Protokoll der Sitzung vom 30.05.2007

Lieber Michael Denzin, vielen Dank für den Redebeitrag. Sei versichert, wir alle sind sehr froh, dass du wieder bei uns bist.Alles Gute für die weitere Genesung.

(Allgemeiner Beifall)

Nächster Redner ist Herr Kollege Siebel. Er spricht für die SPD-Fraktion.

(Zuruf von der CDU: Da hält sich die Freude in Grenzen! – Weiterer Zuruf von der CDU:Wo ist ei- gentlich Herr Kaufmann? – Gegenruf des Abg. Ta- rek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Er sorgt dafür, dass Herr Weimar und Herr Hahn keinen Unsinn machen!)

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich weiß, dass manche Kollegen ganz scharf darauf sind, nach Offenbach zu kommen, um einer sich hoffentlich in Grenzen haltenden Niederlage entgegenzusehen.

(Heiterkeit der Abg. Norbert Schmitt (SPD),Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Nicola Beer (FDP))

Dabei drücke ich natürlich unserer Elf die Daumen. Das ist völlig klar.

Ich will mich also etwas kürzer fassen,gleichwohl aber mit einigen Kernpunkten die Position der SPD-Fraktion zur Novellierung des Hessischen Privatrundfunkgesetzes noch einmal vortragen.

Erstens. Ich glaube, dass mit der Debatte über die Novellierung des Hessischen Privatrundfunkgesetzes, die sich in der Tat über einen langen Zeitraum erstreckt hat, etwas erreicht wurde. Herr Kollege Weinmeister hat noch einmal die gute Zusammenarbeit zwischen der CDU-Fraktion und Herrn Staatsminister Grüttner gelobt, der für den ersten Entwurf verantwortlich gezeichnet hat. Ich finde, die Diskussion über diesen Gesetzentwurf hat dazu geführt, dass das Hessische Privatrundfunkgesetz hinsichtlich eines Punktes,nämlich der gesellschaftlichen Akzeptanz der nicht kommerziellen Lokalradios, endlich vollständig in der hessischen Realität ankommen wird.

Dass dies geschehen wird, führe ich auf die Tatsache zurück, dass der erste Gesetzentwurf, der aus der Staatskanzlei kam und namens der Hessischen Landesregierung eingebracht wurde, auf sehr massiven Widerspruch der nicht kommerziellen Lokalradios und der Vertreter der offenen Kanäle gestoßen ist. Es war sozusagen die qualifizierte Kritik all jener, die nicht kommerziellen Lokalfunk machen, die dazu geführt hat, dass die CDU ein Einsehen hatte und den Gesetzentwurf änderte.

Es ist gut, wenn eine gesellschaftliche Bewegung dazu führt, dass ein Gesetzentwurf so geändert wird, dass er sinnvoll wird und nicht mehr neben der Spur liegt. Das ist

das Verdienst derer, die Lokalradios betreiben. Ich glaube, das sollte man durchaus einmal sagen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Ich komme zum zweiten Punkt. Herr Kollege Posch hat vorhin etwas dazwischengerufen. Herr Weinmeister, ich denke, darüber muss man noch einmal reden. Herr Kollege Posch hat gesagt, die von Ihnen vorgetragene Argumentation würde zeigen, dass Sie weitere Beihilfetatbestände schaffen wollen. Das ist nicht etwas, was man so einfach wegdiskutieren kann. Vielmehr sollten insbesondere diejenigen, die in der Landesanstalt verantwortlich tätig sind,das sehr ernst nehmen.Das sollte man nicht einfach wegwischen, wie Sie das hier von diesem Rednerpult aus gemacht haben.

Ich komme zum dritten Punkt. Das will ich betonen. Herr Kollege Denzin hat zum Thema regionale Werbung gesprochen. Ich glaube nicht, dass das wirklich ein Thema ist, bei dem die Wogen allzu hoch gehen müssen. Es ist auch nicht notwendig, sich an diesem Thema zu verkämpfen.

Sie haben argumentiert, dass es um die kleinen Gewerbetreibenden gehe, die nur regional werben wollten. Die Interessenvertreter, die sich stark für die regionale Werbung eingesetzt haben, waren diejenigen der Sender und Sendegruppen, die tatsächlich eher regional orientiert sind.

(Zuruf: Handwerkskammern!)

