Asche und Herr Rentsch nun alle sagen, der Bildungsund Erziehungsplan sei genau das Richtige.Ich kann mich daran erinnern, dass das nicht überall und immer so war, zumindest bei den Oppositionsfraktionen, als wir gesagt haben, wir gehen als erstes Land den Weg eines Bildungsund Erziehungsplans von Anfang an bis zum zehnten Lebensjahr. Wir wollten eben nicht die kleinen Schritte wie andere Bundesländer machen, nur Kinder von drei bis sechs Jahren hineinnehmen,
sondern wir haben ganz klar gesagt,wir gehen von Anfang an bis zehn Jahre und verknüpfen unterschiedliche Angebote. Inzwischen haben Sie festgestellt, es ist der richtige Weg.
Wenn Sie nun konstatieren, dass es der richtige Weg ist, dann nehmen Sie bitte auch zur Kenntnis:Wenn wir einen Weg beschritten haben, von dem wir sagen, es ist eine Erprobungsphase, dann nehmen wir die Partner, mit denen wir diese Erprobung durchführen, auch ernst, werten gemeinsam aus, was die vielen Tandems in Hessen machen, und wollen danach zu weiteren Umsetzungsschritten kommen.
Möglicherweise ist es bei der Gesetzeslektüre Ihrer Aufmerksamkeit entgangen, dass der Bildungsauftrag in diesem Gesetzentwurf ausgeweitet wurde. Denn er ist nicht mehr wie früher nur auf den Kindergarten begrenzt, sondern er gilt künftig für alle Angebotsformen.Auch das ist erstmals mit diesem Gesetz verankert. Herr Kollege Rentsch,ich gehe davon aus,in Wirklichkeit findet es auch Ihre Zustimmung, dass der Bildungsauftrag ausgedehnt wurde und eben nicht nur auf den Kindergarten entfällt.
Der Bildungs- und Erziehungsplan soll auch ganz bewusst ein Orientierungsrahmen sein, wenn wir aus der Erprobungsphase herauskommen. Denn wir wissen, dass wir diejenigen, die daran teilnehmen, weiter schulen müssen, so wie wir es im ersten Schritt gemacht haben. Deswegen wird es ein ganz wichtiger Schritt bleiben,
dass wir ihn nicht von oben überstülpen, sondern mit den Einrichtungen aufnehmen, Erzieher schulen, weiterbilden, sodass er tatsächlich in Partnerschaft mit den Eltern, mit den Einrichtungen, aber genauso mit den Tagesmüttern im nächsten Jahr weiter umgesetzt werden wird.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, möglicherweise ist Ihnen auch entgangen, dass in diesem Gesetz die Pflegeerlaubnis für die Tageseltern verankert ist,dass wir auch aufgrund der Anregungen noch einmal klargestellt haben, dass Platzsharing zwar möglich ist,aber nur für bis zu zehn Kinder. Es wird aber ganz klar so sein, dass Platzsharing möglich ist. Wir sind eines der ersten Bundesländer, das
Ich will sehr deutlich sagen: Schauen Sie sich die vielen guten Projekte vor Ort an, die wir gerade nicht kaputtmachen wollen.Gehen Sie nach Marburg,wo schon lange das Thema Tagespflege genauso in anderen, also angemieteten Wohnräumen stattfindet, gerade mit viel Weiterbildung bei den Tagesmüttern,in Gemeinschaft zwischen der Stadt und den freien Trägern, und vor allem hoch anerkannt von den Eltern, sodass es gewählt wird. Ich könnte Ihnen viele weitere Modelle nennen, weil Sie jetzt sagen, das sei nur mein Teil. Nein, meine sehr geehrten Damen und Herren,ich lade Sie auch sehr herzlich ein,Ihnen gern über die vielen anderen Projekte zu berichten, in denen Tagespflege, Zusammenarbeit zwischen Kindergarten und Tagesmüttern, feststehende Weiterbildung längst gelebt werden, weil wir es nicht nur mit dem Hessischen Tagespflegebüro vorantreiben, sondern gemeinsam weitere Förderprogramme machen, weil wir die Tagespflege für einen wichtigen Baustein halten, den wir in Zukunft weiter ausbauen werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, deswegen haben wir all diese Punkte in dem Gesetz verankert. Selbstverständlich ist auch – Sie kennen die Rechtsverordnung, die parallel dazu in der Anhörung ist –, dass, wie in der Vergangenheit üblich, die Rechtsverordnung die Umsetzung festschreibt, sodass wir im Abwicklungsverfahren auch mit den kommunalen und freien Trägern die Möglichkeit haben, wenn Änderungsbedarf besteht, das schnell anzupassen. Denn wirklich wichtig ist, dass das Gesetz den Rahmen gibt, aber mit den Partnern auf der kommunalen Ebene zu sehen ist, wie es in Zukunft tatsächlich umgesetzt wird.
