Ein weiteres Beispiel. In unserem Gesetzentwurf sprechen wir uns als einzige Fraktion durchgängig für die Begrifflichkeit des Jugendgefangenen aus. Damit wollen wir auch schon sprachlich etwas zum Ausdruck bringen, was das Bundesverfassungsgericht – ich glaube, das ist zwischen allen Fraktionen unstreitig – ausdrücklich eingefordert hat, nämlich den generellen Unterschied zwischen dem Jugend- und dem Erwachsenenvollzug deutlich zu machen.
Uns liegen jetzt also vier Gesetzentwürfe vor. In der Sache kann auch ich nicht mehr furchtbar viel Neues beitragen. Ich möchte aber einen Ausblick auf die öffentliche Anhörung wagen, die wir nach Beschluss des Rechtsausschusses am 22.August haben werden. Ich möchte einmal aus meiner Sicht eine Prognose darüber abgeben, welche Themen bei der Anhörung der Sachverständigen im Vordergrund stehen werden.
Einmal wird das natürlich das sein, was schon in dem Disput zwischen dem Kollegen Hahn und der Kollegin Faeser angesprochen worden ist: die Zielsetzung des Jugendstrafvollzugs.
Bei uns und bei der SPD-Fraktion ist dies allein die Eingliederung des Jugendlichen in die Gesellschaft zu einem Leben ohne Straftaten. Die Landesregierung und noch stärker der FDP-Entwurf – ich formuliere es jetzt einmal vorsichtig – vermischen dies mit Fragen der Sicherheit der Bevölkerung. Ich bin gespannt, was uns die Sachverständigen dazu sagen werden, insbesondere in der Interpretation der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.
Ein zweiter Punkt wird sicherlich die Frage der Mitwirkungspflicht der Jugendgefangenen sein. Der Justizminister will eine strikte Verpflichtung zur Mitwirkung der Jugendgefangenen an der Erreichung des Erziehungsziels, gibt ihnen – jedenfalls nach unserer Bewertung – aber auf der anderen Seite keine rechte Möglichkeit, dieser Mitwirkung gerecht zu werden. Beispielsweise werden ihre Anregungen und Vorschläge bei der Erstellung des Förderplans lediglich „einbezogen“ – also das, was die Jugendgefangenen vorgeschlagen haben, wird in die Entscheidung Dritter lediglich einbezogen. Im Übrigen ist das die gleiche Formulierung, die sich auch im Entwurf der SPD-Fraktion wiederfindet.
Wir dagegen wollen,dass Vorschläge und Wünsche der Jugendgefangenen beim Förderplan berücksichtigt werden – dass ihnen also gefolgt wird, dass sie umgesetzt werden, wenn sie sinnvoll sind. Wir wollen auch, dass Fördervereinbarungen angestrebt werden. Hier sind wir uns im Übrigen wieder mit der SPD-Fraktion einig, die das ebenfalls übernommen hat.
Eine dritte Frage ist selbstverständlich das Thema offener oder geschlossener Vollzug: Welche Vollzugsform ist für welchen Gefangenen am besten geeignet? Wie können wir die besten Ergebnisse erzielen?
Auch hier sehen wir eine große Nähe zwischen dem SPDEntwurf und unserem. Beide wollen den offenen Vollzug als gesetzliche Regel für diejenigen, die dafür geeignet sind.
Herr Hahn,ich sage noch einmal,was ich auch bei der Debatte zur Einbringung des Gesetzentwurfs des Justizministers zu der Frage gesagt habe,ob man den offenen Vollzug als Regel ansehen soll. Entscheidend ist nicht allein, ob im Endeffekt eine Mehrheit oder eine Minderheit im offenen Vollzug oder im geschlossenen Vollzug landet, sondern es geht z.B.auch um das Verfahren.Ich hatte darauf hingewiesen, dass beispielsweise in Niedersachsen Erstverbüßer mit einer Jugendstrafe von nicht mehr als drei Jahren sofort in eine Anstalt des offenen Vollzugs als Einweisungsanstalt kommen und dort – im offenen Vollzug – erst entschieden wird, wer für den offenen und wer für den geschlossenen Vollzug geeignet ist. Das ist also schon in der Herangehensweise, im Verfahren völlig anders und eine Umkehrung Ihres Prinzips von Regel und Ausnahme.
Ein vierter Punkt wird sicherlich das Thema Wohngruppenvollzug und Einzelunterbringung sein. Nach meiner Bewertung sehen das alle Entwürfe vor. Mit Ausnahme desjenigen der FDP, der noch größere Gruppen zulassen will,sehen alle anderen Entwürfe Wohngruppen von nicht mehr als acht Jugendgefangenen vor.
