Protokoll der Sitzung vom 04.07.2007

hat sich die Einschätzung der Unternehmen in Hessen im Jahr 2007 um jeweils 3 Prozentpunkte gegenüber 2006 verbessert.

Hessen hat allen Anlass, selbstbewusst im Sinne aller Beteiligten in die bildungspolitische Auseinandersetzung, in den Vergleich mit anderen Ländern zu gehen. Wir sollten mit dem Schlechtreden aufhören und die Schulen mit ihrem Selbstbewusstsein unterstützen. – Herzlichen Dank.

(Lebhafter Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, es ist vorgeschlagen worden, beide Anträge an den Kulturpolitischen Ausschuss zu überweisen. – Es gibt keinen Widerspruch, also werden die beiden Anträge, Drucks. 16/7281 und 16/7538, an den Kulturpolitischen Ausschuss überwiesen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 auf:

Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und der SPD für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Hessischen Rechnungshof – Drucks. 16/7413 –

Vorgesehen sind fünf Minuten Redezeit. Herr Kahl, Sie haben das Wort für die SPD-Fraktion.

Entschuldigung, Herr Kahl, ich muss noch etwas bekannt geben: Es ist noch eingegangen ein Dringlicher Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zur Stärkung der Hochschulautonomie und Reform der Verwaltungsfachhochschulen, Drucks. 16/7545.Darf ich fragen,ob die Dringlichkeit bejaht wird? – Es gibt keinen Widerspruch. Dann ist das der Fall. Dieser Gesetzentwurf wird Tagesordnungspunkt 87 und wird zusammen mit Tagesordnungspunkt 13 aufgerufen.Ist das in Ordnung? – Danke.

Jetzt haben Sie das Wort, Herr Kahl.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zusammen mit der Fraktion der CDU bringen wir einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über den Hessischen Rechnungshof ein. Grundsätzlich möchte ich vorweg sagen: Es geht nicht um eine grundlegende Veränderung des Rechnungshofsgesetzes. Dazu besteht auch keine Notwendigkeit, weil sich das Gesetz in Gänze seit Jahren bewährt hat.

Bei diesem Gesetzentwurf geht es um eine Änderung der Entscheidungsstrukturen innerhalb des Rechnungshofs, und zwar ganz konkret um die Entscheidung über die Geschäftsverteilung, also die Prüfungsabteilungen beim Rechnungshof.

Ich möchte darauf hinweisen, dass der Rechnungshof keine hierarchisch gegliederte Behörde ist, sondern dass wir hier unabhängige Mitglieder des Rechnungshofs haben, die für ihren Bereich zuständig sind, und dass im

Rechnungshof ein Gremium eine ganz entscheidende Bedeutung hat. Das ist das Kollegium insgesamt.

Meine Damen und Herren, wie sah es bisher bei der Geschäftsverteilung aus? Es gab dazu ein Sondergremium, ein Dreiergremium, bestehend aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und dem dienstältesten Mitglied. Das heißt, dieses Dreiergremium hat dann über die Geschäftsverteilung entschieden.

Der Gesetzentwurf will eine Veränderung dieser Entscheidungsstruktur.Wir sind der Auffassung – auch in Abstimmung mit dem Rechnungshof –, dass das Kollegium insgesamt diese Entscheidung zu treffen hat und nicht ein Dreiergremium. Das bedeutet eine Stärkung des Kollegiums. Im Gesetzentwurf heißt es dann klar, dass der Präsident nur im Einvernehmen mit dem Kollegium die Geschäftsverteilung verändern kann. Das heißt, dass wir hiermit erstens das Kollegium stärken, dass wir zweitens ein Gremium abschaffen,das nicht notwendig ist.Drittens kann keine Geschäftsverteilung gegen den Präsidenten festgelegt werden. Deswegen ist dies eine wichtige Entscheidung zur Änderung der Entscheidungsstrukturen. Das Kollegium wird gestärkt, und das ist sicherlich eine ganz wichtige Veränderung in diesem Gesetz zum Hessischen Rechnungshof.

Im Übrigen will ich darauf hinweisen, dass die Regelung, dass das Kollegium selbst beteiligt ist, in anderen Bundesländern schon seit Jahren praktiziert wird.

In diesem Gesetzentwurf muss auch geregelt werden, wer nun dienstältestes Mitglied im Rechnungshof ist. Das bezieht sich nicht auf die bisherige Beamtentätigkeit, sondern konkret auf die Tätigkeit im Rechnungshof.

Wir können nur sagen, es ist eine sinnvolle Weiterentwicklung des Gesetzes über den Hessischen Rechnungshof. Der Gesetzentwurf entspricht den Anforderungen an die besondere Aufgabenstellung des Rechnungshofs.

