Protokoll der Sitzung vom 05.07.2007

Nur, Frau Kollegin Beer, bei der FDP habe ich ein bisschen den Eindruck, dass die vier, die eigentlich anderer Meinung sind, jetzt gerade nicht da sind. Bei Ihnen muss es ja in dieser Frage eine ganz knappe Mehrheit gegeben haben – um das an dieser Stelle ganz klar zu sagen.

(Nicola Beer (FDP): Ich glaube, Sie waren nicht dabei! So knapp war es nicht!)

Aber dass die FDP in dieser Frage sehr unterschiedliche Positionen vertreten hat, dürfte wohl klar sein.

(Norbert Schmitt (SPD), an die FDP gewandt: Dementieren Sie denn die Aussage des Herrn Kahl?)

Kommen wir aber zu den einzelnen Punkten. Ich will kurz etwas zu den Kosten sagen. Eines ist klar: Ein echter Vergleich ist nur möglich, wenn man beide Systeme so gegenüberstellt, als ob beide jetzt schon wirksam wären. Dann ist ganz klar – das hat Herr Recktenwald eindeutig ausgerechnet –, dass wir bei der Jahresprämie zu dem Ergebnis kommen, dass der Entwurf von CDU und SPD preisgünstiger ist.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU)

Es geht immerhin um 300.000 c. Es mag sein, Frau Kollegin Beer, dass in diesem Zusammenhang der Gutachter gesagt hat: „Das ist nicht nennenswert.“ 300.000 c sind aber doch schon etwas.

Jetzt kommt ein weiteres Argument, das immer wieder vergessen wird: Die Transformationskosten werden dazu führen, dass unser Modell deutlich preisgünstiger ist.

(Norbert Schmitt (SPD): Hört, hört!)

Wenn Sie in einem Zeitraum von 30 bis 40 Jahren zwei Systeme nebeneinander haben,bedeutet das,dass es deutlich teurer wird. Das ist die Realität, und das können Sie nicht wegdiskutieren.

Dann gibt es einen weiteren Punkt. Das ist die Frage der Kappungsgrenze. Kappungsgrenze bedeutet, dass die Pension, die man als Landtagsabgeordneter bekommt, nachrangig ausbezahlt wird. Ich füge hinzu: Bund und Länder haben eine ganz andere – ich will es einmal vorsichtig ausdrücken –,eine moderate Kappungsgrenze.Das heißt im Klartext: Bei den anderen Ländern kann man zunächst einmal verschiedene Pensionen zusammenrechnen, und bis zu 100 % der Diät wird überhaupt nichts gekürzt. Die Kürzung kommt erst danach und dann in einer moderaten Weise – um auch das ganz klar zu sagen.

Meine Damen und Herren, das Mandat ist ein Teil des Arbeitslebens für Abgeordnete; das wissen wir. Deswegen muss klar sein, und genau das sagt das Hessische Abgeordnetengesetz: Alle Altersversorgungsansprüche aus öffentlichen Kassen werden gegeneinander aufgerechnet. – Diese vorbildliche Regelung hat nur Hessen.

(Beifall bei der SPD)

Das Modell der GRÜNEN kennt keine Kappungsgrenze. Der Bund der Steuerzahler will das auch nicht. Der Wegfall der Kappungsgrenze – jetzt könnten wir bei den aktiven Abgeordneten einmal einige Beispiele ausrechnen – würde tatsächlich dazu führen, dass wir bei einzelnen Abgeordneten Pensionen hätten, die deutlich über die aktiven Diäten hinausgehen.

(Axel Wintermeyer (CDU): Richtig!)

Dann hätten wir Pensionen von 8.000 und 9.000 c. Meine Damen und Herren, da würde mich einmal interessieren, was der Bund der Steuerzahler dann sagen würde, wenn diese Zahlen auf den Tisch kämen.

