Meine Damen und Herren, die SPD-Fraktion hat deswegen sehr frühzeitig – bereits im Jahre 2003 – diesen Auftrag an die Landesregierung geben wollen. Unser Antrag wurde natürlich abgelehnt, um Zeit dafür zu lassen, ein solches neues System auf die Beine zu stellen. Diese Zeit ist verstrichen, ohne dass etwas passiert ist. Die Anhörung hat bestätigt, dass es ein Anliegen der Träger ist, transparente Finanzierung – orientiert an den Istkosten – im Ersatzschulfinanzierungsgesetz vorzufinden.
Deshalb haben wir Wert darauf gelegt, den Bericht des Rechnungshofs in die Beratung über diesen Gesetzentwurf einzubeziehen.Ich kann sagen,die Ausschusssitzung, in der wir darüber diskutiert haben, war wenig erfreulich. Da teilte uns nämlich der Staatssekretär mit, dieser Bericht habe mit dem Gesetzentwurf nichts zu tun, und warf der Opposition vor, sie suche nur eine Ausflucht, um die Beratung zu verzögern. Abgesehen davon, dass ich feststelle, dass diese Bemerkung unangemessen ist, besteht auch offensichtlich kein Interesse daran, einen Konsens mit Oppositionsfraktionen über diesen Gesetzentwurf herzustellen.Ich finde es sehr bedauerlich,dass dieses Angebot trotz der konstruktiven Debatte, die im Vorfeld geführt worden ist, so strikt ausgeschlagen worden ist.
Wir haben gestern den Bericht des Rechnungshofs erhalten, der seit dem 13.02.2006 der Landesregierung vorliegt. Es ist nicht der Ort, um auf einzelne Beanstandungen oder auf die fünfseitigen Erläuterungen einzugehen, die uns das Kultusministerium dazu zugesandt hat. Ich will nur darauf eingehen, dass dieser Bericht entgegen der Auffassung von Staatssekretär Jacobi sehr wohl etwas mit unserer Grundsatzkritik an dem Gesetzentwurf zu tun hat, nämlich der fehlenden Berechnungsgrundlage. Der Bericht bestätigt ausdrücklich, dass dieser Gesetzentwurf und die bisherigen Modalitäten der Finanzierung keine geeigneten Grundlagen sind, um Ersatzschulfinanzierung angemessen vorzunehmen.
Der Landesrechnungshof stellt fest, dass sich die Berechnungen, die angestellt werden, um Kosten abzuschätzen, auf Grundlagen aus dem Jahre 1978 stützen, die die heutigen Verhältnisse – natürlich, muss man dazu sagen – nicht mehr adäquat abbilden. Der Landesrechnungshof empfiehlt uns – das entspricht dem, was wir hier diskutiert haben –, nicht nur Verfahren zu entwickeln, mit deren Hilfe die Personalkosten real berechnet werden können. Der Landesrechnungshof empfiehlt uns auch, von einer Novellierung des Ersatzschulfinanzierungsgesetzes abzusehen, solange diese Grundlagen nicht auf dem Tisch liegen.
Meine Damen und Herren, wir wussten, dass dieses Gesetz Flickwerk ist. Auch Herr Weinmeister hat das in den Ausführungen zum Finanzierungssystem deutlich gemacht. Aber wir erwarten, dass auf der Grundlage des Rechnungshofberichts eine eindeutige Aussage der Landesregierung darüber gemacht wird, dass dieses Gesetz nur Übergangscharakter haben kann. Die SPD wird eine Befristung auf ein Jahr beantragen; denn wir sind der Auffassung, dass dies Zeit genug ist, um nach den Vorarbeiten zu einem Ergebnis zu kommen, das nicht nur für die Träger der Ersatzschulen eine befriedigende Lösung darstellt, sondern auch für dieses Parlament.
Ich hoffe, dass es nach dem, was Herr Weinmeister dieses und das letzte Mal in der Debatte dazu ausgeführt hat,
auch Zustimmung der CDU-Fraktion geben wird. Ich glaube,wir sollten hier nicht nur Absichtserklärungen verkünden, sondern wir sollten einen klaren Auftrag an diese Landesregierung geben, uns ein Finanzierungsgesetz vorzustellen, das diesen Namen auch verdient. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte mit dem Positiven beginnen. Natürlich ist es gut, dass sich die Finanzausstattung der Schulen in freier Trägerschaft durch einen Investitionskostenzuschuss und durch die Erhöhung der Gastschulbeiträge von 50 % auf 75 % etwas verbessert. Natürlich ist das gut und richtig. Das reicht aber bei Weitem nicht aus. Das ist unsere Kritik an dem vorliegenden Gesetzentwurf.
