Wir orientieren uns mit dem Blick auf eine gerechte Finanzhilfe an den Aufwendungen für die öffentlichen Schulen.Wir wissen, dass wir auf dieser Grundlage weiter überprüfen und mit neuen Berechnungsmodalitäten zu einer Novellierung und einer Anpassung an die tatsächlichen Gegebenheiten kommen müssen. Wir halten unsere Zusage einer zusätzlichen Unterstützung der Ersatzschulen ein. Wir werden das Finanzvolumen der Ersatzschulen um fast 10 Millionen c erhöhen. Das ist eine Erhöhung um 6,1 % im nächsten Schuljahr.
Ich stelle abschließend fest: Mit dieser Gesetzesnovelle werden alle privaten Schulträger auf der Gewinnerseite sein.Sie werden zusätzlich unterstützt,was ihre sächlichen Aufwendungen, ihren Bewegungsspielraum und ihr Angebot insgesamt betrifft, neben den öffentlichen Schulen auch Ersatzschulen einzurichten, die in einer gesunden Konkurrenz zu den öffentlichen Schulen pädagogische Konzepte entwickeln, fortentwickeln und immer neue Optionen eröffnen. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Ministerin Wolff. – Ich darf die Aussprache eröffnen.Zunächst hat Frau Henzler für die FDPFraktion das Wort. Frau Henzler, zehn Minuten Redezeit sind vereinbart.
Herr Präsident,meine Damen und Herren! Ich glaube,bei dem Thema brauchen wir nicht unbedingt die volle Redezeit, da wir nicht sehr kontrovers darüber diskutieren. Die FDP begrüßt, dass die CDU daran festhält, die Ersatzschulen – die Privatschulen – den öffentlichen Schulen gleichzustellen und sie möglichst gerecht zu behandeln. Das haben wir in unserer gemeinsamen Regierungszeit begonnen. Von der vorherigen Landesregierung sind die Ersatzschulen eher stiefmütterlich behandelt worden.
Wir haben damals die Mittel von 140 auf 150 Millionen c erhöht. Zurzeit liegen sie bei 164 Millionen c. Das ist immerhin ein richtiger Schritt.
Wünschenswert wäre eine genauere Aufschlüsselung der Beteiligung der Privat- bzw. Ersatzschulen an den indirekten Personalkosten. Ich habe gestern Mittag die Frage gestellt – Frau Ministerin,Sie waren nicht anwesend –,wie es mit der Unterrichtsgarantie plus und dem Etat für Fortbildungsmittel aussieht. Ihr Kollege, der Herr Justizminister, hat gesagt, sie seien in den normalen Personalkosten mit enthalten. Deshalb meine ich, es wäre schön, wenn man aufschlüsseln könnte, welche Prozentsätze aufgrund der anderen Punkte, die wir in die Gesamtpersonalkosten einbauen, hinzugekommen sind.
Die Vertreter der freien Schulen fragen nämlich immer: Sind wir daran beteiligt? Wieso sind wir nicht daran beteiligt? Wenn das indirekt in die Finanzierung fließt, wäre es gut, ihnen das im Detail mitzuteilen.
Wie bereits in der Plenarsitzung im Juni, als die GRÜNEN einen Antrag zu diesem Thema vorgelegt haben, stehen wir weiterhin zu der Auffassung,dass die geplanten Änderungen notwendig sind. Sie weisen in die richtige Richtung. Sie sind aber noch nicht der große Wurf.
Das hat auch die Frau Ministerin eben gesagt. Sie hat gesagt,das sei eine Brücke,die zu einer wirklich anderen Lösung führe.Aber Sie holen vieles nach, was eigentlich sein muss. Der Investitionskostenzuschuss wird gemäß dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gewährt. Die Einrichtungen von Privatschulen dürfen danach nicht hinter denen der öffentlichen Schulen zurückstehen. Deshalb gibt es geplante Mehrkosten von 4,5 Millionen c dafür.
Die Erhöhung der Gastschulbeiträge von 50 auf 75 % ist auch ein Schritt in die richtige Richtung.Aber da muss ich eigentlich sagen: Wenn wir vor dem Konnexitätsprinzip keine Angst haben, dann wäre es konsequent, zu sagen, 100 % sind richtig.
