Protokoll der Sitzung vom 23.11.2006

Herr Abg. Schmitt, ich kann Ihnen nicht ganz genau sagen, in welchem Jahr wir es geändert haben.

(Norbert Schmitt (SPD): 2004!)

Es gab einmal einen Streit. Es war bisher immer üblich, auf der Basis der Haushaltsvorlage den Kommunalen Finanzausgleich für das nächste Jahr zu definieren. Wenn man nachher bis zur dritten Lesung etwas geändert hat, war das irrelevant. Die Begründung war:Wir müssen planen, die Haushaltszahlen liegen vor, und deshalb wird das so gemacht.

Daraufhin habe ich gesagt: Freunde, das ist nicht in Ordnung. – Damals haben wir weniger Steuern eingenommen. Deshalb gab es Streit um diese Sache. Ich habe gesagt: Freunde, schaut euch das an. Wenn es besser wird, habt ihr einen Vorteil aus der Sache.– Dieser Fall tritt jetzt ein. Ich werde für die dritte Lesung vorschlagen, die Steuern hochzusetzen. Die Kommunen werden für das Jahr 2007 ihren Anteil bekommen. Das werden in etwa 60 bis 70 Millionen c sein.Wenn man mit 300 Millionen c rechnet, sind die Kommunen mit 60 bis 70 Millionen c dabei. Diese Systemänderung habe ich vorgenommen, weil ich wollte, dass die Kommunen im Guten wie im Schlechten davon profitieren.

Fraglich ist allerdings, ob sich etwas daran ändert, was in dem entsprechenden Jahr gezahlt wird, wenn im Laufe des Jahres ein Nachtragshaushalt beraten wird. Deshalb habe ich den Worten von Frau Erfurth nichts hinzuzufügen. Wir haben als Land jahrelang die Last getragen. Die geringeren Steuereinnahmen haben wir aufgrund der Abzugsfähigkeit weniger bei uns in der Kasse gehabt. Jetzt geht es aufwärts, und es soll plötzlich andersherum gehen. Deshalb bitte ich Sie herzlich, das in beide Richtungen identisch zu handhaben.Wenn es schlechter wird, trägt es das Land, und wenn es besser wird, müssen die Kommunen halt noch ein Jahr warten, bis sie Geld bekommen.

Ich bin der Auffassung, das ist sehr fair und ein sauberes System. Alles andere in diesem Zusammenhang ist vordergründig.Wir können aber davon ausgehen, dass die Kommunen im Jahr 2007 noch mehr Geld über den Kommunalen Finanzausgleich bekommen. Die Größenordnung habe ich Ihnen bereits genannt. Im Übrigen haben wir bereits darüber entschieden. Sie werden aber in diesem Feld nie Einmütigkeit und Zustimmung finden.

Eines möchte ich abschließend noch sagen. Die Mitglieder des Haushaltsausschusses erleben das, und ich erlebe das schon bei den Vorgesprächen. Gelegentlich gibt es hinter verschlossenen Türen ein hohes Maß an Verständnis für die Positionen seitens der Kommunalen Spitzenverbände. Wenn sie dann aber den Raum verlassen, dann ist plötzlich alles ganz anders. Das bedrückt mich ein bisschen, weil das die Verhandlungen so schwierig macht.

(Günter Rudolph (SPD): Das war zu unserer Zeit gelegentlich auch schon so!)

Ich lerne aber jeden Tag daraus. Man muss damit leben. Ich glaube aber, dass wir ein gutes Verhältnis zu den Kommunalen Spitzenverbänden pflegen. Ich bin der Auffassung, dass wir diese Phase gemeinsam überstehen. Ich bin sehr optimistisch, dass die Sache im Jahr 2007 für die Kommunen sehr viel günstiger aussehen wird, als es derzeit der Fall ist.

Deswegen werden wir das so beschließen. Ich bitte deshalb die Fraktionen, das auch so zu beschließen. Ich meine, dass das letztlich richtig ist. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren,es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit sind wir am Ende der Debatte zu den beiden Tagesordnungspunkten 40 und 66.

