Protokoll der Sitzung vom 13.07.2006

Lassen Sie mich zur Querversetzung ein paar Sätze sagen. Die Querversetzung ist nicht das alltägliche Mittel in den hessischen Schulen. Das ist die absolute Ausnahme, die aber für einen bestimmten Schüler, für eine bestimmte Schülerin eine geeignete Maßnahme sein kann,

(Zuruf der Abg. Heike Hofmann (SPD))

um individuell – wie es Frau Kollegin Habermann vorgetragen hat – auf den Einzelnen einzugehen.Meine Damen und Herren, wir verstecken uns mit dem, was als Grundgedanke dahinter steht, überhaupt nicht. Die Frage des Förderns und Forderns ist für uns als CDU-Fraktion besonders wichtig. Deswegen werden wir auch dieses Zweite Gesetz zur Wiederherstellung der Chancengleichheit ablehnen.

Herr Beuth.

Vielen Dank für den Hinweis.

Lassen Sie mich zuletzt, weil Kollegin Kölsch zum Dritten Gesetz vorträgt, zu den Richtwerten etwas sagen. Liebe Kollegin Habermann, selbst wenn Sie hier vortragen, dass Sie die Demographie im Blick haben, müssen wir Ihnen leider unterstellen, dass Sie es nicht können, das am Ende in praktische Politik umzusetzen. Das Schulgesetz hat mit den Richtwerten nicht ein formalistisches, sondern ein sehr flexibles Instrument gegeben, um überhaupt auf den demographischen Wandel reagieren zu können, und zwar als Land. Bisher ist es so – das wissen Sie auch –, dass die Schulträger ineffiziente Schulstrukturen vorhalten konnten. Dadurch, dass sie das vorgehalten und aus dem Landeshaushalt die Lehrer ausgebucht haben, war die Einführung der Landesrichtwerte für uns als Land außerordentlich wichtig, damit wir als Land auf den demographischen Wandel im Zweifel reagieren können und nicht nur hinnehmen müssen, dass andere bei uns das Geld aus dem Haushalt herausbuchen.

Meine Damen und Herren, die vier Gesetzentwürfe, die vorgelegt worden sind, sind ein schulpolitisches Armutszeugnis, das Sie hier abgeben. Es ist nicht der Gegenentwurf, der an dieser Stelle zu erwarten gewesen wäre.

(Zuruf der Abg. Heike Hofmann (SPD))

Wir werden das entsprechend ablehnen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Nächste Rednerin ist Frau Kollegin Henzler für die FDPFraktion.

Frau Präsidentin,meine Damen und Herren! Frau Habermann hat schon selbst die entscheidendste Aussage zu ihrer Rede gemacht. Sie hat gesagt, ihre Redezeit werde wahrscheinlich kürzer als die Zeit sein, die die Einbringung gedauert hat. Deshalb kann man schlicht und ergreifend ein Fazit aus diesen Initiativen ziehen: außer Spesen nichts gewesen.

(Beifall bei der CDU – Reinhard Kahl (SPD):Aber das war alles sehr gut!)

Es war ein ausschließlicher Versuch der SPD-Fraktion, ihre schulpolitische Position noch einmal der Öffentlichkeit klarzumachen. Ich sage aber klar: Wenn man keine eindeutigen und klaren Positionen hat, erregt man in der Öffentlichkeit auch keine Aufmerksamkeit.

(Zuruf des Abg. Frank-Peter Kaufmann (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN))

Den ganzen Beitrag werden Sie unterstützen. – Wir haben im Jahre 2004 das neue Schulgesetz ausführlich diskutiert. Wir haben alle Kritikpunkte und alle Positionen untereinander ausgetauscht.Wir hatten eine sehr ausführliche mündliche Anhörung. Wir haben das auch im Ausschuss sehr intensiv und in drei Lesungen beraten. Das Gesetz ist seit dem 1. Januar 2005 in Kraft.

Ein Jahr später kommt die SPD, macht die gesamte Diskussion wieder auf, nimmt die gleichen Positionen ein, die sie damals in der Anhörung und im Gesetzesvorhaben dargestellt hat; was wir behandelt haben, behandeln wir jetzt noch einmal, und das jedes Mal in einzelnen Lesungen,jedes Mal in einer ganzen Plenarsitzung.Ich kann nur sagen: Das ist ein unverantwortlicher Umgang mit der Zeit von Abgeordneten und letztlich auch mit Steuergeldern.

(Beifall bei der FDP – Hans-Jürgen Irmer (CDU): So ist es!)

