Protokoll der Sitzung vom 18.09.2003

Das hat mich möglicherweise manchem lästig erscheinen lassen, aber ich hoffe, dass die Rationalität gesetzgeberischer Entscheidungen, die im Landtag konzipiert worden sind, aber auch von Entscheidungen, die im Bund immer wieder ansteht, gefördert worden ist. Selbst wenn ich nämlich keine bestimmende Gewalt in dem Sinne habe, dass ich anordnen könnte, was in den Gesetzgebungsgang eingeht oder dem Landtag zumindest unterbreitet wird, so glaube ich doch, dass das gegenseitige Austauschen divergenter Argumentationen für alle hilfreich war, sowohl für mich als auch für die die Gesetze beratenden Organe hier im Landtag und an anderer Stelle.

Ich habe eine kleine Liste zusammengestellt, die Ihnen beschreibt, wo heutzutage die eigentlichen Problemfelder aufgrund der Vielzahl von Datenspeichern liegen. Das ist im öffentlichen Bereich,für den ich in erster Linie zu sprechen habe,der enorm ausgeweitete Umfang gespeicherter

Daten im Rahmen der Terrorismusbekämpfung, der bislang vor allem Ausländer betrifft, in ganz naher Zukunft aber zu einer biometrischen Erfassung der gesamten Bevölkerung führen wird. Das ist nicht unproblematisch. Denken Sie nur daran, dass Frankreich und Amerika klipp und klar erklärt haben,es sei ihren Bürgern nicht zumutbar, den Fingerprint als Form der biometrischen Erfassung überhaupt abzugeben, geschweige denn in die Ausweise aufnehmen zu lassen. Dennoch: Bei uns wird ernsthaft diskutiert, ob dies eine mögliche Form der Erfassung ist.

Daneben werden Fingererkennungs-, Handerkennungsund Iriserkennungssysteme diskutiert.Alle diese Systeme werden erstmals eine Totalerfassung der Bevölkerung mittels biometrischer Daten bringen. Man muss sich in der Tat die Frage stellen, ob das notwendig ist. Die Notwendigkeit erscheint mir insofern zweifelhaft, als der Chef der Bundesdruckerei dargestellt hat, dass von den rund 70 Millionen Ausweisen, die in Deutschland von der Bundesdruckerei hergestellt worden sind, ganze zwei gefälscht bzw. zu fälschen versucht worden sind. Die Fälschungssicherheit kann man also nicht erhöhen. Man kann möglicherweise Betrügereien bei der Ausstellung von Ausweisen verhindern, aber nicht mehr. Dies nenne ich als Beispiel für das, was auf uns zukommt und was mit Sicherheit eine vielfältige und breit gestreute Erfassung der Bevölkerung zur Folge haben wird.

Wir haben außerdem eine enorme Ausweitung des Umfangs der bei allen Finanzbehörden gespeicherten Daten. Als Beispiel nenne ich das Bundesamt für Finanzen. Das Bundesamt für Finanzen erfasst inzwischen sämtliche Kapitalerträge und Dividenden der Bürger und meldet diese, nachdem sie in einem zentralen Speicher zusammengeführt worden sind, an die Finanzämter. Das heißt, wir sind hier bereits bei einer Volldarstellung der Person in finanzieller Hinsicht. Im Bundesamt ist jeder von uns erfasst, egal ob er nur 1 c an Zinsen auf dem Sparbuch erzielt oder 100.000 c.

Alle Unternehmen müssen heutzutage ihre gesamte Betriebsbuchhaltung auf CD-ROM ziehen und dem Finanzamt zur Mitnahme in das Amt überlassen.Was das für die Unternehmen aufgrund von Abgleichmöglichkeiten und intensivsten Studien dieser CD-ROMs zur Folge hat, können Sie sich vorstellen, insbesondere wenn die Finanzämter dazu übergehen, ganze Ketten von CD-ROMs über Einzelunternehmen, aber auch im Verbund stehende Unternehmen aufzubewahren, auszuwerten und in steuerliche Fälle umzuwandeln. Man sieht, der Mensch wird punktuell immer „gläserner“. Es besteht die große Gefahr, dass sich der Umfang der Erfassung wie ein Ölteppich allmählich auf alle persönlichen Daten erstreckt.