Es ist vorgeschlagen, den Antrag der SPD, Drucks. 16/6295, und den Dringlichen Antrag der CDU, Drucks. 16/6371, dem Haushaltsausschuss zu überweisen.

Ich sehe keinen Widerspruch.Dann ist das so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf:

Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zu dem Neunten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Neunter Rund- funkänderungsstaatsvertrag) – Drucks. 16/6296 –

zusammen mit dem Tagesordnungspunkt 67:

Dringlicher Antrag der Fraktion der FDP betreffend Rundfunkgebührenpflicht für Internet-PCs – Drucks. 16/6377 –

Die Redezeit beträgt fünf Minuten je Fraktion. Zur Begründung hat Staatsminister Bouffier das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen, meine Herren! In Vertretung für Herrn Kollegen Grüttner, der zurzeit an der Konferenz der Chefs der Staatskanzleien teilnimmt, bringe ich den Entwurf eines Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrags hier ein.

Im Gegensatz zu den bisherigen Staatsverträgen haben wir hier weniger spektakuläre,gleichwohl aber doch wichtige Regelungsgegenstände. Im Hinblick auf die kurze Zeit will ich auf drei Punkte hinweisen.

Zum einen haben wir hinsichtlich der Neuordnung der Medienordnung zwischen Bund und Ländern bisher eine Regelung, die sich insbesondere mit dem Thema der Neugestaltung des Jugendschutzes befasst hat. Das wurde bereits im April 2003 in Kraft gesetzt. Länder und Bund haben seinerzeit vereinbart – die einen durch das Jugendschutzmedienstaatsvertragswerk der Länder, die anderen durch das Jugendschutzgesetz des Bundes –, hier voranzukommen. Jetzt geht es darum, dass die bisherigen Regelungen für Tele- und Mediendienste bereichsspezifisch vereinheitlicht werden sollen.Damit sind drei wesentliche Punkte dieses Entwurfs des Rundfunkänderungsstaatsvertrags angesprochen. Es geht um eine Vereinheitlichung, eine Vereinfachung und um Verschlankungen.

Aus meiner Sicht ist besonders wichtig, dass der schwierige Abgrenzungsbereich zwischen Mediendiensten und Telediensten, die bislang in rechtlich unterschiedlicher

Weise geregelt wurden, jetzt zu dem Begriff der Telemedien zusammengefasst werden. Das soll dazu führen, dass die Abgrenzung, die sowohl für private Nutzer, vor allen Dingen aber auch für die Wirtschaft schwierig war, in Zukunft besser vorgenommen werden können, indem wir zukünftig hier von „Telemedien“ sprechen und damit sowohl die Mediendienste wie die bisherigen Teledienste unter ein gemeinsames Dach bringen.

Die Neuregelung führt dann aber zu einer Verschlankung des Medienrechts, da der Mediendienstestaatsvertrag mit dem Inkrafttreten dieses Entwurfs in Wegfall kommen soll. Insbesondere ist hier bei den wirtschaftsbezogenen Bestimmungen auch das neue Telemediengesetz des Bundes zu erwähnen. Dieses Gesetz soll sozusagen parallel zu unseren Beratungen des Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrags in Kraft treten.

Es bleibt also bei der Parallelität, aber es werden zwei Begrifflichkeiten zusammengeführt. Für die Fachleute ist jedenfalls klar, dass damit in Zukunft die schwierige Abgrenzung von Telediensten und Mediendiensten besser vonstattengehen kann.

Den zweiten Bereich bildet eine Reihe von Einzelpunkten, die in der Fachwelt immer wieder gefordert wurden. Als Landesregierung glauben wir, dass wir hier wirklich gute Lösungen finden können. Es geht einmal um die Regelung der Informationsrechte von Rundfunkveranstaltern. Es geht um die Neuregelung zur Auswahl des Veranstalters der Sendezeit für Dritte innerhalb eines Hauptprogramms, Stichwort Fensterprogramme. Es geht um die Verweisungen zum Datenschutzrecht. Wir haben Ergänzungen zum Ordnungswidrigkeitentatbestand, und wir haben Klarstellungen über den Anwendungsbereich der Vorschriften zum diskriminierungsfreien Zugang zum Programm sowie einige redaktionelle Folgeänderungen, von denen ich glaube, dass sie bei den Beratungen im Hauptausschuss im Einzelnen erörtert werden können.

