Die GRÜNEN haben sich klar dafür ausgesprochen. Die Landesregierung hält die Initiative für zutreffend und richtig, wobei ich gerne einräume: Ob wir das im HSOG hinter § 43 oder an anderer Stelle machen, darüber sollten wir reden. Das scheint mir vergleichsweise weniger spannend zu sein.
(Günter Rudolph (SPD): Können Sie auch etwas dazu sagen, warum die Regierung das nicht selbst macht?)
Dieses Thema hat zwei Elemente. Das eine ist die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit, die Gefährdung der Sicherheit der Menschen. Da bleibt das alte Verdikt, das ich immer wieder wiederhole:Es darf nicht erst etwas passieren. – Wenn das Baby zerfleischt ist, dann schreit alle Welt, warum niemand etwas getan hat. Dann wird sich auch dieses Haus nicht der Frage entziehen können: Wir haben das Problem gesehen. Haben wir angemessen gehandelt? – Wir können über die Frage, wie wir angemessen handeln müssen, streiten.
Soweit ich das mitgeschrieben habe, ist auch die Frage gestellt worden, ob es aktuell etwas gab, worauf man hinweisen könnte. Ich will das Haus nicht im Unklaren lassen. Wir hatten am 12. Dezember 2006 – das ist vergleichsweise noch nicht lange her – den Hinweis eines hessischen Jugendamtes zur Tierhaltung in einer Familie mit einem sieben Monate alten Baby in Südhessen. Ich habe mir nur diesen Fall herausgeschrieben, es gibt aber mehr.
Hören Sie gut zu: Das Veterinäramt fand dort vier Tigerpythons, drei Gelbe Anakondas, ein Nilkrokodil, fünf Babyschlangen unbestimmter Art sowie einen Felsenpython,eine Grüne Anakonda,einen Netzpython,einen Königspython sowie zehn Vogelspinnen, zum Teil unbestimmter Art. Wie das Jugendamt festgestellt hat, spielte das Baby mit diesen Tieren.
Aus meiner Sicht sage ich:Das braucht niemand ernsthaft, wenn er nicht wissenschaftlich oder in irgendeiner Weise damit arbeitet. Ich war auch erstaunt. Ich gebe zu, ich hatte die Dinge bisher so nicht im Blick. Ich habe dann eine weitere Statistik gesehen, die ich Ihnen auch nicht vorenthalten will. Allein die Einfuhr von Reptilien, die nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen gelistet sind,hat sich von 1999 bis 2004 um sage und schreibe 42 % erhöht. Ganz offenkundig bewegt sich dort etwas.Wir haben auch andere Sachverhalte, die uns Sorgen machen müssen. Hinzu kommt, und das ist mehrfach ausgeführt worden, dass wir eine sehr hohe Dunkelziffer haben. Die meisten Tiere, auch wilde Tiere, sind nicht nach dem Artenschutzabkommen geschützt, sodass wir diesbezüglich keine statistischen Unterlagen haben.
Ich gestehe es ganz offen vor dem Hause: Als ich das gelesen habe, habe ich gedacht, das kann nicht wahr sein. Was geht in solchen Eltern vor?
Ich möchte, dass wir uns gemeinsam Gedanken darüber machen, wie wir angemessen damit umgehen. Der Vorschlag der Fraktion der CDU, dass wir über unser, wenn Sie so wollen, Sicherheitsgrundgesetz, das HSOG, eine Regelung schaffen, die einen bestimmten Erlaubnisvorbehalt gibt und die besagt, im Einzelfall kann es erlaubt werden, aber eigentlich halten wir es für falsch, halte ich für durchaus vernünftig. Die Bereiche Zoologie, Wissenschaft und Tierhandel lassen wir einmal außen vor.Zu diesem Vorschlag sollten wir uns in einer Anhörung kundig machen. Ich bin sehr sicher, wir werden dort eine Menge interessanter Hinweise bekommen. Es wird im Ausschuss auch darüber zu sprechen sein, wer angehört wird. Aber ich fürchte, dass wir dort noch manche Information aus berufenem Munde bekommen werden, die uns Sorge machen muss.