Lassen Sie mich einen letzten Punkt ansprechen. Sie diskutieren über die Frage:Wer wollte den Landesjugendhilfeausschuss entmachten, wie sollte es damit weitergehen?
Wir haben über eine neue Formulierung im Gesetz diskutiert. Aus unserer Sicht ist völlig klar, sie hatte genau die gleiche Rechtsqualität wie die alte.Aber wir wollen uns da mit den Verbänden nicht streiten. Herr Kollege Bellino hat es gesagt: Wenn es darum geht, dass die alte den Verbänden besser gefallen hat, dann ist das für uns kein Problem,weil sie genau die gleiche Rechtsqualität hat wie die, die wir im Gesetz festgeschrieben haben.
Ansonsten hätten wir sie schlichtweg gestrichen; das haben wir nicht gemacht. Ich kann Ihnen die Vermerke gern zur Verfügung stellen. Es ist kein Unterschied dort vorhanden, auch nach der Prüfung. Deswegen können wir sehr gut damit umgehen. Wir können weiter partnerschaftlich zusammenarbeiten. Wie ich es mit den Verbänden an verschiedener Stelle erörtern konnte, sehen sie das genauso. Sie sind sehr zufrieden, dass diese Regelung bleibt, und haben kein Problem damit.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie haben möglicherweise gedacht, das sei irgendeine Flanke. Das können wir nicht sehen. Für uns ist der wichtige Punkt: Wir haben dieses Gesetz modernisiert, die Eltern werden entlastet, das BAMBINI-Programm kann starten, und tatsächlich wird in Hessen das dritte Kindergartenjahr in einem ersten Schritt im nächsten Jahr beitragsfrei gestellt.
Das ist der richtige Weg, und ich bin mir sicher, dafür werden wir den Beifall der hessischen Eltern erhalten.
Vielen Dank, Frau Lautenschläger. – Als Nächste hat sich Frau Schulz-Asche zu Wort gemeldet. Sie haben fünf Minuten Redezeit.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich habe mich noch einmal gemeldet, weil die Frau Ministerin auf den Bildungs- und Erziehungsplan eingegangen ist und behauptet hat, wir hätten dem immer sehr kritisch gegenübergestanden. Ich wollte einfach noch einmal klarstellen: Der Bildungs- und Erziehungsplan ist von der Kultusministerin und der Sozialministerin vorgelegt worden, um anhand der durch Prof. Fthenakis wesentlich mit entwickelten Maßstäbe frühkindlicher Bildung ein Konzept für Hessen zu erarbeiten, das die Bildung, Betreuung und Erziehung von Kindern in Hessen von null bis zehn Jahren aus einem Guss anzubieten versucht. Genau dieses Angebot aus einem Guss haben Sie in diesem Gesetz nicht vorgesehen. Deswegen werfen wir Ihnen nicht vor, dass der Bildungsplan schlecht sei, sondern wir werfen Ihnen vor, dass Sie mit diesem Gesetz nicht die gesetzlichen Grundlagen dafür schaffen, diesen Bildungs- und Erziehungsplan auch tatsächlich umzusetzen.
Frau Ministerin Lautenschläger, deswegen gerät der Bildungs- und Erziehungsplan in Gefahr, wieder zu einem Propagandainstrument zu verkommen, wo Sie Sachen ankündigen und letztendlich weder zusätzliche Gelder in die Hand nehmen, um es tatsächlich zu ermöglichen, noch die gesetzlichen Grundlagen schaffen, um ihn umsetzen zu können.
Lassen Sie mich deswegen noch weitere Beispiele aus diesem Gesetz aufführen. Sie haben gerade die Elterngebühren angesprochen. Durch das BAMBINI-Programm entlasten Sie Mittelstandseltern,die im dritten Kindergartenjahr Beiträge zahlen. Viele andere Eltern sind ohnehin schon freigestellt. Das ist aber nicht das Hauptproblem, das ich heute ansprechen will, sondern ich will ansprechen, dass Sie die Kommunen dazu zwingen, diese Elternbeiträge aus dem Kommunalen Finanzausgleich freizustellen, und kein eigenes Landesgeld zur Verfügung stellen.Wenn Sie es für richtig halten, dann finanzieren Sie es auch.
