Protokoll der Sitzung vom 12.12.2006

Herr Minister, allerdings halten wir es in Bezug auf das Beamtengesetz für falsch, die nach der Föderalismusreform in diesem Bereich neu erworbene Kompetenz nicht rechtzeitig vor der Landtagswahl auszuüben, sondern hier eine Befristung über den Zeitpunkt der Landtagswahl hinweg auf das Jahr 2009 vorzunehmen. Wir glauben, Sie wollen sich an diesem – zugegebenermaßen sehr heiklen – Punkt nur über die Landtagswahl hinwegretten, um sich hier nicht mit der versammelten Beamtenschaft des Landes anzulegen.Das halten wir für falsch.Wir glauben nämlich, man könnte hier auch sehr große Chancen bei der Modernisierung unseres Beamtenrechts und letztlich auch der Beamtenbesoldung haben.

Im Zusammenhang mit dem hier vorgelegten Gesetzentwurf sehen wir kritisch – und das konnte leider auch in der erfolgten Ausschussberatung nicht ausgeräumt werden –, dass in Wahrheit keine wirkliche Evaluation stattgefunden hat. Die Diskussion im Ausschuss gerade zum Lebenspartnerschaftsgesetz hat gezeigt, dass die hier vorge

nommene – ich sage es einmal vorsichtig – Befragung nicht wirklich mit dem gleichgesetzt werden kann,was wir als FDP-Fraktion, die wir diese Idee der Befristung der Gesetze in diesem Hause durchgesetzt haben, mit dem Gedanken der Befristung und der Überprüfung der Wirkung der Landesgesetze gemeint haben.

Vor diesem Hintergrund bietet der vorgelegte Gesetzentwurf Licht und Schatten. Allerdings ist der Schatten so groß, dass wir diesem Gesetzentwurf unsere Zustimmung versagen müssen und hier nur mit Enthaltung votieren werden. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP)

Das Wort hat Herr Abg. Rudolph für die SPD-Fraktion.

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der vorgelegte Gesetzentwurf ist eher undramatisch.

Erste Bemerkung kritischer Art: Evaluierung findet bei dieser Landesregierung bei kaum einem Gesetz statt. Deswegen ist die Befristung zwar vom Grundsatz her sinnvoll, aber man muss daraus auch die richtigen Konsequenzen ziehen. Das wird hier nicht getan.

Beim Thema Sportwetten mogelt sich das Innenministerium um eine Entscheidung herum, wie mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts umgegangen werden soll. Das ist ein Setzpunkt der FDP am Donnerstagmorgen. Herr Innenminister, Frau Staatssekretärin, hier wird es nicht ausreichen, wegzutauchen. Die Hessische Landesregierung muss sich hier positionieren, wie sie mit der Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts umgeht: Eindämmung der Spielsucht – wie ernst meint es das Land Hessen damit? Wir hoffen, dass hierzu ein Staatsvertrag abgeschlossen wird. Ob es dazu kommt, bleibt abzuwarten.

Zweitens. In der Tat haben die Länder nach der Föderalismusreform die Möglichkeit, im Beamtenrecht vieles zu regeln.Auch hier taucht die Landesregierung ab.Das ist in der Tat nicht nachvollziehbar. Einerseits wird angekündigt, man wolle die Möglichkeiten nutzen, das Beamtenrecht zu ändern – sei es bei der Versorgung oder der Besoldung.Andererseits aber sagt man, vor 2009 macht man das nicht.

Sie haben schon einmal einen Wortbruch gegenüber den Beamten in Hessen begangen, indem Sie gesagt haben, es gibt keine Sonderopfer für Beamte – und nach der Wahl haben Sie dann genau das Gegenteil getan. Deswegen werden Sie hier keinen Erfolg haben. Sie müssen vor dem Wahltermin schon sagen, wie es in Hessen mit dem Beamtenrecht weitergehen soll. Das nur als Anmerkung. Auch hier drücken Sie sich um klare politische Aussagen.

Ansonsten sind die meisten Regelungen undramatisch, und deswegen wird die SPD-Fraktion diesem Gesetzentwurf auch zustimmen. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Nicola Beer (FDP): Hört, hört!)

Vielen Dank. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Dann können wir in die Abstimmung eintreten.

Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses in zweiter Lesung seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen.– Wer ist dagegen? – Enthaltungen? – Dann stelle ich fest, dass dieser Gesetzentwurf in zweiter Lesung bei Zustimmung durch die Fraktionen der CDU und der SPD und bei Enthaltungen der Fraktionen von FDP und GRÜNEN angenommen und damit zum Gesetz erhoben worden ist.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 9 auf:

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Hessisches Ausführungsgesetz zum Schwangerschaftskonfliktgesetz – Drucks. 16/6657 zu Drucks. 16/6061 –

zusammen mit dem Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucks. 16/6690.

Zunächst einmal zur Berichterstattung, Frau Kollegin Ravensburg, bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Beschlussempfehlung und Bericht des Sozialpolitischen Ausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Hessisches Ausführungsgesetz zum Schwangerschaftskonfliktgesetz: Der Sozialpolitische Ausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung anzunehmen.

Der Gesetzentwurf war dem Sozialpolitischen Ausschuss in der 112.Plenarsitzung am 4.Oktober 2006 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden.

Der Sozialpolitische Ausschuss hat eine schriftliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf durchgeführt.

Der Sozialpolitische Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 7. Dezember 2006 behandelt und ist mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der FDP zu dem eben genannten Votum gelangt.

Vielen Dank, Frau Kollegin Ravensburg. – Meine Damen und Herren,es ist eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion vereinbart. Ich eröffne die Aussprache und erteile Frau Kollegin Ravensburg für die CDU-Fraktion das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zum Hessischen Ausführungsgesetz zum Schwangerschaftskonfliktgesetz setzt die Hessische Landesregierung zwei Urteile des Bundesverwaltungsgerichts aus den Jahren 2003 und 2004 um. Damit stellt das Land die Finanzierung der Beratungsstellen von einer Förderung über Fallpauschalen auf eine Förderung von Personal- und Sachkosten um.

Für die Beratung – das haben wir vorhin vom Herrn Finanzminister gehört – werden für das Jahr 2006 rückwirkend 8 Millionen c und im Haushalt 2007 8,8 Millionen c zur Verfügung gestellt. Nach Inkrafttreten des Gesetzes werden die Beratungsstellen, die das Beratungsangebot im Lande sicherstellen,eine Förderung in Höhe von 80 % der Sach- und Personalkosten erhalten.

Außerdem macht Hessen von einer Möglichkeit Gebrauch, die die höchstrichterliche Entscheidung den Ländern ausdrücklich eingeräumt hat. Die Länder können nämlich durch Normierung objektiver Kriterien die Förderung der Beratungsstellen nach § 3, § 8 und § 9 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes begrenzen, allerdings muss immer ein wohnortnahes und plurales Beratungsangebot im Lande Hessen sichergestellt werden.Das ist meiner Fraktion sehr wichtig. Damit hat die Landesregierung objektive Entscheidungskriterien, wenn zusätzliche Anträge auf Förderung von Beratungsstellen oder niedergelassenen Ärzten eingehen.

Dass die Frau Sozialministerin mit der Vorlage dieses Gesetzentwurfes auf dem richtigen Weg ist, hat die Anhörung im Sozialpolitischen Ausschuss eindeutig gezeigt. Die Umstellung – weg von der Pauschalförderung – wurde in der Anhörung einhellig begrüßt. Sie setzt auch den Klagen ein Ende, mit denen die Hessischen Landesregierungen schon seit rot-grünen Regierungszeiten befasst sind und die im Hinblick auf die kommende Regelung, die eine personal- und sachkostenbezogene Finanzierung vorsieht, mit einem Vergleich beendet wurden oder noch beendet werden.

Wir sehen in der Auswertung der Anhörung eine Bestätigung des Gesetzentwurfs der Landesregierung. Wir sind davon überzeugt, dass die Limitierung der Beratung durch niedergelassene Ärzte auf maximal 20 % ebenso wie die fallbezogene Honorierung der Beratungsleistungen angemessen ist.Wir sind aber auch überzeugt,dass wir die niedergelassenen Ärzte weiterhin für die Beratung brauchen; denn wir sehen im Gegensatz zur Opposition den besonderen Bedarf nach medizinischer Beratung gemäß § 5 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes als gegeben an. Auch wenn sich die Ärzte in der Anhörung für eine Ausweitung der Beratungsleistungen auf mindestens 25 % eingesetzt haben, glauben wir, dass die jetzige Regelung für alle einen guten Kompromiss darstellt und den Bedürfnissen derjenigen, die eine Beratung benötigen, entgegenkommt.

