dem Antrag der FDP, die Erbschaftsteuer abzuschaffen, und mit unserem Antrag,eine konsequente,zukunftsfähige Weiterentwicklung der Erbschaftsteuer vorzunehmen.
Als Einstieg möchte ich einige Gedanken voranstellen. Das habe ich in drei Abschnitte gegliedert.
Erstens. Die bisherige Erbschaftsteuer schleppt ein veraltetes System fort, das unsere Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung vor allem dadurch beeinträchtigt, dass es die angestrebte Vermögensbildung bei breiten Schichten der Bevölkerung behindert. Das System begünstigt eine gesellschaftlich schädliche Akkumulation größter Vermögen und der damit verbundenen Verfügungsrechte.
Zweitens. Die Erbschaftsteuertarife und die zahlreichen Gestaltungsmöglichkeiten zur Minderung und Umgehung der Steuer sind in höchstem Maße unsozial und be
günstigen einen verhältnismäßig kleinen Personenkreis und die Erwerber großer Vermögen.
Drittens. Der Lösungsansatz ist: Die verstärkte Heranziehung großer und größter Vermögen trägt der Tatsache Rechnung, dass große Vermögen regelmäßig nicht ohne eine wesentliche Zusatzleistung der Gesellschaft gebildet werden können. Sie – nämlich die verstärkte Heranziehung – dient damit dem Ziel größtmöglicher Chancengleichheit.
Diese Sätze habe ich nahezu wörtlich zitiert. Sie stammen nicht von mir. Ich stimme ihnen zwar in einigen Punkten zu; aber sie sind nicht aus meiner Feder geflossen. Möglicherweise kommen sie einigen von Ihnen bekannt vor.Ich denke besonders an die Damen und Herren von der FDP. Ich habe sie nämlich aus diesem Büchlein abgeschrieben.
Das sind die „Freiburger Thesen“ der FDP aus dem Jahre 1971, an deren Zustandekommen der ehemalige Generalsekretär der FDP, Hans-Hermann Flach, maßgeblich mitgewirkt hat.
Entschuldigung.
Gut.Aber, Herr Hahn, ich empfehle Ihnen, ab und zu einen Blick hineinzuwerfen.
Frau Wagner, dann hätten wir so etwas wie das, was heute Morgen gesagt worden ist, nicht gehört.
Das Wort „Vermögensbildung“ hatte für die FDP damals noch einen anderen Klang. Sie haben, was die Vermögensbildung betrifft, damals noch einen anderen Ansatz vertreten.
Sie haben sich aus der Tradition und der Verantwortung für die Finanzierung von Gemeinschaftsausgaben verabschiedet.
Damals waren Sie weiter als heute. Heute hören wir von Ihnen nur noch das Steuersenkungsmantra.
Frau Wagner, ich habe das sehr sorgfältig studiert, und ich konnte auch lesen, dass Sie an diesem Punkt mit der Umsetzung nicht sehr weit gekommen sind.
Heute höre ich von Ihnen – das war auch bei Herrn von Hunnius wieder der Fall – nur das Steuersenkungsmantra:
weg mit der Erbschaftsteuer, weg mit der Kfz-Steuer. So hat es jedenfalls Herr Hahn im Februar – –
Frau Wagner, welche Steuerlast wir haben, kann ich Ihnen nachher noch einmal erläutern. Ich habe alles dabei.
Weg mit der Erbschaftsteuer, weg mit der Kfz-Steuer – so hat es Herr Hahn im Februar dieses Jahres gefordert –, weg mit der Gewerbesteuer: So haben wir es auch heute wieder gehört. Die Vermögensteuer ist Ihnen ebenfalls nicht sympathisch. Die Unternehmensteuerreform muss weitere Steuersenkungen für die Unternehmen bringen.
Meine Damen und Herren von der FDP, ich glaube, diese populistischen Forderungen sichern Ihnen für einige Zeit die Lufthoheit über den Stammtischen von Akademikern und Unternehmern. Aber sie sorgen überhaupt nicht für eine gerechte Steuerpolitik. Dazu habe ich von Ihnen nichts gehört.
Zu Ausgleich und Gerechtigkeit habe ich nichts gehört. Auch hier sagen Sie, Sie wollten auf 4 Milliarden c Steuereinnahmen verzichten. Sie wollen also bei Erben und Vermögenden keine Steuern einsammeln.Die Autofahrer wollen Sie verschonen.Ja,bei wem wollen Sie es dann einsammeln? Frau Wagner, wollen Sie es über die Mehrwertsteuer einsammeln, so, wie Sie es immer getan haben, wenn Sie in der Regierungsverantwortung waren?
Oder wollen Sie es bei Renterinnen und Rentnern sowie bei Kleinverdienern einsammeln, wie es der gute Brauch in der FDP war?
Schauen wir uns einmal – –
Frau Wagner, vielleicht melden Sie sich zu einer Kurzintervention. Dann können wir darüber reden.
