Protokoll der Sitzung vom 03.07.2007

Der Aufsichtsrat des NVV hat in der letzten Woche keine Entscheidungen getroffen. Vielmehr wurde eine weitere Aufklärung für erforderlich gehalten. Vor solchen Entscheidungen sind aussagekräftige Bewertungen der verkehrlichen und finanziellen Randbedingungen erforderlich, die bislang nicht vollständig vorliegen.

Insbesondere neue Ideen der Kurhessenbahn zu deutlichen Kostensenkungen bei einer Reaktivierung der Strecke Frankenberg – Korbach, deren verkehrlichen Auswirkungen sowie Möglichkeiten der Finanzierung der zu erwartenden Betriebskostenunterdeckung sollen im weiteren Verlauf der Beratungen mit Gutachterunterstützung sorgfältig geprüft werden.

Zusatzfrage, Herr Kollege Frömmrich.

Herr Staatsminister, welche konkreten Maßnahmen haben Sie nach Bekanntwerden der Debatte um die Schließung der Strecke ergriffen, damit in Zukunft die Strecken im Landkreis Waldeck-Frankenberg sowohl für den Tourismus als auch für die Bevölkerung erhalten bleiben?

Herr Staatsminister Dr. Rhiel.

Herr Staatssekretär Güttler hat unmittelbar mit allen Beteiligten konkrete Gespräche geführt. Die Beratung im Aufsichtsrat des NVV ist von diesen Impulsen mitgetragen gewesen.

Zusatzfrage, Herr Kollege Kahl.

Herr Minister,ich erinnere mich noch daran,dass die Landesregierung zusammen mit Herrn Mehdorn und den betroffenen Landräten in einem sehr ordentlichen Pressetermin den Vertrag über die Investition für die Reaktivierung dieser Strecke unterschrieben hat.Was ist dieser Vertrag unter den Aspekten noch wert, die jetzt der NVV diskutiert?

Herr Staatsminister Dr. Rhiel.

Herr Abgeordneter, die gesamte Fragestellung muss von allen Beteiligten positiv beantwortet werden. Zum einen ist der NVV unmittelbar verantwortlich. Die Mehrheitsbildung im NVV ist eine ganzheitliche Interessenwahrnehmung, also nicht nur für die Kurhessenbahn, sondern es werden Vergleiche zu den Investitionen der übrigen Strecken gezogen. Zum Zweiten ist die DB verantwortlich, insbesondere im Hinblick darauf,

(Zuruf des Abg. Reinhard Kahl (SPD))

dass sie mit der Kurhessenbahn – auch hier unter dem Stichwort Mittelstand – einen eigenen Betrieb gegründet hat, dessen Existenz für die Zukunft entscheidend davon abhängen wird, ob diese Strecken aktiviert und zum Teil reaktiviert werden können. Deshalb ist es das Interesse der Landesregierung im Hinblick auf die Erschließung des ländlichen Raums, dass Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass insbesondere die Fragen im Hinblick auf die Reaktivierung der Strecken von Marburg bis hin nach Frankenberg, bis hin nach Korbach in einem rationalen Verfahren untersucht werden. Das heißt, dass die Gutachten auch im Hinblick auf die Aufwand-NutzenRelation,künftige laufende Kosten und deren Deckung in großer Verantwortung gemeinsam entschieden werden. Die Position der Landesregierung ist jedenfalls im Hin

blick auf den Zeitpunkt, als sie diesen Vertrag unterschrieben hat, unverändert.

Zusatzfrage, Herr Kollege Wagner (Taunus).

Herr Minister, steht die Landesregierung zu der im Zuge der von Bund und Landesregierung durchgeführten Kürzung der Regionalisierungsmittel gemachten Aussage, dass es in Nordhessen zu keinen Streckenstilllegungen kommen wird? Stehen Sie weiter zu dieser Aussage?

Herr Dr. Rhiel.