Deshalb liegt unser Schwerpunkt auf der Abdeckung des Beratungsbedarfs durch die Beratungsstellen mit einem möglichst breit gefächerten Angebot, von der Diakonie und Caritas über Donum Vitae bis zu pro familia und anderen Beratungsstellen. Diese Beratungsstellen können im Gegensatz zu den niedergelassenen Ärzten auch nach § 2 und § 7 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes eine Beratung anbieten. Sie erfüllen damit eine ganz wichtige Beratungsfunktion über die Ausstellung von Beratungsscheinen hinaus. Das habe ich auch schon bei der ersten Lesung hervorgehoben.

Die Kritik an dem bundesrechtlich vorgegebenen Schlüssel im Schwangerschaftskonfliktgesetz, der eine Beratungskraft pro 40.000 Einwohner fordert, teilen wir nicht.

Lassen Sie mich noch einen Aspekt hervorheben, der mir besonders wichtig erscheint. Wir begrüßen ausdrücklich, dass Frau Sozialministerin Lautenschläger im Sozialpolitischen Ausschuss unserer Bitte entsprochen hat, dass künftig alle Beratungsangebote über das Sozialministe

rium veröffentlicht werden, damit sich alle Schwangeren im Konfliktfall – ebenso wie Männer und Frauen mit Beratungsbedarf nach § 2 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes – informieren und die für sie geeignete Beratungsmöglichkeit herausfinden können. Wir begrüßen diesen Schritt als wesentliche Hilfestellung für Paare und für schwangere Frauen, die sich oftmals in einer sehr schwierigen Lebenslage befinden und die der Hilfe für das ungeborene Leben und für sich selbst bedürfen. Deshalb werden wir dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Form zustimmen.

(Beifall bei der CDU)

Nächste Rednerin, Frau Kollegin Hölldobler-Heumüller für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kollegin, es lässt schon ziemlich tief blicken, wenn Sie sich hierher stellen und sagen müssen, es sei ein Erfolg der Anhörung, wenn jetzt die Umstellung von einer Pauschalfinanzierung zu einer Finanzierung der Personal- und Sachkosten geschieht.Das ist nämlich letztendlich nur die Umsetzung von Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts und hat wenig mit dem zu tun, was Sie hier im Hessischen Landtag getan haben.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Es zeugt aber von einer unglaublichen Naivität, wenn Sie sich hier vorne hinstellen und sagen, es seien nachträglich 8 Millionen c bereitgestellt worden, und das als Erfolg verkaufen wollen. Das Problem, das die Beratungsstellen in den letzten Jahren hatten, war nämlich, dass Sie denen 8 Millionen c vorenthalten haben. Das ist das eigentliche Drama an der Geschichte.Sie haben den Beratungsstellen in den letzten Jahren das Geld vorenthalten. Die Beratungsstellen mussten dagegen klagen. Sie haben pro familia das Leben mit allen möglichen Vorschriften schwer gemacht. Jetzt sind Sie vom Bundesverwaltungsgericht gezwungen worden, diesen Fehlkurs zu korrigieren.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Sie hätten jetzt die Chance gehabt, ein Gesetz zu machen, das klar formuliert ist und den Beratungsstellen wirklich Sicherheit geben würde. Diese Chance haben Sie aber wieder einmal vertan. Es gibt wieder etliche Wischiwaschi-Regelungen. Einige sind schon angesprochen worden. Warum muss z. B. die Förderung auf 80 % begrenzt werden? Sie selbst kommen aus dem ländlichen Raum. Deshalb wissen Sie, dass das für sehr, sehr kleine Beratungsstellen oft schwierig darzustellen ist. Diese Deckelung ist an der Stelle völlig überflüssig.

