Vielen Dank, Herr Kollege Siebel. – Als Nächste hat Frau Kühne-Hörmann für die CDU-Fraktion das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für ein Teilzeitstudium gibt es viele gute Gründe:Berufstätigkeit,die Betreuung von Angehörigen, die Erziehung von Kindern und anderes. Der Herr Minister hat eben vorgetragen, dass es überhaupt keinen Zweifel daran gibt, dass das Teilzeitstudium möglich war und auch weiterhin möglich ist. Es gibt § 65 Hochschulgesetz. Für die Juristen in diesem Hause: Dieser Paragraf hat Gültigkeit, und das, was dort steht, wird auch umgesetzt.
Deshalb ist das, was die GRÜNEN heute hier im Rahmen eines Setzpunktes behaupten – mit einer Redezeit von einer Viertelstunde –, nämlich dass es in Hessen kein Teilzeitstudium gebe, völlig aus der Luft gegriffen.
Ich will darauf hinweisen, dass selbst in § 3 Abs. 2 des Studienbeitragsgesetzes eine Regelung enthalten ist, die hier bisher noch nicht erwähnt worden ist, die aber einen zentralen Punkt zum Inhalt hat.Dort ist nämlich ausdrücklich vorgesehen, dass jetzt auch für Teilzeitstudiengänge eine Ermäßigung des Studienbeitrags möglich ist. Genau diese Ermäßigung können die Hochschulen festlegen. Insofern ist ihnen da ein Ermessensspielraum eingeräumt.
Jetzt muss man allerdings die Gesetzessystematik verstehen. Der Herr Minister hat eben darauf hingewiesen,
dass in dem Studienbeitragsgesetz eine Reihe von Ausnahmeregelungen existiert, die genau die Gruppe betreffen, die Teilzeitstudiengänge in Anspruch nehmen. Da sind z. B. diejenigen zu nennen, die Kinder oder Angehörige betreuen. Darunter fallen auch die Behinderten und andere, die aus besonderen Gründen eine Befreiung beantragen können. Dann gibt es eine große Zahl von Studierenden – Herr Siebel, das sind nicht nur diejenigen, denen es um die Familie geht – –
Herr Siebel,vielleicht hören Sie bei Debatten einmal zu, statt sich mit Herrn Bökel zu unterhalten. Dabei könnte man das eine oder andere lernen.
(Beifall bei der CDU – Gerhard Bökel (SPD): Wir haben gerade überlegt, was wir Ihnen antworten! – Michael Siebel (SPD): Das sind nicht nur die, die Familie haben, sondern?)
Unter den Teilzeitstudenten nimmt die Zahl derjenigen zu, die berufstätig sind. Im Laufe des weiteren Verfahrens wird ihre Zahl größer sein als die derjenigen, die unter die anderen Ausnahmeregelungen fallen.
Sehen wir uns die große Zahl von Teilzeitstudierenden an, die auf uns zukommt. Man muss sich einmal die CHE-Studien ansehen, in denen darauf hingewiesen wird, dass die Hochschulen auf die wachsende Zahl von Teilzeitstudierenden in dieser Form nicht vorbereitet sind und dass es auch die Umstellung auf Bachelor- und Masterstudiengänge nicht einfacher macht, Teilzeitstudierende zu betreuen.Deswegen ist das Problem,das die Hochschulen haben,bei ihnen selbst zu sehen,jedoch zunächst einmal nicht bei irgendwelchen anderen Gesetzen. Die Hochschulen müssen dafür sorgen, dass Teilzeitstudierende auch in den neuen Umstellungssystemen ihren Platz finden.
Ich erkläre für die CDU-Fraktion: Wir wollen, dass das Teilzeitstudium weiterhin möglich ist. Wir wollen auch den Ausbau des Teilzeitstudiums. Die Hochschulen sind jetzt aufgefordert, das den Teilzeitstudierenden innerhalb des Systems zu ermöglichen. Das ist ein Problem, das generell auf der Bundesebene existiert.
