Protokoll der Sitzung vom 04.07.2007

(Zurufe von der CDU und der FDP)

Herr Kollege, dieses Präsidium des Hessischen Landtags ist der Meinung, dass Sie im Augenblick nicht zu dem genannten Paragrafen unserer Geschäftsordnung sprechen.

(Beifall bei der CDU und der FDP – Widerspruch bei der SPD – Norbert Schmitt (SPD): Es geht um die Frage der Unglaubwürdigkeit!)

Wir bitten Sie, jetzt zum Schluss zu kommen.

Ich rede über den Punkt der weiteren hauptamtlichen Beigeordneten. Ich weise zurück – –

(Fortgesetzte Zurufe von der CDU und der FDP – Gegenruf des Abg. Norbert Schmitt (SPD): So geht es nicht! – Jörg-Uwe Hahn (FDP): Jeder blamiert sich, so gut er kann!)

Meine Damen und Herren, ich weise diese Unterstellung zurück. Der Kreisausschuss selbst hat mit Mehrheit festgestellt, dass die Amtsgeschäfte durch den Ersten Kreisbeigeordneten und den weiteren Beigeordneten für die weitere Amtszeit erledigt werden können. Deswegen hat

meine Fraktion den Antrag gestellt, dass das auch hinsichtlich des Beurlaubungsbeschlusses gilt.

(Zurufe von der CDU)

Meine Damen und Herren, darum ging es, um nichts anderes. Deswegen ist das, was der Kollege Frömmrich hier zu mir gesagt hat, effektiv falsch.

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren,als Präsidium stellen wir nochmals fest: Sie haben eine Feststellung anderer Art getroffen, nicht aber einen Angriff von Herrn Frömmrich zurückgewiesen. Das möchte ich einfach nochmals festhalten.

(Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Sehr richtig! – Norbert Schmitt (SPD): Wie bitte? – Zurufe von allen Fraktionen)

Meine Damen und Herren, wir können heute Abend nicht auch noch die Sitzung unterbrechen.Besprechen Sie das bitte in der nächsten Sitzung des Ältestenrats.

(Reinhard Kahl (SPD): Das werden wir tun!)

Ich bin ziemlich sicher, dass auch die Mitglieder Ihrer Fraktion unsere Entscheidung für richtig erachten.

(Beifall des Abg. Jörg-Uwe Hahn (FDP) – Zuruf des Abg. Reinhard Kahl (SPD))

Wir sind am Ende dieser Debatte. Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Der Gesetzentwurf der SPD, Drucks. 16/7499, ist in erster Lesung besprochen worden. Er wird dem Innenausschuss zur weiteren Beratung und zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen.

(Unruhe)

Nächster Punkt. Meine Damen und Herren, ich bitte jetzt wirklich um Ruhe. Die Geschäftsführer haben sich darauf verständigt, dass wir jetzt den Tagesordnungspunkt 18 aufrufen.

(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Der dauert aber zu lange!)

Gibt es andere Vorschläge? – Dafür wurde eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion vereinbart. Alle haben gesagt, es sei möglich, und ich denke, das wird auch möglich sein.

Tagesordnungspunkt 18:

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zum Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen – Drucks. 16/7448 zu Drucks. 16/6943 –

Berichterstatterin ist Frau Nicola Beer. Ich bitte um den Bericht.

(Die parlamentarischen Geschäftsführer verständi- gen sich noch miteinander.)

Nicola Beer, ich bitte um den Bericht. Ich habe das jetzt aufgerufen. Entweder verständigen Sie sich alle vorher, oder wir lassen es gerade sein.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe von der SPD)

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Präsidentin, das Problem ist entstanden, weil bei uns noch der Bedarf nach Absprache bestand, ob die restlichen 15 Minuten Sitzungsdauer ausreichen, um diesen Tagesordnungspunkt abzuhandeln.

(Reinhard Kahl (SPD): Das reicht nicht, das war der Punkt! – Gegenruf der Abg. Sarah Sorge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Jetzt macht schon!)

Gut, wenn also das Präsidium beschlossen hat, dass wir das jetzt noch behandeln, dann verlese ich die betreffende Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Kunst zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zum Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen.

Der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.

Der Gesetzentwurf war dem Ausschuss für Wissenschaft und Kunst in der 126. Plenarsitzung am 8. März 2007 nach der ersten Lesung zur Beratung überwiesen worden.

Der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst hat zu diesem Gesetzentwurf eine schriftliche Anhörung durchgeführt.