Schauen wir uns einmal an, wie die Besteuerung in den modernen Industrieländern aussieht. Sie stützt sich im Wesentlichen auf vier Steuerquellen: Einkommen, Vermögen, Produktion und Konsum. Natürlich kann man die Akzente zwischen diesen einzelnen Quellen verschieben. So herrscht bei uns in Deutschland ein ziemlich breiter Konsens darüber, dass es wünschenswert ist, die Steuer
last von der direkten Besteuerung des Einkommens in Richtung der indirekten Besteuerung des Konsums zu verschieben. Sinn der Übung ist, den Faktor Arbeit von Steuern und Abgaben zu entlasten.
Das ist ein sehr sinnvoller Weg, und unter Rot-Grün haben wir begonnen, ihn zu gehen. Jetzt hat man sich aber für andere Lösungswege entschieden.
Während wir also bei der indirekten Besteuerung des Konsums langsam das Niveau unserer Nachbarländer erreichen und damit auch einen Beitrag zur Harmonisierung auf EU-Ebene leisten, haben wir bei den vermögensbezogenen Steuern – nämlich bei der Grund-, der Vermögen- und der Erbschaftsteuer – ganz andere Bilder. Schauen wir uns doch einmal an, wie viel die vermögensbezogenen Steuern zum Gesamtsteueraufkommen in Deutschland beitragen.
In Deutschland sind das gerade einmal 2,5 % am Gesamtsteueraufkommen. Das ist in anderen Ländern anders. In Frankreich sind es 7,8 %, in der Schweiz 8,5 %, in Großbritannien 11,9 % und in den USA 11,3 %.
Sehr richtig, Herr Kollege Schmitt: alles sozialistische Länder.
Man kann also feststellen, in angelsächsischen Ländern werden viermal so viele vermögensbezogene Steuern im Staatshaushalt vereinnahmt wie bei uns. Wenn man sich diese Perspektive betrachtet, dann stimmen die Proportionen nicht mehr.Ich denke,da müssen wir einhaken.Wir können nicht den Weg gehen,den uns die FDP vorschlägt, und noch eine weitere vermögensbezogene Steuer aus dem Gesamtsteueraufkommen herauslösen.
An dieser Stelle möchte ich einmal das Stichwort von Herrn von Hunnius von der Doppelbesteuerung aufnehmen.
Herr von Hunnius, was Sie da sagen, ist doch Unsinn. Überall im System der Volkswirtschaft haben Sie Vermögen und Einkommen, das schon einmal irgendwo einer Besteuerung unterlag.
Es kann doch nicht sein, dass Sie nun einen Teil herausbrechen wollen und sich dafür das Argument der Doppelbesteuerung aussuchen. Wenn Sie diesen Weg weitergehen, dann können Sie keinen müden Euro Mehrwertsteuer erheben.
Denn alles Geld, das Konsumenten ausgeben, haben sie zuvor schon verdient, vereinnahmt und versteuert. Das ist also Unfug.
Das ist Unfug, den Sie immer wieder verbreiten und von dem Sie hoffen, dass er auf fruchtbaren Boden fällt.
In Deutschland haben wir drei vermögensbezogene Steuern, die aus grüner Sicht einen Beitrag zur Finanzierung
der öffentlichen Haushalte leisten müssen. Wir haben die Grund-, die Vermögen- und die Erbschaftsteuer.
Die Grundsteuer müssen wir als eine stabile Einnahmequelle für die Kommunen erhalten und fortentwickeln. Künftig muss sie größere Anreize setzen, um mit Grund und Boden sparsam umzugehen und um unter anderem auch Baulücken zu schließen und spekulativen Leerstand in der Fläche in den Kommunen zu verhindern.
Die zweite Steuer, die Vermögensteuer, ist uns inzwischen fast abhanden gekommen.Wir alle können uns an die Diskussionen erinnern, die in den Jahren 2003/2004 dazu geführt worden sind. Ich gebe zu, auch bei uns GRÜNEN ist der Umgang mit der Vermögensteuer nicht ganz unumstritten.
Wir in Hessen haben uns darauf verständigt, dass wir weiterhin eine Vermögensteuer für Euro-Millionäre haben wollen.
Wir wissen alle,Vermögenssteuer ist mit einem hohen Erhebungsaufwand verbunden. Möglicherweise kann man fragen, ob wir hier eine Doppelbesteuerung haben und Vermögen- und Erbschaftsteuer einander ausschließen. Diese Fragen müssen wir lösen, wenn wir wieder in die Vermögensbesteuerung einsteigen wollen.
Meine Damen und Herren von der FDP, ich kann Ihnen nur sagen, wenn wir nun bei der Vermögensteuer nicht so recht vorankommen, dann dürfen wir nicht auch noch die Einnahmen aus der Erbschaftsteuer aufs Spiel setzen.