Wir haben das natürlich mit denen sehr intensiv diskutiert. Wir sollten das einmal unter dem Strich betrachten. Keiner derjenigen, die hier auf Sendung sind, wird daran kaputtgehen oder daran genesen, ob wir regionale Werbung zulassen oder nicht. Ich habe auch schon während der Ausschusssitzung gesagt, dass das etwas ist, was von uns so, wie es jetzt auch von uns diskutiert wurde, akzeptiert werden kann.

Es gibt nach wie vor zwei Punkte, bei denen ein Dissens besteht. Der eine Dissens besteht hinsichtlich der Frage – das Stichwort dazu lautet: ALZUS; Herr Kollege Posch hat das schon vorgetragen –: Trifft man eine Regelung im Gesetz, oder will man das in der Satzung machen? – Ich sage es noch einmal:Wir hätten es als glücklicher erachtet, wenn man dies gesetzlich regeln würde.

Diese Auffassung wird übrigens nicht nur von uns vertreten, sondern auch von denjenigen, die das jetzt regeln müssen, nämlich der Hessischen Landesanstalt für privaten Rundfunk.

(Zuruf des Ministers Stefan Grüttner)

Herr Abg. Grüttner, darauf hätte man reagieren und das aufnehmen können. Das wäre sinnvoll gewesen. Wir hätten das gemacht. Wir haben dazu einen Vorschlag gemacht. Dem wollten Sie nicht folgen – sei es darum.

Ich komme zu dem letzten Punkt, den ich für unsere Fraktion noch einmal ansprechen will. Sie haben jetzt eine Form der Finanzierung gefunden, die keinen der nicht kommerziellen Lokalradios und keinen der offenen Kanäle gänzlich in den Ruin treiben wird.Wäre der erste Gesetzentwurf Wirklichkeit geworden, wäre das mit dem Ruin der Fall gewesen.

Sie hätten, als Sie das geändert haben, aber auch springen und sagen können: Wir belassen § 57 Hessisches Privatrundfunkgesetz in der alten Form. – Das ist eine Regelung, die alle hätten mittragen und dem folgen können.

Dann würden nicht die Risiken entstehen,die jetzt bei der Landesanstalt entstehen werden. Herr Posch hat das angesprochen. Diese Risiken sind sozusagen im Verfahren angelegt. Ich glaube, dass Ihre Regelung die riskantere hinsichtlich des gesetzlichen Haltens als das sein wird,was jetzt noch in § 57 Hessisches Privatrundfunkgesetz steht.

Wir werden dem Gesetzentwurf daher natürlich nicht zustimmen. Denn wir glauben, dass die alte Regelung in § 57 Hessisches Privatrundfunkgesetz eine bessere finanzielle Absicherung geschaffen hat.

Ich will es noch einmal sagen: Wir freuen uns darüber, dass die nicht kommerziellen Lokalradios mit ihrem qualifiziert vorgetragenen Protest einen Erfolg gegenüber dem erzielt haben, was die Landesregierung vorgeschlagen hatte. So funktioniert Demokratie. Wenn da ein paar Leute mehr mitmachen, ist das gut. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Kollege Siebel, vielen Dank. – Für die Landesregierung erhält nun Herr Staatsminister Grüttner das Wort.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Einzige, was ich aus dem Redebeitrag von Herrn Siebel teile, ist: Ich kann es nachvollziehen, dass Menschen – ich zitiere – scharf darauf sind, nach Offenbach zu kommen.

(Heiterkeit des Abg. Jürgen Frömmrich (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN))

Jetzt hatte ich eigentlich Applaus des Abg. Al-Wazir erwartet, allerdings muss er sich eher seines Kollegen erwehren, der das etwas anders definiert. – Damit hören schon viele der Gemeinsamkeiten auf, übrigens auch mit den Beiträgen der anderen Oppositionsfraktionen.

Ich möchte an ein paar Stellen rekapitulieren,was Gegenstand der Kritik gewesen ist und wie sich die Realität darstellt. Es wird von dem ursprünglichen Gesetzentwurf der Landesregierung, von den offenen Kanälen und von den NKLs gesprochen. Legen wir einmal die Ausgaben der LPR aus dem Jahr 2006 zugrunde. Danach hat die LPR Einnahmen von 7,1 Millionen c, davon sind allein 2,3 Millionen c für Zulassungen und Aufsichtsfunktionen ausgegeben worden. Entsprechend der Haushaltsübersicht von 2006 sind für offene Kanäle 1,8 Millionen c und für den nicht kommerziellen und lokalen Rundfunk 0,7 Millionen c vorgesehen gewesen.1,8 Millionen c plus 0,7 Millionen c macht 2,5 Millionen c für offene Kanäle und den nicht kommerziellen und lokalen Rundfunk.

