Vielen Dank, Frau Fuhrmann. – Als nächstem Redner erteile ich Herrn Rentsch für die FDP-Fraktion das Wort.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Ministerin, was Sie vorgelegt haben – das Ausführungsgesetz zum Schwangerschaftskonfliktgesetz –, ist notwendig und wichtig. In einer Diskussion über die Entscheidung von Frauen oder Paaren, die sich in einer solchen Situation befinden, kann man als Politik nicht vorsichtig genug sein. Es ist ein sehr sensibles Thema.
Wenn man sich einmal die ganze Diskussion um § 218a vergegenwärtigt und sich die Entstehungsgeschichte vor Augen führt, muss man feststellen, dass der Teil der Beratung nicht immer ganz unumstritten gewesen ist. Ich freue mich sehr, dass wir mittlerweile in einer sehr ruhigen Atmosphäre diese Diskussion führen können und alle politisch der Meinung sind, dass dies ein wichtiger Baustein in einer aufgeklärten Gesellschaft ist. Insofern ist das ein richtiger Schritt.
Meine Damen und Herren, die Frage der Finanzierung ist lang und breit diskutiert worden. Das, was die Landesregierung vorgelegt hat, ist unserer Ansicht nach der richtige Schritt in dieser Frage gewesen. Die Umstellung der pauschalierten Förderung auf Personalkosten war notwendig. Oft war die Pauschalierung nicht die richtige Grundlage für eine nachhaltige Finanzierung der Träger und schaffte immer wieder Probleme in der Förderung, sodass das, was die Landesregierung vorgelegt hat, von uns unterstützt wird.
Es war auch richtig, nicht nur den Teil der Konfliktberatung, sondern darüber hinaus den Beratungszweck zu fördern. Das halten wir für richtig. Wir halten auch für richtig, dass die Landesregierung einen sehr breiten Ansatz wählt, einen – wie sie selber sagt – pluralen Ansatz. Frau Ministerin, aber hier werden wir gemeinsam mit Ihnen schauen müssen, dass es wirklich plural wird. Donum vitae allein wird es nicht sein – das haben Sie schon gesagt –; sie und beispielsweise pro familia,für die wir uns und auch die anderen Fraktionen sich sehr stark eingesetzt haben, müssen bei dieser Frage gleichberechtigt nebeneinanderstehen. Ich hoffe und bin eigentlich positiv davon überzeugt, dass wir das gemeinsam hinbekommen werden.
Wir behalten uns vor – Frau Kollegin Hölldobler-Heumüller wird es vielleicht noch sagen, und Frau Fuhrmann hat es kritisiert –, die Frage der Rechtsverordnung näher zu thematisieren. Ich bin nicht der Auffassung, dass alles Mögliche im Gesetz geregelt werden muss. Man sollte alles Wesentliche im Gesetz regeln. Verwaltungsverfahren muss man nicht unbedingt im Gesetz regeln. Insofern muss man genau schauen, was wirklich ins Gesetz muss und was nicht ins Gesetz muss.
Ein wichtiger Punkt scheint mir noch die Frage der Einbeziehung von Medizinern,von Ärzten in die Beratung zu sein. Ich glaube, dass es richtig ist, sie mit hineinzunehmen, weil häufig medizinische Fragen bei der Beratung eine Rolle spielen. Oft haben Frauen und Paare medizinische Fragen, wie sich ein Schwangerschaftsabbruch auf Körper, auf Leib und Leben auswirkt, sodass es ganz wichtig ist, diesen Bereich einzubeziehen.
Das geht letztendlich um die Abrechnung, denn Ärzte können nur medizinisch Notwendiges gegenüber der GKV abrechnen, sodass der reine Beratungsfall nicht so über die GKV abgerechnet werden kann, wie Sie das sagen. Das sollten wir einmal näher diskutieren.