Wir bedauern etwas, dass es keinen gemeinsamen Gesetzentwurf aller vier Fraktionen gegeben hat.Aber ich hoffe, sicherlich auch im Namen der CDU-Fraktion, dass wir in der Beratung des Gesetzentwurfs zu einem einvernehmlichen Ergebnis kommen. Dazu kann ich Sie nur auffordern, damit wir bei der Beschlussfassung zumindest zu einer einvernehmlichen Regelung kommen.

Um es kurz zusammenzufassen: eine kleine Änderung bezüglich der Entscheidungsstrukturen, eine notwendige Änderung und eine Änderung, die den Aufgaben des Rechnungshofs insgesamt Rechnung trägt. In diesem Sinne bitte ich Sie um Zustimmung zu diesem gemeinsamen Gesetzentwurf. – Schönen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU)

Für die CDU hat Herr Kollege Milde das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben zusammen mit der SPD-Fraktion diesen Gesetzentwurf eingebracht und stehen inhaltlich natürlich auf der gleichen Seite. Ich weiß auch, warum der Kollege Kahl den Gesetzentwurf gerne eingebracht hat; denn viel mehr als das, was Herr Kollege Kahl gesagt hat, ist zu diesem Gesetzentwurf auch nicht zu sagen.

(Heiterkeit bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Norbert Schmitt (SPD):Wieder einmal waren wir schneller!)

Nein, das ist eine Absprache gewesen, das wollen wir einmal festhalten. Aber das ist in Ordnung. – Wir unterstützen, dass der Landesrechnungshof auf eine breitere Entscheidungsbasis gestellt wird. Man kann auch nicht dagegen sein, wenn es der Wunsch des Rechnungshofs selbst ist. Es war der einstimmige Wunsch des Kollegiums, dass man nicht mehr das Dreiergremium über die Aufgabenverteilung entscheiden lässt, sondern alle zusammen. Das hat in der Praxis übrigens auch Vorteile, weil bei drei Leuten der eine oder andere fehlen kann und weil es, wie Herr Kollege Kahl dargelegt hat, zu Schwierigkeiten führen kann,überhaupt festzulegen,wer der Dienstälteste ist. Daher ist es sinnvoll, das auf eine derart breite Basis zu stellen.

Beim Rechnungshof von einem weiteren Demokratisierungsprozess zu reden, wäre sicherlich ein falscher Zungenschlag.

(Reinhard Kahl (SPD): Es ist aber auch nicht das Gegenteil!)

Genau, es ist auch nicht das Gegenteil. – Aber es bedeutet letztlich, dass mehr Leute an einer Entscheidung beteiligt sind.Es sind aber wiederum auch nicht so viele,dass die Entscheidungsstrukturen verschlechtert werden; denn es werden aus drei Personen insgesamt acht. Das ist immer noch ein sehr schnell entscheidungsfähiges Gremium.

Ich möchte auch betonen, dass sowohl der Präsident als auch der Vizepräsident bei dieser neuen Entscheidungsstruktur gleichermaßen ein Stück Kompetenz abgeben, sodass niemand hierbei benachteiligt wird. Alle reihen sich in das Glied des Kollegiums ein. Deswegen ist es eine vernünftige Sache. Mit Schreiben vom 22. Juni, das er übrigens an alle Fraktionen gerichtet hat, hat der Präsident des Hessischen Rechnungshofs noch einmal betont, dass es der Wunsch des Rechnungshofs bzw. des gesamten Kollegiums ist. Deswegen werden wir dem heute auch zustimmen. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der SPD)

Der nächste Redner ist Herr von Hunnius für die FDPFraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf, über den wir heute in erster Lesung zu sprechen haben, ist in mehrfacher Hinsicht ein Unikum. Zunächst einmal – das ist dankenswerterweise von Herrn Kollegen Kahl schon erwähnt worden – ist es eigentlich üblich, dass Gesetzentwürfe, die den Rechnungshof betreffen, von allen Fraktionen getragen werden.

(Reinhard Kahl (SPD): Es ist mit allen gesprochen worden!)

In diesem Fall sind zwei Fraktionen von dieser Konsensfindung abgewichen und haben es allein gemacht. Das haben wir in einem Fall bei der SPD-Fraktion gehabt. Hier bekommen wir aber wahrscheinlich einen gemeinsamen Entwurf hin, nach dem, wie wir uns darüber unterhalten

haben. Es ist auch ein guter parlamentarischer Brauch, sich beim Rechnungshof zu verständigen.

Es muss aber eine sehr wichtige und sehr dringende Angelegenheit gewesen sein, wenn man sagt, man will mit Mehrheit etwas durchpauken,das müsse jetzt ganz schnell gemacht werden.

(Reinhard Kahl (SPD): Wir haben Zeit gehabt, Herr Kollege!)