Ja.Wir stehen zu der Aussage, dass es im Zusammenhang mit der Kürzung der Regionalisierungsmittel durch den Bund keine Streckenstilllegungen geben wird. Das ist durch die unmittelbare Finanzierung eines großen Teils der ausgefallenen Mittel des Bundes durch das Land Hessen auch gewährleistet. Das Land Hessen ist das erste und einzige Bundesland gewesen, das im Rahmen dieser Verträge mit den Verbünden rasch für Klarheit und finanzielle Sicherheit gesorgt hat.Im Übrigen ist damals in Verbindung mit der hier diskutierten Strecke bei dem Vertrag immer auch der Vorbehalt gemacht worden, dass auf der Basis eines Gutachtens gesichert sein muss, dass langfristig Teilabschnitte dieser Strecke auch wirtschaftlich darzustellen sind.

Herr Kollege Kahl mit der Schlussfrage.

Herr Minister, gibt es Abstimmungen innerhalb der Landesregierung bezüglich dieser Strecke? Denn das Nationalparkhaus ist unter dem Aspekt Nationalpark Kellerwald-Edersee an genau dieser Stelle errichtet worden, damit viele Gäste diese Gegend mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen können. Oder gibt es dort jetzt andere Überlegungen der Landesregierung?

Herr Dr. Rhiel.

Es gibt immer Abstimmungen innerhalb der Landesregierung, weil die Landesregierung immer als Ganzes spricht. Das gilt auch hierfür. Deswegen ist es völlig klar, dass diese Aspekte mit einbezogen sind.

Frage 782, Frau Abg. Hoffmann, SPD.

Ich frage die Landesregierung:

Wer hat in wessen Auftrag den „Weinberg“ auf dem Parkplatz neben der Hessischen Landesvertretung in Berlin angelegt?

Herr Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten und Bevollmächtigter des Landes Hessen beim Bund.

Herr Präsident, verehrte Frau Kollegin Hoffmann! Drei Mitarbeiter der Forschungsanstalt Geisenheim haben den Weinberg im Auftrag der Hessischen Landesvertretung angepflanzt. Die Aufschüttung eines und anderer Hügel war ungeachtet der Bepflanzung mit Weinreben notwendig, weil im Rahmen der Gestaltung des Nachbargrundstücks der Landesregierung dort Erdmaterial eingebaut werden musste. Mit dem Weinberg, den wir dort errichtet haben, sollen neben dem Weltkulturerbe Mittelrheintal – da das Ihr Wahlkreis ist, nehme ich an, dass Sie das ausdrücklich begrüßen – auch die beiden hessischen Weinanbaugebiete Rheingau und Bergstrasse symbolisiert werden. Das ist gleichsam ein Wahrzeichen hessischer Anbaugebiete und damit ein Hinweis auf eine besondere hessische Kulturform.

Frau Kollegin Hoffmann, lassen Sie mich aber die Gelegenheit zu einigen Bemerkungen nutzen, nachdem der Kollege Schmitt – der jetzt leider auch wieder nicht da ist – nicht anwesend war, als ich das Vertretern des Hauptausschusses vorgestellt habe.

(Beifall des Abg. Armin Klein (Wiesbaden) (CDU))

Herr Schmitt hat sich dazu verstiegen,eine Rechnung aufzumachen, die mich an die Mengenlehre erinnert nach dem Motto:

(Petra Fuhrmann (SPD):Sprechen Sie als Staatsminister oder als Abgeordneter, Herr Hoff?)

Wenn aus einem Raum drei Leute herauskommen, dann müssen vier wieder hineingehen, damit keiner mehr im Raum ist. – Er hat eine Rechnung aufgemacht, indem er relativ schlicht den Anschaffungspreis des Grundstücks durch die Anzahl der Rebstöcke geteilt hat. Mithilfe eines Taschenrechners hat er dann ermittelt, dass jede Weinrebe einen Kostenbetrag von 71.333 c ausmacht. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, zu sagen, dass mir diese Rechnung abenteuerlich erscheint.

