Protokoll der Sitzung vom 16.09.2003

Herr Rentsch, die Redezeit ist abgelaufen. Bitte kommen Sie zum Schluss.

Von Mussvorschrift weit und breit keine Spur. Die Parität wird lediglich als Ziel vorgegeben. Was will die SPD nun wirklich?

(Zuruf der Abg. Petra Fuhrmann (SPD))

Ich denke, darauf sollten Sie sich einigen. Wenn Sie sich intern auf einen Weg geeinigt haben, Ihre verschiedenen Meinungen abgeglichen haben, dann werden wir im Ausschuss eine vernünftige Diskussion führen können. Bis dahin haben Sie noch eine Menge Arbeit. – Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Danke, Herr Rentsch. – Für die Landesregierung spricht Frau Staatsministerin Lautenschläger.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Novellierung des Gleichberechtigungsgesetzes steht für das Jahr 2006 an.Wir haben bereits eine Experimentierklausel eingeführt, das Beschleunigungsgesetz hat Frau Ravensburg erwähnt.

(Zuruf der Abg.Margaretha Hölldobler-Heumüller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Die Oppositionsfraktionen haben eigentlich auch sehr deutlich gemacht, dass genau mit diesem Gesetz, mit engen Quoten, mit Frauenförderplänen nicht das erreicht wurde, was sie sich bei der Einführung erhofft hatten.

(Petra Fuhrmann (SPD): Das war der politische Wille!)

Die Frage ist:Was lernen wir heute daraus? Versuchen wir, Spielräume zu erweitern, oder verengen wir sie wieder neu, nachdem wir gerade durch die Experimentierklausel die Möglichkeit geschaffen haben, dass Verwaltungen eigene Wege gehen? – Sie können in der Personalentwicklung unterschiedliche Dinge, von der Frage der Budgetierung bis zur Förderung von Personal, ausprobieren, um daraus Ihre Schlüsse bei der Frauenförderung zu ziehen. Wir haben festgestellt, dass die festen Frauenförderpläne noch nicht zu dem Ziel,das auch Sie hier vortragen – mehr Frauen in Führungspositionen und in höheren Besoldungsgruppen –, geführt haben.

Meine Damen und Herren, schauen wir uns doch einmal an,wo Verwaltung steht,mit welchen Dingen sie zu kämpfen hat, wie die momentanen wirtschaftlichen Bedingungen sind. Sie wollen, anstatt weitere Spielräume zu schaffen, in denen man neue Wege der Frauenförderung geht – genau das, was Kollege Rentsch angesprochen hat –, im Prinzip das neu aufrollen, was Sie schon vor langer Zeit hatten: weitere gesetzliche Festschreibungen, Ausschreibungen, striktere Handhabungen in den Förderplänen – all das, was bisher nicht zum Erfolg geführt hat.

Wir wollen die Experimentierklausel auswerten.Wir wollen auch mehr Flexibilität. Da gehört es zum Schluss auch dazu, dass wir über Gleichberechtigung sprechen. Ein Teil ist Gender Mainstreaming, aber der andere Teil bedeutet, die Rahmenbedingungen weiter zu verbessern, damit Frauen in Führungspositionen, in höhere Besoldungsgruppen gelangen.

Das fängt mit den Rahmenbedingungen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf an. Ich weiß, das hören Sie nicht gerne, aber das gehört für die große Masse der Frauen dazu.

(Beifall bei der CDU – Zuruf der Abg. Petra Fuhr- mann (SPD))

Deswegen ist das ein Schwerpunkt. Der weitere Punkt ist, dass wir gerade anfangen, in der Personalentwicklung andere Wege zu gehen, dass wir anfangen, mit transparenten Kriterien zu arbeiten. Das hätten Sie lange Jahre in Hessen machen können. Ich habe es nicht vorgefunden, dass es bei Ihnen so etwas wie ein vernünftiges Personalentwicklungskonzept gegeben hätte. Das hat diese Landesregierung beschlossen.

Wenn es um Konzepte zur Rotation geht, an denen sich gerade auch Frauen in vielen Bereichen beteiligen, um entsprechend weiterzukommen:

(Zuruf des Abg. Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN))

Das hat diese Landesregierung eingeführt, um genau dort zu fördern unter dem Gesichtspunkt, Gleichberechtigung wieder ein Stück weiter voranzutreiben.An all diesen Beispielen wird deutlich, dass wir keine neuen starren Strukturen brauchen.Wir brauchen auch keine weiteren Festlegungen, die bisher noch nicht das gebracht haben, was Sie wollten,

(Zuruf der Abg. Petra Fuhrmann (SPD))

sondern wir müssen unterschiedliche Wege ausprobieren. Diesen Weg sind wir mit der Experimentierklausel gegangen. Diesen Weg werden wir auswerten, dann steht auch eine Novellierung des Gesetzes mit der Überprüfung der Ziele des Gesetzes an.

(Beifall bei der CDU und der Abg. Nicola Beer (FDP))

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Es ist beabsichtigt, den Antrag betreffend grundlegende Reformen des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes dem Sozialpolitischen Ausschuss zur weiteren Beratung zu überweisen. Kein Widerspruch? – Dann verfahren wir so.

Ich stelle fest, dass wir am Ende der heutigen Tagesordnung sind, und weise darauf hin, dass der Ältestenrat sich unmittelbar nach Schluss dieser Sitzung im Raum 119 M trifft.

Ich wünsche allen einen insgesamt erholsamen und gleichzeitig sehr informativen Abend bei den verschiedenen Veranstaltungen. Bis morgen früh.

(Schluss: 18.16 Uhr)