Von daher denke ich, dass auch hier diese stark auseinanderklaffenden Quoten nicht immer ein Beweis dafür sind, dass sich letztendlich in der Verfolgung nichts getan hat. Möglicherweise hat sich an der einen oder anderen Stelle für das Opfer sogar eine Gelegenheit ergeben, die Situation auf andere Weise zu bereinigen. Es muss auch nicht immer zu einer Anklage gekommen sein, die für das Opfer häufig mit sehr belastenden Situationen verbunden ist, um z. B. im Wege von Geldstrafen über Strafbefehlsverfahren oder anderes einen geeigneten Weg zu finden.
Ich glaube, dass vor allem wichtig ist, weiterhin zu betonen:Wir brauchen eine starke Vernetzung, die die Verfahren insgesamt – sowohl während des Ermittlungsverfahrens als auch später während des gerichtlichen Verfahrens – für die betroffenen Frauen wesentlich erträglicher macht. Diese Vernetzung kann weiter vorangetrieben werden. Beispiele, wie etwa der Dokumentationsbogen, der schon erwähnt worden ist, zeigen, dass wir ganz handfeste Verbesserungen auf dem Tisch liegen haben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, trotz allem bleibt nach wie vor genug zu tun, um in diesem Bereich optimale Lösungen zu erreichen. Ein Punkt, den wir als FDP-Fraktion immer mit kritisiert haben, ist, dass die Landesregierung die Unterstützung der Opferhilfe gekürzt hat, die gerade mit sehr hohem Ehrenamtlichenanteil Opfer betreut, begleitet und ihnen Unterstützung gewährt. Herr Minister, wir glauben, dass das die falsche Richtung ist.
Wir als FDP-Fraktion sind vielmehr der Meinung, dass wir zusätzlich zu den bestehenden Opfereinrichtungen und Frauennotrufen eine Opferschutzstiftung brauchen, in die wir Geld einstellen, damit wir z. B. bei der Opferentschädigung,wenn es um Schmerzensgeld geht,den Opfern unbürokratisch helfen können. Da bestehen immer noch Lücken. Und wir könnten so die Betreuung der Opfer gerade im Prozess verbessern.
Diese Opferschutzstiftung soll nach unseren Vorstellungen sehr eng mit den existierenden Opferhilfeeinrichtungen zusammenarbeiten. Dort sind die Praktiker mit den Erfahrungen. Wir glauben, dass es ein wirklich wichtiger Anlass wäre, sich hier von der Landesseite verstärkt zu engagieren. – Herzlichen Dank.
Meine Damen und Herren, liebe Frau Beer, ich sehe mich veranlasst, ein paar Dinge klarzustellen. Ich glaube, dass Ihre Kritik an der Tagesordnung falsch ist. Sie waren an der Festlegung der Tagesordnung beteiligt. Darin steht: Punkt 10 wird aufgerufen. Das Ende ist um 18.25 Uhr. – Wenn der Minister einigermaßen in der Zeit bleibt, schaffen wir das sogar. Das war der eine Punkt.
Dritter Punkt. Ich will hinzufügen: Wenn man um 18 Uhr auf die Idee kommt, dieser Punkt hätte, weil heute Frauentag ist, besser positioniert werden müssen, dann hätten wir früher darüber nachdenken können. Wenn die Kolleginnen von der GRÜNEN-Fraktion bei diesem Punkt
Sie hat ja nicht gesagt, dass das falsch ist. Sie hat gelobt, dass wir das noch aufgerufen haben. Deswegen bitte ich herzlich, sich einigermaßen an unsere innerparlamentarische Disziplin zu halten, und dass Sie nicht die, die für die Tagesordnung verantwortlich sind, hinterher auch noch kritisieren.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will versuchen, Ihrem Appell gerecht zu werden. Ich glaube, es ist auch schon in der Debatte deutlich geworden, dass an sich sehr viel Gemeinsamkeit in der Einschätzung der Situation besteht und es vor allem auch Einvernehmen bezüglich der Bedeutung und der Schwere der Delikte gibt, wenn es um Delikte gegen die sexuelle Selbstbestimmung geht.
Der zweite Sicherheitsbericht der Bundesrepublik Deutschland, der in diesen Wochen vorgelegt wurde, hat mich – das räume ich offen ein – von den Zahlen her erschreckt. Denn dort wird ausgewiesen, dass 13 % aller Frauen eine sexuelle Straftat am eigenen Leib erlebt haben und dass 6 % eine vollendete Vergewaltigung erleben mussten. Zwei Drittel dieser Straftaten – auch das muss uns nachdenklich machen – finden im engeren Nahbereich der Familie und des engsten Bekanntenkreises statt. Das sind Zahlen, die erschrecken müssen.
Ich glaube, es ist deutlich geworden, dass in den verschiedensten Bereichen versucht wird, dem Thema gerecht zu werden. Das ist eine sehr vernetzte Aufgabe. Das ist eine Sache, die nicht nur im Justizministerium, sondern auch im Sozial- und im Innenministerium zu bearbeiten ist. Ich glaube, dass dort eine sehr gute und erfolgreiche Zusammenarbeit stattfindet.
Herr Dr. Jürgens, ich bedauere etwas, dass Sie 56 Seiten Antwort für unzureichend halten. Ich glaube, man kann schon sehen, mit welchem Engagement – zum Teil weiß ich auch, von wem ich spreche – die Personen sich Mühe gegeben haben, Ihren Fragen gerecht zu werden. Ich glaube, dass die Beantwortung der Anfrage insgesamt schon ein ganz interessantes und deutliches Bild zu diesem Fragekomplex ermöglicht.