Ein weiteres Beispiel dafür findet sich im Gesundheitsbereich. Da diskutieren wir heiß darüber, ob zentrale Speicher für alle Gesundheitsdaten, entweder in Glasdatenform oder in pseudonomisierter Form, erstellt werden und wer darauf Zugriff hat. Gegenwärtig ist geplant, dass der Zugriff auf zentrale Speicher über eine Gesundheitskarte vermittelt wird, die zwar Notfalldaten enthält, aber im Übrigen von gespeicherten Daten frei ist. Sie sehen daran, auch der Gesundheitsbereich wird „gläsern“. Es wird all das widergespiegelt, was der Einzelne an Malaisen, aber auch an Gesundheit mit sich herumträgt.

In Hessen haben wir unlängst ein besonders kritisches Phänomen aufgedeckt. Es existiert seit etwa 25 Jahren eine Blutdatenbank, in der etwa 98 % aller nach 1970 geborenen Hessen erfasst sind. Die Dateien sind glückli

cherweise in völlig ungeordnetem Zustand, wie mir der Leiter der Dienststelle in Dillenburg gesagt hat. Das hat die Folge, dass die Gefahren, die von dieser Datenbank ausgehen, als nicht sehr hoch einzuschätzen sind, weil offenbar administrativ gar nicht herausgefunden werden kann, wer dort gespeichert ist.

Seit zwei Jahren gibt es aber eine sehr geordnete Blutdatenbank an der Universität Gießen. Wir kommen zu der Einschätzung, dass wir hier mit Sicherheit datenschutzrechtliche Gefahren größter Ordnung sehen müssen. Die Konferenz der Gesundheitsminister hat von einer „potenziellen Gendatei“ gesprochen,die hier vorhanden sei.Das ist also kein Phänomen, das klein zu schätzen ist.

Wir sind in ersten Gesprächen mit dem Sozialministerium dahin gekommen, dass eine Pseudonomisierung im Grundsatz nach drei Monaten möglich ist und auch durchgesetzt werden sollte. Ich denke, der Hessische Landtag muss sich damit aber unmittelbar befassen, denn es ist sicherlich notwendig, eine gesetzliche Regelung – wie beim Krebsregistergesetz – zu finden.Es geht nämlich um höchst sensible Daten, die einen Höchstgrad an Abschirmung erfordern.Das darf man nicht dem Professor in Gießen überlassen, der das Erfassungsverfahren für Hessen entwickelt hat und auf diesen Daten wie auf seinem Eigentum sitzt. Das ist eine öffentliche Aufgabe, die der Landtag mit Sicherheit aufgreifen und einer Regelung zuführen muss.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Um die Liste für den öffentlichen Bereich einigermaßen voll zu machen:Was ich vorhin über die Zinserträge sagte, gilt auch für alle Bankdepots und Konten.Auf diese Weise werden alle Staatsbürger systematisch erfasst und ihre Daten im Online-Abruf einer staatlichen Behörde bereitgehalten, die sie einerseits für ihre eigenen Zwecke, aber auch für Zwecke der Strafverfolgung und Ähnliches nutzbar macht. Jeder von uns ist betroffen. Wo immer sie ein Konto haben: Es ist längst in einer Online-Datei gespeichert,die dem Bundesamt für Finanzdienstleistungen verfügbar ist und darüber hinaus verfügbar gemacht werden kann.

Dasselbe gilt für den privaten Bereich. Bei ihm ist ebenfalls eine exponentielle Steigerung des Umfangs der Datenspeicherung festzustellen.

