Sie erinnern sich an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes. Im Prinzip hat es gesagt: Man kann den Markt generell freigeben, man kann den Markt aber auch ordnungsrechtlich regeln; wenn man ihn regelt, muss man bestimmte Bedingungen berücksichtigen.
Dieser Gesetzentwurf hat dies, abgeleitet aus dieser Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes und umgesetzt in den Entwurf des Staatsvertrags für das Glücksspielwesen, aufgenommen. Ich darf Ihnen beispielhaft einige Punkte vortragen, an denen wir uns nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes auszurichten haben.
Die neue Regelung muss erstens konsequent am Ziel der Bekämpfung von Wettsucht und der Begrenzung der Wettleidenschaft ausgerichtet sein.
Sie muss zweitens inhaltliche Kriterien über die Art und den Zuschnitt der Sportwetten und die Vorgaben zur Beschränkung ihrer Vermarktung enthalten.
Sie soll drittens die Werbung für das Wettangebot so gestalten, dass ein Aufforderungscharakter generell unterbleibt, allerdings das Ziel möglich ist, legale Wettmöglichkeiten anzubieten. Das soll in der Weise geschehen, dass informiert und aufgeklärt werden darf, allerdings nicht mit einem Aufforderungscharakter.
Viertens ist die Einzelausgestaltung der Angebote am Ziel der Suchtbekämpfung und damit verbunden am Ziel des Spielerschutzes auszurichten. Dabei gibt es unter anderem auch Vorkehrungen wie die Selbstsperre von gefährdeten Spielerinnen oder Spielern.
Der fünfte Grundsatz sieht vor, dass Maßnahmen zur Abwehr von Suchtgefahren zu ergreifen sind, die über das bloße Bereithalten von Informationsmaterial hinausgehen. Die Betriebswege sollen so ausgewählt und eingerichtet werden, dass Möglichkeiten zur Realisierung des Spieler- und Jugendschutzes genutzt werden können.Hier spielt die Verknüpfung von Wettmöglichkeiten mit Fernsehübertragungen und Sportereignissen eine besondere Rolle. Dies sieht der Entwurf des Gesetzes ausdrücklich nicht vor,da nach Auffassung der Landesregierung gerade dies der Suchtbekämpfung zuwiderliefe und die mit den Wetten verbundenen Risiken verstärkt würden.
Schließlich hat der Gesetzgeber auch darauf zu achten, dass die Einhaltung dieser Vorgaben durch geeignete Kontrollinstanzen und ausreichende Distanz zu den fiskalischen Interessen des Staates erfolgt.
Das ist das Grundgerüst, in dem sich dieser Gesetzentwurf, den ich Ihnen heute vorlege, bewegt. Die Länder haben sich relativ schnell nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts darauf verständigt, dass sie das Wettmonopol erhalten wollen. Sie haben zu diesem Zweck das Land Niedersachsen mit der Federführung für den Entwurf eines Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland beauftragt.Dieser Entwurf ist seit fast einem Jahr veröffentlicht.Der Staatsvertrag wurde durch die Ministerpräsidenten mittlerweile gezeichnet. Hier wird nun das Parlament seine Zustimmung zu erteilen oder zu verweigern haben.
Da sich hier alle Länder auf einen Nenner verständigt haben, befinden wir uns sozusagen in einem Geleitzug. Dieser Geleitzug ist aus Sicht der Landesregierung auch sinnvoll. Es wäre wenig sinnvoll, wenn wir als Land hier Sonderwege gingen. Ich denke, das brauche ich nicht im Einzelnen darzulegen, das kann auch in den Ausschussberatungen vertieft werden.Wichtig ist:Dieser Staatsvertrag soll für vier Jahre gelten; in diesem Zeitraum wird sich Weiteres entwickeln.
