Zur HGO-Änderung hat der Kollege Rudolph vorgetragen. Ich will ein Beispiel nennen. Ich habe damals für die Landesregierung diese Gesetzesänderung vertreten und tue dies heute wieder. Die Beteiligten wissen es: Ich halte es für notwendig und richtig. Mir kann niemand vortragen, es sei klug, dass einem Beigeordneten im Rahmen des zulässigen Erwerbs eines Nebeneinkommens – je nachdem, wie es gestaffelt ist –, wenn er in den Stadtwerken, im Aufsichtsrat oder wo auch immer die Gemeinde vertritt, bis zum Betrag von X die Nebentätigkeit vergütet wird und dem direkt Gewählten nicht. Das scheint mir nicht wirklich klug. Deshalb scheint es mir möglich, die Diskussion an dieser Stelle zu beenden. Ich bedanke mich bei der Fraktion.Wenn ich es richtig verstanden habe,darf ich davon ausgehen, dass an dieser Stelle Einmütigkeit im Hause besteht. Wir werden die Diskussion im Ausschuss vertiefen. – Ich danke Ihnen.
Meine Damen und Herren, es ist zulässig, dass nach dem Vertreter der Landesregierung noch einmal gesprochen wird, zumal wir noch allgemein in der Redezeit liegen.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, da Sie mir die Gelegenheit zu einer Zwischenfrage nicht gegeben haben, mache ich es jetzt auf diesem Weg. Sie haben gesagt, mit Ihnen sei es nicht zu machen, dass wir bürokratische Hürden für Jugend- und Kinderfeuerwehren einführen. Meine Frage wäre gewesen, wie Sie denn dann § 8 bisher verstehen. Dort steht eindeutig: „Als Leiterin oder Leiter einer Jugendfeuerwehr... darf nur tätig werden, wer hierfür die erforderliche Eignung und die Befähigung hat.“
Ich wollte nichts anderes anregen,als dass das auch für die künftig einzurichtenden Kinderfeuerwehren oder Kindergruppen gilt, dass das in das Gesetz aufgenommen wird.
Das ist mein Petitum. Ich finde es ein bisschen schade, dass Sie das in Bausch und Bogen so über einen Kamm scheren und glauben, ich wollte hier bürokratische Monster aufbauen. Das ist nicht mein Anliegen.
Ich habe auch mit keiner Silbe gesagt, dass nicht auch ich die Förderung des Nachwuchses bei der Feuerwehr als ein ernst zu nehmendes Problem sehe. Das ist eine wichtige Aufgabe. Da sind wir beieinander. Da sind wir nicht auseinander.
Mein Anliegen ist: Die Förderung der Jugend und dieser Kindergruppen muss so gemacht werden, dass bei der Zielgruppe auch etwas ankommt. Nichts anderes will ich erreichen.
Frau Kollegin Erfurth, vielen Dank. – Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Die Debatte ist damit beendet.
Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf zur Vorbereitung der zweiten Lesung dem Innenausschuss zu überweisen.
Ich sehe, dass findet bei allen und auch bei Herrn Kollegen Hahn Zustimmung. Dann wird das so gemacht.
Antrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Erhebung der Studiengebühren aussetzen – Moratorium bis zur Staatsgerichtshofentscheidung – Drucks. 16/7507 –
Die Redezeit beträgt 15 Minuten je Fraktion. Das Wort hat Frau Kollegin Sarah Sorge für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
78.721 Hessinnen und Hessen haben die sogenannte Verfassungsklage von unten unterschrieben. Das sind fast doppelt so viele, wie zur Einreichung der Normenkontrollklage gegen das Studiengebührengesetz notwendig gewesen wären.
Diese Zahl wurde trotz der hohen Hürden erreicht, die bei einer Verfassungsklage bestehen. Denn man muss nicht einfach irgendwo unterschreiben. Vielmehr muss man zur Bestätigung, dass man berechtigt ist, die Unterschrift zu leisten, mit dem entsprechenden Formular in das Rathaus oder zum Bürgermeister gehen und vor den Augen einer Amtsperson die Unterschrift leisten.
Trotz dieser hohen Hürde sind fast 80.000 Unterschriften zusammengekommen.All diese Leute haben der Landesregierung mit ihrer Unterschrift gezeigt, dass sie mit ihrer Politik nicht einverstanden sind.
Sie haben damit zum Ausdruck gebracht, dass sie in der Bildung mehr Chancengerechtigkeit haben wollen. Sie wollen nicht, dass die Chance, studieren zu können, in Hessen zukünftig vom Geldbeutel der Eltern abhängig ist.
Vor allem aber haben sie der Landesregierung mit ihrer Unterschrift gezeigt, dass sie nicht hinnehmen wollen, dass die CDU mit ihrer Arroganz der Macht einfach die Verfassung ignoriert und frei nach ihrem Gusto uminterpretiert.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN so- wie der Abg. Michael Siebel und Ulrike Gott- schalck (SPD))
Meine Damen und Herren, die Hessische Verfassung besagt ganz klar, dass die Möglichkeit auf ein Studium in Hessen allein von der Eignung abhängen soll und keinesfalls von der wirtschaftlichen Situation der Person abhängen darf. Dies ist nach dem von der CDU-Fraktion verabschiedeten Gesetz aber nicht der Fall. Deswegen haben wir, die Mitglieder der Fraktion der GRÜNEN, gemeinsam mit der SPD-Fraktion eine Klage vor dem Staatsgerichtshof eingereicht.