Ich möchte noch auf Folgendes hinweisen. In diesem Entwurf haben wir eine Stärkung der Gremienaufsicht im ARD-Hauptprogramm. Wir halten es für sinnvoll, dass die bisherige Konferenz der Gremienvorsitzenden zukünftig die Koordinierung dieser Gremienkontrollen übernehmen soll. Das erfüllt auch eine Forderung der Europäischen Union und verstärkt in Zukunft die Aufgabe der Aufsicht durch eigene Gremien und verbessert sie. Sie wissen, die Landesregierung hat sich auch in der Vergangenheit immer klar dagegen ausgesprochen, hier eine staatliche Aufsicht zu integrieren bzw. vorzusehen.

Dieser Äderungsstaatsvertrag eröffnet zukünftig neu die Revision zum Bundesverwaltungsgericht. Damit soll insbesondere eine Vereinheitlichung der Rechtsprechung zum Rundfunkgebührenrecht einhergehen. Das ist ein relativ buntes Feld. Hier erhoffen sich einzelne Länder, dass wir zukünftig zu einer einheitlichen Rechtspraxis kommen, die den Vollzug dieses Gebührenrechts erleichtert.

Ich möchte noch auf einen anderen Gesichtspunkt hinweisen, der in der medienpolitischen Debatte außerordentlich häufig angesprochen wird. In diesem Änderungsstaatsvertrag werden Sie Anreize für die Fusionen von Landesmedienanstalten finden, ein Thema, das immer wieder sehr breit diskutiert wurde. Hier trifft das Vertragswerk keine Entscheidungen, sondern dieser Entwurf schafft Möglichkeiten, wie man dort leichter zusammenkommen kann. Die Landesregierung wird an dieser Diskussion aktiv teilnehmen.

Meine Damen, meine Herren, im Gegensatz zu dem Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der sich auch eingehend mit dem Thema PCs beschäftigte, enthält der Neunte Rundfunkänderungsstaatsvertrag eine Reihe von auch für das Medienrecht wichtigen Umständen, die aber insgesamt – jedenfalls soweit ich das übersehen kann – in der Sache bislang wenig Streit hervorgerufen haben. Daher ist die Landesregierung zuversichtlich, dass wir als Land Hessen nach den intensiven Beratungen im Ausschuss hier eine gemeinsame Position verabschieden können. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Für die FDP-Fraktion hat zur Begründung des Dringlichen Antrags der Fraktion Herr Kollege Posch das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Bouffier hat darauf hingewiesen: Der Schwerpunkt der Änderung ist die Fortführung der Reform des Medienrechts zwischen Bund und Ländern. Damit werden Doppelregulierungen abgeschafft. Das findet unsere Zustimmung. Ein Staatsvertrag wird damit überflüssig bzw. entbehrlich.

Das ist aber nicht der Schwerpunkt meiner Ausführungen. Ich will auf etwas anderes hinweisen. Sie haben eben gesagt, zur Förderung der Fusion von Landesmedienanstalten werden finanzielle Anreize geschaffen. – Das haben Sie nicht gesagt, aber das steht da auch drin. Dann haben Sie gesagt, die Landesregierung wird an dieser Diskussion aktiv teilnehmen.

Es ist sehr interessant, dass Sie an der Frage der Fusion mit anderen Landesmedienanstalten aktiv teilnehmen. Ich würde mir wünschen, die Landesregierung würde aktiv werden und Fusionen auch tatsächlich realisieren.

(Beifall des Abg. Roland von Hunnius (FDP) – Michael Siebel (SPD): Eieiei!)