Das betrifft die Schufa, die ihre Tätigkeiten ausdehnen will. Das betrifft die Handelsunternehmen, die via Kundenkarte das Käuferverhalten genau analysieren und auswerten. Das betrifft die Ausweitung der staatlichen Überwachung mobiler und drahtgebundener Kommunikation und der dadurch verursachten Speicherung. Das betrifft die Adressverlage, die – übrigens auch zugunsten der Parteien – die Daten,die sich in den Telefonbüchern und Meldeämtern befinden, auswerten und zur Verfügung stellen. Und das betrifft – Herr Staatsminister, die Zahl hat mich selbst erschreckt – 1,2 Millionen private Videoanlagen, die in Deutschland in Kaufhäusern, in Bahnhöfen und an vielen anderen Stellen existieren sollen. Kein Mensch weiß,wie lange die Speicherung von Daten bei diesen Anlagen erfolgt und für welche Zwecke die Daten ausgewertet werden.Wenn alles dem Gesetz entsprechend verliefe, müssten sehr kurze Löschungsfristen eingehalten und zweckändernde Verwendungen ausgeschlossen werden. Aber das alles ist unbekannt.

Biometrische Erkennungsverfahren, die beim Staat vor der Einführung stehen, sind im privaten Bereich längst

Realität. Es gibt viele Bankgebäude, die über biometrische Zugangssperren abgesichert sind. In Flughäfen gibt es Versuche, mit biometrischen Erkennungsverfahren die Abfertigung zu beschleunigen. Mit anderen Worten:Auch da läuft die Privatwirtschaft dem öffentlichen Sektor weit voraus und verwirklicht Dinge, die datenschutzrechtliche Gefährdungen bürgerlicher Freiheit in höchstem Ausmaße in sich bergen.

So viel zu dem, was wir vor uns haben.Wie sieht in diesem Geflecht die Rolle des Datenschutzes aus? – Ich bin Jurist und leide deswegen unter den typisch juristischen Fehleinschätzungen der Realität.

(Allgemeine Heiterkeit und allgemeiner Beifall – Jörg-Uwe Hahn (FDP): Gibt es nicht! Das ist fast schon Nestbeschmutzung, Herr Professor!)

Ich komme gleich zu dem, worin sich das äußert. Wir alle sind in der Nachkriegszeit in dem Glauben an die Rationalität der Gesetzgebung und an die Vernunft, die sich in der Gesetzgebung widerspiegelt, erzogen worden. Das heißt, es ist ein hohes Vertrauen in die Existenz von Klärungsprozessen im Zuge der Gesetzgebung vorhanden. Das veranlasst viele – unter anderem auch die Datenschützer –, immer zu fordern, dass alles gesetzlich geregelt werden müsse. Aber es wird nicht hinterfragt, was denn nun eigentlich in den Gesetzen steht. Da befinden wir uns als Juristen in der schwachen Situation, dass wir oft nur Randkorrekturen in einem grundsätzlich beschlossenen Konzept anbringen können. Wir können sozusagen letzte Ausspitzungen abschneiden, aber wir können nicht die Grundsatzentscheidung in Zweifel stellen, dass bestimmte Dinge stattfinden. Das heißt, der Jurist fordert sehr leicht gesetzliche Regelungen in der Hoffnung, dadurch werde es besser,nimmt aber damit attestierend vorweg,dass die Dinge im Grunde als hinnehmbar angesehen werden. Darin wiederum besteht die Schwäche, mit der ich die juristische Sicht kennzeichnen wollte. Herr Hahn, ich wollte nicht den Juristen als solchen in seinem Durchsichtsvermögen in Zweifel stellen,

(Jörg-Uwe Hahn (FDP): Ich bin nur halb versöhnt!)

sondern ich wollte diese spezifische juristische Gefahr darstellen, dass man glaubt, mit rechtsstaatlichen Methoden seien die Probleme bereits bewältigt. Diesem Glauben huldigt man als Jurist leicht.

Ich möchte keinen vollen Rechenschaftsbericht über die letzten vier Jahre ablegen, aber doch kurz erwähnen, was uns neben dem bereits Erwähnten hier immer wieder beschäftigt hat – nicht zuletzt deswegen, weil der gesellschaftliche Konsens in diesen Fragen relativ unsicher ist. Das ist zum einen die Videoüberwachung und zum anderen die Rasterfahndung. Hier haben wir den Umfragen zufolge in der Bevölkerung höchst unterschiedliche Einschätzungen. Dementsprechend sind natürlich auch die Widerspiegelungen hier im Parlament unterschiedliche. In diesem Geflecht habe ich natürlich auch meine Rolle gespielt – nicht immer zu Ihrer Freude, Herr Staatsminister Bouffier,aber vielleicht immerhin nicht so,dass Sie am Ende verletzt gewesen wären.