Die SPD hat noch ein weiteres Erfordernis aufgenommen – es sollen nämlich Wohngruppen für Jugendgefangene unter 16 Jahren gebildet werden. Das müssen wir sicherlich im Ausschuss mit den Sachverständigen besprechen. Uns sagen einige, dass gleichaltrige Wohngruppen möglicherweise eine größere Gefahr der Subkulturenbildung
Ein fünfter Punkt ist sicherlich Arbeit und Ausbildung. Das steht zu Recht in allen Entwürfen ganz oben an. Wir werden bei den gesetzlichen Regelungen überprüfen müssen, ob wir den Anforderungen der Praxis gerecht werden.
Ein sechster Punkt sind die Beschwerdemöglichkeiten. Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sind sie im Jugendvollzug besonders wichtig. Vor allem muss das Verfahren auf die besondere Situation der Jugendgefangenen ausgerichtet sein. Dabei fehlt uns allerdings für eine richtige Regelung die Gesetzgebungskompetenz; denn nach wie vor liegt die für das gerichtliche Verfahren beim Bund – ein weiterer Beleg dafür, wie unsinnig im Ergebnis diese Entscheidung der Föderalismusreform war. Aber wir haben nun einmal diese Situation. Wir sehen, ebenso wie die SPD-Fraktion, immerhin eine unabhängige Beschwerdestelle vor, die den Jugendlichen die Möglichkeit geben soll, ihre Rechte wahrzunehmen.
Ein siebter Punkt werden sicherlich die Fragen der Statistiken, Berichte und Forschungsvorhaben sein, die wichtig sind, um eine Wirksamkeit des Jugendstrafvollzugs evaluieren zu können. In den Debatten haben wir mehrfach darüber Klage geführt, dass wir viel zu wenig belastbare Fakten haben, die uns erlauben, zu prüfen, welche Vollzugsmöglichkeiten in der Praxis besser geeignet sind als andere.
Mit Sicherheit gibt es noch eine ganze Reihe weiterer interessanter Gesichtspunkte, die bei dieser Anhörung zur Sprache kommen werden. Ich freue mich auf die weitere Auseinandersetzung zu diesem Thema und hoffe auf eine sachbezogene Diskussion im Ausschuss. – Vielen Dank.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Junge, wenn du noch nicht einmal Luft holst, wie sollen wir dann klatschen?)
Vielen Dank,Herr Dr.Jürgens.Eine solche Uhr kann sehr hilfreich sein. – Herr Gerling, Sie haben das Wort für die CDU-Fraktion.
(Nancy Faeser (SPD): Herr Gerling, die Landesregierung hat ihren Entwurf vor vier Wochen eingebracht!)
bis die SPD einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt hat. Das ist erst geschehen, nachdem die Landesregierung ihren Gesetzentwurf eingebracht hat. Einige Passagen des Regierungsentwurfs finden sich auch im SPD-Entwurf wieder.
Meine Damen und Herren, der SPD-Entwurf enthält im Gegensatz zu dem Entwurf der Hessischen Landesregierung aber kein ausgewogenes Konzept zur Erreichung des Erziehungsziels, um jugendliche Straftäter durch einen konsequenten und intensiven Behandlungsvollzug zu einem zukünftig straffreien Leben zu befähigen.
Stattdessen ist der Gesetzentwurf der SPD an vielen Stellen darauf ausgelegt, Gefangenen größere Freiheiten zuzubilligen – obwohl sich in der Vergangenheit doch immer wieder gezeigt hat, dass sie damit nicht in verantwortungsvoller Weise umgehen können. Übrigens sehen das die jugendlichen Gefangenen teilweise genauso.
Meine Damen und Herren, dadurch wird nicht nur das Erziehungsziel gefährdet, sondern auch der Schutz der Allgemeinheit, und dem Opferschutz wird so keine ausreichende Bedeutung zugemessen. Hier bleibt der Entwurf der hessischen SPD sogar noch hinter den Entwürfen von SPD-geführten Bundesländern zurück.
Meine Damen und Herren, die CDU hält es für grundfalsch, dass in dem vorliegenden Gesetzentwurf der SPD der offene Vollzug als Regelvollzug vorgesehen ist und der geschlossene Vollzug nur noch die Ausnahme sein soll. Hier stimme ich den Ausführungen des Kollegen Hahn in vollem Umfang zu. Die SPD hat offensichtlich verdrängt, was bei vielen unserer Mitbürgerinnen und Mitbürgern noch in schlechter Erinnerung ist: welche fatalen Auswirkungen die lasche Vollzugspraxis im offenen Vollzug durch die rot-grüne Landesregierung bis 1998 hatte.
