Frau Kollegin Beer, Sie sind vielleicht nicht so mit dem Thema vertraut,also seien Sie an dieser Stelle einmal ganz ruhig. – Das ist ein Begriff, der in Hessen jahrelang verwandt wurde, ein Begriff, der in Nordrhein-Westfalen, CDU-regiert, eingeführt wurde, ein Begriff, der völlig unverfänglich ist. Gegen die Einführung eines solchen Begriffes gibt es kein sachliches Argument. Jetzt kommen Sie mit der Konnexität, als ob Sie und Ihre Landesregierung der Begriff Konnexität jemals stören würde. An der Stelle sind die Kosten zu vernachlässigen.
Frau Kollegin Zeimetz-Lorz, deswegen ist es abenteuerlich, wenn Sie sagen:Weil wir uns nicht einig wurden, wollen wir keine Änderung. Sie sind doch sonst nicht so zart und zurückhaltend mit uns. Sonst machen Sie auch gerade, was Sie für richtig halten.
Der Terminus „Kommunalpolizei“ löst nicht das Problem. Wir wollen eine klare Trennung zwischen der Vollzugspolizei auf der einen Seite und Mitarbeitern von Ordnungsbehörden auf der anderen Seite,für die die Kommunen im Rahmen des HSOG zuständig sind.Wir wollen eine klare Trennung von Aufgaben und nicht überall die Bezeichnung „Polizei“, sodass der Bürger gar nicht mehr weiß, was jetzt eine richtige Polizei, eine Hilfspolizei oder eine Ordnungspolizei oder sonst was ist.
Das Ergebnis der Anhörung war relativ eindeutig. Ein Einziger hat gesagt, das sei so in Ordnung. Die Masse der Anzuhörenden hat klar gesagt: Ändert den Begriff „Ordnungspolizei“. Das kostet nicht viel, es hilft. Schauen Sie sich hierzu die Diskussion in Frankfurt an.
Frau Kollegin, die Anhörung ist ein Beleg dafür.Aber Sie interessieren die Ergebnisse überhaupt nicht.Von wegen, dass Sie offen seien. Sie sind beratungsresistent an dieser Stelle.
Der Kollege Boris Rhein müsste entsetzt sein, wenn er Ihre Begründung hört. Ich empfehle Ihre Rede zum Nachlesen. Mit Verve haben Sie hier vorgetragen. Deswegen ist es schade; denn in der Sache waren wir uns bei der ersten Lesung fast einig. Sie wollen es aus ideologisch verbohrten Gründen nicht. Das ist schade. Das bedauern wir.
Deswegen haben Sie auch nicht den Mumm, einen eigenen Antrag einzubringen. Sie kommen mit dem Argument, Sie konnten sich mit der Opposition nicht einigen. – Wir haben einen Vorschlag gemacht, der gut und sinnvoll ist. Er führt auch nicht zu geschichtlichen Verfälschungen. Sie haben jetzt noch die Möglichkeit, sich zu korrigieren. Aber ich befürchte, dass das nicht der Fall sein wird. Eine gute Sache, die wir gemeinsam andiskutiert haben, eine Anhörung, die aufschlussreich war, wurde von Ihnen ignoriert – wie bei Studiengebühren, wie beim Kopftuchurteil und anderen Dingen.Wir sind es von Ihnen gewohnt.
Deswegen ist es schade. In der Sache liegen wir auf der richtigen Seite. Wenn wir ab 2008 die Gelegenheit haben, können wir es ändern. Wir werden es ändern. – Vielen Dank.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, dass man das relativ einfach und sachlich diskutieren kann. Die Anhörung war auch sehr sachlich.
Sie war geprägt von Vorverständnissen der einzelnen Persönlichkeiten, die wir eingeladen haben. Ich hatte nicht das Gefühl, dass es bei der Anhörung Menschen im Saal gab, die auf alle Fälle und egal wie der Auffassung waren, dass das Wort nicht weiter genutzt werden darf, dass „Ordnungspolizei“ per se etwas ganz Negatives ist. Vielmehr gab es eine große Zahl von Anzuhörenden – das will ich gar nicht wegdiskutieren –, die auf Bedenken hingewiesen haben. Sie haben darauf hingewiesen, dass man aufgrund der Geschichte zwischen 1933 und 1945 das Wort „Ordnungspolizei“ als belastet sehen kann.
Ich glaube, dass jeder dieser Anzuhörenden, die diese Argumentationslinie vertreten haben, auch gesagt hat, dass es im Polizeibereich eigentlich kein unbelastetes Wort aus der Zeit zwischen 1933 und 1945 gibt.
Denn das Hitler-Regime, die NS-Diktatur hat die Polizei als eine ihrer Säulen des totalitären, faschistischen Staates genutzt – natürlich mehr oder weniger.
Aber auch das Wort „Vollzugspolizei“, das uns ganz locker von den Lippen geht, weil es eine der Hauptdefini
tionen bei der Abgrenzung von der Polizei hin zur Kriminalpolizei oder anderen Zweigen ist, ist im Dritten Reich auch schon genutzt und missbraucht worden. Ich fand, es war das Interessante und das Traurige aus der Anhörung, dass keiner der Anzuhörenden einen ernsthaften Vorschlag unterbreitet hat, wie man dieses Problem lösen kann und für das Wort „Ordnungspolizei“ einen anderen Begriff einbringen kann.