Eine Aufteilung abzüglich der 50 : 50-Regelung, die die Landesregierung vorgeschlagen hat,hätte 2,4 Millionen c von 2,5 Millionen c für diesen Themenbereich beinhaltet. Wer hier von einer drastischen Abschmelzung redet, will ganz bewusst an dieser Stelle nicht wahrhaben, dass die Landesanstalt für privaten Rundfunk, auch mit der Zustimmung der sie beaufsichtigenden Versammlung,an den verschiedensten Stellen nicht mit offenen Karten spielt. Insofern wird eine ganze Reihe von Aufgaben, die seitens der Landesanstalt für privaten Rundfunk im allgemeinen

Haushalt wahrgenommen werden, tatsächlich den offenen Kanälen, den NKLs zuzurechnen sein.

Vor dem Hintergrund akzeptiert die Landesregierung den Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu den Veränderungen der Quoten, damit möglicherweise eine größere Sicherheit festgestellt wird, aber gleichzeitig ein Druck – so habe ich auch die antragstellende Fraktion verstanden – aufgebaut wird, sich neuen Inhalten und neuen Verbreitungswegen zu öffnen.

Herr Minister, lassen Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Dr. Jürgens zu?

Ich lasse jetzt keine Zwischenfrage zu.

Die Fragestellung, die der Abg. Posch aufgeworfen hat, ist in der Tat spannend, inwiefern über die Begrenztheit von Kabelbelegungsplätzen zukünftig Medienkompetenzvermittlung auch über das Internet möglich ist. Insofern ist es in Ordnung, dass ein entsprechender Druck aufgebaut wird. Wer hier von „plattmachen“ redet und gleichzeitig davon spricht, wie der Abg. Jürgens, ob man „noch ganz bei Trost“ sei, in Zukunft den offenen Kanälen und den NKLs Geld wegzunehmen,um es Unternehmen zu geben, weiß wirklich nicht, wovon er redet.

(Beifall bei der CDU – Zuruf des Abg. Dr.Andreas Jürgens (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Es geht nicht um die Schaffung neuer Beihilfetatbeständen, sondern es geht um den Aufbau von Infrastruktur, insbesondere in den Bereichen, in denen sich private Unternehmen, weil die Marktchancen nicht vorhanden sind, nicht in der Lage sind, sich zu engagieren.Wir wollen nicht, dass in Flächengebieten Menschen von neueren technischen Entwicklungen abgeschnitten sind. Genau diese Entwicklungen werden mit der Förderung technischer Infrastruktur vorangetrieben und ermöglicht.

(Beifall bei der CDU)

Es ist doch die LPR, die mit der Initiative Nordic – ich gehe davon aus, dass die Mitglieder der Verbandsversammlung der LPR dieses auch abgesegnet haben – genau auf diesem Weg jetzt schon vorangeht.

(Zuruf des Abg. Dr. Andreas Jürgens (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Herr Dr. Jürgens, es reicht eben nicht, was die LPR bisher an finanziellen Mitteln zur Verfügung hatte. Deswegen ist es notwendig, die Landesanstalt auch in die Lage zu versetzen, für strukturschwache Räume Möglichkeiten zu ergreifen, damit die Menschen, die dort leben, nicht von technischen Neuerungen abgeschnitten sind.

(Beifall bei der CDU)

Dafür braucht die Landesanstalt für privaten Rundfunk Mittel. In einer solchen Situation, wenn wir möglicherweise auf das Internet zurückgreifen, sollen auch diejenigen, die im Werra-Meißner-Kreis leben, von der Medienkompetenz der Angebote der Landesanstalt für privaten Rundfunk profitieren können. Das ist genau das Ziel, das wir an dieser Stelle erreichen wollen.

(Beifall bei der CDU)

Noch ein Punkt,der sich wie ein roter Faden durchzieht,z. B. bei ALZUS. Es ist Aufgabe der Aufsicht innerhalb der Gremien der Landesanstalt für privaten Rundfunk, solchen Fragestellungen zu begegnen und sie abzuschaffen. Es ist Aufgabe der Verbandsversammlung, darauf zu achten, wie die Mittel entsprechend eingesetzt werden.

(Zuruf des Abg. Dr. Andreas Jürgens (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))