Meine Damen und Herren, ein weiteres Beispiel für Ihre Propagandashow, die Sie in diesem Bereich abziehen, ist die Familienpflege. Sie haben hier groß vom Ausbau der Betreuung der unter Dreijährigen erzählt. Dieser Gesetzentwurf lässt keine Möglichkeiten,gibt keine Vorschriften dafür, einen tatsächlichen Qualitätsschub in diesem Bereich auszulösen, der dringend nötig ist, genauso wie der Ausbau von Angeboten.Im Gegenteil,Sie versuchen hier, gerade noch Standards zu unterlaufen, die wir bei den Krippen und Krabbelstuben bereits haben. Das kann doch nicht das sein, was Sie mit einem solchen Gesetz bezwecken.
Der vierte Punkt – ich weiß jetzt nicht genau, ob es der Kollege Rentsch oder die Kollegin von der SPD angesprochen hat –: die Frage des Kindeswohls. Wir haben in den letzten Monaten erleben müssen, wie die Landesregierung und gerade Sie, Frau Ministerin Lautenschläger, versuchen, sich mit dem Thema Vernachlässigung und Misshandlung von Kindern bundespolitisch zu profilieren. Auch hierzu sage ich Ihnen: Sie machen eine Propagandashow; denn Sie haben die Möglichkeit, viele Probleme hier im Land zu lösen. Sie müssen nur bereit sein, dafür auch Landesmittel in die Hand zu nehmen und tatsächlich an die Umsetzung zu gehen.
Deswegen ist es richtig, diesen Gesetzentwurf erneut in die Ausschussberatung zu geben. Denn in keinem der vier zentralen Bereichen – Qualitätsverbesserung,Ausbau der Angebote,aus einem Guss und die Frage des Kindeswohls – liefert der Gesetzentwurf, den Sie vorgelegt haben, eine Antwort. Deswegen werden wir eine dritte Lesung beantragen und ansonsten diesen Gesetzentwurf ablehnen. – Ich danke Ihnen.
Danke, Frau Schulz-Asche. – Frau Staatsministerin Lautenschläger, Sie haben sich erneut zu Wort gemeldet.
Herr Präsident, sehr geehrte Frau Schulz-Asche! Ich will nur einen Punkt noch einmal aufgreifen, wenn Sie über den Kinderschutz sprechen. Wir haben sehr deutlich gesagt, dass wir eine bundesgesetzliche Regelung wollen und brauchen, um den Kinderschutz tatsächlich besser flächendeckend zu verankern, weil das Netz über den Datenaustausch aus unserer Sicht nur so gemacht werden kann, wenn der Bund beteiligt ist, dass alle Bundesländer in diesem Netz sind. Das ist das, was wir verfolgen.
Sehr geehrte Frau Schulz-Asche, aber eines will ich sehr deutlich sagen, und das lasse ich nicht unterschlagen. Wir haben gleichzeitig die Mittel bereitgestellt.Sie kennen aus der Anhörung unsere Vorbereitungen, die wir getroffen haben, um all das umzusetzen, was landesgesetzlich möglich ist, wenn aufseiten der Bundesregierung nicht gehandelt wird. Dafür sind die Mittel im Landeshaushalt über die Fraktionen bereitgestellt. Sie kennen den Vortrag, wie wir das organisieren wollen. Sie selbst haben in der Anhörung gehört, wie man es mit einem Einladungswesen auf Landesseite machen kann. Das ist leider nicht so verbindlich, wie wir es wollen.
Deswegen werde ich weiter an der anderen Stelle streiten. Aber dass Sie das hier unterschlagen und so tun, als hätte die Landesregierung keine Vorsorge dafür getroffen –
das ist gerade nicht der Fall. Wir werden es mit den Möglichkeiten umsetzen, die wir als Land haben.
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.Wir sind damit am Ende der Aussprache zur zweiten Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Zusammenführung und Änderung von Vorschriften der Kinder- und Jugendhilfe. Dazu waren der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 16/6687, und der Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucks. 16/6689, aufgerufen.
Es ist dritte Lesung beantragt. Dazu sollen der Gesetzentwurf und die beiden Änderungsanträge an den Sozialpolitischen Ausschuss zur Vorbereitung der dritten Lesung überwiesen werden. – Kein Widerspruch, so beschlossen.
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes – Drucks. 16/6656 zu Drucks. 16/6060 –