Protokoll der Sitzung vom 25.09.2007

Diese abstrakte Fragestellung trifft im vorliegenden Fall nicht zu.Weder stimmt die Höhe des Einzelvertrags, noch ist der Rahmenvertrag vom Umfang her begrenzt. Vor dem Hintergrund dieser Berichterstattung hat die Landesregierung den Berliner Vergaberechtsexperten den Sachverhalt im Kontext der E-Government-Strategie der Landesregierung erläutert und ihn danach noch einmal um eine Einschätzung gebeten. Obwohl diese Erläuterung aufgrund des zur Verfügung stehenden Zeitrahmens und des Gebots der Vertraulichkeit nur kursorisch erfolgen konnte,teilte der genannte Berliner Vergaberechtsexperte uns mit, dass er sich nunmehr das erste Mal in der Lage sehe,den konkreten Sachverhalt zu beurteilen.Nach seinem jetzigen Kenntnisstand spreche vieles dafür, dass auch das Projekt LUSD vom Auftragsumfang her vom Rahmenvertrag umfasst sei und als integraler Bestandteil der E-Government-Strategie Hessens auch umfasst werden sollte.

(Reinhard Kahl (SPD):Trotzdem ist es Murks!)

Diese Aussage entspricht genau dem Gegenteil der irreführenden Darstellung in der Öffentlichkeit. Vor diesem Hintergrund kann sich die Hessische Landesregierung die in der Öffentlichkeit abgegebene Bewertung nicht erklären.

(Norbert Schmitt (SPD): Es bleibt trotzdem Murks!)

Herr Abg. Irmer stellt eine Zusatzfrage. – Ich darf bitten, dass Sie den Weg freigeben, damit ich den Redner auch sehen kann. Bitte treten Sie hinter den Abgeordneten, wenn es irgendwie geht.– Herr Irmer,Sie haben das Wort.

Ich frage die Landesregierung Folgendes.Wir haben eben etwas über die Bestandteile des Rahmenvertrags gehört. Welchen Inhalt hat denn der Rahmenvertrag?

Herr Staatssekretär Lemke, Sie haben das Wort.

Im Zusammenhang mit dem Vertrag zur LUSD sind insbesondere folgende Punkte des Rahmenvertrags wesent

lich. In der Präambel werden die Interessenlage des Auftraggebers und die daraus abgeleitete Zielsetzung des Rahmenvertrags dargestellt. In dieser Präambel wird auch zweifelsfrei beschrieben, dass der Rahmenvertrag dafür sorgen soll, dass der Bedarf an qualifizierten Fachleistungen entsprechend dem Regierungsprogramm gedeckt wird.

Im Kapitel Ausgangslage werden die ressortübergreifende E-Government-Strategie und die wesentlichen Merkmale der IT-Architektur der Landesverwaltung erläutert. Der Vertragsgegenstand definiert, dass der Rahmenvertrag die Grundlage für den Abschluss der Einzelverträge für verschiedene Projekte ist. Die Laufzeit des Rahmenvertrags ist auf drei Jahre begrenzt, wobei der Auftraggeber die Option zur Verlängerung hat.

Entgegen anderen Berichten in den Medien enthält der Rahmenvertrag keine mengenmäßige Begrenzung. Das würde auch gar nicht der Zielsetzung entsprechen.

Der Einzelvertrag zur LUSD ist ein Werkvertrag mit Festpreis. Er umfasst die Leistungsbeschreibung mit allen funktionalen und nicht funktionalen Anforderungen. Es gibt dort eine Beschreibung des technischen Umfelds, der technischen Architektur und der technischen Schnittstellen zu den anderen Systemen sowie einen Termin- und Meilensteinplan.

Zusatzfrage, Frau Kollegin Henzler.

Da Sie jetzt die Antworten auf vorher sicherlich eingereichte Fragen verlesen haben, stelle ich Ihnen eine mündliche Frage, die – wie in der Fragestunde üblich – nicht vorbereitet ist.

(Beifall bei der FDP, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Staatssekretär Harald Lemke: Ooch! – Widerspruch des Abg. Mark Weinmeister (CDU))

Sie haben mehrmals betont, dass der Rahmenvertrag keinerlei Begrenzung hat.Aber Sie müssen doch vorher ausgehandelt haben, dass die Einzelverträge, die dieser Rahmenvertrag umfasst, eine finanzielle Begrenzung oder ein finanzielles Auftragsvolumen haben.Würden Sie uns bitte sagen, nachdem Sie vorher die einzelnen Bestandteile detailliert aufgezählt haben, welche Beträge diesen einzelnen Bestandteilen zuzuordnen sind?

Herr Staatssekretär.

Auch diese Frage war sicherlich nicht abgesprochen, wohl aber antizipierbar.

(Zuruf von der CDU: Er liest sie jetzt auch vor! – Heiterkeit bei der CDU)

Die in den Medienberichten genannte Zahl von 6,4 Millionen c

(Minister Karlheinz Weimar: Es liegt alles vor!)

beruht auf einer Schätzung auf der Grundlage des Kenntnisstandes von 2004. Diese Schätzung war in den Unterlagen der Ausschreibung unter „Leistungsbeschreibung“ mehrfach relativiert, und zwar wie folgt.

