Sie sollten sich diese Trassenführung einmal anschauen. Durch die jetzt gewählte Trassenführung haben die Menschen die Autobahn dichter vor der Haustür.
Da muss man einmal abwägen, ob Sie Kammmolche gegen Menschen aufwiegen wollen. Herr Wagner, diese Betrachtung finde ich total falsch.
(Beifall bei der CDU und der FDP – Mathias Wag- ner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Dr. Lübcke, wir wollen sie gar nicht bauen!)
Wenn keine Autobahnen mehr da sind, dann kann mich Ihr Kollege Dr.Jürgens auf der Autobahn auch nicht mehr rechts überholen.
Ja, auf der A 66. Herr Jürgens, Sie wissen doch, Sie wollten mich wegen Nötigung anzeigen, weil ich Sie ausgebremst habe.Aber man darf doch auf der Autobahn nicht rechts überholen. Das aber nur am Rande, das gehört zu einem anderen Tagesordnungspunkt.
Der Herr Jürgens hat mich rechts überholt. – Ja, Sie haben recht, Frau Kollegin, ich bin etwas gedankenvoll und huldigend nach Wiesbaden gefahren. Das schafft mich immer so.
Aber noch einmal zur Verkehrsplanung. Für uns ist es wichtig, dass die Verkehrsplanung abgestimmt wird, und oberste Priorität im Abwägungsprozess hat der Mensch, nicht der Kammmolch. Das will ich einmal ganz klar herausstellen.
Ich sage es nochmals: Hätten Sie damals Ihre Hausaufgaben gemacht und wir in Hessen eine Biotopkartierung gehabt,
anstatt das Geld für rot-grüne Spielchen zu verplempern, dann hätten wir das ganz anders abwägen können. Ich bin der festen Überzeugung, dass wir – wie Herr Posch sagte – mit einem entrümpelten Planungsrecht Hessen wesentlich nach vorn bringen können. Das stärkt unseren Standort. Das muss das Signal nach draußen sein, damit die Wirtschaft Freunde hat, nach Hessen zu kommen, und mit offenen Armen aufgenommen wird,anstatt mit einem rotgrünen Knüppel rechnen zu müssen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der CDU – Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):Wer regiert denn? Das ist aber peinlich!)
Dieser Gesetzentwurf wird dem Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen; es handelt sich um Drucks. 16/7489, der Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Beschleunigung von Planungsverfahren und zur Änderung des Hessischen Landesplanungsgesetzes.
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Aufhebung von Rechtsvorschriften und zur Auflösung der Kursmaklerkammer Frankfurt am Main – Drucks. 16/7490 –
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit diesem Gesetzentwurf leistet die Landesregierung einen wesentlichen Beitrag zur Deregulierung. Es geht um 142 Rechtsvorschriften, die wir Ihnen zur Aufhebung vorschlagen. Das wird uns ein großes Stück unserem Ziel näher bringen, das Bundesland mit der niedrigsten Bürokratiedichte in Deutschland zu werden.
Es bleibt bei dem Gesamtkonzept, das von der Straffung der Verwaltungsvorschriften und der Befristung von Gesetzen getragen wird. Mit der ersten Bereinigung der Rechtsvorschrift in den Jahren 1999 und 2000 konnten wir 39 % der Rechtsvorschriften und 15 % der Verordnungen aufheben; über 3.500 Vorschriften waren das.
Die Zeit erlaubt es nicht, die 142 Gesetze und Rechtsvorschriften, die wir Ihnen zur Aufhebung vorschlagen, jetzt im Einzelnen zu begründen und zu untersuchen.
Ich möchte sagen, die Beurteilung einiger dieser Vorschriften würde auch mich an meine Grenzen führen; denn ich erkenne nicht immer den tieferen Sinn. Ich denke, das werden wir in der Ausschussberatung machen. Ich darf Sie um eine wohlwollende Beratung bitten.
Vielen Dank, Herr Minister. – Erster Redner in der Aussprache ist Herr Dr. Jürgens, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Sie haben fünf Minuten Redezeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird eine Reihe von Vorschriften aufgehoben, die allesamt aus vergangenen Jahrhunderten stammen: die meisten aus dem letzten Jahrhundert, viele aus dem vorletzten Jahrhundert und eine sogar aus dem vorvorletzten Jahrhundert.
Aus Kasseler Sicht ist das allerdings eine besonders schmerzliche Feststellung. Ich weiß nicht, ob Sie es mitbekommen haben: Es soll auch das „Fürstliche Privilegium, welches der Leyh- und Commercien-Compagnie zur Etablirung eines Lombards in der Residentz-Stadt Cassel erteilet worden,“ aufgehoben werden. Diese Vorschrift wurde am 19.April 1721 erlassen. Ich finde es sehr bedauerlich, dass dieser Vorschrift nicht die Möglichkeit gegeben wird, ihren kurz bevorstehenden 300. Geburtstag zu erleben.
