Aber diese Stiftung ist eine juristisch – auch vom Land – unabhängige,selbstständige Person.Das soll sie auch sein. Sie soll ordentlich ausgestattet werden.Aber wir alle müssen vor unseren Wählern – den Steuerzahlern – diese Schritte verantworten können. Das kann ich aber nicht, wenn man mir keine Information darüber gibt, welche Vermögenswerte wir aus dem Landesvermögen ausgliedern.
Fazit: Sehr geehrter Herr Minister, das Projekt Stiftungsuniversität Frankfurt ist auf einem guten Weg. Aber ansonsten haben Sie leider sehr viele Chancen verpasst.
Die FDP hingegen will statt des CDU-Flickenteppichs der fünf Geschwindigkeiten eine Autonomie mit einer finanziellen Planungssicherheit für alle hessischen Hochschulen. Die FDP möchte für dieses Land und seine Hochschulen und Studierenden ein völlig neues Kapazitätsrecht bei einer Abschaffung der ZVS.
Hierzu hat die CDU – Sie als Minister, Herr Corts – leider nicht den Mut aufgebracht.Mit Ihrer Novelle springen Sie zu kurz. Dort werden wir nach der Landtagswahl, die bald stattfindet, dringend nacharbeiten müssen.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kollegen von der Opposition, man muss sich wirklich einmal entscheiden,ob man die im Gesetz enthaltenen Regelungen positiv oder negativ findet.
Sie loben die Ansätze. Frau Sorge hat selbst gesagt, dass viele Einzelpunkte gelobt worden seien und dass das Modell Stiftungsuniversität eine gute Idee sei. Dem Herrn Minister sei dafür zu danken, dass er diesen Gesetzentwurf rechtzeitig einbringt und jetzt weitere Öffnungen vornimmt. Sie kritisieren also den Gesetzentwurf, kündigen aber gleichzeitig an, dass Sie sich vorstellen können, einzelnen Regelungen zuzustimmen. Das ist wirklich schizophren an dieser Stelle.
Die erste Lesung des Gesetzentwurfs für ein Gesetz zu Änderung des Hessischen Hochschulgesetzes ist ein weiterer Beleg dafür, dass sich die Hochschulmodernisierung in Hessen auf einem guten Weg befindet. Die Hochschulen bekommen mit der Novellierung mehr Freiheiten, die sie dringend brauchen, um im nationalen und internationalen Wettbewerb mithalten zu können.
Alle meine Vorredner haben gesagt, dass die Freiheiten, die in dem Gesetzentwurf vorgesehen sind, auf die Regelungen des TUD-Gesetzes zurückgingen. Aber das TUDGesetz befindet sich jetzt seit zwei Jahren in der Erprobungsphase.Wir alle, die es mit beschlossen haben, wissen das. Es wird begleitend evaluiert. Eine abschließende Evaluation liegt noch nicht vor. Frau Kollegin Beer, wir haben uns seinerzeit darauf geeinigt, dass nach der ab
schließenden Evaluation – das ist nämlich das übliche Verfahren – all die Punkte für die anderen Hochschulen übernommen werden können, die dann noch verantwortbar sind. In diesem Prozess befinden wir uns derzeit.
Das heißt, die Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern der Ministerien und den Hochschulpräsidenten, hat gar kein Interesse daran, eine Art TUD-Gesetz aufgezwungen zu bekommen und eine einheitliche Regelung für alle Hochschulen in Hessen zu haben. Frau Kollegin Beer, dass die FDP fordert, dass es keine individuellen Lösungen an den Hochschulen gibt, halte ich für abenteuerlich. Das hat nichts mit Freiheit zu tun, sondern das ist Dirigismus.
Wenn die Autonomie für die Hochschulen bedeuten soll, dass es für die Hochschulen individuelle Lösungen gibt, müssen die einzelnen Hochschulen auch darüber entscheiden dürfen, welche Belange sie derzeit verantwortbar umsetzen können und welche nicht.
Deswegen bedeutet das, was in dem Gesetzentwurf steht, eine Chance für die einzelnen Hochschulen, darüber zu entscheiden, ob sie personell dazu in der Lage sind, ob sie gut genug darauf vorbereitet sind und ob sie verantworten können, was sie dort derzeit vorschlagen.
(Michael Siebel (SPD): Sie haben schon zwei Kurzinterventionen! Machen Sie weiter so, dann haben Sie drei!)
Bitte, Herr Kollege Siebel. Gleich findet die Ausschusssitzung statt. Es ist kein Unterschied, ob wir im Plenum oder in der Ausschusssitzung darüber debattieren. Dann haben wir heute Mittag noch ein bisschen Zeit.
Es geht um ein wichtiges Gesetz und um wichtige Themen. Deswegen kann sich das Parlament auch vor der Mittagspause genügend Zeit nehmen.
Die Zielsetzung des Gesetzentwurfs ist es, die Handlungsspielräume auszuweiten und das Projekt Stiftungsuniversität umzusetzen.
Die Devise lautet: so viel Autonomie und Eigenverantwortung wie möglich, so wenig Reglementierung und staatliche Steuerung wie nötig.
