(Beifall des Abg. Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Jürgen Frömmrich (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN): Jetzt aber nicht nervös werden!)
Das bezieht sich auf die letzte Debatte. Die jetzige kann ich leider noch nicht zitieren. – Sie haben mehrfach angeführt, dass dies vom Bundesverfassungsgericht ausdrücklich nicht erlaubt sei. Dass ausdrücklich nicht erlaubt sei, das Ziel Sicherheit in ein Gesetz zu schreiben,das glauben Sie selbst nicht. Das ist keine vernünftige Diskussion.
Sie haben viel abgeschrieben,leider nicht alles.Zu einigen Fragen haben Sie keine Antworten gegeben, z. B. wie Sie es mit der Drogenbekämpfung halten wollen. Zu kritisieren, dass Ihnen das, wie wir es als Landesregierung for
Wir müssen überlegen, wie wir dieses Problem angehen; denn die jungen Leute, die wir nicht von ihrer Drogensucht befreien, haben draußen null Chance.
Eine Resozialisierung ist dann völlig hoffnungslos. Deswegen müssen wir alle Wege gehen. Ich bin ein Anhänger des Prinzips: „Greife niemals in ein Wespennest, doch wenn du greifst, dann greife fest.“ Deswegen müssen wir auch an dieser Stelle konsequent handeln. Die mangelnde Konsequenz ist das Problem der Gesetzentwürfe von SPD und – Herr Dr. Jürgens, ich kann es Ihnen nicht ersparen – auch von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Wir wollen den jungen Leuten ernsthaft helfen. Jeder, der etwas von Erziehung versteht, weiß, was passiert, wenn man es mit der Konsequenz nicht so genau nimmt: Dann wird das nichts mit der Erziehung.
(Armin Klein (Wiesbaden) (CDU): Richtig! – Gernot Grumbach (SPD): Sagen Sie das dem Ministerpräsidenten! – Zuruf des Abg. Dr.Andreas Jürgens (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))
Auf dem Gebiet der Lockerungen – „offener Vollzug“ halte ich ohnehin für einen Begriff, über den man diskutieren muss – gibt es für uns ein einziges Kriterium. Diesem Kriterium müsste der gesamte Landtag zustimmen: das Kriterium, ob es dem Erziehungsziel dient. – Das ist unsere Position.Die SPD hat sich klar festgelegt.Die SPD hat in ihrem Wahlprogramm – das habe ich auch gelesen – eine klare Position bezogen. Zu meiner wirklichen Verblüffung steht darin: „Der offene Vollzug soll Regelvollzug sein“, also nicht, wie heute vorgetragen, abgeschichtet. Einmal so, einmal so. Das ist die dritte Variante. Oder Sie ändern noch Ihr Wahlprogramm. Das wäre klug.
Auch da gibt es zwei verschiedene Positionen. Mir geht es darum: Es ist eine sehr schwierige Aufgabe, junge Leute auf das Leben vorzubereiten. Diejenigen, die öfter gescheitert sind – denn vorher kommen sie gar nicht in den Jugendknast –, herauszuholen, das geht nur mit Konsequenz. Wenn Sie den geschlossenen Vollzug nicht wollen, dann nehmen Sie den jungen Menschen eine Korsettstange. Darum geht es.
Die brauchen eine Korsettstange. Denn wir wollen sie intensiv behandeln. Die jungen Leute werden versuchen, auszurutschen, auszuflutschen und auszuweichen, weil sie sich der intensiven Behandlung entziehen wollen. Dann geben wir ihnen für die relativ kurze Zeit der Jugendstrafe eine Korsettstange.Wir sagen: Diese Korsettstange ist immer dann gegeben, wenn es erzieherisch notwendig ist. Wenn es erzieherisch eine andere Möglichkeit gibt, wenn es erzieherisch sinnvoll ist, dann lockern wir den Vollzug.
Die ganze Diskussion „nicht auf das Leben vorbereitet“ ist Quatsch. Das ist erzieherisch notwendig. Man darf nicht aus ideologischen Gründen sagen: Liebe jugendli
che Strafgefangene, ihr seid zwar jetzt verurteilt worden, ihr seid auch jetzt in Haft.Aber so schlimm wird es nicht. Es wird gelockert, und es findet das und das statt. – Das ist die falsche Botschaft.