Die Chance, zu einer umfassenden Novellierung des Ersatzschulfinanzierungsgesetzes zu kommen, die die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts für die Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft umsetzt,wurde leider erneut verpasst.Das ist und bleibt unsere Hauptkritik.
Herr Kollege Weinmeister, zahlreiche Anzuhörende haben uns gesagt, dass dieses Gesetz an allen Ecken und Enden nicht ausreicht, teilweise handwerklich sehr schlecht gemacht ist und keine Grundlage für eine umfassende Neuordnung der Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft ist.
Nehmen wir das Thema Gastschulbeiträge. Wir sind auch der Meinung, dass man eigentlich dazu kommen müsste, dass die Gastschulbeiträge auf 100 % erhöht werden, weil nicht einzusehen ist, dass für eine Schule in freier Trägerschaft etwas anderes gelten soll als für eine Schule in staatlicher Trägerschaft. An dieser Stelle bleibt der Gesetzentwurf noch hinter dem zurück.
Der Gesetzentwurf weist aber auch ein Problem auf. An dieser Stelle sind wir bei den handwerklichen Schwächen. Man kann nicht einfach die Frage der Konnexität vom Tisch wischen, die davon berührt sein könnte. Das haben uns die Vertreter der Kommunalen Spitzenverbände sehr eindringlich gesagt. Diese Frage ist nicht vernünftig geklärt. Damit keine Missverständnisse auftreten: Ich bin dafür und auch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist dafür, dass die Schulen in freier Trägerschaft dieses Geld bekommen. Uns muss aber klar sein, wer das bezahlt und ob es eine Frage der Konnexität ist – dann müsste es das Land finanzieren – oder ob es keine Frage der Konnexität ist. Solche elementaren Fragen sind von diesem Gesetzentwurf nicht ausreichend bearbeitet worden.
Sie sagen, das sei längst geklärt. Schauen Sie sich doch einmal die Stellungnahmen der Kommunalen Spitzenverbände an, Herr Minister. Die sehen das ein bisschen anders. Das kann man nicht mit einem Halbsatz in der Ge
Nach Durchführung der Anhörung kann man meines Erachtens sehr zu Recht darüber nachdenken, ob man den Begriff des bewährten Trägers – eine kleine Ausweitung ist enthalten, die wir ausdrücklich begrüßen –, für den dann die Wartezeit entfallen kann, nicht etwas weiter fassen kann. Hierzu haben wir Vorschläge im Rahmen der Anhörung gehört.Zur dritten Lesung werden wir das prüfen und wahrscheinlich zu diesem Bereich einen Vorschlag vorlegen, sodass wir in diesem Bereich ein Stück vorankommen können.
In der Anhörung haben wir auch gehört, dass es erhebliche Schwierigkeiten bezüglich der Gesetzessystematik gibt. Was ist also im Gesetz geregelt, und was ist in der Verordnung geregelt? Teilweise sind Dinge in der Verordnung geregelt, die eigentlich gesetzlich geregelt werden müssten. Das wurde sehr ausführlich im Ausschuss dargestellt.Auch in dieser Hinsicht ist das Gesetz handwerklich schlecht gemacht und weit entfernt von dem, was wir benötigen, um die Finanzierung vernünftig zu regeln.
Die Transparenz über die Berechnungsgrundlage der Zuschüsse für die Schulen in freier Trägerschaft fehlt gänzlich. Frau Kollegin Habermann hat das angesprochen. Es ist aber wesentlich für ein Gesetz zur Ersatzschulfinanzierung, dass wir wissen, was die Schulen in staatlicher Trägerschaft bekommen, um eine Grundlage für die Entscheidung darüber zu haben,was die Schulen in freier Trägerschaft bekommen. Diese Frage ist bis zum heutigen Tag unbeantwortet. Diesbezüglich haben wir immer noch keine Transparenz. Deshalb sind wir der Auffassung, dass der Gesetzentwurf in dieser Form noch nicht abschließend beraten werden kann. Daher haben wir eine dritte Lesung beantragt.
Außerdem sind wir der Auffassung, dass man ein Gesetz auf dieser Datengrundlage auf keinen Fall auf fünf Jahre befristen kann, wie es vorgeschlagen wurde, sondern dass eine Befristung auf ein Jahr das Maximum ist, was man mit diesem Gesetzentwurf machen kann. Dieses Jahr sollten wir nutzen, um endlich zu einer transparenten Grundlage für die Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft zu kommen.