Denn im Grunde genommen ist es für den Schulträger egal, ob das Kind im Nachbarkreis auf eine öffentliche Schule oder auf eine Privatschule geht. So betrachtet müssten das dann 100 % werden.
Sie sind sich jetzt so sicher, dass das nichts mit dem Konnexitätsprinzip zu tun hat. Ich darf einmal aus einer Presseerklärung der CDU vom 20.03.2002 zitieren:
Die CDU sieht darin eine Ungleichbehandlung und wird sich dafür einsetzen, dass die Ministerin in Absprachen mit den Schulträgern im nächsten Jahr eine Änderung und damit eine Gleichbehandlung aller Schülerinnen und Schüler erreicht.
Ich weiß nicht, was sich seit 2002 so gravierend am Konnexitätsprinzip geändert hat. Ich bin gespannt, wie das ausgeht. In der Anhörung werden wir die Kommunalen Spitzenverbände dazu befragen.
Auch die Verkürzung der Wartefrist bei verlässlichen Trägern halten wir für sinnvoll. Vielleicht muss noch einmal genauer geklärt werden, was es bedeutet, wenn eine andere Schulform gewählt wird, d. h. ob darunter zu verstehen ist, wenn am gleichen Ort eine Grundschule besteht und die Träger eine weiterführende Schule einrichten wollen, oder ob darunter zu verstehen ist, wenn an einem Ort eine Montessorischule eine Grundschule hat und im Nachbarort ein Gymnasium errichtet werden soll. Verlässlichen Schulträgern traut man zu, dass sie eben auch weitere Schulen in neuer Form qualitativ gut einrichten. Aber auch das werden wir sicherlich in der Anhörung nochmals sehr deutlich machen.
Ein großer Kritikpunkt unsererseits ist dabei, dass die Förderschulen nicht berücksichtigt werden. Im Jahr 2002 waren wir da gemeinsam schon einmal weiter. Da gab es bereits einen Vorschlag, wie man das ganze System umstrukturieren könnte. Da wünschen wir uns dringend eine Diskussion und eine Änderung.
Generell muss die Diskussion über die tatsächliche Höhe der staatlichen Schülerkosten intensiver geführt werden. Sie sagen, wir können das von Landesseite mit SAP bald nachweisen. Die Schulträger müssen es über die Doppik
hoffentlich auch bald nachweisen können. Dann kann man endlich wirklich feststellen, was der staatliche Schüler kostet,und dann kann man die Ersatzschulen richtig finanzieren.
Unstrittig ist, dass die Privatschulen besser und gerechter an der staatlichen Förderung beteiligt werden sollen.
Sie benötigen Planungssicherheit und ein transparentes Finanzierungssystem für einen auf Nachhaltigkeit angelegten Schulbetrieb. Die Privatschulen sind ein wichtiger Bestandteil und eine große Bereicherung unseres Schulsystems. Sie tragen zum Erhalt der Vielfalt der Schulen in Hessen bei.Deshalb verdienen sie auch eine angemessene Förderung.
Die Privatschulen gewinnen immer stärker an Bedeutung. Das darf man nicht unterschätzen. Die Entwicklung der Schülerzahlen dort geht deutlich in die Höhe, in Hessen von 5,2 auf 5,8 %. Daher sollte man sie wirklich ernst nehmen.
Die Zunahme der Schülerzahlen an Privatschulen ist für die Landesregierung Ansporn, die Qualität der öffentlichen Schulen kontinuierlich zu verbessern. Es gilt: Privatschulen sind nicht als Konkurrenz der öffentlichen Schulen zu sehen, sondern bereichern das Bildungsangebot Hessens.
Der Rechnungshofbericht, auf den ich die Ministerin im Schulausschuss angesprochen hatte, liegt uns immer noch nicht vor. Es wäre wirklich sehr erfreulich, wenn wir den bekämen, bevor wir in die intensive Bearbeitung dieses Gesetzentwurfes und in die Anhörung gehen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf bringt mit Sicherheit eine Verbesserung für die Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft. Aber leider ist er weit davon entfernt, ein großer Wurf zu sein.