Der zweite Punkt, der das Ganze zum Unikum macht, ist die Begründung. Ich habe sehr sorgfältig zugehört, was Herr Kollege Kahl gesagt hat und was Sie gesagt haben, Herr Kollege Milde. Ich habe natürlich auch den Gesetzentwurf durchgelesen. Ich finde dort immer wieder die Worte: Anpassung, unzweckmäßig, Fortentwicklung. Mit Verlaub, das ist keine inhaltliche Begründung dessen, was hier passieren soll. Anpassen kann man in vielerlei Hinsicht,unzweckmäßig ist eine Einschätzung,die man haben kann, aber nicht unbedingt teilen muss. Butter ist aber nicht bei die Fische gekommen, worum es bei der ganzen Angelegenheit eigentlich geht. Hier kann ich nur mit Annette von Droste-Hülshoff in der „Judenbuche“ sagen: Le vraisemblable n’est pas toujours la vérité. – Das Wahrscheinliche ist nicht immer die Wahrheit.Also schauen wir einmal, was die Fakten sind, die dahinterstehen.

(Reinhard Kahl (SPD): Die Fakten sind genannt worden!)

Die waren aber sehr mager, Herr Kollege. Das war der Vorschlag, aber das ist nicht die Ursache. – Ich muss dazu sagen, das Gesetz besteht in der jetzigen Form immerhin bereits 21 Jahre lang. Die damalige Landesregierung hat es am 21.01.1986 eingebracht. Die Worte, mit denen sie es eingebracht hat, sind teilweise wortgleich zu dem, wie die Veränderung jetzt begründet wird.Wenn es nun schon 21 Jahre besteht, muss ich mich wirklich fragen, ob es dermaßen dringend ist, jetzt eine Änderung durchzuführen, im fünften Jahr einer Legislaturperiode, sozusagen kurz vor Toresschluss eine Änderung der Entscheidungsstrukturen durchzuführen.

(Beifall bei der FDP)

Die Eilbedürftigkeit ist zumindest ein bisschen infrage zu stellen.Wenn man dann eine Koalition der Willigen sucht, die das im Parlament einbringt,dann weckt das zumindest Fragen. Fragen weckt auch die Tatsache, dass gar keine Befristung vorgesehen ist.

(Nicola Beer (FDP):Tja!)

Wir haben die Situation, dass sich die Landesregierung grundsätzlich vorgenommen hat, Gesetze zu befristen. Das war schon Gegenstand unserer Koalitionsvereinbarung im Jahre 1999. Aber hier ist man offensichtlich der Meinung, wir brauchen keine Evaluierung. Die bisherige Lösung war 21 Jahre lang verkehrt,und die jetzige Lösung ist dermaßen richtig, dass sie keine Evaluierung und keine Befristung braucht. Sie soll jetzt so bis zum Widerruf bleiben.

(Beifall bei der FDP)

Dazu muss ich sagen: Da macht in der Tat neugierig, was hier geändert werden soll. Der Kern ist die Abschaffung des Dreierausschusses, wenn ich einmal davon absehe, dass das Dienstalter anders festgestellt wird. Wir können darüber reden, ob das beamtenrechtlich tatsächlich so in Ordnung ist.Aber das ist ein Nebenkriegsschauplatz.

(Reinhard Kahl (SPD): Das ist sachlich gerechtfertigt!)

Der unbefangene Hörer wird sagen: Weniger Bürokratie, das ist gut, da sparen wir Geld. – Das ist keineswegs der Fall. Es wird kein Mensch entlassen, es wird keiner weniger eingestellt. Menschen, die ohnehin im Rechnungshof zusammen sind, entscheiden jetzt in einer etwas anderen Zusammensetzung als bisher. Von Ersparnissen ist hier nichts festzustellen. – Das ist schon ein Punkt, der keine Rolle spielen kann.

Das Ganze sieht auf den ersten Blick aus wie eine Petitesse – so würde es der selige Willy Brandt sagen.Aber es ist natürlich eine Angelegenheit, die größere Dimensionen hat; denn zwei Personen aus dem ganzen Spiel werden vom Hessischen Landtag gewählt: der Präsident und der Vizepräsident. Der Landtag hat als erste Gewalt in diesem Staate ein Interesse daran, darauf zu achten, dass die Personen, die er wählt, in ihrem Einfluss nicht geschmälert werden, weder der Präsident noch der Vizepräsident.

(Beifall bei der FDP)

Das muss man sich zumindest einmal ansehen;denn deren Einfluss wird in dem größeren Gremium stark relativiert, gelinde gesagt. Es ist schon eine Einflussverminderung vorhanden. Wir müssen aufpassen, dass bei aller Unabhängigkeit des Rechnungshofs, an der kein Mensch kratzen will, der Hof nicht zum selbstreferenziellen System wird,dass der Hof nicht im eigenen Brei kocht – Herr Kollege, für Sie übersetzt.