Protokoll der Sitzung vom 08.03.2007

Ich rufe Tagesordnungspunkt 10 auf:

Große Anfrage der Abg. Hölldobler-Heumüller, Dr. Jürgens (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Fraktion betreffend strafrechtlicher Umgang mit Tätern und Schutz von Opfern bei Delikten gegen die sexuelle Selbstbestimmung in Hessen – Drucks. 16/5881 zu Drucks. 16/5001 –

Es ist eine Redezeit von zehn Minuten je Fraktion vereinbart worden. Das Wort hat Herr Dr. Jürgens.

(Reinhard Kahl (SPD): Es war etwas anderes vereinbart! – Zurufe – Axel Wintermeyer (CDU):Wollen wir nicht fünf Minuten Redezeit vereinbaren?)

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Thema, um das es jetzt geht, hätte eigentlich eine etwas günstigere Positionierung in der Tagesordnung verdient.

Der Justizminister weist in seiner Antwort auf unsere Große Anfrage darauf hin, dass Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung von den Betroffenen als außerordentlich schwerwiegende Angriffe auf ihre persönliche Integrität empfunden werden. Das ist zweifellos richtig. Die Opfer – in der Regel Frauen und Kinder – leiden oft lebenslang unter den Folgen schwerwiegender Übergriffe wie Vergewaltigung und sexueller Missbrauch.

Schwere psychische Folgen mit Langzeitwirkungen sind eher die Regel als die Ausnahme.Wir sollten uns auch darüber im Klaren sein, dass hinter jeder Statistik Einzelschicksale stehen.Ob nun die Aufklärungsquote bei 60 %, 70 % oder 80 % liegt, ob die Verurteilungsquote nun bei 20 % oder 50 % liegt oder ob die durchschnittliche Strafzeit bei einem Jahr oder zwei Jahren liegt: Jedes einzelne Opfer ist immer zu 100 % betroffen. Unser aller Handeln sollte darauf ausgerichtet sein, möglichst vielen potenziellen Opfern dies zu ersparen, und denjenigen, die sexuelle Übergriffe ertragen mussten, möglichst wirkungsvoll zur Seite zu stehen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Strafrecht ist hierbei nur eines von mehreren zur Verfügung stehenden Mitteln. Im Strafverfahren wird für die Betroffenen aber besonders deutlich, ob und in welchem Maße sich die Gemeinschaft auf ihre Seite stellt. Eine effektive Verfolgung der Täter, die meistens Männer sind und deren Bestrafung im Namen des Volkes erfolgt, hat eine wichtige Funktion für das Genugtuungsinteresse des Opfers und die Chancen,die Folgen der Tat zu bewältigen.

Wir haben diese Große Anfrage zum Sexualstrafrecht eingebracht, um die Diskussion hierüber auf eine möglichst fundierte Grundlage zu stellen. Mehr als zehn Jahre nach Einrichtung von Sonderdezernaten bei den Staatsanwaltschaften und fast zehn Jahre nach grundlegenden Reformen im Sexualstrafrecht hielten wir es für an der Zeit, ein paar Entwicklungslinien nachvollziehen zu können.

Die Antwort der Landesregierung ist allerdings löchrig wie ein Schweizer Käse.Wir wissen,dass wir nichts wissen, ist der Tenor der meisten Antworten. Statt Fakten, die nicht geliefert werden können, präsentiert sie uns häufig nur Vermutungen und Annahmen. Weder in der Statistik der Staatsanwaltschaft noch in der Statistik der Gerichte werden die Daten erhoben, die uns Antworten auf unsere Fragen nach der täglichen Realität der Opfer und der Täter von Sexualstraftaten geben könnten. Immerhin wer