Der vorbereitende Vergabevermerk der HZD macht deutlich,dass der geschätzte Personalaufwand von 50 Personenjahren für die voraussichtlich anstehenden Einzelprojekte anfällt. Im Anschluss an die exemplarische Ausführung der Leistungsbeschreibung wird nochmals klargestellt, dass die Aufzählung der Leistungsbestandteile nicht abschließend ist und die Schätzung auf dem gegenwärtigen Planungsstand beruht.

Der dem Rahmenvertrag zugrunde liegende E-Government-Masterplan Hessen 2003 bis 2008 in seiner damaligen Version 1.3 stellt ausdrücklich fest, dass E-Government die Summe aller IT-Verfahren in der öffentlichen Verwaltung darstellt, wobei der Istzustand noch zu erheben ist und die erforderlichen Maßnahmen auf deren Grundlage noch zu formulieren sind.

Vor dem Hintergrund dieser unsicheren Schätzung sieht der Rahmenvertrag auch keine Mengenbegrenzung vor, was nach Auffassung aller ortsbekannten Vergaberechtler für einen solchen Rahmenvertrag nicht nur geboten, sondern auch EU-rechtlich zulässig ist. Vor diesem Hintergrund hatte diese Zahl auch niemals die Bedeutung, wie sie ihr in der medialen Aufregung der letzten Tage zuteil wurde.

(Beifall bei der CDU – Zurufe von der SPD: Oh! – Reinhard Kahl (SPD): Gehen Sie einmal in die Schulsekretariate!)

Zusatzfrage, Frau Abg. Henzler.

Herr Staatssekretär, finden Sie es nicht trotzdem etwas merkwürdig, wenn Sie sagen, Sie haben einen Rahmenvertrag geschlossen, der 6,4 Millionen c umfasst? Sie haben gesagt: Er ist nach oben nicht begrenzt. Also kann er meinetwegen noch ein bisschen erweitert werden.– Trotzdem wird innerhalb des Rahmenvertrages

Frage, bitte.

ohne eine erneute Ausschreibung ein Auftrag für 20 Millionen c erteilt. Das ist dreimal so viel. Erscheint das nicht doch etwas merkwürdig?

Herr Staatssekretär Lemke.

Diese Frage ist eine Suggestivfrage. Erstens. Der Rahmenvertrag beinhaltet nicht die 6,4 Millionen c.

Zweitens. Wie bereits beantwortet, entspricht der Abrufauftrag für LUSD nicht 20 Millionen c.

(Ruth Wagner (Darmstadt) (FDP): Was kostet das denn?)

Vor diesem Hintergrund ist die Frage zunächst in dieser Form gar nicht zu beantworten.Vertragsdetails – bitte sehen Sie mir das nach – werde ich in der Öffentlichkeit nicht nennen können.

Jetzt haben wir keine LUSD mehr.

(Allgemeine Heiterkeit – Reinhard Kahl (SPD): Wann funktioniert das dann?)

Alle Fragen sind gestellt und erschöpfend beantwortet.

(Norbert Schmitt (SPD): Nein!)

Wir beenden den Tagesordnungspunkt 1.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 2 auf:

Wahlen

a) Kommission gemäß dem Hessischen Ausführungsgesetz zum Gesetz zu Art. 10 Grundgesetz

Wahlvorschlag der Fraktion der CDU für die Nachwahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds – Drucks. 16/7772 –

(Unruhe)

Ich warte ein bisschen, denn Wahlen müssen konzentriert vorgenommen werden, und alle sollten teilnehmen.

Nach § 5 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Gesetz zu Art. 10 Grundgesetz vom 16.10.1969 besteht die Kommission aus dem Vorsitzenden und zwei Beisitzern. Sie werden vom Landtag nach den Grundsätzen der Verhältniswahl für die Dauer einer Wahlperiode berufen. Für jedes Mitglied der Kommission wird ein Vertreter bestellt.

Frau Abg. Birgit Zeimetz-Lorz verzichtete aufgrund des Ausscheidens aus dem Landtag auf ihre Mitgliedschaft in dieser Kommission mit Ablauf des 24.09.2007. Ebenso legte Abg. Peter Beuth als Stellvertreter sein Amt in dieser Kommission nieder.Die Fraktion der CDU schlägt mit dem Wahlvorschlag Drucks.16/7772 den Abg.Peter Beuth als Mitglied und den Abg. Hans-Jürgen Irmer als stellvertretendes Mitglied vor. Wir stimmen über die beiden Wahlvorschläge getrennt ab.

Ich rufe zunächst die Wahl von Herrn Abg. Peter Beuth auf.Wer dieser Wahl zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Abg. Beuth mit allen Stimmen gewählt.

(Beifall bei der CDU)

Ich rufe auf die Wahl von Herrn Abg. Hans-Jürgen Irmer als stellvertretendes Mitglied. Auch hier können wir per Handzeichen abstimmen.Wer dem zustimmt,den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer Gegenstimme und Stimmenthaltung der Fraktionen der SPD und der GRÜNEN ist der Abg. Irmer somit gewählt.