Wir haben ein weiteres Kleinod in Hessen, den Nationalpark Kellerwald-Edersee. In seiner Außenzone befindet sich ein Landschaftsschutzgebiet. Auch dieses setzen Sie aufs Spiel. Sie nehmen eine Beeinträchtigung auf einer Fläche in unmittelbarer Nähe des Nationalparks in Kauf.
Wir müssen feststellen,dass Natur und Landschaft in Hessen mit falschen und böswilligen Argumenten der CDULandesregierung unter Beihilfe der Abgeordneten der CDU unter die Räder kommen.Wenn wir fragen, wie die Naturparke künftig geschützt werden, sagt Herr Dietzel: Wir haben doch extra im „Staatsanzeiger“ eine Erklärung zu den Naturparken herausgegeben, um einen Schutz zu bewirken. – Schauen wir uns einmal an, was im „Staatsanzeiger“ über den Schutz der Naturparke steht.Stehen dort Ver- und Gebote? Nein, da geht es nur um die Abgrenzung der Gebiete. Von Schutzbestimmungen ist überhaupt nicht die Rede. Das heißt, auch hier wird etwas suggeriert, was in der Realität überhaupt nicht vorhanden ist.
Wenn man dann fragt: „Wie wollen Sie denn dann einen Schutz der Naturparke sicherstellen?“, kommt die Antwort – wie in der letzten Sitzung des Umweltausschusses geschehen –: Kommunen und Zweckverbände sollen vor Ort eine einheitliche Regelung für die Naturparke finden. – Diese Vorgehensweise ist nicht nur absolut praxisfern, sondern sie steht auch dem Bundesnaturschutzgesetz diametral entgegen, wie ich eben ausgeführt habe. Kein anderes Bundesland hat daher eine solche Regelung, wie sie von der Landesregierung angestrebt wird.
Tiere, Pflanzen und auch die attraktiven Landschaften in Hessen sind in den Augen der CDU nur noch reine Verfügungsmasse. Durch unseren Änderungsantrag haben wir der CDU-Fraktion die Chance gegeben,die schlimmsten Fehlentwicklungen, die sie mit ihrem Gesetzentwurf
einleiten will, zu verhindern. Diese Chance hat die CDUFraktion vertan. Es war noch nicht einmal möglich, im Ausschuss dezidierte Erklärungen dazu zu bekommen, warum man unseren Änderungsvorschlägen nicht stattgeben will. Es ist absolut bedauerlich, dass es nicht möglich war, eine Verständigung zu finden. Wir sehen deshalb in der CDU nicht die Anwälte der Natur, sondern – ich sage es einmal ganz drastisch – deren Totengräber.
Ich denke, in Hessen muss wieder ein verantwortlicher Schutz von Natur und Landschaft erfolgen.Wir setzen daher auf einen Regierungswechsel in Hessen. Der ist für die Natur und für die hessische Landschaft bitter nötig.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Apel hat ihre Rede vorhin mit dem Satz eingeleitet: Heute erhält Hessen ein modernes Naturschutzgesetz. – Damit wissen wir, was für die CDU modern ist.
Das letzte Gesetz mit einer ähnlichen Schutzwirkung wie der des jetzt zu verabschiedenden Gesetzes ist in Deutschland – ich glaube, ich erinnere mich an die Jahreszahl richtig – 1936 verabschiedet worden, das Reichsnaturschutzgesetz. Ihre Vorlage ist das erste Gesetz, das in der deutschen Naturschutzgeschichte einen Schutzstatus festschreibt, der niedriger ist als der des Jahres 1936. Das ist also für hessische CDU modern. Das ist auch eine konsequente Haltung, denn Ihre Bildungspolitik ist genauso „modern“ wir Ihre Naturschutzpolitik.
Sie erzählen hier das Märchen, dass Sie die Bauleitplanung erleichtern. Selbstverständlich erleichtern Sie die Bauleitplanung, wenn Sie bei jedem Verfahren eine Einzelfallprüfung zur Aufhebung eines Landschaftsschutzgebiets machen müssen. Das sind zwar Hunderte zusätzlicher Verfahren, aber das wird natürlich erleichtert. Irgendjemand muss Ihnen gesagt haben, dass wir in manchen Verwaltungsbereichen noch ein bisschen Beschäftigung brauchen.