den uns aber einige wenige Fakten geliefert. Daran wird mehr als deutlich, dass wir noch erhebliche Anstrengungen unternehmen müssen, um einen besseren Schutz der Opfer zu organisieren.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Uns wird beispielsweise mitgeteilt, dass die polizeiliche Kriminalstatistik im Jahr 2004 insgesamt 1.307 Fälle von Vergewaltigung und sexueller Nötigung aufweist. Die dazugehörige Aufklärungsquote liegt bei durchschnittlich 80 %. Für den gleichen Zeitraum weist die Statistik der Staatsanwaltschaft in den Dezernaten für Sexualstraftaten jedoch 2.677 Eingänge aus, also etwa doppelt so viele Taten. Fast alle Verfahren wurden erledigt, aber nur 518 davon führten zu einer Anklage. Das sind gerade einmal etwas mehr als 20 %. Dann kann eine Aufklärungsquote von 80 % meines Erachtens nicht ganz richtig sein. Sie werden uns wohl nicht sagen wollen, dass 60 % aller Täter zwar ermittelt, aber nicht zur Staatsanwaltschaft gelangt sind.

Mit den Worten des Finanzministers gesprochen: Hier gibt es ein gewisses Delta, das dringend der Aufklärung bedarf.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Selbstverständlich gibt es vielfältige Gründe dafür, dass lediglich etwa 20 % aller Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaften im Bereich der Sexualstraftaten zur Anklage kommen, aber es bleibt das tragische Ergebnis für die Opfer: die Aussicht, dass eine Chance von nur 20 % besteht, einen Täter tatsächlich anzklagen. Das motiviert nicht gerade dazu, eine Sexualstraftat zur Anzeige zu bringen.

(Zurufe von der CDU)

Es geht aber noch weiter. Abgeurteilt wurden im Jahr 2004 insgesamt 215 Angeklagte. Verurteilt zu einer Freiheitsstrafe,zu Strafarrest oder zu einer Geldstrafe wurden hiervon wiederum nur 152 Täter. In den restlichen Fällen kam es zu Freisprüchen, Einstellungen oder sonstigen Verfahrensbeendigungen. Die Statistiken sind zwar insofern nicht deckungsgleich, als sie erstens verschiedene Zeiträume erfassen, zweitens die Verfahren zu unterschiedlichen Zeiten geführt und in unterschiedliche Jahresstatistiken aufgenommen werden und drittens nicht alle Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung erfasst sind – wenngleich wohl die wichtigsten und häufigsten. Gleichwohl ist aber auch hier eine Tendenz abzulesen: Die Zahl der Täter, die letzten Endes tatsächlich zur Rechenschaft gezogen werden, ist im Vergleich zu der Zahl der angezeigten Straftaten außerordentlich gering.

Das kommt auch darin zum Ausdruck, dass nach Mitteilung des Generalstaatsanwalts – ich zitiere – „dem Klageerzwingungsverfahren im Bereich des Sexualstrafrechts eine eher untergeordnete Bedeutung zukommt“. Angesichts der hohen Zahl eingestellter Verfahren hätte man eigentlich etwas anderes erwarten sollen, aber offensichtlich fehlen vielen Betroffenen die Kraft und vielleicht auch ein bisschen das Vertrauen in die Justiz,um ihr Interesse an einer Bestrafung des Täters mit Nachdruck zu verfolgen. Das ist eines der Hauptprobleme, die zu einer vermutlich nach wie vor hohen Dunkelziffer führen.

Wir haben verschiedene Maßnahmen abgefragt, die geeignet sind, zugunsten der Opfer vertrauensbildend und unterstützend zu wirken. Eine der Fragen war, ob den Frauen eine medizinische Beweismittelsicherung auch ohne vorherige Intervention der Polizei und Anzeigeer

stattung ermöglicht werden könnte. Oft besteht das Problem gerade darin, dass sich Opfer von Sexualdelikten nicht sofort zu einer Anzeigeerstattung entschließen können – aus welchen Gründen auch immer –, aber etwa vorhandene Verletzungen oder Täterspuren nach kurzer Zeit bereits wertlos oder ganz verschwunden sind.