Es gab zahlreiche Missbräuche im offenen Vollzug und Entweichungen. Meine Damen und Herren, zurzeit müssen nur etwa 6 bis 7 % aller jugendlichen Straftäter überhaupt eine Jugendstrafe ohne Bewährung antreten.
Wenn ein Jugendlicher ins Gefängnis muss, hat er meist bereits mehrere schwere Straftaten begangen und oft schon verschiedene ambulante Hilfsmaßnahmen durchlaufen, ohne dass eine Besserung erreicht wurde. Für solche Straftäter ist es zur Resozialisierung zwingend notwendig, dass sie durch eine intensive pädagogische Betreuung wieder an ein straffreies Leben herangeführt werden. Herr Dr. Jürgens, das kann so im offenen Vollzug nicht geleistet werden.
Würde man solchen Straftätern ermöglichen, im offenen Vollzug die Kontakte zu ihrem bisherigen Umfeld aufrechtzuerhalten, das sich bisher so schädlich auf ihre Entwicklung ausgewirkt hat, würde dies eine Resozialisierung geradezu erschweren.
Meine Damen und Herren, die CDU-Fraktion ist und bleibt daher für den geschlossenen Vollzug als Regelvollzug.
Das bedeutet nicht – das will ich auch mit Klarheit sagen –, dass wir Hafterleichterungen und offenen Vollzug ausschließen. Aber erst, wenn Strafgefangene durch ihr Verhalten gezeigt haben,dass sie verantwortungsvoll mit vollzugsöffnenden Maßnahmen umgehen können, sollen Hafterleichterungen bis hin zum offenen Vollzug gewährt werden.
Herr Dr. Jürgens, im Übrigen ist das schon heute gängige Praxis in den beiden Jugendstrafvollzugsanstalten Wiesbaden und Rockenberg.In dem im Jahr 2004 eingeführten einheitlichen Vollzugskonzept sind bereits wesentliche der vom Bundesverfassungsgericht geforderten gesetzlichen Regelungen enthalten.
Die Effizienz dieses Konzepts wird z. B. vom Anstaltsbeirat der JVA Wiesbaden in seinem Jahresbericht 2007 bestätigt. Darin heißt es, nach wie vor gelte die Aussage:
Mit dem Haftantritt beginnen die Entlassungsvorbereitungen. Das heißt, alle Maßnahmen sind auf die dauerhafte Wiedereingliederung des Gefangenen in die Gesellschaft ausgerichtet.
Diese vom früheren Anstaltsleiter Herrn Kirchner häufig benutzte Formulierung und Sichtweise prägt den Vollzug der Anstalt ganz wesentlich.
Meine Damen und Herren, alle, die mit dem Jugendstrafvollzug zu tun haben, wissen und können bestätigen, welche vorbildlichen Resozialisierungsmaßnahmen schon heute in unseren beiden Anstalten durchgeführt werden.
Auf der Basis dieser Erfahrung soll weiter aufgebaut, die schon jetzt hohen Standards sollen weiter verbessert werden.
Dass aber Jugendliche sofort in den offenen Vollzug geschickt werden, das wird es mit uns nicht geben. Solche Experimente sind in der Vergangenheit gescheitert und dürfen nicht wiederholt werden.
Wir befinden uns in völliger Übereinstimmung mit Vollzugspraktikern und Experten wie Herrn Hessler, dem ehemaligen, langjährigen Landesvorsitzenden des BSBD Hessen. Er hat schon 1987 erklärt, eine Unterbringung im offenen Vollzug dürfe nur möglich sein, wenn man nach Abwägung aller Möglichkeiten und unter Berücksichtigung des Schutzes der Allgemeinheit das immer bestehende Restrisiko eines Missbrauchs vertreten könne.
(Nancy Faeser (SPD): Das gilt für den Erwachsenenvollzug, aber nicht für den Jugendvollzug! – Zuruf des Abg. Dr. Andreas Jürgens (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))
Nein,das gilt auch für den Jugendstrafvollzug.– Wir wollen den geschlossenen Vollzug als Regelvollzug. Dies ist der entscheidende Punkt, an dem wir uns von der SPD und auch von den GRÜNEN unterscheiden. Aber nicht nur diese Frage trennt uns von der SPD, sondern es gibt auch noch andere Differenzen. Ich will sie stichwortartig nennen.
Liebe Frau Faeser, anders als die SPD wollen wir elektronische Medien, wie z. B. Computer oder Spielkonsolen,