Diese Einnahmen brauchen wir als ergiebige Steuerquelle des Landes weiterhin. Ich kann nur davor warnen, sie aufs Spiel zu setzen und mit dem Ansatz von Herrn von Hunnius zu sagen, so viel Aufwand für diese 4 Milliarden c wollen wir nicht treiben. Solange Sie für diese 4 Milliarden c keinen vernünftigen Ersatz haben,können Sie sich nicht hierhin stellen und sagen,die können wir zur Verfügung stellen.
Die Erbschaftsteuer als ergiebige Landessteuer muss dazu beitragen, dass die Eigentümer großer Vermögen einen angemessenen Beitrag zum Steueraufkommen leisten. In diesem Zusammenhang darf ich Sie noch einmal daran erinnern, dass die kleinen und mittleren Einkommen mit der Mehrwertsteuererhöhung belastet worden sind und dass gegenwärtig zusätzliche Werbungskostenkürzungen der Einkommensteuer die kleinen und mittleren Einkommen besonders treffen.
Andererseits werden die Unternehmen in diesem Jahr ein weiteres Mal steuerlich erheblich entlastet.Wer in diesem Kontext davon spricht, er müsse jetzt die Aufhebung der Erbschaftsteuer veranlassen, wie Sie das fordern, Herr von Hahn, der trägt, wie ich finde, erheblich dazu bei – –
Herr Hahn, Entschuldigung, ich habe Sie beide miteinander verbunden. Ich glaube aber, das schadet in diesem Falle nichts – ob das der Herr Hahn sagt oder der Herr
von Hunnius;ich glaube,die können wir hier in einen Sack stecken, das passt schon.
Ich denke, Sie sind da in einer Linie.
Wenn Sie also die Aufhebung der Erbschaftsteuer fordern, dann kommen Sie an den Punkt, an dem Sie das soziale Gleichgewicht aus der Balance bringen. Da heizen wir die gefühlte Ungerechtigkeit in der Bevölkerung weiter an. Ich finde, das kann so nicht gehen. Sie sollten sich da ein bisschen auf das zurückbesinnen, was Sie 1971 schon einmal erklärt haben –, dass wir die soziale Balance weiter aufrechterhalten.
Herr von Hunnius, ich komme jetzt zu Ihrem Vorschlag, die Länder mögen doch selbst entscheiden, ob sie Erbschaftsteuer einführen oder nicht.
Das hat schon komische Züge. Wenn Sie jetzt unter dem Mantel des Föderalismus sagen, die Länder sollen einmal selbst entscheiden,ob die Erbschaftsteuer eingeführt wird oder nicht, dann kann ich mir die Debatte im Hessischen Landtag schon gut vorstellen. Dann wird die Presseerklärung vom Februar, die wir schon kennen – weg mit der Erbschaftsteuer, passt nicht in die Zeit! – recycelt, und dann haben wir die gleiche Debatte wie heute: Erbschaftsteuer brauchen wir nicht, die müssen wir abschaffen.
Das ist doch ein Nullsummenspiel. Was Sie hier vorschlagen, ist doch wirklich nichts weiter als ein Griff in die populistische Trickkiste.
Frau Beer, ich habe das sehr gut verstanden. Sie wollen eine bestimmte Klientel damit bedienen, dass Sie sagen: Wir wollen hier Vermögen nicht weiter besteuern.
Ich denke, das kann man so nicht machen. Wer verantwortliche Steuerpolitik betreiben will, der muss auch dafür sorgen, dass der Staat Einnahmen hat, aus denen er seine Ausgaben finanziert.
Wir müssen verantwortlich mit dem umgehen, was wir zu besorgen haben. Wir müssen auch dafür sorgen, die Grundsätze des Verfassungsgerichtsurteils zur Vermögensteuer jetzt ordnungsgemäß umzusetzen. Wir müssen die Vermögensarten, die bisher unterschiedlich gewichtet besteuert worden sind, in ein angemessenes Verhältnis bringen. Insbesondere müssen wir Grundvermögen künftig so bewerten, dass es nicht weiter zu günstig bewertet wird, wie das bisher der Fall war.
Diese Umsetzung muss in die Neuregelung des Erbschaftsteuerrechts einfließen. Über kluge Regelungen bei den Freibeträgen müssen wir dabei sicherstellen, dass kleine Vermögen, insbesondere kleinere Grundvermögen, weiterhin steuerfrei bleiben und das Familieneigenheim in einer Familie auch weiterhin steuerfrei an die nächste Generation weitergegeben werden kann.
Ich denke, da muss man Abgrenzungen finden. Das ist immer so. Ich glaube nicht, dass das Schloss derer zu Erbach zu einem kleinen Einfamilienheim gehört, aber ich glaube,man kann einen Weg finden,um ein angemessenes Vermögen steuerfrei zu stellen.
An diesem Punkt möchte ich nochmals darauf eingehen, dass es natürlich verständlich ist, dass in einer Familie ein Haus von einer auf die nächste Generation übertragen werden und ein gewisses Vermögen in der Familie bleiben soll.
Ich habe aber kein Verständnis, wenn man das Glück, in eine wohlhabende Familie geboren worden zu sein, als Grund für das Argument nimmt, jedes Einkommen dürfe uneingeschränkt auf die nächste Generation weitergegeben werden.