Es kann nicht sein, dass weiter sehr begründet im Raum steht, dass ausgerechnet Förderschulen in freier Trägerschaft erheblich benachteiligt werden, dass es ausgerechnet für diese Schülerinnen und Schüler eine eklatante Ungleichbehandlung gibt zwischen staatlichen Schulen und Schulen in freier Trägerschaft. Das muss ausgeräumt werden.Dann muss auf sauberer Grundlage entschieden werden.
Was wir und auch viele Anzuhörende an dem Gesetzentwurf bemängelt haben, das findet sich in weiten Teilen in dem Bericht des Rechnungshofs. In dieser Hinsicht haben wir einen sehr eigentümlichen Umgang mit dem Parlament erlebt. Erst wird uns zugesagt, dass uns der Rechnungshofbericht in der Form, wie er derzeit abgestimmt ist, für die Beratungen zugeleitet wird. In der Sitzung des Kulturpolitischen Ausschusses zur Vorbereitung der zweiten Lesung stellen wir dann aber fest, dass dieser Bericht dem Parlament nicht vorliegt. Daraufhin sagt der Staatssekretär, der Bericht müsse auch gar nicht vorliegen; denn
in ihm stünde nichts Relevantes, obwohl seine eigene Ministerin zuvor zugesagt hat, dass der Bericht dem Parlament zugeleitet wird. Das sagte der Herr Staatssekretär am Dienstagabend. Am Mittwochmorgen wird der Bericht dann doch dem Parlament zugeleitet. Es gab also schon ein völliges Chaos bei der Zuleitung der Unterlagen. So kann man eine geordnete Gesetzesberatung nun wirklich nicht durchführen.
Ich möchte das sehr vorsichtig sagen, weil der Bericht noch in der Abstimmungsphase ist und weil eine ausführliche Stellungnahme des Kultusministeriums noch aussteht.Worauf uns der Bericht Hinweise gibt, ist aber alles andere als trivial und hat sehr viel damit zu tun, worüber wir beraten, Herr Staatssekretär. Der Bericht sagt uns, dass es erhebliche Fragen zur bisherigen Finanzierung der Ersatzschulen gibt und die Grundlagen nicht geklärt sind. Das ist sehr wohl relevant und höchst bedeutsam für die Beratung dieses Gesetzentwurfs. Deshalb sind wir der Meinung, dass eine dritte Lesung uns allen guttut.Wir haben dann noch etwas Zeit, das auszuwerten, was die Anzuhörenden gesagt haben, und das zu berücksichtigen, was der Rechnungshof zum Ausdruck bringt. Außerdem hat das Kultusministerium dann noch einmal Gelegenheit, zu dem Bericht des Rechnungshofs Stellung zu nehmen.
Auf dieser Grundlage können wir dann in die dritte Lesung gehen mit Änderungsanträgen, die zumindest ein Stück weit dieses Gesetz verbessern und dafür sorgen – sofern dies eine Mehrheit findet, aber dafür wirbt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –,dass dieses Gesetz, das handwerklich extreme Schwächen hat, was den inhaltlichen Anforderungen an die Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft in keiner Form gerecht wird,nicht fünf Jahre,sondern ein Jahr in Kraft bleibt.Das ist meines Erachtens das Mindeste, was man aus diesem verkorksten Gesetz noch machen kann. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist schon faszinierend, was sich in sieben Jahren Parlamentsarbeit alles tut. Man konnte die Wandlung von Rot-Grün vom Saulus zum Paulus erleben. Ich kann mich noch sehr gut an eine Podiumsdiskussion im Roncalli-Haus erinnern,als die Schulen in freier Trägerschaft eingeladen haben, kurz nachdem die rot-grüne Landesregierung die Zuschüsse von 75 % auf 72,5 % gekürzt hat. Sie können froh sein, dass die Vertreter der Schulen in freier Trägerschaft so höflich waren und Sie noch heil aus dem Saal entlassen haben. Heute fordern Sie 100 %.
Frau Kollegin Habermann hat darauf hingewiesen, dass die Berechnungsgrundlage seit dem Jahr 1972 existiert. Wer hat denn in dieser Zeit – das sind immerhin 35 Jahre – am längsten Hessen regiert?
Nein, Sie haben viele Jahre lang Zeit gehabt, die Berechnungsgrundlage zu ändern. Sie haben aber gar nichts getan. Erst jetzt beginnt eine Änderung der Berechnungsgrundlage.
