zuständig. Einmal war die Bundesanstalt für Arbeit zuständig und an der anderen Stelle der Sozialhilfeträger, also die kommunale Seite.
Genau aus dieser Erkenntnis heraus hat die Hessische Landesregierung, und zwar schon vor mehr als zwei Jahren, Diskussionen angestoßen und einen ersten Gesetzentwurf vorgelegt – lange bevor Hartz-Gesetze überhaupt in der Diskussion waren –, um Arbeitslosen- und Sozialhilfe zusammenzulegen, um überhaupt neue Mittel zu finden, diese Menschen in den Arbeitsmarkt zu integrieren, ihnen eine Chance zu eröffnen und sie nicht zwischen verschiedenen Institutionen hin- und herzuschieben.
Gleichzeitig hat man auch die Anreize – das heißt der Grundsatz „Fördern und Fordern“ – wieder so gesetzt, dass Arbeit attraktiver ist, dass es sich lohnt, dazuzuverdienen. So wird nicht derjenige bestraft, der sich auch um einen gering entlohnten Job bemüht, und der andere, der schwarz arbeitet, steht besser da. Das ist das Kernproblem. Frau Fuhrmann, ich habe das Gefühl, mit diesem Kernproblem haben Sie sich nicht ein einziges Mal auseinander gesetzt.
Meine Damen und Herren, genau dieses Kernproblem wird aber gerade mit Hartz III und Hartz IV nicht gelöst. Bei Hartz III geht es z. B. um die Frage der Neustrukturierung der Bundesanstalt für Arbeit und die Gestaltung der Landesarbeitsämter. Inzwischen stimmen wir ja fast mit allen A-Ländern, das heißt den SPD-geführten Ländern, überein, dass die Landesarbeitsämter erhalten bleiben müssen und wir diese Struktur brauchen, um vernünftige Politik zu machen. Es kann keine vernünftige Struktur aufgebaut werden, wenn alles alleine von der Bundesanstalt in Nürnberg gesteuert wird. Also schauen Sie sich diesen Gesetzentwurf der Bundesregierung noch einmal genau an, und lesen Sie einmal nach, was überhaupt darin steht.
Ich kann Ihnen versichern, wir werden versuchen, mit den anderen Ländern im Bundesrat eine vernünftige Festlegung zu finden, dass in den Ländern überhaupt eine Arbeitsmarktpolitik möglich bleibt. Dafür brauchen wir die Landesarbeitsämter.
Dann komme ich zum zweiten Punkt, Hartz IV, Zusammenlegung der Arbeitslosen- und Sozialhilfe. Da sind wir wieder beim Dreh- und Angelpunkt. Wie wollen wir jemanden, der langzeitarbeitslos ist, der über viele, viele Jahre überhaupt keine Chance hatte, am ersten Arbeitsmarkt teilzunehmen, integrieren?
Herr Clement hat sich überlegt, das könne die Bundesanstalt für Arbeit am besten.Er zentralisiert sie in Nürnberg, baut die Behörde aus. Damit haben die Kommunen nichts mehr zu tun. Das hört sich ganz fantastisch an. Das Ergebnis ist, dass dann zwar der Hilfeempfänger, der Arbeit sucht, tatsächlich von e i n e r B e h ö r d e bedient wird. Aber die Zuständigkeit für seine Familie liegt bei der anderen Behörde, nämlich beim Sozialhilfeträger, das heißt auf der kommunalen Seite. Also handelt es sich hier gerade um keine vollständige Zusammenlegung des Systems. Es wird auch gerade nicht der Anreiz geschaffen, dass vor Ort Strukturen ausgebaut werden, um jemanden wieder effektiv in Arbeit zu vermitteln. Er wird dann, so wie Sie es angesprochen haben, weitere Hilfsstrukturen in Anspruch nehmen.
Dort setzt unser Existenzgrundlagengesetz an.Wir sagen, die Kommunen müssen an dieser Stelle eingebunden wer
den. Die kommunale Trägerschaft, das finanzielle Interesse auf kommunaler Seite, Menschen wieder in Arbeit zu vermitteln, müssen einbezogen werden. Denn für die kommunale Seite ist es immer billiger,jemanden in Arbeit zu vermitteln – und wenn es nur ein Teilzeitjob ist –, als dauerhaft Sozialhilfe zu zahlen. Deswegen wollen wir, das haben wir in unserem Gesetzentwurf auch so ausgearbeitet, eine kommunale Trägerschaft und eben nicht die weit entfernte Bundesanstalt für Arbeit, die neue bürokratische Strukturen aufbaut.