Wenn man sagt, es habe sich an der Rechtslage etwas geändert, so ist das glatt die Unwahrheit.An der Rechtslage hat sich überhaupt nichts geändert.Aber die Hochschulen haben bei einem Teil der Studiengänge den – einfacheren – Weg gesucht, keine Teilzeitstudiengänge anzubieten oder den Anträgen auf ein Teilzeitstudium nicht stattzugeben.
Vielmehr machen sie es nach dem System:Je weniger Teilzeitstudierende sie haben, desto weniger Einzelfallregelungen sind zu treffen.
Ich sage hier für die CDU ganz klar:Wir wollen mehr Teilzeitstudierende, und es liegt jetzt an den Hochschulen – der Herr Minister hat es gesagt –,Vorschläge dafür zu machen, wie das weiter ausgebaut werden kann.
Dort sind wir auf einem guten Weg.Deswegen schöpfe ich die Redezeit von einer Viertelstunde nicht aus. Der Minister hat alles dazu gesagt. Die GRÜNEN versuchen wieder einmal, einen Popanz aufzubauen.
Danke sehr, Frau Kühne-Hörmann. – Als Nächste hat Frau Sorge das Wort für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Fünf Minuten stehen Ihnen zur Verfügung, Frau Sorge.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Minister, auch ich möchte mich für Ihr klares Bekenntnis zu § 65 des Hessischen Hochschulgesetzes bedanken. Ich möchte aber noch einmal auf das hinweisen – weil Frau Kühne-Hörmann einen negativen Beigeschmack beigemischt hat –,
was mein Kollege Dr. Jürgens gesagt hat. Sie als Jurist müssten es besser wissen als ich. Natürlich ist es so, dass nach § 65 eine Rechtsverordnung nötig ist. Diese Rechtsverordnung gibt es ab dem 1. Oktober 2007 nicht mehr. Da Sie hier das klare Bekenntnis zum Teilzeitstudium abgegeben haben, möchte ich Sie höflichst auffordern, eine neue Rechtsverordnung, in welchem Rahmen auch immer, zu erlassen, z. B. über die Immatrikulationsverordnung.
Ich möchte Ihnen auch noch einmal ganz freundlich, sozusagen von Frankfurterin zu Frankfurter, sagen,
dass ich die Argumentationsstränge, dass das Ganze darin begründet sei, dass die Hochschulen nicht mehr am Gängelband sein sollen, sondern dass Sie das Teilzeitstudium deregulieren wollen, für ziemlich lächerlich halte, gelinde gesagt.
Wenn Sie im Sinne von mehr Hochschulautonomie deregulieren wollen, dann sind wir an Ihrer Seite. Das wissen Sie auch.Wir haben es schon mit dem TUD-Gesetz praktiziert. Aber dass jetzt ausgerechnet die Schaffung von Teilzeitstudiengängen eine Deregulierung sei, erkennen doch alle Leute, die sich auskennen, als absolut an der Wahrheit vorbei. Denn sie wissen ganz genau: Wenn wir das mit Teilzeitstudiengängen regeln wollten, dann ist es abgesehen vom zeitlichen Problem so, dass die Fachbereiche für jeden einzelnen Studiengang Studienordnungen erstellen müssen.Sie wissen selbst ganz gut,welche Arbeit das bedeutet und wie viel Bürokratie dahintersteckt.
Da wäre eine klitzekleine Rechtsverordnung des Ministers, die das alles ordnungsgemäß regelt, der richtigere Weg. Genau zu diesem möchte ich Sie auffordern.
Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Teilzeitstudium an hessischen Hochschulen soll dem Ausschuss für Wissenschaft und Kunst überwiesen werden. – Ich sehe keinen Widerspruch.
Dann darf ich feststellen, dass wir am Ende der für heute vorgesehenen Tagesordnung sind. Wir können die Handwerker mit pünktlichem Erscheinen belohnen. Ich darf Ihnen einen spannenden Abend wünschen.– Morgen früh um 9 Uhr ist Wiederbeginn.