Der Bund der Steuerzahler, der ansonsten ein sehr angenehmer Kronzeuge dieser Fraktion, dieser angeblichen Opposition im Hessischen Landtag ist, schreibt:
Nach Auffassung des Bundes der Steuerzahler ist das Anliegen, das dem Gesetzentwurf zugrunde liegt, vom Ansatz her zu unterstützen.
Herr Innenminister Bouffier, Ihre Rolle in dem „Spiel“ Eichenlaub ist höchst umstritten. Es gibt angeblich Gespräche, Vereinbarungen und eidesstattliche Erklärungen. Sagen Sie einmal: Haben die Herren Wilke, Butterweck, und wie sie alle heißen, eigentlich gelogen, als sie gesagt haben, Sie seien im Vorfeld an Gesprächen beteiligt gewesen? Wer hat denn nun die Wahrheit gesagt und wer nicht? Herr Innenminister, blasen Sie Ihre Backen nicht so dick auf, sondern rüsten Sie entsprechend ab.
Im Kern ist das Anliegen berechtigt, doch Herr Eichenlaub hat den Antrag zurückgezogen. Deswegen ist es zu keinem weiteren Verwaltungsstreitverfahren gekommen, wie es ursprünglich angekündigt war. Daher war das ein Versuch, jemandem mit einer billigen Lösung ein Amt zu geben und ihn mit politischer Hilfe mit einer besser dotierten Stelle in der Wirtschaft zu versorgen, damit Herr Butterweck, oder wie dieser heißen mag, hätte Landrat werden können. Das hat nicht funktioniert. Ihre Absicht
ist erkannt worden, weil die Sozialdemokraten in Waldeck-Frankenberg sowie andere aufgepasst haben. Daher ärgern Sie sich, und daher ist dieses Anliegen berechtigt.
Vielen Dank, Herr Kollege Rudolph. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit sind wir am Ende der Aussprache angelangt.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion der SPD für ein Gesetz zur Stärkung der Demokratie auf kommunaler Ebene, Drucks. 16/8079 zu Drucks. 16/7499.Wer diesem Gesetzentwurf in der vorgelegten Fassung die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – CDU und FDP. Damit wurde dieser Gesetzentwurf abgelehnt.
Tagesordnungspunkt 19 wurde von der Tagesordnung abgesetzt, da im Ausschuss keine Beschlussfassung stattgefunden hat.
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Hessisches Spielbankgesetz – Drucks. 16/8082 zu Drucks. 16/7654 –
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich darf Ihnen den Beschluss des Innenausschusses vorlesen.
Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Änderungsantrags Drucks.16/8058,und damit in geänderter Fassung,in zweiter Lesung anzunehmen.
Wenn Sie erlauben, darf ich aufgrund der fortgeschrittenen Zeit die Begründung weglassen. – Vielen Dank.
Herr Kollege Klein, vielen Dank für Ihre Berichterstattung. – Die vereinbarte Redezeit beträgt fünf Minuten. Als erster Redner hat Herr Kollege Rudolph für die Fraktion der SPD das Wort.
Herr Wagner, diese Frage haben Sie sicherlich rhetorisch gemeint. Die Frage, wer hier unerträglich ist, sollten Sie sich am besten selbst dreimal täglich stellen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Nun zum Gesetzentwurf für ein Hessisches Spielbankgesetz. Hierzu haben wir in der ersten Lesung gesagt, dass wir grundsätzlich die Notwendigkeit sehen, Veränderungen vorzunehmen. Während der Anhörung, die durchgeführt worden ist, hat es mit uns in vielen Punkten Übereinstimmung gegeben. Ich will nun zu zwei zentralen Punkten Stellung nehmen:
Erstens. Wir haben im Rahmen der Anhörung – Herr Innenminister, da waren Sie nicht zugegen, sondern Ihre Staatssekretärin war im Ausschuss anwesend – die Problematik thematisiert, dass in diesem Gesetzentwurf nichts zur Prävention der Spielsucht steht. Der Hinweis, das sei im Glücksspielgesetz geregelt, ist eine Begründung, die für uns schlicht und ergreifend nicht akzeptabel ist.Denn wir haben während der Diskussion über den Gesetzentwurf für ein Hessisches Glücksspielgesetz gemerkt – wir haben während der Anhörung sicherlich auch abenteuerliche Anzuhörende erlebt –, wie wichtig es ist, sich der Prävention zu widmen, insbesondere um in diesem Zusammenhang der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gerecht zu werden.
Daher ist es notwendig, dass in dem Spielbankgesetz ein entsprechender Hinweis bzw. Paragraf aufgenommen wird, der besagt, wie man mit der Problematik der Spielsucht im Rahmen eines Spielbankgesetzes umgeht.Das ist ein Fehler, den Sie gemacht haben, und Sie sind nicht bereit, dies zu ändern.