Ich glaube, dass es so richtig ist, wie es die Landesregierung vorschlägt.Ansonsten bleibt es dabei, wie es die Ministerin auch vorgeschlagen hat: Mit diesem Gesetz wird Hessen hoffentlich ein plurales, weltoffenes Gesetz für diesen wichtigen Bereich bekommen. Wenn von den Trägern nicht noch wesentliche Änderungen vorgeschlagen werden, werden wir dieses Gesetz so unterstützen. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Rentsch. – Als nächster Rednerin erteile ich Frau Kollegin Hölldobler-Heumüller für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Endlich liegt es vor, das Ausführungsgesetz zur Schwangerschaftskonfliktberatung. Endlich werden die Vorgaben für gesetzliche Regelungen, die schon eine ganze Weile erteilt worden sind, umgesetzt. Auch ich bedauere, dass es höchstrichterliche Entscheidungen brauchte, damit wir uns jetzt dieses Themenfeldes annehmen. Wir vonseiten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN begrüßen, dass es von den Fallzahlen weggeht, dass es zu einer Personal- und Sachkostenförderung hingeht. Für die Beratungsstellen heißt das ein Ende der Hängepartie der letzten Jahre. Frau Ministerin, ich glaube, Sie haben es etwas wohlwollender dargestellt, als Sie es eigentlich die letzten Jahre begleitet haben; denn die Besserstellung war nicht unbedingt vonseiten dieser Landesregierung gewollt, sondern Sie wurden dazu verpflichtet.
Wir sollten auch nicht vergessen, welche Kürzungen im Rahmen der „Operation düstere Zukunft“ vorgenommen worden sind. Seitdem herrschte in den Beratungsstellen eine erhebliche Verunsicherung. Ich glaube, wir sind verpflichtet, Menschen in diesen schwierigen Lebenslagen eine Beratung anzubieten, die sowohl plural als auch ausreichend ist.Auch das begrüßen wir.
Man muss sich vor Augen halten, dass dieses Themenfeld für Leute, die sich in Konfliktsituationen befinden, immer schwieriger wird. Steigende Fallzahlen sind z. B. aufgrund der Fortschritte zu verzeichnen, die in der Pränataldiagnostik gemacht worden sind. Von daher werden Paare heute vor stets andere und immer schwierigere Fragen gestellt. Um diese zu beantworten, benötigen sie dringend Beratung. Der Beratungsbedarf ist vorhanden; er ist in den letzten Jahren erheblich gestiegen. Von daher ist es gut, dass es für die Beratungsstellen nun endlich Sicherheit gibt.
Wie schon erwähnt wurde, begrüßen wir es, dass die Pluralität der Beratungsstellen aufrechterhalten werden soll
und dass auch Beratungsstellen, die keine Scheine ausstellen, gefördert werden. Wir wollen nämlich, dass Frauen und Männer dorthin gehen können, wo sie Vertrauen gefasst haben.
Herr Kollege Rentsch hat bereits die Rechtsverordnung angesprochen. Es ist allerdings schwierig, einen Gesetzentwurf zu beurteilen, wenn man nicht genau weiß, was in dieser Rechtsverordnung steht, und wenn nicht klar ist, wie es um die Inhalte der Förderung, die Anerkennung und die Nachweisverfahren bestellt ist. Dort besteht also noch eine Informationslücke. Wenn man den Weg der Rechtsverordnung einschlägt, geht es an der parlamentarischen Kontrolle vorbei.
Mangelnde Transparenz herrscht auch beim Sicherstellungsauftrag gemäß § 4 Abs. 1. Außerdem gibt es verschiedene Regelungen, die eine unserer Ansicht nach unnötige Begrenzung beinhalten. Sie haben zwar angesprochen, dass wir bislang mehr Beratungsstellen haben, als es der Versorgungsschlüssel vorsieht. Aber in dem Gesetzentwurf steht, dass dieser Versorgungsschlüssel ausschließlich gilt. Die Frage ist, warum das so ist.Wir haben ländliche Regionen, in denen es darum geht, die Tür immer für andere Regelungen offen zu halten.Ansonsten sehen wir die Gefahr, dass dort schnell gekürzt wird.
In Bezug auf die Förderhöhe bin ich mir jetzt unsicher.Sie haben nämlich bei der Einbringung des Gesetzentwurfs gesagt,dass in dem Urteil eine Förderung in der Höhe von mindestens 80 % gefordert wird. Das steht allerdings nicht im Gesetzestext.Auch da stellt sich die Frage,warum das nicht der Fall ist. Gerade kleinere Träger können mit dieser 80-%-Förderung Probleme bekommen, nämlich wenn es darum geht, ob es über die Pauschalen für die Sach- und Personalkosten wirklich zu einer 80-prozentigen Deckung der Kosten kommt.
Auch die Arztstellen wurden schon angesprochen. Ich glaube, an diesem Punkt muss noch einmal nachgearbeitet werden; denn es wird nicht berücksichtigt, dass dort nur Konfliktberatung nach § 5, nicht aber nach den §§ 2 und 3 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes durchgeführt werden kann.