Die damalige langwierige Auseinandersetzung hat genau gezeigt, wo die vier Fraktionen in diesem Hause mit ihren schulpolitischen Positionen stehen. Das war damals schon klar, und das ist auch heute klar. Die schulpolitischen Positionen – zumindest bei den drei anderen Fraktionen – ändern sich nicht nach Lust und Laune und irgendwie,wie der Wind weht. Bei der SPD-Fraktion ist das allerdings in letzter Zeit anders.

(Hans-Jürgen Irmer (CDU): Das stimmt auch!)

Wir haben bereits im Jahre 2004 unsere Änderungsanträge eingebracht. Wir haben damals gesagt, was wir an diesem Schulgesetz im Detail nicht gut finden. Das ist von der Mehrheit abgelehnt worden. So ist das nun einmal in einer Demokratie: Mehrheit ist Mehrheit, und die ist entschieden. – Jetzt muss man sehen, wie sich das auswirkt, und muss schauen, welche Auswirkungen das Schulgesetz insgesamt hat. Deshalb braucht man das Ganze ein Jahr später nicht noch einmal aufzuwärmen.Wenn wir uns nur damit beschäftigen würden, alle Gesetzesvorhaben, die die Mehrheit beschließt, jedes Mal ein Jahr später aufzuwärmen und im Detail zu diskutieren, dann machten wir uns in der Öffentlichkeit schlicht und ergreifend lächerlich.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

Wir haben dennoch ein geordnetes parlamentarisches Verfahren für alle vier Gesetzesvorhaben durchgezogen.

Wir haben eine schriftliche Anhörung gemacht. Da hätte es Ihnen peinlich werden müssen, denn viele der Anzuhörenden haben geschrieben: Wir haben bereits vor einem Jahr unsere Stellungnahme abgegeben; entweder lesen Sie die alte nach, oder wir schicken Ihnen die gleiche noch einmal. – Das war überhaupt keine neue Erkenntnis in diesen Anhörungen.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Bei den Anzuhörenden hat sich an der Stellungnahme in diesem einen Jahr der Gültigkeit des Schulgesetzes überhaupt nichts geändert.Es gab keinerlei neue Erkenntnisse – weder in der Anhörung noch in der anschließenden Sitzung des Kulturpolitischen Ausschusses. Ich sage einmal frei nach Goethes Faust: Nun steh ich hier, ich armer Tor, und bin so klug als wie zuvor.

(Gernot Grumbach (SPD): Selbstkritik um diese Uhrzeit!)

Ganz kurz inhaltlich zu den vier Gesetzen. Das Gesetz zu den Schülerbeförderungskosten – das ist schon gesagt worden – stellt es den Kreisen frei. Ich habe in der letzten Ausschusssitzung noch behauptet, es gebe keinen Kreis, der das beschlossen hat. Sie haben mich verbessert, und es stimmt. Aber Herr von Hunnius ist zum Glück nicht da. Ich darf das „Odenwälder Echo“ zitieren.Der Kreis Bergstraße hat Schülerbeförderungskosten beschlossen. In dem Kommentar ist zu lesen, im Kreis Bergstraße sei die politische Kultur auf dem Tiefpunkt angelangt. Das kann man in dem Fall nur bestätigen, nachdem es der einzige Kreis war, der wirklich Schülerbeförderungskosten erhoben hatte. Die FDP – zumindest die FDP-Landtagsfraktion – spricht sich dagegen aus. Wir werden versuchen, dass sich das auch bei vielen anderen Kreisen im Land Hessen durchsetzt.

Zum zweiten Thema, der Querversetzung, kann ich nur sagen: NRW hat jetzt ein Schulgesetz verabschiedet, das sehr viel strenger ist. Wer von der Grundschule nicht als gymnasial beurteilt wird, muss eine Aufnahmeprüfung machen, um in das Gymnasium zu kommen. Ich denke, die hessische Lösung ist sehr viel besser. Wir haben damals gefordert, dass die Querversetzung nur bis zur Klasse 6 – wenn die Kinder die zweite Fremdsprache bekommen – greifen kann. Danach sollte man sie mit Fördern weiter im Gymnasium behalten. Die CDU hat es damals anders entschieden. Das muss man einfach akzeptieren. Wichtig ist, dass wir endlich zu einer Evaluation der Querversetzung kommen und Zahlen bekommen, um zu sagen, wie sich das ausgewirkt hat.