Es gibt also weitreichende Bedenken gegen das Studiengebührengesetz. Das zeigt sich auch anhand der Unterstützung durch die Volksklage. Diese Bedenken sind nicht nur inhaltlicher Art, sondern beziehen sich auch auf die Vereinbarkeit des Gesetzes mit der Hessischen Verfassung.
Nun schauen wir uns einmal an, wie die CDU reagiert. Man sollte meinen, bei einem so starken Protest wird in ihren Reihen einmal nachgedacht oder zumindest endlich einmal zugehört.Aber nichts davon ist der Fall. Die Presseerklärungen der CDU zur Verfassungsklage stehen alle im Licht der Arroganz der Macht. Da wird die Realität
vollkommen ausgeblendet. Da wird nach dem altbekannten Motto der Pippi Langstrumpf gehandelt:Ich mach mir die Welt, wie sie mir gefällt.
Der Vorsitzende der CDU-Fraktion, Herr Wagner, lässt per Presseerklärung verkünden, die Unterschriftensammlung habe nur mit Mühe und Not Erfolg gehabt.
Weiterhin kann man da lesen, die Unterschriften seien nur unter größten Anstrengungen zusammengetragen worden, ohnehin seien die Gegner der Erhebung der Studienbeiträge meilenweit von der Zustimmung der hessischen Bevölkerung entfernt. – Herr Kollege Dr. Wagner, ich glaube, Sie verkennen die Realität. Die Hessen-CDU ist es, die sich immer weiter von der Bevölkerung entfernt und mit der Realität überhaupt nicht mehr auseinandersetzt.
Herr Kollege Bouffier, es haben 78.721 Menschen unterzeichnet. Das sind ungefähr 30.000 Personen mehr, als die CDU in Hessen Mitglieder hat.
Es ist sehr bezeichnend, dass die Landesregierung klüger ist und für den Fall der Fälle schon einmal vorbaut. In einem Brief an den Wissenschaftsminister vom 30. April dieses Jahres habe ich angeregt, die Studiengebührenbescheide doch wenigstens mit einem Vorläufigkeitsvermerk zu versehen. Andernfalls hätten alle Studierenden einzeln Widerspruch bei den Hochschulen einreichen müssen. Damit wäre es zu einem riesigen Verwaltungsaufwand gekommen.
Dazu wäre das noch ungerecht gewesen, da so nur diejenigen, die Widerspruch eingelegt haben, einen Anspruch auf Rückerstattung der Studiengebühren haben könnten. Alle anderen hätten die Gebühren zahlen müssen, auch wenn das Gesetz vom Staatsgerichtshof kassiert würde.
Der Wissenschaftsminister hat sich meine Anregung einige Wochen lang durch den Kopf gehen lassen.Auf mehrmaliges Nachfragen hat er immer wieder zugesagt,die Beantwortung des Briefes stehe fast umgehend bevor.
Letztendlich möchte ich aber ein großes Lob aussprechen. Denn es beweist, dass wenigstens der Wissenschaftsminister noch in der Lage ist, Anregungen positiv aufzunehmen. Letztendlich wurde die Anregung aufgenommen und positiv beschieden.
Das freut mich tatsächlich. Da sehe ich auch gerne über den schlechten Stil hinweg, dass die Hochschulen und die Presse mehrere Tage vor mir davon informiert wurden.
Das Interessanteste an diesem ganzen Vorgang ist, mit welcher Begründung mich der Wissenschaftsminister bei meinen Nachfragen, wo denn die Antwort bliebe, immer wieder vertröstet hat. Er sagte nämlich, es gebe noch Abstimmungsbedarf mit dem Finanzministerium. Aha. Das ist zwar nur ein kleiner Nebensatz, der aber viel verrät. Abstimmungsbedarf mit dem Finanzministerium ist nämlich nur dann sinnvoll, wenn man davon ausgeht, mögli
In Ihren Pressemitteilungen sprechen Sie sich permanent selbst Mut zu. Tatsächlich rechnen Sie intern aber damit, dass das Studiengebührengesetz vor dem Staatsgerichtshof durchfällt. Das ist gut. Denn das beweist, dass Sie sich doch ein klitzekleines bisschen mit der Realität auseinandersetzen, die sich um Sie herum abspielt. Das ist gut, weil es den Hochschulen die Sicherheit gibt, dass sie das Geld auf jeden Fall bekommen. Denn Sie haben für den Fall, dass das Gesetz kassiert wird, eine Finanzierung der ausgefallenen Mittel aus dem Landeshaushalt zugesagt. Genauso werden wir es mit der SPD nach der Wahl machen.