Meine Damen und Herren, unterm Strich sage ich: Es ist offenkundig ein Sachverhalt, um den wir uns zu kümmern haben. Wir sind – ganz nebenbei gesagt – nicht das erste
Land; denn andere Länder haben auch Regelungen, die teilweise vergleichbar, teilweise aber ein bisschen anders sind. Dennoch wird man da Erfahrungen sammeln können. Es liegt in der Natur der Sache, dass wir dies auf der Ebene des Landesrechts regeln, weil wir eben nur Landesrecht setzen können. Deshalb ist das HSOG aus meiner Sicht schon die richtige Regelung, wenngleich die Sache noch eine zweite Komponente hat: zum einen die öffentliche Sicherheit mit all ihren Ausprägungen und zum anderen natürlich auch die Frage des Tier- und Artenschutzes.
Sie haben dann die Frage angesprochen,wie wir diesem illegalen Treiben besser Einhalt gebieten könnten und was sonst noch geschehen müsste. Es steht außer Frage, dass wir immer versuchen müssen, Illegalität einzudämmen. Wir werden sie – da müssen wir ehrlich miteinander umgehen – immer haben. Es ist aber eine Frage des Ausmaßes und kein Argument dafür, nichts zu tun. Daher ist die Entschließung, wie sie von der CDU-Fraktion vorgesehen und angeregt worden ist, richtig: Das muss wie auch bei den gefährlichen Hunden bundesrechtlich geregelt werden.
Herr Kollege, Sie haben dazu vorhin eine Bemerkung gemacht. Diese Regelung ist sehr erfolgreich gewesen, und Sie werden mir in Hessen nicht irgendwo vorhalten können, dass wir nicht gewaltig vorangekommen wären, wobei ich in Klammern immer sage: Es kann sein, dass morgen jemand totgebissen wird. Trotzdem haben wir große Erfolge, nachdem der Bund den Import geregelt hat, indem er bestimmte Hunderassen verboten hat. Wir haben gerade bei dem, was früher noch aus dem Osten gekommen ist, drastisch weniger Einfuhren. Man wird zugeben müssen, dass es diese noch immer gibt.Aber das Problem ist deutlich geringer geworden.
Wir haben das Problem illegaler Hundekämpfe und Ähnliches mehr – ich weiß, dass sich einige im Hause sehr intensiv mit diesem Thema auseinandergesetzt haben –, doch haben wir diese deutlich zurückführen können, sodass ich der Überzeugung bin: Wenn der Bund die Importregelungen – mit und ohne EU – schärfer fasst, werden wir beiden Dingen, nämlich der artgerechten Haltung von Tieren wie auch der öffentlichen Sicherheit, einen deutlichen Mehrgewinn beschaffen können.
Daher sage ich unterm Strich: Die Landesregierung begrüßt diese Initiative. Ich bin sicher, wir werden interessante Informationen erhalten,und ich glaube,bei aller Lockerheit, die diese Debatte teilweise ausgezeichnet hat, dass wir uns über eines einig sein sollten: Es darf nicht sein, dass erst etwas Schlimmes passieren muss, bevor wir das, was wir regeln können, auch regeln. Deshalb freue ich mich auf die weitere Erörterung dieses Punktes, und ich sage Ihnen: Die Landesregierung stimmt dieser Initiative ausdrücklich zu.
Dann werden wir den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU zur Vorbereitung der zweiten Lesung dem Innenausschuss überweisen.
Wir überweisen dem Innenausschuss also auch den Entschließungsantrag, Drucks. 16/7034, und den Änderungsantrag, Drucks. 16/7121.
Ich darf auch bekannt geben, dass ein Dringlicher Antrag der Fraktion der SPD betreffend Voraussetzungen für den sechsstreifigen Ausbau der BAB 45 schaffen, Drucks. 16/7120, eingegangen ist. Die Dringlichkeit wird von allen bejaht? – Somit wird der Dringliche Antrag zum Tagesordnungspunkt 78, und wenn keiner widerspricht, wird er mit dem Tagesordnungspunkt 23 aufgerufen.