Ich will darauf hinweisen – das haben meine Vorredner bereits gesagt –, dass das, was die TUD als Entscheidungsgrundlage hat, nach einer Evaluation auch allen anderen Hochschulen zur Verfügung stehen kann.Aber zum jetzigen Zeitpunkt ist die von dem Herrn Minister vorgeschlagene Regelung, wonach ein Antrag zu stellen ist, die richtige Lösung.
In § 1 Abs. 3 dieser Gesetzesnovelle steht nämlich, dass auf Antrag einer Hochschule die Regelungen des TUDGesetzes Anwendung finden, wenn zuvor der Hochschulrat und der Senat mit einer Mehrheit von jeweils zwei Dritteln ihrer Mitglieder auf Vorschlag des Präsidiums der Antragsstellung zugestimmt haben, eine entsprechende Grundordnung beschlossen ist und die Zielvereinbarungen mit dem Ministerium abgeschlossen worden sind. Das erfolgt wegen der Tragweite der Entscheidungen.Wenn das Gesetz in Kraft getreten ist, muss sich jede einzelne Hochschule auf den Weg machen und entschei
Eine weitere angestrebte Neuerung in dem Gesetzentwurf ist – auch das ist bereits angesprochen worden –,Attraktivitätsanreize für Nachwuchswissenschaftler zu setzen. In anderen Hochschulgesetzen ist, wenn es um Berufungen geht, beschlossen worden, dass Juniorprofessoren berufen werden können. Es handelt sich um sogenannte Tenure Tracks. Wenn wir diese Regelungen nicht aufnehmen, schaffen wir Nachteile für die Nachwuchswissenschaftler. Das wird mit dieser Regelung geändert.
Der Herr Minister hat darauf hingewiesen, dass hochschulübergreifende Fachbereiche die Zukunft sind und dass die Öffnung über die Landesgrenzen hinaus vorgenommen wird.
Ich will darauf hinweisen, dass gerade bei dem Thema Stiftungsuniversität die Initiative aus der Universität selbst kommt.
Wenn man die Geschichte in Hessen verfolgt, dann ist festzustellen, dass die Entwicklung zum TUD-Gesetz auch eine Entwicklung gewesen ist, bei der die Hochschule die Vorarbeiten geleistet hat und die Vorschläge gemacht hat, welche Freiheiten und Möglichkeiten sie haben will. Der Gesetzgeber in Hessen hat damals zum Glück darauf reagiert und diese Regelung umgesetzt. Damit hat er der TU Darmstadt eine Freiheit ermöglicht, wie sie keine andere Hochschule in der Republik genießt.
Die Frankfurter Universität hat sich diesen Weg natürlich auch angesehen, wie alle Universitäten und Hochschulen in Hessen. Die Universität Frankfurt hat jetzt für sich entschieden, dass sie gerne Stiftungsuniversität werden will. Diese Idee kommt wiederum als eine Initiative aus Frankfurt. Dort sind die Vorarbeiten geleistet worden, dort werden diese Themen begleitet, und dort herrscht auch der Geist, dieses Projekt voranzubringen. Ich finde es sehr gut, dass auch die anderen Fraktionen in diesem Parlament der Frankfurter Universität ihre Unterstützung zugesagt haben und ihr positiv gegenüberstehen. Ich sage für die CDU-Fraktion: Wir werden alles dafür tun, dass man an diesem Punkt zusammenarbeiten kann. Das haben wir beim TUD-Gesetz bewiesen.Wenn es um die Sache geht, werden wir der Universität Frankfurt diesen Weg ermöglichen. Das werden wir in den Ausschussberatungen und in der Anhörung tun.
Herr Siebel, es war Kopfnicken, was Sie gesehen haben. Ich habe im Ausschuss bereits erklärt, dass die CDUFraktion kein Problem damit hat, die Anhörung in Frankfurt stattfinden zu lassen. Wir haben auch beim Studienbeitragsgesetz in den Frankfurter Räumen eine Anhörung durchgeführt, die sowohl von der räumlichen als auch von der fachlichen Situation her ausgezeichnet war. Wir werden uns einer solchen Lösung nicht verschließen.Wenn es daran scheitert, bin ich auch zu allen anderen Orten bereit. Uns geht es mehr um den Inhalt als um den Ort.
Bezüglich der Stiftungsuniversität weise ich noch darauf hin – meine Vorredner haben es bereits gesagt –, warum die Universität Frankfurt auch aufgrund ihrer Geschichte diesen Weg geht und sich davon eine Verbesserung verspricht. Dafür zitiere ich mit Erlaubnis des Präsidenten aus dem „Uni-Report“ vom Dezember 2006:
Frankfurt zu ihren Wurzeln zurück. 1914 wurde sie aus der Überlegung heraus gegründet, dass eine Hochschule helfen kann, Lösungen für anstehende Fragen der Gegenwart zu finden. Für die Stadt und ihre Bürger war es somit selbstverständlich, sich für die Gründung und Etablierung „ihrer“ Universität einzusetzen und finanziell zu engagieren. Zu den ersten Schritten gehörten Politiker wie Oberbürgermeister Franz Adickes, Industrielle wie Wilhelm Merton, Mäzene wie Karl Georg Eduard Kotzenberg und viele Bürger, vor allem jüdischen Glaubens. In Frankfurt entstand dadurch eine rein aus privaten Mitteln finanzierte Universität, die erste Stiftungsuniversität Deutschlands, seinerzeit und bis heute ein Unikat.