Frau Kühne-Hörmann, ich weiß nicht, wie Sie es sehen. Aber ich finde, wir haben diese Vorschrift in den letzten 300 Jahren in Kassel richtig lieb gewonnen.Wir haben uns daran gewöhnt. Ein Fürstliches Privilegium einfach zu verlieren ist schon schmerzlich.
Gut, ich räume ein: Die Leyh- und Commercienanstalt – jedenfalls habe ich den Namen im aktuellen Telefonverzeichnis nicht gefunden – ist uns wahrscheinlich im Laufe der letzten 300 Jahre irgendwo abhandengekommen. Sie ist in die Sparkasse oder in die Landeskreditkasse – wo auch immer – eingegliedert worden. Ich räume auch ein, dass der Lombardsatz inzwischen woanders festgesetzt wird.Kassel wird nicht mehr mit „C“,sondern mit „K“ geschrieben. Eine Residenzstadt ist Kassel seit dem letzten Jahrhundert auch nicht mehr so richtig.
Also werden wir wohl von diesem Fürstlichen Privilegium lassen müssen, auch wenn damit ein Stück des Kasseler Glanzes vergangener Jahrhunderte von uns geht. Seis drum.
Die meisten der Gesetze, die aufgehoben werden – Herr Banzer hat es schon angedeutet –, gehören sicherlich zu denjenigen,von denen die meisten von uns noch nie etwas gehört haben. Sie regeln Sachverhalte, die längst der Vergangenheit angehören oder – so könnte man auch sagen – geben Antworten auf Rechtsfragen, die niemand mehr stellt. Mir ist z. B. ein Gesetz – das kannte ich bisher noch nicht; aber damit haben sich auch noch in späterer Zeit Gerichte beschäftigt, wie ich gelesen habe – über die „durch innere Unruhen verursachten Schäden“ vom 12. Mai 1920 untergekommen.
Nun wird sicherlich jemand sagen: Na ja, innere Unruhe verspüre auch ich manchmal. – Die Kolleginnen und Kollegen von der CDU verspüren sie vielleicht beim Gedanken an die nächste Wahl.
Schäden verursacht die eine oder andere innere Unruhe vielleicht auch gelegentlich.Aber ich kann Sie beruhigen: Es sind nicht diese inneren Unruhen gemeint, sondern es ging um die Folgen revolutionärer Umwälzungen zu Beginn der Weimarer Republik. Diese sind nun sicherlich Vergangenheit; sie sind abgeschlossen. Weitere Revolutionen sind seitdem nicht bekannt geworden, jedenfalls nicht in Deutschland.
Die SPD hat sie schon vor einem halben oder vor einem Dreivierteljahrhundert – ich weiß es nicht, das müssten Sie beantworten – aus ihrer Programmatik gestrichen.Die sogenannte Linkspartei zieht noch nicht einmal in Erwägung, sie programmatisch wiederzubeleben.
Trotz der vielen Vorschriften, die getrost aufgehoben werden können, gibt es zwei Vorbehalte, die ich gegen diesen Gesetzentwurf anmelden möchte. Das sollte ein Anlass sein, im Ausschuss noch einmal darüber zu sprechen.
Erstens wurde uns an verschiedenen Stellen mitgeteilt – in der Begründung –, dass bei den vorgesehenen Streichungen vor allem im Beamtenrecht Bedenken des Kultusministeriums und des Justizministeriums Rechnung getragen worden sei.Es wurde uns aber nicht mitgeteilt,welchen Inhalts diese Bedenken waren und wie sie ausgeräumt worden sind. Das würde mich interessieren. Das müsste vielleicht einmal geklärt werden.
Der zweite Einwand ist eher rechtssystematischer Natur. An vielen Stellen werden Vorschriften aufgehoben, durch die andere Gesetze oder Verordnungen geändert wurden. In verschiedenen Begründungen steht häufig sinngemäß der Satz – so oder so ähnlich –: Die Änderungen sind nunmehr umgesetzt, und deswegen ist das ändernde Gesetz entbehrlich.
Das ist eine Frage, die wir ernsthaft erörtern müssen. Wenn jedes Gesetzes, das den Befehl zur Änderung eines anderen Gesetzes enthält, hinterher aufgehoben werden müsste, damit es nicht mehr existiert, hätten wir sicherlich viel zu tun. Das war bisher nicht üblich und meines Er
achtens auch nicht notwendig, weil durch die Änderung des Gesetzes, das geändert werden sollte, sein Regelungsgehalt erschöpft war und es damit sozusagen überflüssig wurde.