Wir haben Ihnen als Anlage zu diesem Gesetzentwurf den Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland beigefügt. Aus einer ganzen Reihe von Darlegungen ergibt sich, dass – jedenfalls aus unserer Sicht – dieser Staatsvertrag und damit der Kern des neuen Gesetzes weder nach Europa- noch nach Verfassungsrecht zu beanstanden ist. Der Landesregierung ist bekannt, dass darüber heftige Diskussionen geführt werden.Viele Kolleginnen und Kollegen des Hauses erreichen wahrscheinlich – wie mich auch – ständig Zuschriften, Briefe und Erläuterungen interessierter Kreise, die ihn für europarechtlich bedenklich halten. Die Landesregierung teilt diese Auffassung nicht.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang:Der Entwurf dieses Staatsvertrages wurde von der EU-Kommission notifiziert. Die Kommission hat dann in einem regen Schriftverkehr mit der Bundesregierung Fragen gestellt. Diese sind nach unserer Überzeugung alle klar beantwortet worden. Die Landesregierung ist sich darüber im Klaren, dass die rechtliche Diskussion darüber auch mit der Beschlussfassung dieses Gesetzes sicherlich nicht beendet wird. Ich kann auch nachvollziehen, da es um erhebliche wirtschaftliche Interessen geht, dass hier weiter engagiert
gestritten wird. Andererseits hat der Hessische Landtag die Verpflichtung, eine Entscheidung zu treffen. Deshalb lege ich Ihnen diesen Gesetzentwurf vor.
In der Öffentlichkeit ist sehr oft vorgetragen worden – auch hier im Hause haben wir gelegentlich darüber gesprochen –, dass dies alles auch mit anderen Lösungswegen zu erreichen sei. Da ist von Verhandlungsangeboten der EU oder von Dritten die Rede. Ich stelle für die Landesregierung fest: Uns liegt ein solches Verhandlungsangebot jedenfalls nicht vor, anderen Ländern auch nicht.
Dessen ungeachtet bleibt nach der Notifizierung des Glücksspielstaatsvertrages durch die EU-Kommission festzuhalten, dass die EU gegen die Bundesrepublik Deutschland zurzeit immer noch ein Vertragsverletzungsverfahren wegen vermeintlichen Verstoßes gegen die Wettbewerbsfreiheit in Europa betreibt.Wir gehen davon aus, dass dieses Verfahren mit diesem Gesetz in Hessen und entsprechenden Gesetzen in den anderen Bundesländern seine Erledigung erfahren wird.
In dem zweiten Teil dieses Gesetzentwurfes, der wie gesagt die Zustimmung zum Glücksspielstaatsvertrag enthält,haben wir Regelungen über die Glücksspielsuchtprävention, über die Glücksspielsuchtforschung und entsprechende Spielersperren aufgenommen. Das Ganze ist, wie ich anfangs bereits dargelegt habe, an den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts ausgerichtet.
Im dritten Teil geht es um die vom Staat veranstalteten Sportwetten und Lotterien. In diesem Teil wurden die bisherigen Regelungen über direkte Zahlungen an Destinatäre – wie den Landessportbund, den Denkmalschutz und den paritätischen Wohlfahrtsverband – in der Summe beibehalten.Wir regeln hier ausdrücklich die Vorraussetzungen, unter denen künftig Glücksspiele erlaubt werden. Dieser dritte Teil des Gesetzentwurfes tritt an die Stelle des bisherigen Hessischen Gesetzes über staatliche Sportwetten, Zahlenlotterien und Zusatzlotterien in Hessen, welches wir – wenn Sie sich vielleicht noch erinnern – in Ansehung dieser Diskussion im letzten Jahr um ein Jahr verlängert haben. Dieses Gesetz wird dann überflüssig und stattdessen der neue dritte Teil implementiert.
Im vierten Teil geht es um die Lotterien, die sich nicht gewerblich betätigen, oder nicht gewerbliche Ausspielungen,also um die privaten Lotterien.Hier haben wir uns im Wesentlichen darauf beschränkt, Zuständigkeitsregelungen zu treffen, die sich bisher in Verordnungen befanden und sich letztlich damit befassen, die Ordnungsmäßigkeit dieser privaten Lotterien zu prüfen und zu gewährleisten.
Im sechsten Teil haben wir die Zuständigkeiten geregelt, insbesondere was das Einschreiten gegen unerlaubtes Glücksspiel und die Ordnungswidrigkeiten angeht. Es ist eine alles in allem sehr umfangreiche und teilweise nicht ganz einfache Materie. Wir glauben aber, dass wir damit dem Auftrag des Bundesverfassungsgerichtes Rechnung tragen. Ich will das Haus noch darüber unterrichten, dass wir hier zwei Bereiche nicht aufgenommen haben.