Die rechtliche Grundlage der Gründung lieferte dabei ein Stiftungsvertrag aus dem Jahr 1912, den neben Franz Adickes die Vertreter von elf weiteren Institutionen,zumeist Stiftungen,sowie einer Reihe anderer Persönlichkeiten unterzeichnet hatten. Hinzu trat die Satzung der Universität, die durch königlichen Erlass vom 10. Juni 1914 genehmigt worden war.
Gemäß der damaligen Universitätsverfassung gab es neben dem Rektor und den Fakultätsdekanen auch ein Kuratorium und einen „Großen Rat“, in dem Stifterfamilien, Unternehmer und Politiker der Stadt den Weg der Universität begleiteten. Dieses bürgerschaftliche Engagement brachte der Universität Frankfurt trotz schwieriger politischer Verhältnisse Erfolg und machte sie neben Berlin zur finanziell am besten ausgestatteten Hochschule Deutschlands.
Eine staatliche,aus öffentlichen Mitteln finanzierte, Hochschule wurde aus der Stiftungsuniversität erst 1967. Dennoch ging der Kontakt mit der Stadtgesellschaft seitdem nicht verloren. Noch immer gibt es etliche Mäzene der Wissenschaft, darunter die Familie Metzler, Senator Prof. Carlo Giersch, Johanna Quandt und Josef Buchmann. In den vergangenen sechs Jahren sind mehr als 20 neue Stiftungsprofessuren eingeworben worden, es gibt die Universitätsstiftung, und mit dem FIAS, dem House of Finance und dem Forschungskolleg Humanwissenschaften entstehen derzeit wissenschaftliche Einrichtungen mit überregionaler Strahlkraft – dank großzügiger privater Mäzene.
Dieser Hintergrund hat die Universität zu diesem Schritt bewegt. Wenn man daran denkt, dass der Präsident der Universität damit die Einbindung in die Stadt und die finanziellen Mittel, die er braucht, um die Hochschule voranzubringen, verbindet, dann bietet dies eine echte Chance dafür. Wir hätten, wenn das Gesetz beschlossen und in Kraft getreten ist,eine zweite Hochschule mit einer besonderen Rechtsform und mit besonderen Voraussetzungen. Damit besitzt sie eine besondere Strahlkraft, die es in ganz Deutschland sonst nicht gibt.
Ich freue mich auf die Ausschussberatungen.Wir haben in Hessen zwei exponierte Hochschulen. Die anderen Hochschulen werden davon profitieren.
Letzter Satz: Indem die Stiftungsuniversität in Frankfurt gegründet und ermöglicht wird, das erkläre ich hier auch für die CDU-Fraktion, wird es keine finanziellen Einschränkungen für die anderen Hochschulen geben. Im
Vielen Dank,Frau Kühne-Hörmann.– Es liegen drei Meldungen zur Kurzintervention vor. Frau Kühne-Hörmann, ich schlage vor, dass wir diese drei nacheinander abhandeln und Sie anschließend Gelegenheit haben, auf alle drei zu antworten. – Zunächst Frau Kollegin Beer.
Herr Präsident! Sehr verehrte Kollegin Kühne-Hörmann, ich möchte hier dem Eindruck widersprechen, den Sie versuchen heraufzubeschwören, indem Sie sagen, wir müssten als FDP gerade individuelle Lösungen für die hessischen Hochschulen ermöglichen. Genau das machen Sie doch nicht. Sie haben doch mit einem Angebot TUD minus keine Möglichkeit, individuelle Lösungen zu schaffen.
Was wir als FDP wollen, ist volle Satzungsfreiheit für die hessischen Hochschulen, Dienstherrenigenschaft, Bauherrneigenschaft, eine ordentliche Finanzausstattung, die es ihnen auch möglich macht, diese Freiheiten auszunutzen. Frau Kollegin, dann können wir an den Hochschulen über die Grundordnung individuelle Möglichkeiten für die Situation vor Ort schaffen, so wie das jetzt auch die Stiftungsuniversität Frankfurt aufgeschrieben hat.
Da ist es völlig richtig, wenn hier von der anderen Seite des Hauses auch gesagt wird, es gibt Teile dieses Gesetzentwurfs, die gut sind, z. B. die Frage der Stiftungsuniversität Frankfurt. Frau Kollegin, dafür kann ich doch kaum den Minister Corts loben. Dieser Teil ist doch nun maßgeblich von Präsident Steinberg und der Universität Frankfurt ausgearbeitet worden. Es ist doch lediglich das Verdienst des Ministers, dass er sich die Sache jetzt zu eigen macht. Deswegen kann ich aber doch sagen, dass ich die restlichen Teile dieses Hochschulgesetzes kritisiere, weil sie nicht weit genug gehen.