Meine Damen und Herren, es ist schon ganz spannend, was Sie an dieser Stelle zusammenmengen, wie Sie über den Haushalt sprechen, wo Jobcenter aufgebaut würden und wo was zerschlagen wird. Die Beschäftigungsgesellschaften in Hessen bekommen eben kein Geld mehr, wenn die Bundesanstalt zuständig ist. Ihre Strukturen werden durch den Hartz-IV-Gesetzentwurf zerschlagen, da überhaupt kein finanzieller Anreiz mehr für die kommunale Seite besteht, sich dort weiterhin zu engagieren. Sie ist dann ja nur noch für Nichterwerbstätige zuständig. Sie haben dann eine völlig neue Trennung.
In unserem Verfahren – wenn Sie schon über Sparen reden, dann bitte ich Sie, schauen Sie sich das einmal in unserem Haushalt an – geht es genau um die Frage der Kinderbetreuung, um die Frage von Alleinerziehenden, die möglicherweise von der Sozialhilfe abhängig sind. Ihnen müssen wir weitere Kinderbetreuung zur Verfügung stellen. Vorhandene Mittel müssen in vollem Umfang erhalten bleiben. Auch unsere Arbeitsmarktprogramme in Hessen sind ungekürzt – ob es um die Jugendlichen geht, die in Ausbildung sind und die wir unterstützen müssen, z. B. bei einem Migrationshintergrund, oder um das regionale Arbeitsmarktprogramm, HARA.
Sie werden durch ESF-Mittel an dieser Stelle noch weiter verstärkt und können weiter ausgebaut werden. Wir schauen uns diese schwachen Personen genau an, die Sozialhilfeempfänger, weil wir sie wieder in den Arbeitsmarkt vermitteln wollen. Wir wollen die Hilfestrukturen, aber bitte an der richtigen Stelle,und zwar gemeinsam mit der kommunalen Seite, weiter auf- und ausbauen. Das kann ich Ihnen versprechen, das werden wir auch in den nächsten Jahren machen. Wir brauchen die Kommunen. Sie können auch mit den Arbeitsämtern vor Ort zusammenarbeiten.
Frau Kollegin Schulz-Asche, ich kann Ihnen viele hessische Beispiele nennen: Wir fördern z. B. in Fulda die Zusammenarbeit von Arbeitsamt, Kreis und Stadt.Trotzdem ist dort das finanzielle Interesse des kommunalen Trägers natürlich nach wie vor erhalten, weil dort die Strukturen gebraucht werden.
Wir brauchen keine zentralistische Behörde in Nürnberg, die die Kommunen völlig ausschaltet. Die Zusammenarbeit ist nach unserem Existenzgrundlagengesetz in Zukunft möglich. Nach Ihren Vorstellungen wird sie zerschlagen und keine Unterstützung mehr haben. Meine Damen und Herren, deswegen sehe ich diesem Verfahren relativ gelassen entgegen.
Bei Hartz I und Hartz II hat Hessen im Bundesrat im Vermittlungsverfahren daran mitwirken können, dass es zumindest an einigen Stellen ordentliche Verbesserung gab und man zu besseren Gesetzen kam. Ich bin zwar sicher, alleine hätten wir noch deutlich bessere gemacht, aber wir
werden dort konstruktiv mitwirken. Das Gleiche gilt bei Hartz IV, wenn es um die Arbeitslosen- und Sozialhilfereform geht.
Das Existenzgrundlagengesetz werden wir am 26. September im Bundesrat behandeln. Dann können wir gerne in einem Vermittlungsverfahren über die besseren Konzepte sprechen. Aber ich sage Ihnen auch ganz deutlich: Die Ausschließung der kommunalen Seite, sodass dort kein Handeln mehr erforderlich ist und nur die Nichterwerbsfähigen bei den Kommunen ohne irgendeine Handlungsmöglichkeit verbleiben, werden wir so nicht mittragen. Dieser Punkt steht in unserem Gesetz an allererster Stelle.
Lassen Sie mich noch einen Punkt ergänzen.Sie sagen,die Jobs im Niedriglohnsektor gibt es gar nicht.Was soll das? – Es ist schon toll, wie Sie sich damit abfinden, dass man Menschen,die langzeitarbeitslos waren,nicht in eine langjährige Ausbildung bringen kann
und dass Sie sich überhaupt nicht mehr darum kümmern wollen, wieder Arbeitsplätze nach Deutschland zurückzuholen und Angebote zu machen, die diese Menschen weiterbringen.