Entgegen der Antwort der Landesregierung gibt es hier in Hessen offensichtlich noch großen Nachholbedarf. Ich erwähne in diesem Zusammenhang z. B. die Untersuchungsstelle für Gewaltopfer am Gerichtsmedizinischen Institut der Justus-Liebig-Universität in Gießen. Ich bin mir nicht sicher, ob es diese Untersuchungsstelle überhaupt noch gibt oder ob sie vielleicht der Privatisierung oder Sparmaßnahmen zum Opfer gefallen ist.Ich habe sie jedenfalls bei einer Recherche im Internet nicht finden können. Es mag zwar sein, dass es diese Untersuchungsstelle noch gibt, aber eine Einrichtung, die vor der Öffentlichkeit geheim gehalten wird und nicht einmal über Google zu erreichen ist, kann man nicht ernsthaft als sinnvolle Unterstützung ausgeben.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Nach Ansicht der Landesregierung – so hat sie uns mitgeteilt – scheitert eine medizinische Beweismittelsicherung in der Praxis daran, dass die behandelnden Ärzte fälschlicherweise annehmen, dass zuvor Anzeige erstattet werden müsse. Dies ist aber nach den Erfahrungen der Frauennotrufe nicht der wesentliche Grund. Vielmehr sind viele Praxen niedergelassener Ärzte auf eine solche Beweismittelsicherung gar nicht ausgerichtet,und die rechtsmedizinischen Institute erhalten für solche Untersuchungen keine finanzielle Ausstattung.

Man könnte einwenden, die Frauen könnten die Untersuchung selbst bezahlen, aber viele sind hierzu eben nicht in der Lage. Deshalb brauchen wir einen niedrigschwelligen und vor allen Dingen kostenlosen Zugang zu einer rechtsmedizinischen Beweissicherung – ohne die Notwendigkeit, zuvor Anzeige zu erstatten. Das wäre eine ganz konkrete Maßnahme. Das gibt es in anderen Bundesländern. Das wäre auch in Hessen einzuführen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich komme zu den Angeboten für Opfer sexueller Gewalt, insbesondere für vergewaltigte Frauen. Die Landesregierung schafft es tatsächlich, zwar die Opferhilfen im Lande mehrfach zu erwähnen, deren Existenz sicherlich gut und richtig sind, aber nicht ein einziges Mal die Frauennotrufe zu nennen, die in mindestens zehn hessischen Städten existieren. Diese Frauennotrufe sind für vergewaltigte Frauen oft die ersten Anlaufstellen. Jede dieser Stellen wird immerhin mit der „sensationellen“ Summe von 13.900 c durch das Land bzw. aus kommunalisierten Mitteln gefördert.

Sie haben in diesem Zusammenhang auch vergessen, zu erwähnen, dass Sie bei der „Operation düstere Zukunft“ ausgerechnet die Mittel für Frauenhäuser, die Frauen vor Gewalt, auch sexualisierter Gewalt, schützen können, so gekürzt haben, dass einige dieser Häuser schließen mussten. Sie haben außerdem die Angebote für Frauen mit Migrationshintergrund zusammengestrichen. Auch dies ist ein Rückschritt in Sachen Schutz der betroffenen Frauen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss. „Wir wissen, dass wir nichts wissen“, das ist der Tenor der Antwort der Landesregierung. Die organisierte Unwissenheit, die in der Antwort zum Ausdruck kommt, wird den Opfern nicht gerecht. Dringend erforderlich wäre z. B. eine fundierte Rechtstatsachenforschung unter Beteiligung der Praxis.Wir müssen wissen, welche Mechanismen in Gesetzgebung und Rechtspraxis wirken, welche nicht wirken und welche verfeinert werden müssen. Wir hatten in den Haushaltsberatungen im letzten Jahr beantragt, dass Mittel aus dem Landeshaushalt für eine solche Rechtstatsachenforschung zur Verfügung gestellt werden, damit wir in Zukunft mehr wissen. Bedauerlicherweise hat unser Antrag keine Mehrheit gefunden. Wer den Opferschutz in Sonntagsreden so häufig einfordert wie diese Landesregierung, sollte auch Taten folgen lassen. Eine gute Chance hierzu haben Sie leider ausgelassen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Antwort auf unsere Große Anfrage hat gezeigt, dass in Sachen Schutz der Opfer sexueller Gewalt noch einiges im Argen liegt. Die meisten Fakten sind noch unbekannt. Wir werden aber weiterhin auf praktische Hilfen für die Opfer drängen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. – Nächste Wortmeldung: Frau Kollegin Ziegler-Raschdorf, CDU-Fraktion.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Opfer von Gewalt, seien es Männer, Frauen oder Kinder, brauchen unseren Schutz. Wer Opfer sexueller Gewalt wird, braucht einen besonderen Schutz, denn wir wissen, dass die meisten Opfer eine solche Situation als besonders demütigend und zutiefst erniedrigend, ja oftmals als ausweglos empfinden. In solchen Fällen ist es Aufgabe der Politik, die Opfer speziell zu betreuen und zu schützen.