Sehr richtig Herr Hahn, es geht um das Vermögen.
Das Vermögen ist leistungsloses Einkommen, für dieses Einkommen habe ich keine Leistung erbracht. Die alleinige Tatsache, dass ich in eine wohlhabende Familie geboren worden bin und aus diesem Vermögen Einkommen beziehen kann, ist kein Grund, der für sich genommen dazu führen darf, es weiterhin steuerfrei zu stellen.
Unter Beachtung der Vorschläge, die wir in unserem Antrag gemacht haben, werden wir die weitere Diskussion sehr wohl begleiten. – Ich danke Ihnen.
Herr Hahn, ich möchte mich zunächst einmal dagegen verwehren, dass Sie uns unterstellen, keine Tradition zu haben.
Ich habe eine ganz andere Tradition für mich zu reklamieren. Aber das möchte ich nicht mit Ihnen von diesem Pult aus ausfechten.
Ich finde, die Tradition der Aufklärung, auf die Sie sich zum Teil beziehen, ist auch ein Stück der gesamten Geschichte dieser Republik. Die Gedanken, die die FDP sich in den Freiburger Thesen gemacht hat, haben mich insofern beeindruckt – das will ich ganz unumwunden zugeben –, als man davon ausgegangen ist, dass zur Umverteilung des Einkommens in den Betrieben eine Vermögensabgabe von 75 % erhoben werden soll. Das fand ich eine mutige Ansage für Vermögen von damals über 6 Millionen DM oder heute 3 Millionen c.Ich fand es eine mutige Ansage, da wirklich Umverteilungen vorzunehmen und Vermögensbildung in der breiten Masse der Bevölkerung vorzunehmen. Das ist der Ansatz, den wir immer noch nicht gelöst haben. Wir haben es nicht geschafft, eine breite Masse mitzunehmen, damit sie an der Gesellschaft insgesamt beteiligt wird.Wenn Sie sich jetzt davon verabschieden, verabschieden Sie sich auch von der Beteiligung der breiten Masse an der Gesellschaft.
Dieses Märchen, dass wir in Deutschland über 50 % Steuerlast tragen – –
Herr Hahn, Sie wissen ganz genau, dass das die Gesamtsumme für die Soziallasten und die Steuern ist.Dann müssen Sie das auch in anderen Ländern zusammenrechnen und nicht dort abzuziehen.
Dann kommen wir nämlich zu ganz anderen Ergebnissen. Das wissen Sie auch. Dann sollten Sie noch genauer nacharbeiten, wie wir die Sozialabgaben finanzieren wollen.
Da sind Sie uns die Antworten schuldig geblieben. Ich bin darauf gespannt, wie Sie, wenn Sie wirklich auf die Vermögen- und Erbschaftsteuer verzichten wollen, diese Einkommenslücke schließen wollen.Die Antwort darauf sind Sie uns immer noch schuldig geblieben. Diese Antwort möchte ich gerne noch einmal von Ihnen hören.
Ich frage die Landesregierung:
Welche datenschutzrechtlichen Vorgaben sind im Zusammenhang mit der Einführung der Lehrer- und Schülerdatenbank zu beachten?
Die behördlichen Datenschutzbeauftragten haben nach § 6 des Hessischen Datenschutzgesetzes ein Verfahrensverzeichnis zu führen. Wurde dieses Verfahrensverzeichnis geführt?
Frau Ministerin, eine Zusatzfrage zu § 6 des Hessischen Datenschutzgesetzes. Sofern es dieses Verfahrensverzeichnis nicht gegeben hat, hätte ich gerne gewusst, welche Konsequenzen daraus zu ziehen sind.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Nachdem wir gestern zu zwei Gesetzentwürfen der GRÜNEN besonders von der CDU gehört haben, es ginge uns gar nicht um die Sache, nur um Wahlkampf, eine sachgerechte Behandlung sei überhaupt nicht mehr möglich, haben wir heute einen Gesetzentwurf der Landesregierung. Wir haben noch mehr Gesetzentwürfe der Landesregierung. Und die Landesregierung erwartet sachgerechte Bearbeitung und Behandlung.
Für meinen Teil will ich sie leisten und bin dazu bereit. Ich will auch nicht die Arbeit einstellen. Ich erwarte von den Kolleginnen und Kollegen der CDU,dass sie sich auf sachgerechte Behandlung der Gesetzentwürfe einstellen, die im Haus eingebracht werden.
Der Rückgang der staatlichen Einnahmen aus den Spielbanken ist sicherlich ein richtiger und wichtiger Beweggrund, über Abgabenregelungen nachzudenken. Man soll sie auch so regeln – Herr Innenminister, da bin ich durchaus mit Ihnen einig –,wie es in der Vorlage steht, dass man nicht auf jede Schwankung im Spielbetrieb neue Aktivitäten beim Gesetzgeber entfalten und neue Regelungen erfinden muss. So weit aus meiner Sicht so gut.