Wir könnten uns jetzt über die Urheberschaft der verschiedenen Initiativen streiten.Aber ich glaube, dass man gemeinsam festhalten kann, dass das Rechtsgut sexuelle Selbstbestimmung inzwischen doch eine ganze Anzahl von Novellen und Gesetzesänderungen sowie Gesetzesinitiativen erfahren hat. Natürlich sind wir in Hessen insbesondere auch stolz darauf, dass der Stalkingtatbestand in das Strafgesetzbuch aufgenommen worden ist.
Sie müssen verstehen,dass uns gerade das Thema Stalking besonders interessiert und mit Engagement erfüllt. Man
kann sehen – das habe ich auch tun müssen,als ich mich in das Thema eingearbeitet habe –, wie Herr Dr. Wagner in der Diskussion mit den Landesministern und auch im Rechtsausschuss des Bundesrates am Anfang recht allein stand.
Es war ein mühsamer Weg. Und es ist der Erfolg der CDU-Rechtspolitik, dass wir das inzwischen gemeinsam hinbekommen haben – und das im Übrigen in einer Gesetzesform, die inzwischen wirksam ist und die den betroffenen Frauen tatsächlich helfen kann. Das ist auch ganz entscheidend. Ich erinnere nur an das Thema Deeskalationshaft. Es gibt sicherlich viele Möglichkeiten – auch in den schwierigsten Situationen –,zu versuchen,viel Leid bei den Betroffenen zu vermeiden.
Es ist über geeignete Maßnahmen zur Repression und über geeignete Maßnahmen zur Prävention gesprochen worden. Natürlich bleibt am Schluss trotzdem die Zahl von 13 %, die ich zu Beginn angesprochen habe. Einige statistische Probleme ergeben sich aus sehr klugen Gesetzesveränderungen. In dem Moment, in dem ich die Privilegierung des Tatbestands der Vergewaltigung in der Ehe abschaffe, ist die Erhebung dieses Tatbestands, die natürlich trotzdem interessant ist,deutlich problematischer und schwieriger geworden.
Die Beantwortung der Großen Anfrage ist – Herr Dr.Jürgens, das ist, wenn Sie so wollen, ein Angebot zur Güte – für uns trotzdem ein Anlass, zu überprüfen, an welchen Stellen wir die Statistik ohne einen allzu großen Aufwand noch verbessern können. Zum Teil geht es dabei aber um Einflussnahmen auf Bundesebene; denn vieles davon ist eine Statistik des Bundes, und insoweit ist es nötig, dass man sich mit den Kollegen abstimmt.
Insgesamt glaube ich, dass dem Rechtsgut sexuelle Selbstbestimmung durch das gesamte Normengeflecht verantwortlich Rechnung getragen wird. Ich glaube, es gelingt zusehends, das Dunkelfeld zu reduzieren. Das ist eine der wichtigen Maßnahmen, die möglich sind. Ich glaube nicht – das sage ich ganz ehrlich –, dass wir hinsichtlich der Vermeidung solcher Straftaten sehr viel erreichen können. Da müssen wir realistisch sein. Aber all das, was möglich und denkbar an Bewusstseinsbildung, Unterstützung und Hilfestellung ist, wird weiterhin im Fokus unserer Bemühungen stehen.
Pünktlich sind wir jetzt dabei, abzuräumen. Das machen wir wie folgt. Ich nenne nur die Nummern der Tagesordnungspunkte und sage Ihnen, was die parlamentarischen Geschäftsführer dazu vorschlagen.
Zur abschließenden Beratung sollen dem Ausschuss für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz die Tagesordnungspunkte 14, 16 und 20 überwiesen werden. – Dem wird nicht widersprochen. Das ist so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 15, Antrag der Fraktion der FDP betreffend Senkung des Mehrwertsteuersatzes von Arzneimitteln auf 7 %, wird in das nächste Plenum geschoben.
Tagesordnungspunkt 17, Antrag der SPD, und der dazugehörige Änderungsantrag der SPD sollen zur abschließenden Beratung dem Innenausschuss überwiesen werden.
Tagesordnungspunkt 18, Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, wird in das nächste Plenum geschoben.
Dem Ausschuss für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz werden die Tagesordnungspunkte 25, 26 und 43 zur abschließenden Beratung überwiesen. – Dem wird nicht widersprochen. Dann ist das so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 27, Beschlussempfehlung und Bericht des Ältestenrats, wird in das nächste Plenum geschoben.
Tagesordnungspunkt 28, Beschlussempfehlung und Bericht des Kulturpolitischen Ausschusses, wird ebenfalls in das nächste Plenum geschoben.
Tagesordnungspunkt 30, Große Anfrage der Abg.Wagner (Taunus) , Dr. Jürgens (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Fraktion, wird zur weiteren Beratung dem Kulturpolitischen Ausschuss überwiesen. – Dem wird nicht widersprochen. Dann ist das so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 34, Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend arbeitsmarktpolitische Programme optimieren, wird zur abschließenden Beratung dem Sozialpolitischen Ausschuss überwiesen.
Dem Haushaltsausschuss werden die Tagesordnungspunkte 37 und 38 zur abschließenden Beratung überwiesen.
Tagesordnungspunkt 40, Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, wird in das nächste Plenum geschoben.
Tagesordnungspunkt 41, Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, wird zur abschließenden Beratung dem Haushaltsausschuss überwiesen. – Dem wird nicht widersprochen. Dann ist das so beschlossen.