Das Ergebnis der Anhörung sowie der Gesetzentwurf sind irgendwie schon etwas merkwürdig. Es war klar, dass die Schulträger meckern; denn sie müssen mehr zahlen. Das ist logisch und nachvollziehbar.Außerdem ist es richtig, dass sie Konnexität einfordern. Die Schulen in freier Trägerschaft aber, die mehr Geld bekommen sollen, waren genauso unzufrieden mit diesem Gesetzentwurf, weil sie sich offensichtlich mehr davon versprochen hatten. Das ist aber so mit Kompromissen, und dieses Gesetz ist ein Kompromiss. Daran kann man nichts machen.
Das Thema Gastschulbeiträge ist natürlich nicht ganz geklärt. Erst sind es 50 %, es werden 75 %. Von der Logik her ist es nicht ganz einzusehen, weshalb es nicht 100 % sind; denn die Schulträger zahlen untereinander auch 100 %, wenn sie einen Schüler an einen anderen Schulträger abgeben.
Ich kann nachvollziehen, dass eine Erhöhung von 50 % auf 100 % für die Schulträger natürlich eine noch viel größere Belastung bedeutet. Die 75-%-Regelung bedeutet für den Hochtaunuskreis, in dem es sehr viele private Schulen gibt, die vom Kreis unterstützt werden, was für die Schulvielfalt auch gut ist, immerhin 200.000 c pro Jahr. Das sind sehr wohl erhöhte Kosten. Deshalb ist es schon verständlich, dass man einen kleineren Schritt macht und nicht gleich auf 100 % geht.
Klar ist auch eines: Die wirklichen Kosten sind landesweit nicht klar. Das hat die Anhörung ergeben. Die Schulträger haben gesagt, sie selbst haben die wirklichen, exakten Berechnungsgrundlagen noch nicht. Zum Teil sind sie dabei, weil sie schon auf Doppik umgestellt haben, zum Teil sind sie aber noch nicht so weit, eben weil sie noch keine Doppik haben.
Der Bericht des Rechnungshofs bestätigt das, und er bestätigt eigentlich auch das Handeln der Landesregierung. Er gibt der Landesregierung unheimlich viele Hausaufgaben auf, die zu lösen sind, bevor man einen komplett neuen Gesetzentwurf in die Beratung gibt. Ich sage Ihnen ganz ehrlich – ich habe das ein bisschen diagonal gelesen –: Ich bin mir gar nicht so sicher, was dabei am Ende herauskommt. Denn im Bericht des Rechnungshofs stehen etliche Dinge, die die Schulen in freier Trägerschaft an das Land zahlen müssten; es stehen nicht nur Dinge drin, die das Land mehr an die Schulen in freier Trägerschaft zu zahlen hat.
Was mir in der Anhörung wirklich zu denken gegeben hat, ist, dass die Schulträger sagen:Wir investieren Millionen – und das tun sie wirklich – in die staatlichen Schulen, wir bauen sie aus, beispielsweise zu Ganztagsschulen; und nebenbei entstehen sehr viele Privatschulen, und der Run auf die Privatschulen ist nun einmal da. – Unsere Forderung nach Regionalkonferenzen zur Schulentwicklung insgesamt erweitert sich hiermit darum,dass man auch die privaten Schulträger in diese Regionalkonferenzen einbeziehen sollte.
Man sollte mit ihnen einmal gemeinsam abstimmen, welche Schulen das Land, der Kreis oder die Region überhaupt noch vertragen kann, Schulen privater oder staatlicher Art. Denn es kann nicht im Sinne beider sein, dass man sich gegenseitig ruinöse Konkurrenz macht.
Auch die Bedingung, dass eine Neueröffnung eines Schulzweiges oder einer Schule am selben Standort eines privaten Schulträgers jetzt von dieser dreijährigen Wartefrist ausgenommen ist, ist zwar richtig, aber nicht ganz schlüssig. Ich kann natürlich verstehen – wenn man sagt, man gibt die Orte frei –, dass man sich bei vielen kleineren privaten Schulträgern nicht sicher ist, ob der an dem einen Ort zwar vielleicht gut funktioniert, am anderen Ort aber vielleicht Probleme bekommt. Ich denke, auch darüber wird man sich einmal intensiv unterhalten müssen – wie man das grundsätzlich anders löst.
Der Antrag, dieses Gesetz auf ein Jahr zu befristen, den die SPD stellen wird, wird vonseiten der FDP natürlich abgelehnt werden. Wir legen sehr großen Wert darauf, dass die Gesetzesnovelle erst nach dem Jahr 2008 beraten wird, damit wir unser Scherflein dazu beitragen können, dass das ein wirklich gutes Gesetz wird.