Aber ob die jetzt neu definierten Abgabenregelungen auch die Verteilungsgerechtigkeit zwischen den verschiedenen staatlichen Ebenen regeln, erschließt sich mir noch nicht in vollem Umfang. Da bin ich auf die Anhörung im Ausschuss gespannt. Bisher stand den Sitzkommunen der Spielbanken ein Anteil an der Spielbankabgabe zu.
Eine entsprechende Regelung habe ich im neuen Gesetz nicht gefunden. Ich habe zunächst die Vermutung, dass Gewichte zulasten der betroffenen Kommunen verschoben werden. Hier wäre die Möglichkeit in der Anhörung, ein bisschen mehr Licht in die verschlungenen Wege der Finanzbeziehungen zu bringen.
Dazu gehört für mich auch der Umgang mit der Troncabgabe. In einigen Bundesländern wurde die Troncabgabe abgeschafft, nachdem der Tronc so zusammengeschmolzen war, dass er seine eigentliche Aufgabe schon nicht mehr erfüllen konnte, nämlich die Personalkosten zu decken. Zuletzt hat Niedersachsen die Troncabgabe abgeschafft.
Wenn es auch in Hessen der Fall wäre, dass der Tronc so zusammengeschmolzen wäre, dass er noch nicht einmal die Personalkosten deckt, dann wäre auch das großzügige Angebot in der Gesetzesvorlage eigentlich nicht so viel wert, weil Sie sagen, dass in der noch festzusetzenden Höhe der Troncabgabe die Abgabe zwischen Land und Kommune aufgeteilt werde. Ich bin sehr gespannt, wie sich die Finanzbeziehungen neu regeln lassen. Ich hoffe auf weitere Erkenntnisse.
Gleichzeitig wollen Sie – das haben Sie angesprochen, Herr Bouffier – datenschutzrechtliche Dinge an dieser Stelle neu regeln und erstmalig einführen. Die sind aus meiner Sicht zunächst nicht ganz unproblematisch. Sie wollen Videoüberwachung als gesetzlichen Standard festschreiben und den Spielbanken erlauben, die erhobenen Daten sechs Monate lang zu speichern.
Mir erschließt sich im Moment noch nicht, warum Sie dies gesetzlich vorschreiben wollen, warum es nicht bei der bisherigen Regelung bleiben kann, und warum Sie den Spielbanken erlauben wollen, diese Daten sechs Monate aufzubewahren. Ich habe nichts über datenschutzrechtli
che Vorgaben gefunden und bin auf weitere Erkenntnisse gespannt.
Was aber aus unserer Sicht überhaupt nicht geht, ist das, was Sie mit einem Halbsatz erwähnt haben. Sie haben gesagt, Sie wollen künftig neben der Videoüberwachung eine Zutrittskontrolle durch die Erfassung biometrischer Daten ermöglichen. Das halten wir an dem Punkt für völlig überzogen. Sie begründen das mit der Suchtprävention, aber ich meine, zum Zwecke der Suchtprävention biometrische Kontrollen einzuführen schießt über das Ziel hinaus. Das ist ein Schießen mit Kanonen auf Spatzen. Aus unserer Sicht gäbe es einfachere Mittel, die weniger stark in die Persönlichkeitsrechte eingreifen. Spielbanken dienen den meisten Menschen zur Erholung und Freizeitgestaltung – auch wenn es nicht meine Art der Freizeitgestaltung ist –, aber Zutrittskontrollen einzuführen, die einer Strafanstalt würdig wären, das halten wir für weit überzogen.Sie sollten sich noch einmal überlegen,ob Sie das wirklich tun wollen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist aus unserer Sicht überhaupt nicht zu beanstanden, wenn die Regelung beteffend Sicherheitsüberprüfungen von einer Verwaltungsvorschrift in die Form eines Gesetzes überführt wird. Ich möchte mich aber dem Reigen der Vorredner der Opposition zu den vorherigen Gesetzesvorhaben anschließen und fragen: Warum jetzt? Diese Verwaltungsvorschrift gibt es seit 1962. Wir hätten das in dieser Legislaturperiode auch schon ein bisschen früher machen können.
Nach einer ersten Sichtung dürfte in dem Gesetzentwurf nicht sehr viel Problematisches stecken. Ich habe ein paar Fragen und Anregungen,die wir im Innenausschuss sicher näher erörtern können.
Ich möchte ein paar Punkte anreißen, die weitgehend datenschutzrechtlicher Natur sind. In § 19 wird die Datenverarbeitung personenbezogener Daten geregelt und eine Ermächtigung ausgesprochen, die erhobenen Daten zu speichern, zu verändern und zu nutzen. Ich habe keine Regelung gefunden, ob der oder die Betroffene, um dessen, um deren Daten es letztlich geht, Informationen darüber erhält, was und in welcher Form gespeichert ist. Für mich besteht noch Fragebedarf, ob es da Rückkoppelungen gibt.