Zum dritten Gesetz, zur Einrichtung der verpflichtenden Eingangsstufe, sage ich klipp und klar: Wenn wir etwas verpflichtend machen und die SPD auf die verpflichtende Vorschule eingeschwenkt ist, was die FDP schon lange fordert – –

(Heike Habermann (SPD): Das stimmt doch gar nicht!)

Sie haben gesagt: ein verpflichtendes letztes Kindergartenjahr.

(Heike Habermann (SPD): Das steht bei uns seit Jahren!)

Dass es verpflichtend war, darüber haben wir hier sehr intensiv diskutiert. Das „Verpflichtend“ haben Sie damals bei dem vorschulischen Jahr nicht gewollt.– Wir sagen,die Kinderschule wäre pädagogisch der bessere Start in die Schule, weil sie wirkliche Chancengleichheit bringt, alle

Kinder mit fünf Jahren erfasst und mit einem pädagogischen Konzept auf die Grundschule vorbereitet,

(Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Früher Gang zur Nachhilfe!)

damit alle Kinder einer Schule teilnehmen können und gleiche Startchancen haben. Diesen freiwilligen flexiblen Schuleingang begrüßen wir grundsätzlich auch.Allerdings sind wir noch nicht mit der Auskunft auf die Frage nach der Personalverstärkung zufrieden. Wie die Untersuchung ergeben hat, ist der Erfolg dieser unterschiedlichen Konzepte eindeutig darauf zurückzuführen, dass es eine Doppelbesetzung in den Klassen gegeben hat und in den Klassen zusätzlich Sozialpädagogen waren. Die Äußerung der Frau Kultusministerin im Kulturpolitischen Ausschuss, dass es zukünftig sechs Stunden pro Woche gebe, war mir einfach nicht aussagekräftig genug.

(Beifall bei der FDP)

Das vierte Gesetz zur Chancengleichheit beschäftigt sich mit den Richtwerten bei der Klassenbildung und den Mindestgrößen. Die FDP hat schon lange gesagt, dass der Stil, wie mit den Schulträgern umgegangen worden ist, nicht der beste war. Den haben wir kritisiert. Die Richtwerte als solche halten wir für richtig. Wir haben damals Regionalkonferenzen unter Moderation des Kultusministeriums gefordert. Das ist leider nicht passiert. Aber der Kreis Darmstadt-Dieburg hat sich jetzt aufgemacht und wird eine Regionalkonferenz mit den umliegenden Kreisen Bergstraße, Odenwald usw. durchführen, um zu schauen, wie man kreisübergreifend Schulen erhalten und besser ausstatten kann.

(Beifall bei der FDP)

Unsere FDP-Positionen sind mit den Gesetzentwürfen der SPD unvereinbar.Allerdings lehnen wir auch den Antrag der CDU zur flexiblen Eingangsstufe ab, denn er schließt unser Schulmodell mit der verpflichtenden Eingangsstufe aus.Deshalb können wir dem nicht zustimmen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Herr Wagner das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir können sicher lange in diesem Hause über Formalien und darüber reden, ob man die vier Gesetze, die die SPD eingebracht hat, nicht besser in einem Entwurf hätte einbringen können. Darüber können wir sicher lange reden. Ich möchte meine Redezeit aber stärker auf das verwenden, was in den Gesetzen der SPD steht, weil das aus meiner Sicht sehr wohl Beachtung verdient. Das sind auch sehr richtige und sehr gute Ansätze. Deshalb wird meine Fraktion diesen Gesetzen zustimmen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Die vier Gesetze behandeln sehr unterschiedliche Materien. Aber ihnen ist gemein, dass sie Fehler, die die Landesregierung und die CDU-Mehrheit in diesem Hause im

Schulgesetz verankert haben, zu korrigieren versuchen. Das trifft ausdrücklich auf unsere Unterstützung.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Bei dem Fehler Nummer eins, der sich derzeit im Schulgesetz findet, handelt es sich um die Richtgrößen. Ich glaube, wer in den letzten Monaten durch das Land gefahren ist und gesehen hat, wie viele Schulgemeinden gegen die Auswirkungen dieser Richtwerte protestieren, muss zur Kenntnis nehmen, dass die CDU bei der Entwicklung des Schulgesetzes einen Fehler gemacht hat. Deshalb ist es richtig, diesen Fehler zu korrigieren, wie es die SPD heute hier vorgeschlagen hat.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Herr Kollege Beuth, es stimmt, was Sie in Bezug auf den demographischen Wandel gesagt haben. Dass wir uns auf den demographischen Wandel einstellen müssen,ist ebenfalls richtig.