Das Erleben sexueller Gewalt hat, neben den direkten Folgen, auch dauerhafte Auswirkungen auf die Persönlichkeit und die Biografie der Betroffenen. Unverarbeitete Beschädigungen des Selbstwertgefühls sowie eine Fehlorientierung bei Normen, Werten und Verhaltensmustern wirken auf die Entwicklung der Gesamtpersönlichkeit und prägen die eigene Rollenorientierung.

Die Opfer sexueller Gewalt sind in ganz überwiegender Zahl weiblich, die Täter in ganz überwiegender Zahl männlich. Ich halte es in diesem Zusammenhang für eine glückliche Fügung, dass wir dieses Thema heute, am Internationalen Frauentag, am Ende der Plenarsitzung noch behandeln. Dieser Tagesordnungspunkt musste seit Monaten immer wieder verschoben werden. Ich halte es also für eine glückliche Fügung,dass wir dieses Thema am heutigen Weltfrauentag diskutieren.

Aufgrund der von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellten, wahrlich großen und sehr umfangreichen Anfrage liegt uns eine Sammlung von Daten ab dem Jahre 1998 zu den unterschiedlichen Aspekten und Folgen sexueller Gewalt vor. Die Beantwortung der Anfrage zu diesem wichtigen Thema bietet allerdings noch nicht alle abgefragten Detailerkenntnisse, sondern eher einen ersten Gesamtüberblick.

Dass die offizielle Datengrundlage nicht so ergiebig ist, wie sie von der fragenstellenden Fraktion erwünscht wird und für das Parlament insgesamt sicherlich hilfreich sein könnte, liegt an den Erfassungskriterien. Die Datenerfassung bei den Staatsanwaltschaften und der Justiz nimmt z. B. keine Unterteilung nach bestimmten Straftatbeständen vor, sondern nach Deliktgruppen. Dementsprechend werden alle infrage kommenden Straftatbestände einheitlich als „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“ erfasst. So wird auch die Vergewaltigung in der Ehe in der polizeilichen Kriminalstatistik und der Gerichtsstatistik nicht gesondert erfasst, was seinen Grund darin hat, dass mit der Änderung des § 177 StGB, der die Vergewaltigung in der Ehe unter Strafe stellt, gerade verdeutlicht werden sollte, dass die Vergewaltigung in der Ehe strafrechtlich genauso zu bewerten ist wie eine Vergewaltigung außerhalb einer ehelichen Beziehung.

(Beifall der Abg. Petra Fuhrmann (SPD))

Es erfolgt auch keine Erfassung der Nationalitäten der Opfer, sodass eine Aussage zu deren Staatsangehörigkeit nicht möglich ist. Bei den Tätern wird nach Deutschen und Nichtdeutschen differenziert, aber nicht nach den unterschiedlichen Nationalitäten.