Der nächste Punkt ist ganz spannend: Ab heute sind der Schutz und die Nutzung der Natur gleichrangig. Nein, meine Damen und Herren, nicht jede Nutzung ist gleich
rangig.Wenn Sie glauben, das sei so geplant, dann darf ich Sie an Art. 26a erinnern, den Sie in der Hessischen Verfassung zu verankern geholfen haben. Es gibt einen Schutz der Natur, der ihre Nutzung eingrenzt, und in bestimmten Bereichen gibt es keine Gleichrangigkeit, sondern die Natur hat ihren eigenen Wert. Das haben Sie selbst in der Hessischen Verfassung mit verankert.
Insgesamt gesehen gibt es gewisse Gemeinsamkeiten in Ihrer Politik, wenn wir über den Umgang mit dem Reichtum dieses Landes reden. Am Anfang der Plenardebatte haben wir darüber geredet, was mit den öffentlichen Gebäuden geschieht. Sie werden verkauft. Heute reden wir darüber,was mit Natur und Landschaft geschieht.Sie werden im Kern verschenkt. Große Teile der Natur in Hessen werden schutzlos preisgegeben. Die real geschützte Fläche wird verkleinert. Sie haben voller Begeisterung gesagt,40 % der Landesfläche als geschützte Fläche seien zu viel. Sie halbieren die real geschützte Fläche in Hessen mit diesem Gesetz auf nur noch rund 20 %. Das ist Naturschutz, wie Sie ihn wollen, nämlich Abbau,Abbau,Abbau. Dieses Gesetz – dabei bleibe ich – ist ein Naturschutzabbaugesetz.
Ehrlich gesagt, tröstet es mich nicht, dass noch Schlimmeres geplant war. Wir haben uns bei Ihrem Änderungsantrag deswegen enthalten, weil auch die kleinsten Verbesserungen der Natur helfen. Aber auch da ist Ihre Argumentation,Frau Apel,ganz faszinierend.Sie haben gesagt, in manchen Fällen sei die Dynamik der Natur um ein Vielfaches besser als das, was wir über Schutzmaßnahmen erreichen. Dann erklären Sie uns aber bei den Streuobstwiesen, dass wir statt der Dynamik der Natur den Menschen nachpflanzen, nachpflanzen, nachpflanzen lassen sollen, damit sich der Grundcharakter der Streuobstwiesen so verändert,dass sie produktiver werden.Was das mit Naturschutz zu tun hat, verstehe ich nicht. Vielleicht sind Sie irgendeinem Apfelwirtschaftsverband aufgesessen.
Es bleibt dabei: Dieses Gesetz ist ein Naturschutzabbaugesetz. Es setzt das EU-Recht nicht um. Man kann das sehr präzise zeigen. Sie machen sich immer den Spaß, zu sagen:Wir setzen das EU-Recht 1 : 1 um. – Ich darf Ihnen nur ein Beispiel nennen. Im EU-Recht gibt es ein absolutes Verschlechterungsverbot für FFH-Gebiete. Sie haben in Ihrem Gesetzentwurf dieses Verschlechterungsverbot eingeschränkt. Sie haben das Wort „erhebliche“ vor das Wort „Verschlechterungen“ gesetzt. Das ist, wenn Worte einen Sinn haben sollen, ein Unterschied. Sie haben das an fünf oder sechs anderen Stellen genauso gemacht. Sie haben in einen Text,der eine große Spannweite hat,Worte eingefügt, die die Spannweite auf 10 oder 15 % reduzieren. Das ist keine Umsetzung im Verhältnis 1 : 1 sondern im Verhältnis 1 : 0,4/0,5. Das ist Ihre Art, mit EU-Recht umzugehen. Das machen Sie hier nicht zum ersten Mal. Ich denke, darüber werden wir noch lange diskutieren müssen.
Es bleibt bei Ihrer ehrenamtsfeindlichen Position. Der Abbau der Mitwirkungsrechte wird fortgesetzt. Ihre Sonntagsreden können Sie sich sparen. Ich sage Ihnen an dieser Stelle sehr deutlich: In Hessen haben diejenigen, denen Sie heute die Mitsprache verweigern, in ehrenamtlicher Arbeit mehr für den Naturschutz getan als alle hessischen Landesbehörden bisher zusammen.
Es passt ganz gut, dass wir über das Naturschutzgesetz einen Tag nach den Haushaltsberatungen reden, denn auch da sehen wir den Geist dieser Art von Regierung.Wir haben völlig unbestritten die Situation,dass die Europäische Union dem Bund – und damit auch den Bundesländern, weil diese zuständig sind – eine zusätzliche Aufgabe aufgebürdet hat.