Die Terrorismusbekämpfung hat auf der gesetzgeberischen Ebene eine Vielzahl von Fragen aufgeworfen. Hier werden wir in Zukunft weiter dranbleiben müssen.Das ist erst der Anfang der Umsetzungsgesetzgebung, der sich bisher gezeigt hat. Hier wird mehr kommen.

Die ausgeprägteste Reform, die ich selbst zu verwirklichen hatte,war die Stärkung des informationellen Standbeins meiner Dienststelle. Ich bin dem Landtag dankbar, dass er das unterstützt hat. Wir haben den Teil des Personalkörpers, der mit informationellen Aufgaben und Sicherheitsfragen in der elektronischen Welt zu tun hat,sehr stark aufbauen können – zum Teil durch Umwidmung von Stellen, zum Teil aber auch, man höre und staune, sogar durch Neuzuweisungen, die vor drei Jahren noch möglich waren, weil wir uns damals in einer anderen finanzwirtschaftlichen Lage als heute befanden. Ich danke dem Landtag sehr, dass er das mit unterstützt hat, und will das nicht kleinreden.

Was meine eigene Amtsführung angeht, so habe ich das Ziel, die Bürger vor datenschutzrechtlichen Eingriffen der Behörden zu schützen, hoffentlich in einer Weise verwirklichen können, die dem Ansehen der Behörde, das vor allem durch meine Vorgänger erworben worden ist, hat standhalten können, und ich hoffe, mich in die Reihe als nicht allzu Unwürdiger eingereiht zu haben.Aber es ist immer schwierig, dies selbst zu beurteilen. Man versucht, das zu geben, aber es ist nicht sicher, ob es so ankommt, wie es beabsichtigt war.

Ich habe lange geschwankt, ob ich mich erneut, auch für diese Legislaturperiode des Landtags, zur Wahl stellen wollte. Dieses Schwanken war wirklich eine ernste Erwägung. Ich habe mich dann anders entschieden, und zwar einfach aufgrund der Einsicht, dass ich am Ende der nächsten Wahlperiode 73 Jahre alt geworden wäre, und ich glaubte, möglicherweise nicht mehr die Kraft zu haben, die für das Amt notwendig ist. Denn es ist klar, dass mit zunehmendem Alter die Krankheiten und Wehwehchen fortschreiten und man dann möglicherweise nicht die Präsenz zeigen kann,die erforderlich ist.Zum anderen habe ich mir gesagt: Solange noch nicht alle bedauern, dass man nicht endlich weg ist, ist es eigentlich der beste Zeitpunkt zu gehen. Das war die zweite Überlegung, die ich angestellt habe.

(Jörg-Uwe Hahn (FDP):Wer klatscht hier jetzt?)

Jetzt ist es gefährlich zu klatschen.

(Allgemeine Heiterkeit)

Ich möchte nicht schließen, ohne dem Hessischen Landtag, der Landesregierung und vor allem auch den Bediensteten meiner Dienststelle zu danken. Die Zusammenarbeit war – ungeachtet der inhaltlichen Divergenzen, die wir notwendigerweise miteinander auszufechten hatten – immer sachbezogen und frei von persönlichen Affronts, sodass ich ohne den Anflug irgendeiner Verletztheit aus dem Amt scheide. Dafür danke ich Ihnen allen – der Landesregierung, dem Landtag, aber auch den Bediensteten meiner Behörde – aufs Herzlichste. Damit möchte ich schließen.

(Anhaltender allgemeiner Beifall)

Sehr geehrter Herr Prof.von Zezschwitz,herzlichen Dank für diese auch bis zum Letzten für diesen Landtag wichtige und interessante Information. Ich habe Ihnen vorhin Kraft und Gesundheit gewünscht. Ich habe für Sie ein bisschen Medizin dabei. In Maßen genossen wird dies zur Gesundheit beitragen.Vielen Dank.