Dann ist ein Dringlicher Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Wahlfreiheit realisieren – überholte Konzepte der Lebenswirklichkeit von Familien anpassen, Drucks. 16/7122, eingegangen. Die Dringlichkeit wird bejaht? – Wenn keiner widerspricht, dann wird dieser Dringliche Antrag zum Tagesordnungspunkt 79 und wird mit dem Tagesordnungspunkt 45 aufgerufen.
Es ist noch eingegangen ein Dringlicher Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Reform der Bundespolizei, Drucks. 16/7123. Es wird auch hier die Dringlichkeit bejaht? – Wenn keiner widerspricht, dann wird der Dringliche Antrag zu dem Tagesordnungspunkt 80 und kann mit den Tagesordnungspunkten 21 und 30 aufgerufen werden.
Zuletzt ist noch ein Dringlicher Antrag der Fraktion der FDP betreffend Hessisches Straßengesetz, Drucks. 16/7124, eingegangen. Auch hier wird die Dringlichkeit bejaht? – Somit wird der Dringliche Antrag zu dem Tagesordnungspunkt 81 und kann mit dem Tagesordnungspunkt 13 aufgerufen werden. Sind wir uns da alle einig? – Dann machen wir das so.
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Hessischen Archivgesetzes – Drucks. 16/7062 –
Die Redezeit beträgt fünf Minuten je Fraktion. Das Gesetz wird von Herrn Staatsminister Corts eingebracht.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das derzeit geltende Archivgesetz ist bis zum 31. Dezember 2007 befristet. Die Landesregierung hat festgestellt, dass sich dieses Gesetz grundsätzlich in der Praxis bewährt hat und dass insofern kein Anlass dazu besteht, es nicht zum 1. Januar 2008 wieder in Kraft zu setzen.Wir wollen jedoch diese Zäsur dazu nutzen, auf einige Entwicklungsprozesse in der öffentlichen Verwaltung zu reagieren,um durch wenige Ergänzungen des Archivgesetzes bestimmte Dinge zielführender zu regeln, als dies bisher der Fall gewesen ist.
Bevor ich darauf näher eingehe, möchte ich an dieser Stelle betonen, dass das Archivwesen nach meiner Wahrnehmung nicht die öffentliche Beachtung findet, die ihm zukommen müsste. Archive sind das Gedächtnis eines Gemeinwesens. Archive bewahren und verwalten Dokumente, die für die Gesetzgebungs- und Verwaltungspraxis
und für Gerichte unverzichtbar sind. Sie sichern die für den modernen Rechtsstaat notwendige Kontinuität von Recht und Verwaltung. Sie sind gleichermaßen für die historische Forschung unverzichtbar, und das Hessische Archivgesetz nennt unsere Archive zu Recht „Häuser der Geschichte“.
Wenngleich unsere drei staatlichen Archive sicherlich die wichtigsten Einrichtungen des Archivwesens sind, ist auf zahlreiche weitere archivarische Einrichtungen zu verweisen, die ganz unterschiedliche Trägerschaften aufweisen. Viele dieser Einrichtungen leiden unter erheblichen Finanzproblemen. Die Kontinuität archivarischer Dokumentation ist nicht nur in wenigen Fällen gefährdet. In diesem Zusammenhang muss aber positiv erwähnt werden, dass im Archivwesen viele Mitbürgerinnen und Mitbürger mit bewundernswertem Einsatz ehrenamtlich tätig sind.
Das sind insbesondere auch viele Lehrer, die überhaupt erst den Betrieb kleinerer, auch kommunaler Archive möglich machen. Der jährlich vergebene hessische Archivpreis würdigt deshalb insbesondere die ehrenamtliche Archivtätigkeit.
Nun aber zurück zur anstehenden Novelle. Es gibt drei Aspekte, die ich in diesem Zusammenhang hervorheben will.
Erstens. Da das Land zur Erledigung öffentlicher Aufgaben vermehrt privatrechtliche Einrichtungen errichtet, muss, um Überlieferungslücken zu vermeiden, sichergestellt werden, dass die Unterlagen auch dieser Einrichtungen archivrechtlich gesichert bleiben.
Zweitens. Die elektronische Revolution greift natürlich auch auf das Archivwesen über. Die Landesregierung schlägt deshalb dem Landtag vor, dass die Staatsarchive bei der Einführung oder Änderung technischer und insbesondere elektronischer Systeme zur Erstellung und Speicherung von Unterlagen in der Verwaltung frühzeitig beteiligt werden.
