Meine Damen und Herren, wir stimmen gerade ab. Ich möchte Sie bitten, in den Bänken während des Abstimmungsverfahrens Ruhe zu wahren, um ein ordnungsgemäßes Abstimmungsverfahren zu gewährleisten. – Ich wiederhole noch einmal, was ich ursprünglich sagen wollte, dass nämlich dieser Dringliche Entschließungsantrag abgelehnt wurde.
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der CDU für ein Hessisches Gesetz über Einkommensverbesserungen für Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst des Landes Hessen (GEVerbTöD) – Drucks. 16/8080 zu Drucks. 16/7637 –
Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses zu dem Dringlichen Entschließungsantrag der Fraktion der SPD betreffend Verletzung von Gewerkschaftsrechten und Verstoß gegen Art. 9 Abs. 3 GG durch die CDUFraktion – Drucks. 16/8081 zu Drucks. 16/7715 –
Berichterstatter ist Abg. Frömmrich. Herr Kollege Frömmrich, ich bitte Sie nun um die Berichterstattung.
Frau Präsidentin, vielen Dank! Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Änderungsantrags Drucks. 16/7932, und damit in geänderter Fassung, in zweiter Lesung anzunehmen.
Der Gesetzentwurf war dem Innenausschuss in der 139. Plenarsitzung am 4. September 2007 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden. Der Änderungsantrag wurde dem Innenausschuss am 1. November 2007 direkt vom Präsidenten überwiesen.
Der Innenausschuss hat zu dem Gesetzentwurf und zu dem Dringlichen Entschließungsantrag Drucks. 16/7715 am 31. Oktober 2007 eine öffentliche mündliche Anhörung durchgeführt.
Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf am 7. November 2007 beraten und mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenhaltung der FDP die zuvor wiedergegebene Beschlussempfehlung gefasst. Zuvor war der Änderungsantrag Drucks. 16/7932 mit dem gleichen Stimmenverhältnis angenommen worden.
Herr Kollege Frömmrich, vielen Dank für Ihre Berichterstattung. – Wir kommen nun zur Aussprache. Die Redezeit beträgt zehn Minuten. Als erster Redner hat Herr Kollege Beuth für die CDU-Fraktion das Wort.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zur zweiten Lesung des Gesetzentwurfs über Einkommensverbesserungen für Tarifbeschäftigte kann ich für die Fraktion der CDU feststellen: Die CDU kümmert sich in Hessen um die Tarifbeschäftigten. Mit diesem Gesetzentwurf lassen wir die Tarifbeschäftigten nicht im Regen stehen. Die Blockadehaltung der Gewerkschaften wird nicht dazu führen, dass die Tarifbeschäftigten auf eine Einkommensverbesserung verzichten müssen.
Ich denke, das ist eine gute Nachricht für Hessens Beschäftigte. Das ist der Gegenstand dessen, was wir miteinander zu beraten haben.
Meine Damen und Herren, ich glaube, dass der Vorwurf, es gebe ein Tarif- bzw. Besoldungsdiktat, schlicht und ergreifend absurd ist. Ich glaube, dass wir gut beraten sind, wenn wir in der Sache miteinander darüber reden, wie wir die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der wirtschaftlichen und finanziellen Entwicklung dieses Landes beteiligen wollen. Mir wie der CDU-Fraktion fehlt jedes Verständnis dafür, dass die Abgeordneten der Oppositionsfraktionen, sowohl der SPD als auch der GRÜNEN, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern diese Anerkennung nicht gönnen wollen.
Wir haben in diesem Gesetzentwurf für die Arbeiter und Angestellten eine Einkommensverbesserung von 3,1 % vorgesehen. Damit setzen wir ein wichtiges Signal für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, von welchen wir angesichts dessen, was wir in den vergangenen Jahren in Hessen zu bestellen hatten, bisher in der Tat viel erwartet haben. Wir glauben, mit dieser Einkommenserhöhung von 3,1 % unsere Anerkennung des Leistungswillens sowie
Wir haben mit der Besoldungserhöhung bereits 97.000 Beamte sowie 58.000 Versorgungsempfänger erreicht. Nun fehlen nur noch die rund 50.000 Arbeiter und Angestellten, die gemäß diesem Gesetzentwurf, den wir vorgelegt haben, sowie nach der geplanten Tariferhöhung für ihre in der Tat engagierte und motivierte Arbeit weiterhin ordentlich bezahlt werden sollen.
Meine Damen und Herren, wir haben vor allen Dingen über die Frage gestritten,ob und wie wir dies machen wollen.
Erstens. Lassen Sie mich zunächst feststellen, dass die jetzige Lösung eine Ausnahme bleibt. Wir werden die Gestaltung von Tarifverträgen zukünftig selbstverständlich den Tarifpartnern überlassen.Aber es ist hier eine besondere Situation eingetreten, die wir mit dem Gesetzentwurf über die Einkommenserhöhung auflösen werden.