Auch die Zweckbindung der erhobenen Daten, die in § 22 des Gesetzentwurfs geregelt ist, erscheint mir noch nicht hinreichend. Es heißt dort, die erhobenen Daten könnten auch an die Polizei oder die Staatsanwaltschaft übermittelt werden, wenn die Strafverfolgung auf andere Weise erheblich weniger Erfolg versprechend sei oder wesentlich erschwert würde. – Ich finde, das ist eine Aneinanderreihung ziemlich vieler unbestimmter Rechtsbegriffe. Mir ist nicht klar, wer entscheidet, ob und wann diese Daten freigegeben werden. Auch das sind Fragen, die wir im Ausschuss klären können.
Insgesamt gesehen scheint mir ein ziemlicher Wust an Daten erhoben zu werden. Herr Minister, ich frage mich, ob wir hier nicht trotz der Gründe, die Sie vorgetragen haben, in der Gefahr sind, gegen das Übermaßverbot zu verstoßen, und viel zu viele Daten erheben. Ich stelle an diesem Punkt nicht die berühmte Metzgerfrage: „Darf es ein
bisschen mehr sein?”, sondern die Frage: Geht es nicht auch mit ein bisschen weniger?
Mir scheinen außerdem die Speicherfristen für die erhobenen Daten zu lange zu sein. Auch hier meine Frage: Geht es nicht auch ein bisschen kürzer?
Wir würden uns wünschen, eine summarische Evaluierung zu bekommen, einen Bericht darüber, wie viele Prüfungen vorgenommen wurden und mit welchem Ergebnis sie abgeschlossen worden sind. Das sind zwar im Verhältnis zu dem Gesetzentwurf relativ überschaubare Fragen, und ich denke, wir sollten sie in den Ausschussberatungen klären.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Mangelnde Wahlbeteiligung, Politikferne in weiten Kreisen der Bevölkerung waren schon öfter ein Thema im Hause. Mehr Wahlbeteiligung und mehr Engagement können wir nicht per Gesetz verordnen. Zumindest wollen wir auch keine Wahlpflicht festschreiben.
Es gibt eine Vielzahl von Wegen, Mitbürgerinnen und Mitbürger in praktische Politik einzubinden. Ich möchte mich heute auf die kommunale Ebene beschränken. Dazu haben wir Ihnen unseren Gesetzentwurf vorgelegt.
Vor der Sommerpause haben wir über einen Gesetzentwurf der FDP beraten, der sich damit beschäftigte, über Änderungen des Kommunalwahlrechts Veränderungen herbeizuführen. Wir haben uns dabei sehr differenziert verhalten. Ich bitte – das sage ich in Richtung der FDP –, das noch einmal Revue passieren zu lassen. Unser Gesetzentwurf zur Änderung der HGO verfolgt einen anderen Ansatz als der Gesetzentwurf der FDP. Deshalb wäre die Beratung gemeinsam mit der Änderung des Kommunalwahlrechts völlig fehl am Platz gewesen.
Wir haben uns bei unseren Überlegungen zu dem Gesetzentwurf zur Änderung der HGO und der HKO von drei Grundideen leiten lassen. Wir wollen jungen Menschen möglichst früh ein Mitwirkungs- und Mitbeteiligungsrecht einräumen.Wir wollen möglichst viele Menschen an der Kommunalpolitik beteiligen, und zwar jenseits der Frage, ob jemand wahlberechtigt ist oder nicht. Damit wollen wir in allen Bereichen, in denen es möglich ist, das Einwohnerprinzip einführen.Wir wollen drittens Hürden und Beschränkungen abbauen, um den Zugang zur Kommunalpolitik zu erleichtern.
Man kann es auch kurz fassen: möglichst früh, möglichst viele,möglichst einfach oder,wenn Sie so wollen,ein niedrigschwelliges Angebot in der Kommunalpolitik.
Diese Überlegungen haben uns zu ganz konkreten Vorstellungen geführt. Das Einfachste wäre, zunächst aus einer Bürgerversammlung eine Einwohnerversammlung zu machen. An diesem Prinzip möchte ich es deutlich machen. Bisher haben nur Bürger – das sind wahlberechtigte Menschen – in einer Kommune das Recht auf Teilnahme an der jährlichen Bürgerversammlung. Nur sie muss der Vorsitzende einer Gemeindevertretung einladen und über wichtige Angelegenheiten der Kommune informieren. Sie alle wissen, in einer Kommune passieren ganz le
benspraktische Dinge. Da geht es um Jugendarbeit, es geht um Kindergärten, um Bebauungspläne, um Müllabfuhr. Es ist daher überhaupt nicht einzusehen, dass sich die Informationspflicht nur auf die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger beschränkt. Warum nicht auf dieser Ebene die Menschen mit Migrationshintergrund einbeziehen, alle diejenigen, die nicht Deutsche sind, aber zum Zusammenleben in unseren Kommunen einen ganz erheblichen und wertvollen Beitrag leisten?