Es handelt sich zum einen um den außerordentlich häufig anzutreffenden Sachverhalt der Gewinnspiele im Rundfunk und im Fernsehen. Hier ist die Frage: Wann ist das ein Glücksspiel, wann ist das eine Rundfunkveranstaltung? Darüber wird mit großer Intensität zwischen den Fachleuten gestritten.Wir gehen davon aus:Wenn bei dieser Sendung ausschließlich die Anrufe die Veranstaltung
und die Gewinne finanzieren, dann ist das als Glücksspiel zu bezeichnen.Wir haben allerdings nicht nur in Hessen – das ist generell Konsens, auch mit den anderen Ländern – die Auffassung vertreten, dass der Komplex der Spiele in Rundfunk und Fernsehen in rundfunkrechtlicher Materie geregelt werden soll,also sinnvollerweise durch einen entsprechenden Rundfunkstaatsvertrag.
Wir haben auch nicht den Bereich der gewerblichen Spieler aufgenommen, soweit es sich um das Recht der Spielhallen handelt. Es gibt in Europa eine Reihe von Regelungen, allerdings ganz unterschiedlich, die diesen Komplex mit geregelt haben.Wir haben hier das Problem, dass das Recht der Spielhallen höchstwahrscheinlich nicht der Regelungskompetenz des Hessischen Landtags unterliegt, sondern ein Bereich der Wirtschaft ist, für den die Bundesgesetzgebung zuständig ist. Sollte sich hier eine Möglichkeit, gegebenenfalls sogar Notwendigkeit, ergeben, diesen Bereich ebenfalls zu regeln, dann würde die Landesregierung erneut auf Sie zukommen.
Im Ergebnis bleibt festzuhalten: Mit diesem Gesetzentwurf soll zumindest für eine mittlere Periode die außerordentlich engagierte und vielfältige Debatte um die Frage gelöst werden:Wie gehen wir um mit dem Glücksspiel unter Beibehaltung des staatlichen Monopols, insbesondere im Hinblick auf die Erträge und ihre Verwendung zu gemeinnützigen Zwecken?
Ich bitte das Haus um Zustimmung. Ich bin sicher, wir werden Gelegenheit haben, das in den Ausschüssen näher zu erörtern. Ich darf Ihnen sagen, es findet sich im Entwurf kein Umstand, der nicht auch in anderen Ländern entweder aufgenommen wurde oder bereits Gesetz ist. Deshalb habe ich die Hoffnung, das Haus wird dem mit breiter Mehrheit zustimmen. – Ich danke Ihnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin,liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieses Thema ist bekanntermaßen eines der ganz wenigen Themen, bei denen wir Sozialdemokraten mit Innenminister Bouffier einer Meinung sind.
(Michael Boddenberg (CDU): Das haben wir nicht so gern! – Jörg-Uwe Hahn (FDP):Große Koalition! – Gegenruf des Abg. Reinhard Kahl (SPD): Vielleicht liegt es daran, dass er mit uns einer Meinung ist!)
Wir sind ebenfalls der Auffassung, dass wir die Chance nutzen müssen, gemeinsam eine Verlängerung des Glücksspielmonopols zu erreichen. Aus den Äußerungen ist deutlich geworden: Nachdem das Bundesverfassungsgericht den Länderparlamenten bis Ende des Jahres 2007 Gelegenheit gegeben hat, das Sportwettenrecht neu zu ordnen, werden wir unsere Zustimmung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf geben und damit einen Beitrag dazu leisten, dass das hessische Parlament mit breiter Mehrheit das ratifiziert, worauf sich bereits alle 16 Ministerpräsidenten verständigt haben.
Ich halte es auch für sehr erfreulich – bei der letzten Diskussion hatten wir noch eine andere Lage –,dass nach lan
gem Hin und Her auch der schleswig-holsteinische Ministerpräsident seine Zustimmung zum Lotteriestaatsvertrag gegeben hat und damit alle 16 Bundesländer das staatliche Glücksspielmonopol beibehalten wollen.