Man könnte dem entgegensetzen, dass man, wenn man beispielsweise die Standfläche der Reben, also den Querschnitt jedes Rebstocks, nimmt, und diese Grundfläche in das Verhältnis zur Gesamtfläche des Grundstücks setzt, auf einen Betrag von 21 Cent pro Rebstock kommen würde.

Ich bin der Auffassung, dass es sinnvoll ist, eine Grenzkostenrechnung aufzustellen.

(Heiterkeit und Beifall bei der CDU – Norbert Schmitt (SPD):Wissen Sie überhaupt, was das ist? – Zuruf des Abg. Michael Boddenberg (CDU))

Herr Kollege Schmitt, ich weiß nicht, ob Sie das wissen. Ich will es Ihnen deshalb gerne vorrechnen. Herr Kollege Schmitt, Grenzkosten sind die zusätzlich entstandenen Kosten, die über den eigentlichen Erwerb und die Errichtung des Grundstücks hinausgehen. Diese Kosten belaufen sich auf 2,97 c pro Weinrebe. Da die Vertreter der Forschungsanstalt Geisenheim dies ehrenamtlich gemacht haben,

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

dort also nur Übernachtungskosten für drei Personen an zwei Tagen angefallen sind, ergibt sich insgesamt, dass eine Weinrebe 3,28 c kostet.

Meine Damen und Herren, auch weil der Kollege Schmitt wieder zu uns gefunden hat,

(Norbert Schmitt (SPD): Das war verhältnismäßig einfach!)

will ich darauf hinweisen, dass es schon einigermaßen erstaunlich ist, dass Herr Schmitt mit Datum vom 14. Juni eine eher sauertöpfische Pressemitteilung mit der Überschrift herausgegeben hat:„Koch macht aus Deutschlands teuerstem Parkplatz Deutschlands teuersten Weinhügel“. Herr Kollege Schmitt,ich habe extra ein Bild mitgebracht, damit man sehen kann, dass Sie am Abend vorher, als Sie auf dem Fest waren, durchaus fröhlicher Stimmung waren. Deshalb gehe ich davon aus, dass Sie nicht nur unser Fest, sondern auch das Grundstück der Hessischen Landesvertretung genossen haben. Sie werden auf dem Bild sehen – ich überreiche Ihnen das als kleine Erinnerung –, dass wir dort in der Tat eine gute und richtige Investition vorgenommen haben, die dem Land Hessen Nutzen bringt.

(Beifall bei der CDU und der Abg. Sarah Sorge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Zusatzfrage, Frau Kollegin Hoffmann.

Herr Minister, sind Sie mit mir der Meinung, dass diese Neuanlage des Weinbergs in Berlin die Enzymaktivität der Alkoholdehydrogenase bei allen Regierungsmitgliedern steigert?

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Wie bewerten Sie diese Neuanlage vor dem Hintergrund der Anbaubeschränkung für Reben in der Europäischen Union? Wie bewerten Sie diese Neuanlage vor dem Hintergrund des allgemeinen Qualitätsstrebens für Wein in der Europäischen Union?

Herr Minister Hoff.

Was die Qualität angeht:

(Norbert Schmitt (SPD): Nicht zu sauertöpfisch! – Zuruf der Abg. Petra Fuhrmann (SPD))

Dieser Weinberg wird von Vertretern der Forschungsanstalt in Geisenheim betreut. Da, wie Sie wissen, die Forschungsanstalt in Geisenheim, die 1872 gegründet worden ist, die älteste Weinbauschule im deutschsprachigen Raum ist, gehe ich davon aus, dass die über mehr als ein Jahrhundert gepflegte Qualitätstradition auch an dem Weinberg in Berlin zum Tragen kommt.

(Zuruf der Abg. Petra Fuhrmann (SPD))

Im Übrigen darf ich darauf verweisen, dass es in Kreuzberg bereits seit Längerem einen Weinberg gibt,