Denken Sie bitte daran, dass z. B. in einer Stadt wie Wiesbaden demnächst 40 % der Jugendlichen einen Migrationshintergrund haben werden. Da brauchen wir auf allen Ebenen taugliche Mechanismen, um Menschen einzubinden und sie zu integrieren, ihnen Mitarbeit und Mitwirkung anzubieten.
In die gleiche Richtung geht unser Vorschlag, einen Einwohnerantrag neu in die HGO und spiegelbildlich in die HKO aufzunehmen. Einwohner ab 14 Jahren sollen Möglichkeiten bekommen, Anträge an das Gemeindeparlament zu richten. Wir wollen also möglichst jungen Menschen unabhängig von ihrem Wahlrecht die Chance einräumen, sich für ihre Anliegen einzusetzen. Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass Jugendliche, die in ihrer Kommune Unterschriften für einen Jugendraum oder für eine Skaterbahn sammeln und so für ihr Anliegen werben, hier eine ganz praktische Einheit Politikunterricht bekommen, so lebensnah und so praxisnah, wie ihn vermutlich kein Schulunterricht jemals vermitteln kann.
Da wir Jugendlichen etwas zutrauen, wollen wir auf kommunaler Ebene das Alter für das Wahlrecht herabsetzen.
Wir sind davon überzeugt, dass sich junge Menschen mit Vorgängen in ihrer Stadt, in ihrer Kommune auch mit 16 so vertraut gemacht haben, dass sie verantwortlich entscheiden können. – Wir können uns über die Altersfrage vielleicht nachher noch unterhalten, Herr Wintermeyer. Vielleicht kommen wir zu einem anderen Ergebnis.
Wir möchten mit dieser Verschiebung beim aktiven Wahlrecht den Fokus in der Kommunalpolitik verschieben. Wenn Sie sich vor Augen halten, wer in der Kommunalpolitik die Leitlinien bestimmt, dann kommen Sie sehr schnell darauf, dass es die Gruppe der mittelalten Herren ist.Wir wollen hier den Fokus ein bisschen auf die jüngere Generation verschieben. Ich glaube, dafür wäre die Herabsenkung des Wahlalters ein guter Weg.
Wir wollen weiterhin, dass an der Kommunalpolitik interessierte Menschen aus ihrer Rolle als Zaungast in der Gemeindevertretersitzung herauskommen.Wir wollen ihnen daher die Möglichkeit einer Fragestunde einräumen. Damit könnten sich Gemeindevertretersitzungen, Stadtverordnetenversammlungen und Kreistage ein Stück an Lebendigkeit zurückerobern. Das halten wir für einen guten Weg, mehr Öffentlichkeit in die Gemeindeparlamente zu tragen.
Neu schlagen wir Ihnen ein Petitionsrecht auf Gemeindeund Kreisebene vor, damit Einwohnerinnen und Einwohner sich direkt mit Eingaben an die Gemeindevertretung oder den Kreistag wenden können.
Wir legen all diese Instrumente bewusst so an, dass sie für Einwohner leicht handelbar sind und keine neuen Hür
den aufgebaut werden. Denn ich sagte: Wir wollen einen möglichst einfachen und leichten Zugang bieten.
In den Bereich Abbauen von Hürden fällt auch die Absenkung von Quoren. Wir alle haben sicherlich noch die Quoren für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide im Kopf. Das Einleitungsquorum für einen Bürgerentscheid beträgt bisher 10 %. Das ist in relativ großen Kommunen fast nicht leistbar. Das zeigt auch die Praxis. Man kann es spiegelbildlich sehen: Je größer die Kommune, umso weniger Bürgerentscheide werden in dieser Kommune durchgeführt.Hier schlagen wir Ihnen nach Größenklasse der Kommunen gestaffelte Quoren vor. Wir haben das nicht aus der Luft gegriffen, sondern wir haben uns an der Gemeindeordnung in Bayern orientiert. Die haben ein noch viel tiefer gestaffeltes System. Wir haben hier drei Größenklassen vorgeschlagen,und wir denken,wenn man für die großen Kommunen ein handelbares Quorum hat, werden die Bürgerentscheide und Bürgerbegehren vor Ort sehr viel einfacher.
Ich hab Ihnen damit einige Punkte sozusagen aus dem Außenverhältnis der Hessischen Gemeindeordnung vorgestellt: Gemeindevertretung und Bürgerinnen und Bürger bzw. Einwohner. Ich möchte jetzt noch auf zwei Punkte der inneren Organisation der Gemeindevertretung eingehen.
Die letzte Änderung der Hessischen Gemeindeordnung hat dazu geführt, dass Fraktionen eine Mindeststärke von zwei Personen haben müssen. Das hat die Mehrheit so beschlossen. Wir haben es damals nicht für richtig gehalten. Dennoch schlagen wir Ihnen nicht vor, das wieder zurückzudrehen. Wir möchten aber eine Unwucht in der Hessischen Gemeindeordnung beseitigen. Dieser ZweiPersonen-Status von Fraktionen führt nämlich dazu, dass Gruppierungen, die nur eine Person im Kommunalparlament haben, kein Rederecht mehr im Ausschuss haben. In der parlamentarischen Arbeit führt das zu Problemen, die man aber sauber ausräumen kann.