Auch wenn wir uns sehr wohl dessen bewusst sind, dass das nur eine Lösung bis maximal 2012 und somit nur eine Übergangslösung darstellt, halte ich es für die richtige Entscheidung.
Damit wird zunächst eine weitere Öffnung des Glücksspielmarktes verhindert und einer weiteren legalen Ausbreitung der Spielsucht entgegengewirkt. Wer sich umschaut, stellt fest: Obwohl es eigentlich nicht mehr zulässig ist, schießen nach wie vor immer wieder private Wettanbieter aus dem Boden. Ich sehe immer wieder neue Spielstätten. Eine wird dicht gemacht, und die nächste entsteht. Da wundert es auch nicht, dass die private Verschuldung, insbesondere im konsumtiven Bereich, und Privatinsolvenzen in der Häufigkeit zunehmen und dass die Schuldner immer jünger werden. Ich bin der Auffassung, dass wir als Politiker hier in einer gesellschaftspolitischen Verantwortung stehen, insbesondere was den Spielerschutz von Jugendlichen und jungen Erwachsenen anbelangt.
Herr Innenminister, ich bin dankbar dafür, dass Sie auch die weitere Problematik angesprochen haben. Ich bin der Auffassung, dass wir uns über den vorliegenden Gesetzentwurf hinaus weitere Gedanken machen müssen, wie der Ausbreitung des Glücksspiels entgegengewirkt werden kann. Sie haben schon die Beispiele angeführt. Es ist zu berücksichtigen, dass beim Umfang und bei der Struktur des Glücksspielmarktes in den letzten Jahren eine Veränderung stattgefunden hat. Sie haben TV-Gewinnspiele und Radiogewinnspiele genannt. Hinzu kommen noch Internet- und Handygewinnspiele. Das ist ein weites Feld. Ich wäre sehr dankbar, wenn wir eine breite Mehrheit in diesem Haus oder auf Bundesebene fänden, damit dies eingedämmt werden kann. Gerade diese Gewinnspiele stellen eine reine Abzocke dar. Sie sind weitaus niedrigschwelliger als alle anderen Angebote. Hier sehe ich unbedingt einen Handlungsbedarf, um auch in Kooperation mit Banken und Kreditinstituten diesen Angeboten den Garaus zu machen oder sie bestmöglich einzuschränken. Denn aus meiner Sicht weisen sie ein besonders hohes Sucht- und Verschuldungspotenzial auf.
Wir machen keinen Hehl daraus, dass mit der Zustimmung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf ein weiterer Punkt verbunden ist, der uns sehr am Herzen liegt. Das ist die Sicherung der Zukunft des Breitensports, der freien Wohlfahrtspflege, der Jugendbildung und des Denkmalschutzes. Ich habe bereits in vorausgegangenen Debatten deutlich gemacht, dass das, was wir derzeit an Lotto-TotoMitteln, über Steuern und Zweckabgaben in gemeinnützige Töpfe fließen lassen, nicht annähernd durch freiwillige Abgaben von privaten Anbietern erreicht werden könnte.
Rund 150 Millionen c jährlich allein aus Zweckerträgen für Sport, Kultur, Soziales und Denkmalpflege sind ein satter Brocken, mit dem man langfristig ehrenamtliches Engagement in den genannten Bereichen sichern kann. Ich habe es schon öfter betont, dass freiwillige Zuwendungen von privaten Anbietern, die ihren Sitz auf Malta oder in Gibraltar haben, den Ausfall keinesfalls kompen
sieren würden. Es wäre zu befürchten, dass dieses Almosen von privaten Anbietern nicht den Sport in seiner ganzen Breite fördern würde, sondern dass dies schwerpunktmäßig dem ohnehin schon gesponserten, interessanten Sportbereich wie dem Profifußball zufließen würde und weniger bekannte und weniger interessante Sportdisziplinen leer ausgingen.
Meine Damen und Herren, nachdem das Bundesverfassungsgericht 2006 entschieden hat, dass ein staatliches Monopol mit dem Grundrecht auf Berufsfreiheit nur dann zu vereinbaren ist,wenn wir damit eine konsequente Bekämpfung der Spielsucht verbinden, war es nur konsequent, das Sportwettenrecht neu zu ordnen. Der vorliegende Gesetzentwurf verfolgt aus meiner Sicht das wichtige Gemeinwohlziel der Bekämpfung der Glücksspielsucht. Ich bin mir als Nichtjuristin aber nicht sicher, ob er den strengen Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs ausreichend Rechnung tragen wird.Aber dies wird sich in der von Ihnen schon in die Wege geleiteten Anhörung zeigen.Die Details und die Fallstricke dieses Gesetzentwurfs können dort intensiv erörtert werden.