Eben ist Herr Prof. Dingeldein von der Marburger Universität angesprochen worden. Ich will der Ehrlichkeit halber sagen, dass er ein Sachverständiger war, den wir als Liberale benannt haben. Es ist auch kein Geheimnis, dass er Mitglied der FDP ist. Er hat schon mehrfach für uns für den Deutschen Bundestag kandidiert. In seiner Stellungnahme bei der Anhörung hat er zum Ausdruck gebracht, dass das Wort „Ordnungspolizei“ zwar belastet sei, dass aber beim Empfängerhorizont – ich übersetze das einmal in meine Worte – diese Belastung noch nicht so angekommen sei.
Ich habe ihn vor einigen Wochen getroffen. Ich habe ihn auch vorgestern beim FFH-Fest getroffen, wo wir noch einmal darüber geredet haben. Nach neuesten Veröffentlichungen insbesondere im Zusammenhang mit Tätigkeiten der damaligen Ordnungspolizei in den baltischen Ländern sieht er es jetzt ein bisschen anders.Auf meine Frage: „Herr Prof. Dingeldein, was ist Ihr Vorschlag?“ sagte er: „Ich habe keinen.“
Meine sehr verehrten Damen und Herren, jeder von uns im Raume, der sich ein bisschen mit der Aufarbeitung der hessischen Geschichte im Dritten Reich beschäftigt und der sich mit den Gedenkstätten beschäftigt, die wir in unserem Lande haben, kennt Herrn Prof. Krause-Vilmar. Er ist Professor an der Universität Kassel, früher Gesamthochschule Kassel. Seit bestimmt einem Jahrzehnt ist er ehrenamtlicher Vorsitzender der Gedenkstätte in Breitenau.
Von mir aus auch schon seit zwei Jahrzehnten. – Er ist auch schon eine lange Zeit Sprecher der Vereinigung der Gedenkstätten in Hessen. Er hat uns in seiner Funktion als amtierender Geschäftsführer des Fritz-Bauer-Instituts – ich sage die Namen bewusst, damit man deutlich weiß, welchen Hintergrund diese Persönlichkeit hat – erklärt, dass er es nicht für opportun halten würde, aufgrund der Verstrickungen aller Polizeiorganisationsteile in dem faschistischen, totalitären Staat im Dritten Reich das Wort „Ordnungspolizei“ wieder zu streichen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, da muss eine Fraktion entscheiden, welchem der Anzuhörenden sie mehr als anderen folgen möchte. Die FDP-Fraktion hat – Frau Kollegin Beer hat das im Ausschuss deutlich gemacht; deswegen war es etwas daneben, als der Kollege von den Sozialdemokraten eben meinte, Frau Beer niedermachen zu sollen nach dem Motto, sie habe davon keine Ahnung – –
Doch, das haben Sie genau so gesagt. Herr Rudolph, das Schlimme ist, Sie haben es auch genau so gemeint. Das kommt erschwerend hinzu.
Frau Beer, die bei der letzten Innenausschusssitzung anwesend war, hat für die FDP-Fraktion votiert, dass wir es beim Wort „Ordnungspolizeibeamte“ belassen wollen.
Herr Präsident, vielen Dank. – Langer Rede kurzer Sinn: Immer dann, wenn wir einen Namen für Polizeieinheiten haben, haben wir ein Problem, weil alle Polizeieinheiten im Dritten Reich missbraucht worden sind.Wenn wir uns dessen bewusst sind – das hat der Prozess sehr deutlich gemacht –, können wir damit auch bewusster umgehen. Wir müssen aber keine Änderung vornehmen. – Vielen, herzlichen Dank.
Dann kommen wir zur Beschlussfassung. Wer dem Gesetzentwurf in zweiter Lesung in der vorliegenden Fassung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Damit stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf in zweiter Lesung durch die Fraktionen der CDU und der FDP abgelehnt worden ist, bei Zustimmung der Fraktionen von SPD und GRÜNEN, und somit nicht angenommen worden ist.
Meine Damen und Herren, wir kommen nun zum Abräumen, wie man so salopp sagt. Dann habe ich noch ein paar Mitteilungen zu machen, und dann entlasse ich Sie.
Herr Al-Wazir, Ihnen habe ich auch noch etwas zu sagen. Bleiben Sie ruhig sitzen. Es kommt noch etwas.
Dick wird es nicht, aber es muss formal erledigt werden. – Die Tagesordnungspunkte 19 und 23, die Anträge zum Thema Verschmutzungsrechte im Emissionshandel,sollen zur abschließenden Behandlung dem Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr überwiesen werden. Beteiligt werden sollen der Umweltausschuss und der Europaausschuss.
Dann gehen die Anträge zur abschließenden Beratung an den Umweltausschuss. Beteiligt sind der Wirtschaftsausschuss und der Europaausschuss. – Somit beschlossen.
(Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Werden nach einer Raucherpause wieder aufgerufen! – Heiterkeit)