Stellen Sie sich vor, eine Gemeindevertreterin oder ein Gemeindevertreter, der keine Fraktion hat, also alleine in einer Gemeindevertretung ist, kann zwar im Parlament einen Antrag stellen, er darf ihn aber im Fachausschuss nicht begründen und auch nicht dazu reden. Ich denke, das wird der Arbeit im Parlament nicht gerecht. Dann müssen wir die gesamte Debatte wieder im Parlament führen lassen. Ich denke, solche Konstruktionen müssen wir sauber lösen. Wir dürfen uns hier nicht auf Hilfskrücken verlassen.
Wir schlagen Ihnen daher vor, zur Lösung dieses Problems fraktionslosen Gemeindevertretern ein Rederecht im Ausschuss einzuräumen. Wir denken, dass der Parlamentsbetrieb damit ein Stück reibungsloser vorangehen kann.
Ein weiterer Vorschlag ist, dass künftig die Protokolle über Gemeindevertretersitzungen veröffentlicht werden, damit alle Bürgerinnen und Bürger Einsicht darin nehmen können, was in ihren Parlamenten beschlossen wurde.
Wir stellen Ihnen hiermit einen ganzen Strauß von Änderungen vor, der dazu führen kann, dass Kommunalpolitik überschaubarer wird, näher an die Bürgerinnen und Bürger heranrückt.Wir machen Ihnen ein Angebot, damit ge
meinsam mit uns an morgen zu denken.Wir bitten Sie um eine breite Zustimmung.
Ich frage die Landesregierung:
In welcher Weise wird bei Hessen-Lotto sichergestellt, dass bei ihrer neuen Computersoftware zur Spielsuchtprävention alle datenschutzrechtlichen Vorgaben eingehalten werden?
Herr Minister, nach einem Bericht in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ werden offensichtlich auch persönliche Daten über einzelne Spieler zusammengetragen. So heißt es dort: Der Computer schlägt Alarm, „wenn 15.000 c am Tag oder 25.000 c in der Woche von einer Person eingesetzt werden“. Dann sind weitere Informationen einzuholen.
Meine Frage:Welche weiteren Informationen werden eingeholt? Sind darunter auch persönliche Informationen über den Spieler und dessen Solvenz geplant?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich über alle, die mit uns gemeinsam dieses spannende Gesetz heute zum Abschluss bringen wollen. Herr Bouffier, Sie waren zusammen mit der CDU angetreten, ein neues, modernes Bestattungsgesetz zu schaffen. Das war der Anspruch. So habe ich ihn verstanden.
Nachdem wir jetzt vor der Verabschiedung in der zweiten Lesung stehen, kann ich nur sagen: Neu? – Neu ist es in der Tat. Es nimmt einiges Wichtige auf, führt unterschiedliche Regelungen zusammen. Das ist zu begrüßen. Positiv möchte ich vermerken, dass der Umgang mit tot geborenen Kindern und Föten in würdiger Weise geregelt werden soll. Das ist ein eindeutiger Pluspunkt an dem Gesetz. Das muss ich Ihnen zugestehen.
Aber wenn ich weitergehe: Was ist an dem Gesetz modern? – Herr Bouffier, ich habe das Empfinden, Sie holen die Konservendosenmaschine aus dem Keller und nutzen sie, um hier die Wertvorstellungen der CDU ganz fest einzuschließen. Dabei hatten wir noch bei der Einbringung gehofft – so hatte ich zumindest den Kollegen Möller verstanden –, dass wir es schaffen könnten, ein Angebot für die größte hier lebende religiöse Minderheit, für die Muslime, zu machen, ihre Toten ihren weltanschaulichen Riten entsprechend zu bestatten.
Ich höre wieder, es sei möglich. Ja. Haben Sie eigentlich einmal gelesen, was in dem Gesetz steht? – Das ist eine Kannvorschrift. Sie legen es in die Hand des örtlichen Gemeindevorstandes. Er kann entscheiden, dass man entsprechend den islamischen Riten bestattet und den Sargdeckel hebt. Er kann.An dieser entscheidenden Stelle für das Zusammenleben der Menschen in unserem Land machen Sie eine Kannvorschrift für den Gemeindevorstand. Aber weil Sie einen Friedwald einzäunen wollen, machen Sie eine Mussvorschrift.
Ich finde,da sind Sie ungleichgewichtig.Das ist einfach so. Das ist schlicht und einfach ungleichwichtig.
Ich kann sagen, an dem Punkt haben Sie die Chance verpasst, ein modernes Bestattungsgesetz zu schaffen. Erst wenn Sie es den hier lebenden Menschen ermöglichen, in Hessen ihre Toten so zu bestatten, wie es ihrer Weltanschauung entspricht, und wenn diese das auch tun, dann haben Sie den letzten Schritt der Integration vollzogen.