Zweitens. Ein wichtiger Punkt ist auch die Änderung in Bezug auf die Umsatzsteuerpflicht sowie die daraus resultierenden Belastungen für die Kommunen. Hierzu sagen die Spielbankstandorte – sei es Wiesbaden, Bad Wildungen oder die Stadt Frankfurt – wie auch der Hessische Städtetag, dass Ihre Berechnungen nicht nachvollziehbar seien. Der Städtetag schreibt etwa, dass die Belastungshöhe, die das Land errechnet habe, nicht nachvollziehbar sei. Der Städtetag fordert beispielsweise, die Kompensation aus dem Landesausgleichsstock zu erhöhen.
Herr Weimar, was ich mir erlaube, das müssen Sie schon mir überlassen. Wir sind noch nicht so weit, dass Sie mir vorschreiben könnten, was ich mir erlauben kann und was nicht. Hören Sie damit auf, und bleiben Sie ruhig. Noch gilt das Recht der freien Meinungsäußerung – auch um 22.55 Uhr.
(Beifall bei der SPD – Minister Karlheinz Weimar: Jetzt ist es aber einmal gut mit dem Geschwätz! – Anhaltende Unruhe)
Meine Damen und Herren, vor allem Herr Weimar, ich darf Sie darum bitten, den Rednern zuzuhören. – Herzlichen Dank.
(Minister Karlheinz Weimar: Sie haben keine Ah- nung von irgendetwas, erzählen dann aber so et- was!)
Herr Weimar, entschuldigen Sie bitte. Wir haben uns schon des Öfteren darüber unterhalten, dass von der Regierungsbank keine Zwischenrufe kommen sollten. Ich bitte Sie jetzt, ruhig zu sein. – Herzlichen Dank.
Es ist eine ziemliche Unverschämtheit sowie elitäre Arroganz, wenn Sie die Argumente des Hessischen Städtetags einfach so beiseitewischen. Sie sollten Anhörungen einfach einmal ernst nehmen.
Ich habe aus den Stellungnahmen des Städtetags zitiert. Man könnte sagen, dass man dies für falsch hält. Sich aber einfach hinzustellen und zu sagen, dass man als einziger Ahnung habe, das ist ziemlich vermessen. Das entspricht aber Ihrer bekannten Art der Schnoddrigkeit, Herr Minister Weimar.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Stellungnahme des Innenministeriums zur Problematik des Umsatzsteuerrechts ist – –
Frau Präsidentin,an dieser Stelle wollte ich aber nicht stören. – Die Problematik ist nach der Auffassung der Standortkommunen nicht zufriedenstellend gelöst. Das greifen wir schlicht und ergreifend auf. Man kann das für falsch halten, dennoch ist das legitim.
Herr Finanzminister und Herr Innenminister, wir werden uns Ihre Auffassung nicht zu eigen machen – auch nicht die Begründung Ihres Briefs. Da in der Sitzung des Innenausschusses keine nachvollziehbaren Argumente geliefert werden konnten, mussten Sie diesen Brief nachlegen. Das ist nicht in Ordnung. Denn es führt bei den Standortkommunen zu entsprechenden Mindereinnahmen. Deswegen ist das ein Argument dafür, zu sagen: Sie sind nicht bereit, nachzubessern.Wir sind aber auch nicht bereit,ein Gesetz mitzutragen, das eindeutig kommunalfeindlich ist. Deswegen werden wir Ihren Gesetzentwurf ablehnen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! So heiß, wie es im Moment gekocht wird, ging es bei der Beratung im Innenausschuss nicht her. Ich verstehe daher überhaupt nicht, woher auf einmal diese Hektik kommt.
Nun zur Umsatzsteuerbefreiung sowie den Folgen für die Kommunen. Unsere Entscheidung hängt letztendlich damit zusammen,dass sich die Umsatzsteuer in Höhe von 14 Millionen c niederschlägt. Die Spielbanken sind von der Umsatzsteuer befreit, sodass bei den Kommunen letztlich ein Verlust in Höhe von 1,5 Millionen c hängen bleibt, weil das Land 2,8 Millionen c tragen wird. Daher halten wir dies für vertretbar. Das ist keine Sache.
Den Spielbanken ging es letztendlich darum,dass das Problem der Umsatzsteuer gelöst worden ist.Es ist nun gelöst worden.Das Schreiben,das wir bekommen haben und das an die Obleute verteilt worden ist, entspricht auch dem,
Nun zu einem anderen Thema im Innenausschuss. Die Tatsache, dass es bei der biometrischen Kontrolle Probleme gab, wurde seitens der Fraktionen unterschiedlich gesehen, was dazu geführt hat, dass sich außer der CDU alle weiteren drei Fraktionen enthalten haben. Der Datenschutzbeauftragte ist der Meinung, dass es da keine Probleme gebe. Es ist auf der anderen Seite auch klar, dass dies allein mit der biometrischen Kontrolle nicht zu machen ist, da wir noch nicht so weit sind. Ich denke, auch dem können wir ganz locker zustimmen. Da die Zeit fortgeschritten ist, die CDU zustimmen wird und ich davon ausgehe, dass sich die anderen Fraktionen enthalten werden, schließen wir die Debatte.