Den jungen Menschen muss gesagt werden: Es gibt jetzt kein Pardon mehr. – Ich rede mich jedes Mal wieder in Rage.
Wegen des Blinzelns auf irgendein Gefühl, dass man ein bisschen netter ist, werden jungen Leuten Chancen genommen.
Denn die Chance ist die Konsequenz. Die Chance ist die klare Position, an der sich die Jugendlichen ausrichten müssen. Sie müssen wissen: Sie müssen mitmachen. – Das ist die nächste Position, die mich bei Ihnen stört. Die dürfen sich nicht aussuchen, ob sie sich zufällig einer Vollzugsbehandlung unterziehen dürfen. Das geht nicht.Aussuchen ist vorbei. Sie sind zu einer Strafe verurteilt. Dazu gehört auch, dass sie dazu verurteilt sind, sich diesem Erziehungsprogramm zu unterziehen. Da dürfen wir auch nicht ausweichen.
An vielen Punkten frage ich mich: Mensch, wo sind denn die Lebenswirklichkeit und der Realitätssinn der SPD geblieben? In unserem Gesetzentwurf steht, dass nach einem Besuch eine Durchsuchung stattfindet,ob irgendwelche unerlaubten Gegenstände den Besitzer gewechselt haben. Das ist doch aus Sicherheitsgründen notwendig. Jeder, der ein bisschen was von Strafvollzug weiß, weiß auch, dass das ein Problem ist. Wir schreiben das hinein. Warum schreiben Sie es nicht hinein? Welche Problemlagen schaffen Sie in Strafanstalten, wenn wir diese Ermächtigung nicht haben, solche Durchsuchungen durchzuführen?
Insgesamt glaube ich, dass es mit jedem Abschreibversuch besser wird. Insoweit ist die Diskussion sicherlich nützlich.Wenn Sie jetzt noch lesen würden, was Sie abgeschrieben haben, wäre es noch ein Stück besser.
Entschließen Sie sich, den jungen Leuten eine echte Chance zu geben, indem Sie sie zu ihrem Glück zwingen. Bei jeder Diskussion sehen wir, dass wir eigentlich auf einer Linie sind. Es geht nur darum, mit welcher Methode wir den größten Erfolg erreichen. Ich werbe dafür, dass man eine klare und konsequente erzieherische Konzeption verfolgt.
Vielen Dank, Herr Banzer. – Herr Dr. Jürgens, Sie haben die Möglichkeit, noch einmal fünf Minuten zu reden.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zu dem, was der Justizminister gesagt hat, ließe sich viel erwidern. Ich habe das auch schon in vielen anderen Debatten gemacht. Ich wollte mich deswegen hier auf einen Punkt beschränken, um das klarzustellen.
Das Bundesverfassungsgericht hat zu Recht gesagt, dass zwischen der Resozialisierung und dem Anliegen, die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten, kein Gegensatz besteht. Das Bundesverfassungsgericht hat es in dieses Urteil hineingeschrieben, weil die konservativen Rechtspolitiker,einschließlich der CDU,immer wieder einen solchen Gegensatz konstruieren wollten.
Man erinnere sich doch bitte zurück. In der vorletzten Wahlperiode hat die CDU-Fraktion noch einen Antrag in diesem Landtag eingebracht, die Landesregierung möge über den Bundesrat eine Initiative starten, dass das Ziel der Resozialisierung aus dem Strafvollzugsgesetz gestrichen und durch das Ziel der Sicherheit der Bevölkerung ersetzt wird.
(Nancy Faeser (SPD): Genau! – Birgit ZeimetzLorz (CDU): Unmöglich! Das stimmt doch gar nicht! – Nancy Faeser (SPD): Das hat die CDU gefordert!)