(Der Präsident überreicht ein Weinpräsent. – Allge- meiner Beifall)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich rufe jetzt Drucks. 16/468 neu auf. Nach § 21 Abs. 1 des Hessischen Datenschutzgesetzes in der Fassung vom 7. Januar 1999 schlägt die Landesregierung dem Hessischen Landtag den Datenschutzbeauftragten für die Dauer der 16. Legislaturperiode zur Wahl vor. Mit dem auf Ihren Plätzen liegenden Wahlvorschlag mit der bereits genannten Drucksache nominiert die Landesregierung Herrn Prof. Dr. Michael Ronellenfitsch zum Hessischen Datenschutzbeauftragten mit Wirkung vom 1. Oktober 2003 für die Dauer der 16. Wahlperiode. – Weitere Vorschläge werden nicht gemacht.

Wenn sich kein Widerspruch erhebt, schlage ich vor, diesen Wahlvorschlag durch Handzeichen abzustimmen. – Dem wird entsprochen. Damit darf ich Sie um Ihr Handzeichen bitten. Wer dem Wahlvorschlag unter Drucks. 16/468 neu zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Damit stelle ich fest, dass Herr Prof. Dr. Ronellenfitsch mit Wirkung zum 1. Oktober 2003 für die Dauer der 16. Wahlperiode zum Hessischen Datenschutzbeauftragten gewählt worden ist.Ich darf Herrn Prof.Ronellenfitsch nun bitten, zu mir zu treten.

(Allgemeiner Beifall)

Herr Prof. Ronellenfitsch, der Hessische Landtag hat Sie einstimmig zum Datenschutzbeauftragten des Landes Hessen für die 16. Wahlperiode gewählt. Ich darf Sie fragen: Nehmen Sie die Wahl an?

Prof. Dr. Michael Ronellenfitsch:

Ich nehme die Wahl an.

Dann darf ich Sie, nach § 21 Abs. 2 des Hessischen Datenschutzgesetzes verpflichten, Ihr Amt gerecht zu verwalten und die Verfassung des Landes Hessen und das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland getreulich zu wahren.

Ich darf Ihnen auch gleich herzlich gratulieren und Ihnen alles Gute wünschen. Ich darf Sie nun bitten, zu uns zu sprechen.

(Allgemeiner Beifall)

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem Ausgang der Wahl haben Sie mich in ein Dilemma gebracht. Das Wahlergebnis drückt einen Vertrauensvorschuss aus, den ich nicht gleich wieder durch eine voreilige Rede verspielen möchte.

(Allgemeine Heiterkeit)

Ersparen Sie mir daher detaillierte Ausführungen zu einem Amt, in das ich mich erst noch richtig einarbeiten muss. Hier kommt also kein detaillierter Katalog oder eine Erwiderung zu dem, was mein Amtsvorgänger – und noch Amtsinhaber – ausgeführt hat. Aus dem gleichen Grund verschiebe ich Lob und Anerkennung für die Tätigkeit des jetzigen Amtsinhabers auf den Zeitpunkt, zu dem ich seine Leistung gebührend würdigen kann.

(Allgemeiner Beifall)

Ich bin mir bewusst, dass Prof. von Zezschwitz wie auch seine Amtsvorgänger Maßstäbe setzten, an denen ich mich zu orientieren habe und an denen ich mich auch orientieren will – dies naturgemäß im Rahmen meiner eigenen fachlichen Vorkenntnisse und Fähigkeiten. Nach dem für Verwaltungsrechtler typischen „Weiter so“ gedenke ich nicht vorzugehen. Hierfür ist der Datenschutz zu dynamisch. Er verlangt Aktionen, nicht nur Reaktionen. Das klingt jetzt wie eine leere Worthülse, ist aber ernst gemeint.

Erwarten Sie jedoch keine großen programmatischen Ankündigungen oder gar Entwicklungen neuer Denkmodelle. Das überlasse ich den Beratergremien der Bundesregierung.

(Allgemeine Heiterkeit)

Gestatten Sie mir stattdessen wenige Andeutungen zu meinem Amtsverständnis. Als Wissenschaftler bin ich es gewohnt, zunächst alles infrage zu stellen, und als Jurist, alles zweimal infrage zu stellen.