Zweitens. Meine Damen und Herren, Hessen wird zukünftig – das ist zumindest der Wille der CDU-Fraktion – ein eigenes Dienst- und Besoldungsrecht bekommen. Da zurzeit schon die Arbeit daran in Arbeitsgruppen mit den Gewerkschaften stattfindet, möchte ich mich bei der Gelegenheit sehr herzlich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ministerien, aber auch der Gewerkschaften dafür bedanken,
(Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Herr Kollege Beuth, das ist an Zynismus nicht mehr zu überbieten!)
dass sie die Veränderungen im Dienst- und Besoldungsrecht für das kommende Jahr vorbereiten. Das ist ein Ergebnis der Föderalismusreform. Wir nutzen die Möglichkeiten, die uns gegeben sind, weil wir glauben, dass wir einen eigenen, einen unabhängigen Tarif in Hessen werden haben müssen, ein eigenes Dienst- und Besoldungsrecht. Wir wollen nicht die Rückkehr zum TV-L oder den Einstieg in den TVöD.
Drittens. Der Abschluss eines Tarifvertrags war schlicht und ergreifend nicht möglich.Die Verabredung der Meistbegünstigungsklausel hat dem entgegengestanden.Es war in der Tat so,dass hier die Gewerkschaften völlig blockiert waren, weil sie mit der Bedingung, dass wir nur im Rahmen des TV-L einen Abschluss hätten erzielen können, völlig festgelegt waren. Meine Damen und Herren, das ist auch das Ergebnis der Anhörung gewesen. Der Tarifexperte von ver.di, Herr Rothländer, hat in der Anhörung selbst dargestellt, dass ein Abschluss unterhalb des TV-L überhaupt nicht möglich gewesen wäre. Deswegen fällt der Vorwurf des Tarifdiktates auf die Gewerkschaften zurück.
Denn eine Verhandlungsbereitschaft war überhaupt nicht gegeben. Meine Damen und Herren, die Blockade wird jetzt aufgelöst. Wir werden diese Blockade mit dem Gesetz auflösen. Wir werden sicherstellen, dass die Arbeiter und Angestellten an der Einkommensentwicklung im Lande Hessen beteiligt sind. Wir wollen die Tarifbeschäftigten des Landes nicht abhängen.Wir können auch nicht zulassen, dass, nur weil die Gewerkschaften sich durch die
Meistbegünstigungsklausel selbst Fesseln angelegt haben, wir den Tarifbeschäftigten eine Erhöhung des Einkommens verwehren.
Viertens. Meine Damen und Herren, die Lösung in dem gesetzlichen Rahmen, wie wir ihn vorgeschlagen haben, ist auch geboten und möglich. Die Koalitionsfreiheit – so hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt – ist zwar vorbehaltlos gewährleistet.
Das bedeutet aber nicht, dass dem Gesetzgeber jede Regelung im Schutzbereich des Art. 9 Grundgesetz verwehrt wäre. Meine Damen und Herren, das steht so in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes.Im Antrag der SPD finden Sie im Einzelnen die Fundstelle mit Band und Seite, auch wenn sie nicht zu dem passt, wofür sie im Antrag der SPD als Begründung aufgeschrieben worden ist.
(Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN):Vielleicht sollten Sie die Unterlagen zur Anhörung daraufhin nachlesen, was die Juristen da gesagt haben!)
Ich räume ein, dass das Verhältnis 2 : 1 in der Anhörung bei den Wissenschaftlern ungünstig für uns war.
(Lachen bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN): Sehr freundlich ausgedrückt!)
Aber das allein ist nicht sehr überzeugend. Denn die Argumente waren nicht überzeugend. Ich will an der Stelle Herrn Dr. Greiner bemühen und Ihnen vortragen, was er als Begründung für – –
(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wen sonst? – Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Der Einzige, den Sie vortragen können!)
Nein, Herr Dr. Greiner war derjenige, der Ihre Position bestätigt hat, Herr Kollege. Aber ich möchte einen Hinweis zu seiner Begründung geben. – Er war der Auffassung, dass durch den Gesetzentwurf die Motivation zum Arbeitskampf untergraben werde, dass durch die sinkende Kampfbereitschaft bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein sinkender Verhandlungsdruck ausgelöst würde und dass es deswegen verfassungswidrig wäre. Meine Damen und Herren,es gibt keine Verpflichtung für einen Arbeitgeber, weder für einen öffentlichen noch für einen privaten Arbeitgeber, seine Mitarbeiter schäbig zu behandeln, damit die Gewerkschaften einen entsprechenden Verhandlungsdruck aufbauen können. Es ist doch Unsinn, was uns als Begründung hier vorgetragen worden ist.
Meine Damen und Herren, es war bei allen Wissenschaftlern völlig unstreitig, dass man die Tarife über die Arbeitsverträge entsprechend anpassen kann.
Auch der Vorwurf, dass das Land Hessen das per Gesetz macht, ist grober Unsinn, weil wir als Hessischer Landtag nur per Gesetz handeln können. Meine Damen und Herren, wenn wir nicht rechtzeitig per Gesetz handeln, dann passiert das Gleiche wie schon einmal.
(Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Sie sollten sich die Stellungnahme von Herrn Prof.Wieland durchlesen!)
Die freundlichen Herrschaften von den GRÜNEN, Herr Kollege Frömmrich, sind immer gleich beim Staatsanwalt, der dann den Finanzminister und den Innenminister entsprechend zitiert. Das ist dann die Fortsetzung der Politik mit dem Staatsanwalt, wie Sie es im vergangenen Jahr bei dem Gesetz über Einmalzahlungen gemacht haben.