In § 4 des Gesetzes wird ein Sicherstellungsauftrag formuliert, der eine flächendeckende Versorgung garantieren kann. Sie haben diese Möglichkeit nicht genutzt. Sie wollen die Höhe der Förderung letztlich über eine Rechtsverordnung regeln. Ich frage mich:Warum machen Sie das über eine Rechtsverordnung? Damit entziehen Sie das Ganze der parlamentarischen Kontrolle. Damit lassen Sie sich wieder Hintertürchen offen.Auch die Verbände haben in der Anhörung genau das kritisiert; denn

es ist für die Verbände und für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Beratungsstellen immer unendlich schwierig, wenn sie nicht genau wissen, wie das Ganze im nächsten Jahr aussehen soll.

Dazu kommt, dass sich die Vorgabe, dass eine Beratungskraft bzw.ein Arzt auf 40.000 Einwohner kommen soll,gerade in dünn besiedelten Gebieten als nicht darstellbar erweisen kann.Warum haben Sie das auch an der Stelle gedeckelt? Das ist eine Mindestvorgabe im Bundesgesetz. Auch da hätten Sie mehr Flexibilität beweisen können. Sie haben heute noch einmal die Chance, dies zu korrigieren, indem Sie dem SPD-Antrag zustimmen. Es wäre zu wünschen, dass Sie sich hier letztendlich eines Besseren besinnen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Die Schwangerschaftskonfliktberatung ist eine wichtige Aufgabe. Es sind Frauen, Männer, Paare, die sich in einer sehr schwierigen Lebenssituation befinden.Von daher gesehen ist die Beratung dieser Menschen ein unverzichtbares Angebot der Daseinsfürsorge.Auch die Sicherstellung eines pluralen Angebots ist Ihnen vom Bundesverwaltungsgericht aufgegeben worden. Mehr Rechtssicherheit wäre an der Stelle wichtig gewesen. Der Versorgungsschlüssel hätte flexibler gehandhabt werden sollen, ebenso die Finanzierung.

So bleibt dieser Gesetzentwurf nur Flickwerk. Es ist zu befürchten, dass es wieder Rechtsunsicherheit geben wird. Es ist zu befürchten, dass es wieder Fragen geben wird, die juristisch geklärt werden müssen. Es ist zu befürchten, dass Sie sich mit der Rechtsverordnung Hintertürchen offen gelassen haben. Sie hätten die Chance gehabt, ein solides Gesetz zu machen, das Planungssicherheit bieten würde, das auch im ländlichen Raum eine erreichbare Versorgung bieten würde. Ein solches Gesetz hätte aber ganz anders aussehen müssen. Deshalb können wir Ihrem Gesetzentwurf nicht zustimmen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Vielen Dank. – Nächste Wortmeldung, Frau Kollegin Fuhrmann, SPD-Fraktion.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben heute eines zu beraten, nämlich ein Ausführungsgesetz zum Schwangerschaftskonfliktgesetz und mehr nicht. Die Verwaltungsgerichtsurteile, die die Kollegin Hölldobler-Heumüller angeführt hat,datieren aus den Jahren 2003 und 2004. Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen. Damals hat die Caritas geklagt und hat im Juli 2003 ein Urteil erstritten, mit dem klargestellt wurde, dass den anerkannten Beratungsstellen für Schwangere eine staatliche Unterstützung von mindestens 80 % zusteht und dass diese Förderung von den Ländern zu tragen ist. Das haben wir seit 2003. Deswegen frage ich mich natürlich, warum es in Hessen so wahnsinnig lange gedauert hat. NRW hat z. B. seit Mai 2006 eine gesetzliche Regelung, Rheinland-Pfalz seit 20. März 2006. Niedersachsen wurde schon im Dezember 2005 tätig. Nur bei uns hat das alles ein bisschen länger gedauert, um es vorsichtig zu sagen.

(Beifall bei der SPD)

Im Sommer kursierte der Richtlinienentwurf in Hessen, in dem meines Wissens – so etwas geht uns ja als Parlamentariern nicht zu – noch nicht einmal auf das Urteil von 2003 Bezug genommen wurde, obwohl dieses Urteil ganz klar festlegte, dass die Fallpauschalen von 50,55 c pro Beratungsfall im Jahre 2003 auf immerhin 118,27 c mehr als verdoppelt werden mussten. Die Haushaltsauswirkungen waren vorhin hier kurz Thema. Insofern weiß niemand, warum das so lange gedauert hat.