Liebe Kolleginnen und Kollegen, die nicht tagtäglich mit den Feuerwehren sprechen können, weil Sie auch andere Fachgebiete abzudecken haben, ich möchte Sie darauf hinweisen, dass es in Hessen auf einen gravierenden Mangel an aktiven Feuerwehrmännern und Feuerwehrfrauen hinausläuft. In den letzten zehn Jahren ist laut der Statistik des Landesfeuerwehrverbandes die Zahl der Aktiven um ungefähr 20 bis 25 % gesunken. Das ist eine Entwicklung,die deshalb für uns alle besorgniserregend ist,weil es Feuerwehren immer geben muss.Freiwillige Feuerwehren haben dabei zum einen den Vorteil, dass dort ehrenamtlich Tätige für die Gemeinschaft arbeiten und man keine Berufsfeuerwehren benötigt. Zum anderen organisieren sie einen kulturellen Beitrag in den Städten, in den Dörfern, in den Regionen unseres Hessenlandes.
Da die Entwicklung so besorgniserregend ist, ist der Landesfeuerwehrverband schon vor zwei Jahren das erste Mal an uns herangetreten und hat dafür geworben, dass ein sogenanntes Bambiniprogramm aufgelegt wird. Dieses Bambiniprogramm kann man aber nur dann erfolgreich in die Tat umsetzen, wenn die entsprechende Rechtsicherheit im Rahmen des hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes gefunden und vom Hessischen Landtag beschlossen wird. Nichts anderes möchten wir mit diesem Gesetzentwurf erreichen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Wir möchten erreichen, dass die freiwilligen Feuerwehren vor Ort motiviert werden, Kinder unter zehn Jahren bereits über Schülerkurse, über Programme, die altersgerecht sind, an die Feuerwehr heranzuführen. Wir wissen, dass gerade im Alter zwischen sieben und zehn Jahren häufig die Entwicklungswege der Jugendlichen gelegt werden hin zu Hobby,hin zu ehrenamtlicher Tätigkeit,hin zu Organisation neben der Schule. Da kommen die Feuerwehren im zehnten Lebensjahr häufig zu spät. Deshalb ist es sehr sinnvoll – Herr Kollege Peuser hat darauf hingewiesen –, dass wir eine entsprechende Änderung des hessischen Brandschutzgesetzes vornehmen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, zum zweiten Teil bekenne ich mich schlicht und ergreifend mit schuldig. Als wir die Änderung der Hessischen Gemeindeordnung, des Kommunalrechts, vorgenommen haben im Zusammenhang mit den Aufgaben, die direkt gewählte hauptamtliche Wahlbeamte zu erfüllen haben – das war in der letzten Legislaturperiode gemeinsam mit den Kollegen der Union –,haben jedenfalls wir nicht daran gedacht, dass man auf die Idee kommen könnte, aus der Änderung der Hessischen Gemeindeordnung herauszulesen, dass es nun nicht mehr um Nebentätigkeiten, sondern um Haupttätigkeit aufgrund des Hauptberufs geht. Auf die Idee ist keiner von uns gekommen, jedenfalls für mich in der Debatte nicht erkennbar. Wir wissen, dass aber jetzt einige auf diese Idee gekommen sind, seien es Finanzbeamte, seien es Mitarbeiter kommunaler Gremien.
Deshalb ist eine Klarstellung seitens des Hessischen Landtags notwendig, um festzuhalten:Auch wenn im Gesetz steht, dass z. B. ein Aufsichtsratsvorsitz von einem direkt gewählten Hauptamtlichen vorzunehmen ist, ist das trotzdem eine Nebentätigkeit im Sinne der rechtlichen Normen und als solche genauso zu beurteilen, wie wenn
Vielen Dank,Kollege Hahn.– Das Wort hat Frau Kollegin Erfurth für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Herr Kollege Hahn und Herr Kollege Peuser, wenn Sie hier als Retter der Feuerwehren und des ehrenamtlichen Brandschutzes auftreten wollen, dann müssen Sie noch eine Schippe drauflegen.
Da reicht das, was Sie vorhaben, nicht aus:Versicherungsschutz für Kindergruppen zu organisieren. Nichts anderes tun Sie. Sie haben bisher in § 8 des hessischen Brandschutz- und Katastrophenschutzgesetzes den Begriff „Jugendgruppen“ geregelt. Daran hängen Sie jetzt noch das Wort „Kindergruppen“ an. Dann kommt noch ein lapidarer Satz: „Zur Nachwuchsgewinnung können... für Kinder von sechs bis zehn Jahren Kindergruppen gebildet werden.“ Das war es.
dass Versicherungsschutz für die Kinder gewährt wird. Das ist ein richtiges Anliegen. Da stimme ich zu.Auch das ist bei mir so angekommen.