Ja, diese Aufgabe kostet zusätzliches Geld. Ja, die Europäische Union stellt das Geld dafür nicht zur Verfügung.Was aber machen Sie? Das ist der spannende Punkt. Statt sich mit der EU auseinanderzusetzen, statt zu sagen: „Wir müssen als Staat diese Aufgabe – FFH- und Vogelschutzgebiete – schultern“, sorgen Sie dafür, dass das Geld, das heute für den Naturschutz da ist, dort herausgenommen und im Kern nur noch in diese Gebiete geleitet wird. Das heißt, Sie kneifen vor der Aufgabe, zusätzliches Geld bereitzustellen, und zwar mit der Begründung: An dieser Stelle geht es um Natur, die auf ganz wenige Gebiete konzentriert ist.
Meine Damen und Herren, nein, der Schutz der Natur ist mit FFH nicht beendet. Das ist ein Rückschritt im Naturschutz.An dieser Stelle werden Sie auch weiterhin auf unseren Widerstand treffen.
Ich bleibe dabei – Frau Kollegin Hammann hat es gesagt –: Der zentrale Fehler ist die Aufgabe der Landschaftsschutzgebiete.Es ist ein Programm zur Förderung der Bürokratie; der Puffer für die Naturschutzgebiete entfällt; der Naturpark ist in Gefahr; große Landschaftszusammenhänge können zerstört werden. Das ist ungefähr so, als würden Sie Ihren Gästen in der Einladung ankündigen, ihnen zum Abendessen einen ganzen Schinken zu stellen, und ihnen dann nur noch ein paar Scheiben übrig lassen.
Meine Damen und Herren, so gehen Sie mit den Landschaftsschutzgebieten um. Das ist Verschandelung. Das ist sozusagen die Grundanleitung dafür, gegen hessische Natur, gegen hessische Landschaft vorzugehen. Es geht nicht um die kleinen Zoos, um die kleinen botanischen Gärten, sondern Hessen lebt davon, dass es Landschaft in großen zusammenhängenden Gebieten gibt.Wenn man diese Zusammenhänge zerschneidet, schadet man nicht nur der Natur, sondern auch allen Menschen, die mit den Touristen Geld verdienen, die diese Natur sehen wollen.
Ich bin Mitglied in einer der größten Denkmal-, Umweltund Naturschutzorganisationen der Welt, dem englischen National Trust.
(Zurufe von der CDU: Ui! – Oh! – Clemens Reif (CDU): Es wäre besser, Sie wären in einem hessischen Verein!)
Ich finde es faszinierend, dass sich dort ein Großteil der Mitglieder als konservativ bezeichnet. Diese Mitglieder bezeichnen sich deswegen als konservativ, weil sie es als ihre Aufgabe ansehen,das,was in dem Land,in dem sie leben, von Natur und älteren Gebäuden übrig ist, für ihre Nachwelt zu erhalten. Sie, meine Damen und Herren von der CDU, haben in diesem Sinne mit diesem Gesetz den
Ich sage Ihnen das so deutlich, weil Sie Fortschritt und Geschichte nicht miteinander in Einklang bringen, sondern dafür sorgen, dass die Art von Fortschritt, die Sie meinen, zerstört, was wir erhalten müssen. Die Sozialdemokraten haben mit der Vereinbarkeit von Arbeit und Umwelt in all ihren Programmen einen anderen Fortschrittsbegriff, der in Einklang mit Natur und Umwelt steht. Diesen Fortschrittsbegriff stellen wir Ihnen weiterhin entgegen. Dieses Gesetz jedenfalls lehnen wir ab.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach den salbungsvollen Worten meines Vorredners
lassen Sie mich ein paar Vorbemerkungen machen. Ich glaube, es ist in diesem Raum unstrittig, festzustellen, dass wir in Hessen in einer hervorragend gepflegten Kulturlandschaft leben.
(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU – Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die CDU regiert noch nicht so lange! – Ruth Wagner (Darmstadt) (FDP): Der Denkmalschutz ist auch nicht schlecht!)
Ich hoffe, dass es in diesem Raum auch unstrittig ist, wenn ich einen Satz hinzufüge: dass diese Kulturlandschaft von den darin wirtschaftenden Land- und Forstwirten über Jahrhunderte so hervorragend gepflegt worden ist.
Ich will einen dritten Punkt hinzufügen. Da sehe ich mich ganz in der Pflicht meiner Vorfahren. Denn es gehört zu den ureigensten Aufgaben eines Landwirtes, seinen Grund und Boden auch den Nachkommen gesund und fruchtbar übergeben zu können und zu wollen.