Denn ich möchte bezweifeln, dass wir tatsächlich Landesmedienanstalten benötigen.Die Frage der freiwilligen Fusion steht auf der Tagesordnung. Wir tun uns da sehr schwer.Verehrter Herr Minister Bouffier, deswegen nicht nur teilnehmen, sondern bitte aktiv tätig werden. Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, sowohl in östlicher wie in westlicher Richtung, aktiv zu werden und Fusionen vorzubereiten.

Ich will noch einen anderen Punkt ansprechen. Herr Bouffier hat darauf hingewiesen, dass für Runfunkgebührenstreitigkeiten eine Revisionsmöglichkeit zum Bundesverwaltungsgericht geschaffen wird, um eine einheitliche Rechtsprechung herbeizuführen. Meine Damen und Herren, das ist genau der Punkt, an dem wir als FDP-Fraktion eingreifen. Wenn wir hier schon unterschiedliche Rechtsprechungen haben, dann ist der Lösungsweg doch nicht der, eine Revisionsmöglichkeit zu schaffen, um die Rechtsprechung zu vereinheitlichen, sondern dann müssen wir das Grundübel angehen. Dieses Grundübel ist das Gebührenrecht.

Damit bin ich bei der Diskussion, die wir in der letzten Plenarwoche geführt haben. Herr Bouffier, es hat keinen Sinn, im Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrag das Gebührenrecht zu verkomplizieren

(Zuruf des Abg. Michael Siebel (SPD))

bzw. Revisionsmöglichkeiten zu schaffen, statt darüber nachzudenken, an der Stelle des Gebührenrechts beispielsweise ein Abgabenrecht zu installieren. Deswegen knüpfen wir in unserem Antrag an die Diskussion der Rundfunkgebührenplichtigkeit der PCs an. Dieses Thema haben wir in der vorherigen Plenarwoche diskutiert. Ich hatte durchaus den Eindruck, dass die Fraktionen gemeinsam der Überzeugung waren, dass das Gebührenrecht im Zeitalter der Konvergenz der Medien nicht mehr das richtige Instrument ist.

Deswegen geht unser Antrag dahin, mit dem Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrag auch das Gebührenrecht auf die Tagesordnung zu setzen

(Beifall des Abg. Roland von Hunnius (FDP))

und dort tatsächlich den Einstieg dahin zu schaffen. Denn ansonsten wird das Problem des Gebührenrechts perpetuiert. Durch eine Revisionsmöglichkeit wird geradezu dazu ermuntert, diese Rechtsstreitigkeiten weiter zu führen. Damit ändern wir nichts an dem Grundübel, das wir bisher beim Gebührenrecht haben.

(Beifall des Abg. Roland von Hunnius (FDP))

Im Zusammenhang mit der Gebührenpflicht für InternetPCs habe ich darauf hingewiesen, in welchem Umfang wir uns als Hauptausschuss des Hessischen Landtags mit dem Thema Gebührenstreitigkeiten auseinanderzusetzen haben.

Deswegen unser Antrag als zwangsläufige Folge, dass wir doch noch das Moratorium, das am 31. Dezember dieses Jahres ausläuft, verlängern und mit dem Inkrafttreten des Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrags eine Regelung zur Abschaffung der Gebühren planen.

Wir werden hier nicht nachlassen,denn das ist eine grundsätzliche Position nicht nur der Medienpolitiker der FDP, die hier eine Änderung herbeiführen wollen. Es ergibt keinen Sinn, sich jetzt mit etwas mehr als 5 c über die Runden gerettet zu haben und damit das Thema Gebührenstreit auf die lange Bank zu schieben. Das ist nicht die Position der FDP. Wir wollen eine grundlegende Reform hin zu einer Medienabgabe. Diese Probleme haben wir in der letzten Plenarwoche bereits besprochen. Deswegen unser ergänzender bzw.begleitender Antrag zur Beratung des Rundfunkänderungsstaatsvertrags; er soll im Hauptausschuss im Einzelnen beraten werden. – Vielen herzlichen Dank.

(Beifall des Abg. Roland von Hunnius (FDP))

Vielen Dank. – Nächster Redner ist Herr Kollege Siebel für die SPD-Fraktion.