Aber wenn Sie wirklich wollen, dass Kindergruppen und Jugendfeuerwehren vernünftig arbeiten können, dann dürfen Sie den Jugendfeuerwehrwarten nicht einfach die Kinder vor das Gerätehaus stellen und sagen:„Nun macht einmal“, sondern Sie sollten möglicherweise genauso, wie Sie für die Jugendfeuerwehrwarte regeln – –
Hören Sie mir einfach zu, Frau Zeimetz-Lorz. – Für die Jugendfeuerwehrwarte schreiben Sie eine Ausbildung bzw. eine Befähigung vor. Wenn Sie wollen, dass Kindergruppen ein Erfolg werden, dann müssen Sie auch für Kindergruppen einen solchen Befähigungsnachweis vorschreiben; denn das sind ganz andere Konzepte.
Sonst wird es doch den Kids langweilig, mit den 14-Jährigen immer das Gleiche zu machen,oder umgekehrt.Wenn Sie wollen, dass dieses Konzept wirklich ein Erfolg wird, müssen Sie es noch ein bisschen besser machen.
Zu kurz gesprungen,kann ich einfach nur sagen.Ich finde, Sie dürfen Feuerwehren und ehrenamtlichen Brandschutz nicht nur auf personelle Probleme reduzieren. Schauen Sie einmal auf den Paragrafen davor, auf § 7. Dort steht, dass in jedem Ortsteil eine Ortsteilfeuerwehr
vorgehalten werden soll. Ich frage Sie allen Ernstes, ob das überall noch zeitgemäß ist. Brauchen wir nicht Konzepte für Zusammenarbeit?
Den Mut haben Sie nicht, Herr Irmer, gemeinsam mit den Feuerwehren Konzepte unter Beachtung der Alarmierungszeiten zu erarbeiten. Das ist völlig klar.
Den Mut haben Sie nicht, und jetzt machen Sie ein bisschen vor der Wahl, um zu sagen, Sie hätten den ehrenamtlichen Brandschutz gerettet. – Das ist zu wenig und zu kurz gesprungen.
Ich komme zur HGO-Änderung. Hier zeigt sich, dass die Bündelung von Aufgaben bei den direkt gewählten Bürgermeistern und Landräten nicht immer so kompatibel mit dem Rechtszustand ist, den wir vor 1999 hatten. Das hat der Kollege Hahn auch schon angesprochen.
Um die Stellung der direkt Gewählten zu stärken und dem Votum der Wählerinnen und Wähler gerecht zu werden, sind die Bürgermeister und Landräte in vielen Gremien kraft Amtes die geborenen Mitglieder.
Das haben sie auch in der Mehrheit so gewollt, der Landtag und auch die Amtsträger. Nicht gewünscht allerdings war der Nebeneffekt, dass dann ab dem ersten Euro alle Aufwandsentschädigungen aus diesen Ämtern an die Gemeindekasse abzuführen sind. Diese Unwucht im Gesetz wollen Sie jetzt bereinigen.
(Minister Volker Bouffier: Können Sie den letzten Satz wiederholen? Ich habe ihn akustisch nicht mit- bekommen!)
Die Rechtsstellung, die wir jetzt den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern als direkt Gewählten einräumen, führt dazu, dass sie geborene Mitglieder in vielen Gremien sind. Das führt in der wortgerechten Auslegung des Gesetzes dazu, dass das dann eine Ausübung aus dem Hauptamt ist und alle Amtsträger ab dem ersten Euro das Geld an die Gemeindekasse abführen müssen. Das ist der jetzige Zustand. So legen es die Gerichte aus.
Diese Unwucht, die wir im Gesetz haben, wollen Sie jetzt beseitigen.Wir wollen nur darauf hinweisen, dass Sie sich das mit dieser Änderung selbst eingebrockt haben. Wir wollen aber der Änderung, wie sie jetzt angelegt ist, nicht im Wege stehen. In Bezug auf die Kindergruppen freue ich mich auf die Beratungen im Ausschuss. – Danke.
Besser ein Feuerlöscher als ein Brandstifter, meine Damen und Herren von der einen oder anderen Fraktion.
Meine Damen und Herren! Ich sehe es nicht ganz so kritisch in der Bewertung, Frau Kollegin Erfurth. Die Einrichtung von Kindergruppen und des gesetzlichen Unfallschutzes dafür ist sicherlich eine richtige Maßnahme. Damit werden sich nicht alle Probleme lösen lassen. Ich glaube, das ist genauso richtig und konsequent.
Lieber Kollege Lübcke, etwas aus der Praxis geplaudert aus dem ländlichen Beritt, wo wir viele Jugendfeuerwehren haben – –
(Minister Volker Bouffier: Aber langsam! – Frank- Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Aber nicht so schnell!)
Zum Ernst der Sache zurück. Natürlich haben die Jugendfeuerwehren derzeit einen relativ guten Zulauf. Natürlich stehen sie im Wettbewerb mit vielen. Ich nehme ein Beispiel, das ich von vielen Eltern gehört habe. Die Einführung von G 8 führt zum Teil dazu, dass gerade Jugendliche in diesem Alter extrem mit Nachmittagsunterricht und vielen Aufgaben belastet sind. Das führt dazu, dass Eltern teilweise schon ihre Kinder von Vereinen abmelden. Das ist ein Problem, über das man reden muss. Natürlich steht die Feuerwehr auch im Wettbewerb mit vielen anderen privaten und Freizeitinteressen.