Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Kaufmann, es ist keinesfalls so, dass die FDP-Fraktion nicht reden möchte. Nur, die Reihenfolge der Redner ist die Angelegenheit der Präsidentin.Da wollen wir nicht hineinpfuschen. Das ist ihre autonome Angelegenheit.
Zwei Gesetzentwürfe wurden dem Hohen Haus vorgelegt, einer von CDU und SPD und ein Gesetzentwurf der FDP-Fraktion. Wir haben darüber mehrere Male diskutiert. Es gab eine erste kurze Diskussion im Haushaltsausschuss.Es gab dann die Einführung von beiden Entwürfen in einer ersten Lesung, eine schriftliche Anhörung und dann die Aussprache im Haushaltsausschuss.
Nach all diesen Diskussionen und dem Informationsinput – die Anhörung war schriftlich – kann ich feststellen, dass die verschiedensten Organisationsmodelle von Rechnungshöfen in Deutschland möglich sind und gehandhabt werden. Es gibt keine Organisation, die sich sozusagen als natürliche Lösung aufdrängt, sondern es bleibt eine politische Entscheidung.
Die zweite Feststellung ist die – das muss man einfach ohne jede Kritik so sagen –,dass CDU- und SPD-Fraktion nicht in der Lage waren, darzulegen, weshalb die von ihnen mit dem Gesetzentwurf beabsichtigte Neuregelung jetzt dringend beschlossen werden muss, wenn sich die alte Situation über Jahrzehnte bewährt hat. Zu sagen, binnen 14 Tagen muss neu geregelt werden, was wir 30 Jahre anders gemacht haben, ist nicht richtig begründet.
Das ist keine Begründung, Herr Kollege, sondern nur der Wunsch, es anders zu machen. Aber die Begründung wurde nicht geliefert. Der Sachverständige Dr. Brink hat wie folgt ausgeführt:
Vorliegend weist der Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der SPD vom 29.Mai 2007 keine konsistente und nachprüfbare Begründung auf.
etwa eine Darlegung von Fehlentscheidungen, gravierenden Verspätungen oder anderen funktionsbeeinträchtigenden Missständen findet sich jedoch an keiner Stelle. Insoweit fehlt es... an einer Begründung.
Es ist eine formale Begründung vorhanden, aber es ist keine inhaltliche; genau das hat er gesagt, Herr Kollege. Sie mögen die Meinung von Dr. Brink nicht teilen. Das ist Ihnen unbenommen. Ich habe Dr. Brink zitiert.
Auch im Haushaltsausschuss wurde eine Begründung nicht nachgeliefert. Es wurde theoretisch gesagt, wie Abstimmungsprozesse laufen könnten.Und die Begründung, es würde Bürokratie eingespart, wenn eine Ebene eingespart würde, vermag nicht recht zu überzeugen, weil dieses Gremium maximal ein- bis zweimal im Jahr tagt. Das ist keine Verwaltungsebene, sondern das Zusammenset
zen von Leuten im Dreiergremium. Das ist nicht besonders bürokratisch. Von daher fehlt die Begründung noch.
Die anderen Fraktionen haben für Einzelteile unseres Gesetzentwurfs Sympathie geäußert, eben wieder, insbesondere für eine andere Art der Wahl der Direktoren des Rechnungshofs. Darüber wird zu sprechen sein.
Zusammengefasst muss ich leider sagen: Nichts und niemand zwingt uns, den Hessischen Rechnungshof jetzt neu zu organisieren.Es ist weder inhaltlich gesagt worden,warum, noch warum es dringlich ist.
Wenn schon die anderen Fraktionen sagen, wir könnten uns in anderen Punkten Änderungen vorstellen, den Rechnungshof näher an den Landtag heranzuführen oder sei es, die Äquidistanz zu verstärken, sei es, sie herzustellen, mag man das sehen, wie man will. Da würde es nahe liegen, das in einem einzigen Gesetzentwurf zu machen, den man dann aber sorgfältig diskutiert.
Insofern tut es mir sehr leid, dass es nicht zu dieser Entschleunigung gekommen ist. Für eine Beschleunigung gab es keinen rechten Grund.
Ich bleibe dabei, für die FDP-Fraktion um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf zu werben. Ich kündige an, dass wir den Gesetzentwurf von CDU und SPD ablehnen werden. Den Änderungsantrag der GRÜNEN könnten wir mittragen. Aber das ergibt keinen Sinn, da wir den gesamten Gesetzentwurf ablehnen. Also enthalten wir uns bei der Abstimmung über den Änderungsantrag der GRÜNEN der Stimme und werden den Gesetzentwurf von CDU und SPD ablehnen. – Vielen Dank.
Zunächst lasse ich über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 16/7862, abstimmen. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung erteilen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CDU und der SPD sowie die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.Wer ist dagegen? – Niemand.Wer enthält sich? – Die FDP-Fraktion. Damit ist der Änderungsantrag angenommen, und das, was dort steht, wird jetzt Teil des Gesetzentwurfs Drucks. 16/7821.
Wer diesem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CDU, der SPD sowie die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? – Das ist die FDP. Damit ist dieser Gesetzentwurf zum Gesetz erhoben.
Ferner lasse ich über den Gesetzentwurf der Fraktion der FDP, Drucks. 16/7822, abstimmen.Wer diesem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die FDP. Wer ist dagegen? – Das sind die anderen drei Fraktionen des Hauses. Damit ist dieser Gesetzentwurf abgelehnt.
Meine Damen und Herren, seien Sie bitte etwas leiser. Wir liegen gut in der Zeit. Wenn wir das jetzt zügig machen – –
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der CDU für ein Neuntes Gesetz zur Änderung des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) – Drucks. 16/7825 zu Drucks. 16/7033 –
Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der CDU betreffend Import gefährlicher Wildtiere verbieten – Drucks. 16/7826 zu Drucks. 16/7034 –
Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Änderungsantrags der Fraktion der CDU, Drucks. 16/7799, und damit in der aus der Anlage ersichtlichen Fassung in zweiter Lesung anzunehmen.
Der Gesetzentwurf war dem Innenausschuss in der 127. Plenarsitzung am 27.März 2007 und der Änderungsantrag der Fraktion der CDU,Drucks.16/7799,am 18.September 2007 vom Präsidenten überwiesen worden.
Der Innenausschuss hat zu dem Gesetzentwurf am 29.August 2007 eine öffentliche mündliche Anhörung durchgeführt.
Der Innenausschuss hat sich in seiner Sitzung am 19. September 2007 mit dem Gesetzentwurf befasst und einstimmig die zuvor wiedergegebene Beschlussempfehlung gefasst.
Also kommen wir sofort zur Abstimmung. Ich lasse über den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU für ein Neuntes Gesetz zur Änderung des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung abstimmen. Wer diesem Gesetzentwurf seine Zustimmung erteilen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen des Hauses. Es gibt keine Gegenstimmen. Damit ist dieser Gesetzentwurf zum Gesetz erhoben.
Wir stimmen noch ab über die Beschlussempfehlung des Innenausschusses zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der CDU betreffend Import gefährlicher Wildtiere verbieten, Drucks. 16/7826 zu Druck. 16/7034. Wer dieser Beschlussempfehlung seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Auch das sind alle Fraktionen des Hauses.
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Hessisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz (HSÜG) – Drucks. 16/7830 zu Drucks. 16/7675 –