Ich erinnere mich ganz gut an die Verhandlungen im Vermittlungsverfahren zu Hartz I und Hartz II.Da ging es darum, die privaten Haushalte attraktiver für Arbeitsplätze zu machen. Da ging es um die steuerliche Absetzbarkeit. Da saß Bundeswirtschaftsminister Clement und sagte, das geht alles nicht.
Inzwischen findet dort wieder ein Wandel statt.Ich lese inzwischen in der Zeitung, dass es dringend notwendig ist, dort wieder mehr Möglichkeiten einzuräumen, damit es tatsächlich mehr Versicherungspflichtige in vollen Beschäftigungsverhältnissen gibt und wir auch diesen Arbeitsmarkt wieder beleben.
Das können wir mit unserem Gesetz und mit den Anreizen, die wir in einem Niedriglohnbereich setzen, schaffen, aber dazu gehört auch der Ausbau der steuerlichen Absetzbarkeit.
Meine Damen und Herren von der SPD-Fraktion, das sollten Sie einmal ins Visier nehmen, wenn es darum geht, einen Arbeitsmarkt wieder funktionsfähig zu machen. Denn zum Schluss, wenn wir hier weiter soziale Probleme diskutieren wollen, geht es darum, den Menschen wieder Arbeitsplätze zu verschaffen.
Bei 5 Millionen Arbeitslosen, einer nicht mehr funktionierenden Wirtschaft und der Reformunfähigkeit der Bundesregierung – jeden Tag ein neues Ergebnis oder ein neuer Vorschlag auf Bundesebene – werden wir aus dieser Sackgasse nicht herauskommen.Aber Hessen macht konstruktive Vorschläge und hat das Existenzgrundlagengesetz vorgelegt.
Es ist vorgeschlagen, den Antrag der Fraktion der FDP unter Tagesordnungspunkt 19 dem Sozialpolitischen Ausschuss zu überweisen, ebenso den Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unter Tagesordnungspunkt 28, und mir ist auch signalisiert worden, der Entschließungsantrag der CDU, Tagesordnungspunkt 78, soll ebenfalls dem Sozialpolitischen Ausschuss überwiesen werden. – Kein Widerspruch, dann machen wir das so.
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Fusion der Kulturstiftung der Länder und der Kulturstiftung des Bundes zur gemeinsamen Bundeskulturstiftung – Drucks. 16/248 –
Antrag der Fraktion der FDP betreffend Fusion der Kulturstiftung der Länder und der Kulturstiftung des Bundes zur gemeinsamen Bundeskulturstiftung – Drucks. 16/310 –
Beide Punkte behandeln wir gemeinsam. Die Redezeit beträgt zehn Minuten je Fraktion. Die Frau Kollegin Sorge hat das Wort. – Sind wir uns einig, Nicola?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Heute ist einer der seltenen Fälle, dass ein Antrag, der in der letzten Plenarsitzung – und die war bereits im Juli – verschoben wurde, nicht an Aktualität verloren, sondern geradezu gewonnen hat.
Die Errichtung einer gemeinsamen Bundeskulturstiftung ist, gerade auch für Hessen, dringender denn je. Denn im Lichte der von der Landesregierung in den letzten Jahren herbeigeführten Finanzmisere und der jetzt geplanten Einschnitte in die so genannten freiwilligen Leistungen auch bei der Kultur – ein Beispiel hierfür sind die Kürzungen bei der Hessischen Kulturstiftung – ist das Scheitern der Fusion der Kulturstiftung des Bundes und der Kulturstiftung der Länder im Juni dieses Jahres doppelt dramatisch.
Danke, Frau Kollegin Hinz. – Es ist eine Niederlage für die Kultur in Hessen. Es ist aber auch eine Niederlage der Hessischen Landesregierung, die der Fusion eigentlich positiv gegenüberstand. Durch den Alleingang, die Blockadehaltung Bayerns wurde die Fusion verhindert.
Der Wahlkämpfer und einstiger Männerfreund von Roland Koch, Edmund Stoiber, hat verhindert, dass die finanziell nicht so gut ausgestattete Länderstiftung besser an den Bundesmitteln partizipieren konnte. Das hätte auch mehr Mittel für die Kultur in Hessen bedeutet.
Die Blockade Bayerns ist für alle Beteiligten ein Verlust und für die Kultur in Hessen ein Desaster. Aber kein
Wörtchen der Kritik hierzu vom Hessischen Ministerpräsidenten. Herr Koch, warum haben Sie nicht im Vorfeld dieser Entscheidung gegengesteuert?