Daraufhin hat das Bundesverfassungsgericht gesagt: Das geht nicht. Das Resozialisierungsziel ist Verfassungsgrundsatz. Dann kam der nächste Vorstoß dieser Landesregierung: Wir müssen als weiteres Vollzugsziel die Sicherheit der Bevölkerung neben der Resozialisierung in das Gesetz hineinschreiben.
Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht zu Recht gesagt – und weist deswegen diese Auffassung der CDU wieder zurück –: Alleiniges Vollzugsziel, jedenfalls im Jugendstrafvollzug, muss das Erziehungsziel sein, muss die Resozialisierung sein. – Es ist kein Widerspruch, kein Gegensatz, dass damit gleichzeitig dem Anliegen der Sicherheit der Bevölkerung Rechnung getragen wird. Das Bundesverfassungsgericht weist Ihre Auffassung – sie wollen immer einen Gegensatz zwischen der Sicherheit und der Resozialisierung konstruieren – zurück und sagt: Resozialisierung hat Vorrang. – Nichts anderes haben wir gesagt. Nichts anderes ist Gegenstand unseres Gesetzentwurfs und des Gesetzentwurfs der SPD.
Vielen Dank, Herr Dr. Jürgens. – Wir sind damit am Ende der Aussprache zur ersten Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD für ein Hessisches Jugendstrafvollzugsgesetz.
Der Gesetzentwurf soll dem Rechtsausschuss zugeleitet werden, mitberatend dem Unterausschuss Justizvollzug. – Kein Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Nachbarrechtsgesetzes – Drucks. 16/7459 –
Zur Einführung des Gesetzentwurfs darf ich Frau Kollegin Hammann das Wort erteilen. Die vereinbarte Redezeit sind fünf Minuten.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Umgang mit dem Klimawandel ist zukunftsentscheidend.Es besteht mittlerweile ein großer Konsens darüber, dass massive Anstrengungen unternommen werden müssen, um dem Klimawandel entschieden entgegentreten zu können. Es ist Ihnen auch bekannt, dass die Effizienz und die Energieeinsparung wichtige Bausteine dessen sind. Die Steigerung der Energieeffizienz und der sparsame Umgang mit Kohle, Öl, Gas und Strom sind dabei die wichtigsten Stellschrauben zur Vermeidung von klimaschädlichen Kohlendioxidemissionen.
Meine Damen und Herren,es ist unbestritten,dass gerade bei den Altbauten ein großes Einsparpotenzial besteht. Doch in Hessen existiert durch die derzeitige Gesetzeslage im Nachbarschaftsrecht ein gravierendes Hindernis für die nachträgliche Wärmedämmung der Gebäude.Wer heute seinen Altbau, gerade im Altbaubereich von Gemeinden, sanieren will und mit seinem Haus an der Grundstücksgrenze steht, hat oftmals massive Probleme. Denn ein klimabewusster Hausbesitzer, dessen Altbau so gebaut ist, kann nach unserem hessischen Nachbarschaftsrecht nur mit Zustimmung des Nachbarn eine Dämmung vornehmen. Die Praxis zeigt leider Gottes, dass diese Zustimmung häufig verwehrt wird. Bleibt aber eine Seite ungedämmt, dann heißt das, dass das Einsparpotenzial nicht ausgeschöpft wird. Das bedeutet, dass das, was an Energieeffizienz, an Energieeinsparung möglich ist, eben nicht realisiert werden kann.
Meine Damen und Herren, um eine wirkungsvolle und kostengünstige Wärmedämmung auf allen Seiten der Gebäude zu ermöglichen, wollen wir die Position der klimabewussten Hausbesitzer stärken. Deshalb haben wir Ihnen heute einen Gesetzentwurf zur Änderung des hessischen Nachbarschaftsrechts vorgelegt, der eine Verpflichtung beinhaltet, dass die Nachbarn diese Wärmedämmmaßnahmen zu dulden haben, ganz klar aber auch verbunden mit einer Entschädigung.
Wir haben diesen Gesetzentwurf an die in der Praxis bereits bewährten gesetzlichen Regelungen anderer Bundesländer angelehnt. Ich nenne beispielsweise Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Niedersachen, Schleswig-Holstein, Brandenburg und Sachsen.