(Unruhe)

Meine Damen und Herren, es gibt auch bei dem Gesetzentwurf der GRÜNEN – irgendwie ist es ein bisschen laut – –

Meine Damen und Herren, die Kollegen, die reden, können das im Sitzen tun. – Moment, es ist noch nicht so weit, da steht noch jemand. – Bitte schön.

Meine Damen und Herren, bei dem Gesetzentwurf der GRÜNEN gibt es eindeutig rechtliche Probleme.Dass Sie die Bezahlung dieser 1.500 c für die Altersversorgung auf 20 Jahre kürzen wollen, und danach nichts mehr, ist mit dem Grundsatz, den das Bundesverfassungsgericht aufgestellt hat, unvereinbar.

(Zuruf des Abg. Frank-Peter Kaufmann (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN))

Das Nächste. Die Übergangsregelung, wie sie bei Ihnen vorgesehen ist, funktioniert auch nicht. Sie können erworbene Pensionen aus öffentlichen Kassen nicht nachträglich reduzieren. Das geht so nicht, und das wissen Sie sehr genau.

(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):Das machen Sie doch auch mit der Anrechnung!)

Die Regelungen, die Sie in den Gesetzentwurf eingefügt haben, sollen nur vertuschen, dass es im Grunde durch

Wegfall der Kappungsgrenze zu erheblich höheren Pensionen kommt. Das ist der einzige Grund dafür.

Zur Transparenz. Transparent ist das Modell mit 1.500 c jeden Monat. Aber was dann als Ergebnis herauskommt, ist alles andere als transparent.Das gibt eine riesige Spreizung der tatsächlichen Pensionen.

(Beifall bei der SPD und der CDU – Zuruf des Abg. Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Wir haben den Grundsatz: Gleiche Mandatsdauer muss gleiche Pension bedeuten, und dies ist gerecht.

(Beifall bei der SPD und der CDU)

Dann komme ich zu dem Gegensatz zwischen Staatspension und Eigenvorsorge oder,wie die Frau Kollegin gesagt hat, „Privat vor Staat“. Diese Aussage ist nichts als nackte Ideologie, um es klar und deutlich zu sagen.

(Lebhafter Beifall bei der SPD und der CDU)

Denn bei mir ist zurzeit noch nicht angekommen, wie die 1.500 c, die genauso wie die Pension aus den Mitteln des Staates kommen, auf einmal den qualitativen Sprung machen und zu Eigenmitteln des Abgeordneten werden, um dann als Eigenvorsorge zu gelten.Meine Damen und Herren, das ist nichts als eine Mogelpackung.

(Beifall bei der SPD und der CDU)

Deswegen sage ich für meine Fraktion sehr deutlich: Wir haben mit den Regelungen, die wir vorsehen, eine überzeugende Reform des Abgeordnetengesetzes. Die Voraussetzungen sind acht Jahre Zugehörigkeit und ein Mindestalter von 60 Jahren. Das ist ein transparentes Gesetz. Die Kappungsgrenze sorgt dafür, dass es keine Kumulation verschiedener Ansprüche aus öffentlichen Kassen gibt. Diese unsere Regelung ist gerecht, weil für die gleiche Mandatszeit die gleiche Pension herauskommt. Außerdem ist sie kostengünstiger.

Meine Damen und Herren, deshalb sollten wir diesen Gesetzentwurf beschließen. Dann haben wir eine echte Reform mit Einsparungen gemacht und haben deutlich gemacht, dass das transparente hessische Gesetz auch für die Zukunft gilt – mit Anpassung an die Dinge, die wir eben genannt haben. Damit gehen wir nicht den Weg, zu Pensionen zu kommen, die so gespreizt sind, sodass es dann Pensionen gibt, deren Höhe deutlich über der liegt, die wir jetzt haben. Dann würden wir eine ganz andere Diskussion bekommen, als wir derzeit haben.