(Anhaltende Unruhe – Glockenzeichen der Präsi- dentin)

In seiner Sitzung am 12. Juni 2007 hat der Ausschuss den Gesetzentwurf unter Einbeziehung der Stellungnahmen aus der Regierungsanhörung und der 13 bei ihm eingegangenen Stellungnahmen beraten und mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und FDP die oben wiedergegebene Beschlussempfehlung formuliert. Zuvor war der mündliche Änderungsantrag der Fraktion der SPD,§ 3 Abs.5 des Gesetzentwurfs zu streichen,mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen der SPD bei Stimmenthaltung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt worden.

Frau Kollegin, Sie können gleich weitersprechen. Bitte sehr.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich glaube, dass wir das zeitnah über die Bühne bringen können.Herr Kollege Kahl, von daher können auch die entsprechenden Punkte der Absprache eingehalten werden.

Wir diskutieren in zweiter Lesung über den Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zum Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen, also über die Frage, ob es wirklich sinnvoll ist, dem hier eben angesprochenen Staatsvertrag zuzustimmen und ihn mit einem entsprechenden, hier im Entwurf vorliegenden Begleitgesetz umzusetzen.

Für die FDP-Fraktion sage ich, genau wie in der ersten Lesung, ganz deutlich, dass wir diesem Staatsvertrag aus Überzeugung nicht zustimmen. Wir sind der Meinung, dass die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen abgeschafft werden muss, damit in diesem Land und auch

in der ganzen Bundesrepublik die Studentenlandverschickung endlich ein Ende hat.

(Beifall bei der FDP – Unruhe)

Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, vielleicht können wir das in Ruhe abhandeln. Wenn wir die Debatte noch dreimal unterbrechen, wird sie nur verlängert.

Wir Liberale fordern ein vollumfängliches Auswahlrecht sowohl für unsere Studierenden als auch für unsere Hochschulen anstelle der auch in diesem Gesetzentwurf wieder vorgesehenen Zwangszuweisung durch die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen. Deshalb lehnen wir den von der Landesregierung vorgelegten Gesetzentwurf ab.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, es liegt doch klar auf der Hand, dass die Studierenden am besten wissen, welche Hochschule ihren Anforderungen am ehesten genügt, und dass die Hochschulen am besten wissen, welche Studierenden am ehesten zu den von ihnen angebotenen Studiengängen mit ihren ganz speziellen Leistungsanforderungen passen. Wenn man sich mit den Vertretern privater Hochschulen unterhält, deren Qualität häufig sehr gerühmt wird, erfährt man, dass die Studierendenauswahl für diese privaten Einrichtungen ein wichtiges, wenn nicht sogar eines der wichtigsten Mittel der Qualitätspflege darstellt.

Von daher kann ich absolut nicht nachvollziehen, warum die von der CDU getragene Landesregierung nicht die Chance ergreift, diese Regelung auch für die hessischen Hochschulen umzusetzen. Es muss doch jedem einleuchten, wie absurd es ist, wenn eine Hochschule zunächst ein eigenes aufwendiges, kostenintensives Auswahlverfahren durchführt – was, zugegeben, nach diesem Gesetzentwurf ebenfalls möglich ist – und auf dessen Grundlage einen Bewerber ablehnt, der ihr anschließend über das Vergabeverfahren der ZVS trotzdem irreversibel zugewiesen werden kann. Das kann doch nicht der Weisheit letzter Schluss sein.

(Beifall bei der FDP)

Nein,meine Damen und Herren,Herr Minister,wer einen solchen Staatsvertrag unterstützt und den Entwurf für ein entsprechendes Begleitgesetz vorlegt, der geht weiter von dem überholten Bild eines einheitlichen Hochschulwesens mit einheitlichen Studiengängen aus. Er glaubt tatsächlich, dass eine zentrale Stelle entscheiden könnte, ob es besser ist, eine Naturwissenschaft, meinetwegen Chemie oder Biologie, in Frankfurt, Hamburg oder München zu studieren. Die Qualität sei ja überall gleich. Dies, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist in Zeiten von Autonomie, von leistungsorientierter Mittelzuweisung sowie von Zielund Leistungsvereinbarungen jedoch längst überholt.

Das wollen wir so. Das ist gerade der Zustand, den wir hier miteinander anstreben. Im Interesse der Qualität von Forschung und Lehre wollen wir ein wettbewerbsorientiertes Hochschulsystem, das auf eine Leistungsdifferenzierung und auf eine Profilbildung der Hochschulen ausgerichtet ist, das daher unterschiedliche Ausbildungskonzepte anbietet und auch unterschiedliche Anforderungsprofile für seine Studiengänge erstellt.

Deshalb – das ist die feste Überzeugung der Liberalen insgesamt im Land – muss das Kapazitätsrecht völlig neu gestaltet werden. Die Fortschritte, auf die sich die Landesregierung und auch die Mehrheitsfraktion in diesem Hause anlässlich des vorgelegten Gesetzentwurfs beziehen, kommen allenfalls im Schneckentempo voran.