Die Dokumentation solcher Einzelinformationen wäre mit einem erheblichen bürokratischen Aufwand verbunden, den wir alle eigentlich vermeiden wollten. Aber das könnte uns in Zukunft helfen, noch besser, noch passgenauer zum Schutz der Opfer und bei der Überführung der Täter sowie noch zielgerichteter im präventiven Bereich zu arbeiten. Wir sollten daher meiner Meinung nach den Aufwand in diesem sensiblen Bereich nicht scheuen. Es wäre sicherlich sinnvoll, in Anlehnung an die polizeiliche Kriminalstatistik, in der seit dem Jahre 2005 der Deliktbereich „häusliche Gewalt“ erstmalig separat erfasst wird, auch bei den Gerichtsverfahren diese Delikte ebenso wie Straftaten sexueller Gewalt im Rahmen einer persönlichen Beziehung gesondert zu registrieren.

Weil diese Detailaspekte nicht statistisch erfasst vorliegen, mussten allein im Justizbereich sämtliche Gerichte und Staatsanwaltschaften befragt werden. Viele der mitgeteilten Informationen beruhen laut Aussagen der Sonderdezernentinnen und Sonderdezernenten auf der Erinnerung. Das war eine umfangreiche, zeitaufwendige und mühsame Recherche, für die ich mir auch im Namen der CDU-Fraktion herzlich zu danken erlaube. Obwohl wir nicht fragenstellende Fraktion waren, dienen die gegebenen Informationen doch auch uns.

Den vorgelegten Zahlen können wir entnehmen: Die erfassten Fälle von Vergewaltigungen und von besonders schweren Fällen sexueller Nötigung haben im Zeitraum von sieben Jahren, zwischen 1998 und 2005, um nahezu 30 % zugenommen. Bei den Fällen sonstiger sexueller Nötigung hat sich die Zahl der Tatverdächtigen nahezu verdoppelt.

Deutlich wird, dass Vergewaltigungen in der überwiegenden Zahl der Fälle vom Intimpartner oder vom ehemaligen Intimpartner ausgeübt werden. Gerade der Vertrauensbruch in einem partnerschaftlichen Beziehungsverhältnis zwischen der Gewalt ausübenden Person und dem Opfer sexueller Gewalt macht die Traumatisierung der Geschädigten so gravierend.

So ist die Verarbeitung erlittener sexueller Gewalt im wahrsten Sinne des Wortes lebensnotwendig. Den Opfern dabei nach Kräften zu helfen, ist auch Aufgabe der staat

lichen Institutionen. Hessen nimmt diese Aufgabe sehr ernst.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Seit 1994 gibt es Sonderdezernate für Sexualstraftaten bei den hessischen Staatsanwaltschaften.Hessen verfügt über ein flächendeckendes Netz von Opferberatungsstellen. Bereits 1984 wurde in Hanau die erste von heute sieben Opferberatungsstellen in Hessen eröffnet, in der Opfer und Zeugen kostenlos und vertraulich durch hierfür speziell eingestellte Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter beraten werden. Die Opferhilfeeinrichtungen wurden 2006 mit Zuwendungen aus dem Landeshaushalt in Höhe von 612.000 c unterstützt. Die rechtliche Situation von Opfern sexueller Gewalt in Partnerschaften wurde durch die Strafbarkeit der Vergewaltigung in der Ehe erheblich gestärkt. Es wird klargestellt, dass die Privatwohnung keine rechtsfreie Zone ist. Die Opfer fühlen sich ernst genommen und werden mit der Gewalterfahrung nicht mehr alleine gelassen.

Es geht aber ebenso darum, auch außerhalb des Strafprozesses die Betreuung von Opfern vor allem in psychologischer Hinsicht sicherzustellen. Dazu unterstützt das hessische Sozialministerium Frauennotrufe, Beratungs- und Interventionsstellen sowie zwei Projekte gegen Menschenhandel mit insgesamt 431.000 c jährlich.