Wir sind uns aber bewusst, dass auch bei einer breiten Zustimmung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf nur eine Schonfrist bis 2012 besteht.Diese Zeit müssen wir nutzen, um den neuen Staatsvertrag so auszugestalten, dass er auch langfristig europa- und wettbewerbsrechtlich Bestand hat. Im Gegensatz zur FDP, die sich wiederholt in diesem Haus für ein Konzessionsmodell und eine Teilliberalisierung des Wettspielmarktes ausgesprochen hat, bin ich der Auffassung,dies würde dazu führen,dass staatliche Anbieter gegenüber den gewerblichen entweder aufgrund der geringeren Ausschüttung und der weitaus höheren Abführung von Lotteriesteuer bei staatlichen Unternehmen immer unattraktiver würden im Vergleich zu Privaten oder dass man zwangsläufig den staatlichen Anbietern dieselben Konditionen zugestehen müsste, was zu massiven Einkommensausfällen für öffentliche Kassen führen würde.
Herr Innenminister, wir haben dies schon öfter thematisiert. Auch bei der ordnungsrechtlichen Seite sehe ich Handlungsbedarf. Ich hoffe, dass mit Verabschiedung dieses Gesetzes eine bessere Handhabe da ist, um gegen die illegalen Wettanbieter vorzugehen. Ich erwarte, dass auch in Absprache mit der kommunalen Familie dies konsequent und offensiv umgesetzt wird. Eine Diskussion um die Ausschöpfung aller Interventionsmöglichkeiten bezüglich der von mir angesprochenen Problematiken in anderen Glücksspielbereichen halte ich für zwingend notwendig. Meine Fraktion ist bereit, mit einer konstruktiven und zügigen Beratung des Gesetzentwurf einen Beitrag zum schnellstmöglichen Inkrafttreten des Staatsvertrags und damit auch einen Beitrag zur Bekämpfung der Spielsucht, zur Zukunftssicherung von Breitensport, Denkmalschutz und Wohlfahrtspflege zu leisten. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es passiert auch bei mir nicht sehr oft in diesem Hause, dass ich sage, das, was der Innenminister hier vorgestellt hat, hat die Komplexität dieses Themas gewürdigt.Dies ist der zurzeit der gangbarste Weg bei allen Einwendungen vonseiten der Europäischen Union und wirtschaftlichen Interessenvertretern.
Wir haben es hier mit einem sehr komplexen Themenbereich zu tun. Auf der einen Seite gibt es rechtliche Einwendungen vonseiten der Europäischen Kommission, auf der anderen Seite haben wir es mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu tun. Das, was jetzt hier als Gesetzentwurf vorliegt, wird den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts gerecht, das hat auch der Innenminister gesagt. Diese Vorgaben lauten: Bekämpfung der Spielsucht und der Schutz der Spielerinnen und Spieler.
Natürlich gibt es auch eine Menge wirtschaftlicher Interessen. Wer sich heute die Deutschlandausgabe der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ angeschaut hat, hat eine ganzseitige Anzeige gesehen.
Eine solche Anzeige ist nicht ganz billig. Es handelt sich um eine Anzeige einer privaten Lottogesellschaft. Man kann daran erkennen,dass hier mit allen Haken und Ösen für die wirtschaftlichen Interessen gekämpft wird. Es stehen Zahlen im Raum, dass es allein beim staatlich lizenzierten Glücksspiel um rund 26 Milliarden c geht. Da geht es um richtig viel Geld,und man kann verstehen,dass Wirtschaftsunternehmen versuchen, über Lobbypolitik, über Anzeigen oder über das, was wir in den letzten Wochen und Monaten an Schreiben, an CD-ROMs, an E-Mails bekommen haben, den Versuch unternehmen, den Gesetzgeber zu beeinflussen bzw. ihn umzustimmen.