Drittens.Archivgut soll authentisch sein. Jeder Historiker forscht am liebsten an Originalunterlagen – so ist dies auch der Regelfall der Aufbewahrung. Wer von Ihnen jemals ein Archiv besucht hat, wird sich angesichts der laufenden Meter fragen:Wann geraten solche Einrichtungen an die Grenzen ihres Fassungsvermögens? Wir wollen daher die Möglichkeit eröffnen,archivarisch bedeutsame Informationen aus Unterlagen, die selbst keinen besonderen kulturellen oder historischen Wert haben, auch in digitaler Form bzw. verfilmt aufzubewahren.
Die Landesregierung beschränkt sich bei ihrem Vorschlag zur Novellierung und Wiederinkraftsetzung des Hessischen Archivgesetzes auf einige wenige Punkte.Dies habe ich eingangs dargelegt. Auf unsere Initiative hin hat sich der Rechnungshof – ich begrüße den Vizepräsidenten ausdrücklich – bereit erklärt, eine Überprüfung des hessischen Archivwesens einzuleiten. Wir reagieren damit auch auf konzeptionelle Vorstellungen, die die Leiter unserer Staatsarchive entwickelt haben und die von der Zielsetzung geleitet sind, dass das hessische Archivwesen noch besser modernen Anforderungen gerecht werden und seine Leistungsfähigkeit gestärkt werden soll.Ein kritischer Blick von außen ist hier sicherlich sinnvoll und geboten. Diesen erhoffen und erwarten wir uns vom Landesrechnungshof.
Meine Damen und Herren, die Anhörung zu dem Regierungsentwurf hat eine weitgehende und ungeteilte Zustimmung ergeben.Wir hatten deshalb keinen Anlass, unseren ersten Entwurf zu ändern, und wir bitten den Landtag, die Wiederinkraftsetzung des Hessischen Archivgesetzes zum 1. Januar 2008 mit den vorgeschlagenen Änderungen zu beschließen. Ich bitte um Ihre Zustimmung. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Staatsminister Corts. – Das Wort hat Herr Kollege Aloys Lenz für die CDU-Fraktion.
Das derzeit geltende Hessische Archivgesetz – der Minister hat dies erläutert – tritt zum 1. Dezember dieses Jahres außer Kraft. Es ist klar, dass es auch weiterhin notwendig sein wird, eine gesetzliche Regelung des Archivwesens in Hessen zu besitzen. Insofern geht es im Rahmen der heutigen ersten Lesung um die Wiederinkraftsetzung der bisher bestehenden gesetzlichen Regelungen für weitere fünf Jahre.
Das Hessische Archivgesetz entstand im Jahre 1989 als direkte Folge des bundesverfassungsgerichtlichen Volkszählungsurteils. Es ist somit ein relativ junges Gesetz, und es regelt in Hessen den Umgang mit öffentlichem Archivgut. Es soll vor Vernichtung und Zersplitterung von mitunter sehr wertvollen und wichtigen öffentlichen Unterlagen schützen sowie die öffentliche Nutzung unter Beachtung des Datenschutzes gewährleisten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die hessischen Archive stehen leider kaum im Fokus des öffentlichen Interesses, dennoch erfüllen sie eine nicht zu unterschätzende öffentliche Aufgabe. Sie sorgen für eine angemessene Lagerung, erfassen und erschließen den Inhalt ihrer Dokumente aus Geschichte und Gegenwart, und sie machen diese der eigenen Verwaltung wie auch der Öffentlichkeit zugänglich.
Sie bewachen – wie zuletzt erwähnt – auch die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Archive sind nicht zuletzt als Aufbewahrungsorte originaler Dokumente eine maßgebliche Anlaufstelle für alle, die sich mit Orts- und Regionalgeschichte beschäftigen. Eine gesetzliche Absicherung und Regelung ist daher durchaus von großer Bedeutung, auch wenn es aktuelle oder kontroverse politische Themen geben mag, die dem Hohen Hause sicherlich stärker unter den Nägeln brennen dürften als das vorliegende.