Als Fazit bleibt festzuhalten: Es ist gut, dass der Gesetzentwurf endlich vorliegt. Bei Details sind sicherlich noch Nacharbeiten und Verbesserungen nötig. Das wird Gegenstand der Anhörung sein, wenn auch die Verbände ihre Stellungnahmen dazu abgeben. Außerdem ist die Einbringung des Gesetzentwurfs äußerst knapp getimt. Aber machen wir uns an die Arbeit und sorgen dafür, dass es auf den Weg kommt. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Kollegin Hölldobler-Heumüller. – Als nächster Rednerin erteile ich Frau Kollegin Ravensburg für die CDU-Fraktion das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Auch meine Fraktion hält ein Hessisches Ausführungsgesetz zum Schwangerschaftskonfliktgesetz für notwendig. Für uns sind die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts aus den Jahren 2003 und 2004
maßgeblich. Der heute vorgelegte Gesetzentwurf trägt den Urteilen Rechnung. Es setzt dabei folgende Schwerpunkte: die wohnortnahe Beratung schwangerer Frauen in ganz Hessen, die Umstellung der Finanzierung der Beratungsstellen auf einen Pauschalsatz in Höhe von 80 % der Personal- und Sachkosten – die Vorredner haben es erwähnt – sowie die Aufrechterhaltung der Pluralität der Anbieter von Beratung, indem freie und kommunale Beratungsstellen sowie Ärztinnen und Ärzte dafür vorgesehen sind.
Wir halten die Einbeziehung der Ärzte für unbedingt erforderlich.Aber, Frau Fuhrmann, der Anteil der Ärzte ist von 25 auf 20 % begrenzt worden. Ich kann Ihre Bedenken also nicht nachvollziehen.
Um die Wohnortnähe zu gewährleisten,werden in Hessen Versorgungsgebiete gebildet, in denen auf 40.000 Einwohner je eine Vollzeitstelle kommt. Das bedeutet 152 Stellen für Hessen.
Meine Fraktion legt besonderen Wert auf die in § 3 des vorliegenden Gesetzentwurfs geregelte Auswahl des Beratungsangebotes. Es muss den Schwangeren möglich sein, zwischen Beratern, die unterschiedliche Weltanschauungen vertreten, zu wählen. Positiv bewerte ich, dass Beratungsstellen der katholischen und der evangelischen Kirche genauso wie Beratungsstellen von donum vitae und pro familia Berücksichtigung finden. Die Schwangerschaftskonfliktberatung soll gerade auch eine Beratung zugunsten des Schutzes des Lebens sicherstellen.
Die hohe Anzahl der Abtreibungen in Hessen betrachte ich mit Sorge. Wir begrüßen in diesem Zusammenhang, dass sowohl Einrichtungen, die nach § 7 eine Konfliktberatung mit der Ausstellung eines Beratungsscheins anbieten,gefördert werden als auch solche,die nach § 2 eine allgemeine Beratung im Zusammenhang mit Familienplanung, Sexualaufklärung und Prävention sowie eine Bera
tung bei unerfülltem Kinderwunsch, bei Problemen im Verlauf einer Schwangerschaft und Konflikten, die während einer Schwangerschaft sehr häufig vorkommen, durchführen und die darüber hinaus Informationen über die Möglichkeit von Adoptionen geben.Alle werden über den Pauschalsatz finanziert.
Ich freue mich – dafür bedanke ich mich sehr herzlich bei der Frau Sozialministerin –, dass nach langem Verhandeln, auch schon in rot-grünen Zeiten, jetzt ein Konsens mit den Trägern gefunden werden kann. Ich bin sicher, dass die weiteren Beratungen und die Anhörung dies widerspiegeln werden. Ich bin davon überzeugt, dass Hessen mit diesem Gesetzentwurf ein umfassendes Hilfsangebot für Männer und Frauen sicherstellt, besonders aber für schwangere Frauen, die in ihrer speziellen Situation unserer Unterstützung bedürfen – und das in allen Regionen in Hessen und mit einer finanziellen Sicherheit für die geförderten Beratungsstellen.Wir warten die Beratungen und die Anhörung ab. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Ravensburg. – Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Damit sind wir am Ende der Aussprache angelangt. Das war die erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Hessisches Ausführungsgesetz zum Schwangerschaftskonfliktgesetz, Drucks. 16/6061.
Der Gesetzentwurf wird zur Vorbereitung der zweiten Lesung an den Sozialpolitischen Ausschuss überwiesen.
Damit sind wir am Ende der heutigen Tagesordnung angelangt. Ich wünsche Ihnen einen netten Abend und schließe die Sitzung.