Er verpasst leider die Chance, die Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft umfassend neu zu regeln, auf eine transparente Grundlage zu stellen. Das leistet dieser Gesetzentwurf leider nicht.
Was ist der Auftrag für eine Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft? Dieser Auftrag ist vom Verfassungsgericht vorgegeben. Das Verfassungsgericht hat gesagt, den Schulen in freier Trägerschaft steht eine Förderung aus öffentlichen Mitteln in Höhe von 80 bis 85 % jener
Aufgabe einer umfassenden Reform der Ersatzschulfinanzierung wäre gewesen, das zu beschreiben: Wie bekommen wir es in einem längeren Prozess hin, diese Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts tatsächlich einzulösen? Dass wir das nicht in einem Haushaltsjahr schaffen können, ist unter allen Fraktionen, denke ich, Konsens. Das wissen auch die Träger der Schulen.Aber es wäre notwendig gewesen, einen solchen Prozess zu beschreiben – wie wir zu dieser neuen Finanzierung kommen, die diesen Vorgaben entspricht.Da hätten wir weit mehr regeln müssen, als dieser Gesetzentwurf regelt.
Meine Damen und Herren, was hätte geregelt werden müssen? Wir müssten darüber Klarheit schaffen, welche Schülerkosten an den staatlichen Schulen tatsächlich entstehen.Wir hätten das transparent machen müssen, nachvollziehbar für die Schulen in freier Trägerschaft. Das wäre wichtig gewesen, um eine solide Berechnungsgrundlage zu haben.
Beispielsweise aus dem Steinbeis-Gutachten, aber auch aus dem,was wir an ersten Berechnungen aus SAP haben, wissen wir, dass das, was wir derzeit an Schülerkosten an den einzelnen Schulformen zugrunde legen bzw. was wir den Schulen in freier Trägerschaft zahlen, nicht immer dem entspricht, was die tatsächlichen Kosten sind.
Am eklatantesten ist dieser Unterschied im Bereich der Förderschulen. Hier haben wir einen ganz dramatischen Unterschied zwischen dem, was Schüler an staatlichen Schulen an Kosten verursachen, und dem, was Bemessungsgrundlage für die Schulen in freier Trägerschaft ist. Ich denke, das müsste dringend bearbeitet werden. Eben das aber leistet dieser Gesetzentwurf nicht.
Wir müssen uns darüber verständigen, was die Kosten sind, die bei den Schulträgern für Schülerinnen und Schüler an staatlichen Schulen entstehen. Auch hier gibt es dringenden Klärungsbedarf. Das ist übrigens ein Thema, das nicht allein für die Schulen in freier Trägerschaft von Interesse ist, sondern ganz allgemein auch für das Verhältnis von Schulen in der Stadt und Schulen im Landkreis. Auch das hätte man mit auf die Tagesordnung nehmen können. Der Betrag, den wir dort zurzeit zugrunde legen – mit beispielsweise 400 c an den allgemeinen Schulen –, ist sicherlich nicht der Betrag, der tatsächlich realistisch ist. Das ist keine gute Grundlage. – Das ist der zweite Punkt, der hätte geregelt werden müssen.
Erst wenn wir uns über die Bemessungsgrundlage, über die Kosten der Schülerinnen und Schüler an den staatlichen Schulen verständigt haben, ergibt eine Debatte über Prozentwerte Sinn. Denn bei der Frage, wie viel Prozent von was, ist das Was natürlich das Entscheidende. Denn sonst ist ein Prozentwert nicht besonders aussagekräftig – wenn man sich nicht vorher darüber verständigt hat, wovon dieser Prozentsatz eigentlich erhoben wird.
Der vierte Punkt – das hat Kollegin Henzler bereits angesprochen – ist die Frage der zusätzlichen Landesprogramme, die staatlichen Schulen zur Verfügung stehen. Hier gibt es bei den freien Trägern große Fragezeichen,ob das tatsächlich alles sauber in die Berechnung ihrer Zuschüsse einbezogen ist.