Deshalb sage ich:Wir schlagen einen sinnvollen Kompromiss vor, und wir sollten ihn in die Tat umsetzen.Wir sollten die Grundsatzdiskussion beenden, die nichts weiter als Ideologie ist. „Privat vor Staat“ hat mit diesen Dingen überhaupt nichts zu tun. Die Diskussion können Sie woanders führen. Sie passt nicht hierhin, weil sie nicht den Realitäten entspricht. – Schönen Dank.

(Beifall bei der SPD und der CDU)

Frau Beer meldet sich zu einer Kurzintervention.

(Reinhard Kahl (SPD): Das geht doch nur einmal! – Gegenruf der Abg. Nicola Beer (FDP): Ich habe doch noch gar nicht kurzinterveniert!)

Doch. Das ist leider Gottes nicht anders geregelt. Selbst wenn sie sich zum zweiten Mal gemeldet hätte, hier steht: Das ist zu gestatten. – Wir werden einmal regeln müssen,

ob das für einen Tagesordnungspunkt nur einmal gilt oder immer.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kahl, es liegt auf der Hand, dass Sie mit Ihren Ausführungen auch meinen Widerspruch hervorrufen.Ich habe mich vor allem deswegen gemeldet, um auf einen eklatanten Widerspruch zwischen Ihrer Argumentation, Herr Kahl, und der Argumentation des Kollegen Lortz hinzuweisen.

Ich habe unter anderem deswegen für den Systemwechsel geworben, weil ich es wesentlich gerechter und transparenter finde, zu sagen, wir erhöhen die Aktivbezüge der Abgeordneten auf 8.128 c, aber dann ist Schluss.Aus diesen höheren, transparent für jeden ersichtlichen Aktivbezügen von 8.128 c, die ich nach den Kategorien, die der Kollege Lortz aufgemacht hat, in Vergleich mit der sonstigen Beamtenbesoldung in der B-Besoldung als angemessen erachten würde, ist dann in puncto Versorgung alles von den Abgeordneten selbst zu bezahlen.

Dann haben wir den Systemwechsel hin zu einer Kapitaldeckung. Der Kollege Lortz hat vorhin für ein System gestritten, die beamtenähnliche Versorgung beizubehalten, wenn auch maßvoll gekürzt. Er hat gleichzeitig trotzdem dafür geworben, die Aktivbezüge anzuheben, weil sie im Vergleich zur sonstigen B-Besoldung ungefähr zwischen B 3 und B 4 liegen und dies nicht angemessen sei. – Da müssen Sie aufpassen, dass Sie nicht in das Messer laufen, das eben aufgemacht worden ist.

Ich bin dafür, wir legen ganz klar unsere Aktivbezüge hoch und sorgen dann selbst für unsere Altersversorgung vor.

Herr Kollege Kahl, ich kann noch verstehen, dass die SPD-Fraktion Probleme damit hat, wenn 1.500 c, über mehrere Jahre angelegt, nachher eine bessere Rente ergeben als die aus der Sozialversicherung. Aber dass die CDU-Fraktion an dieser Stelle quasi fordert, dass Gelder, schlecht verwaltet, weniger Rente abwerfen müssten, und diesen Neidkomplex bedient, ist mir völlig unbegreiflich, Herr Kollege Wintermeyer.

(Beifall bei der FDP)

Frau Kollegin, die zwei Minuten sind um.

Dann muss an dieser Stelle auch erlaubt sein, zu sagen, dass wir bislang nicht gerecht sind.Die Kosten,die die Bevölkerung für die Versorgung eines älteren Abgeordneten, der später hier eintritt, aufzubringen sind, sind wesentlich höher als die für einen jungen Abgeordneten. Denn wenn früher vorgesorgt wird – –

(Armin Klein (Wiesbaden) (CDU): Das stimmt doch nicht!)

Frau Kollegin, die Redezeit ist um. – Zur Antwort, Herr Kollege Kahl.