Meine Damen und Herren,es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen zur Abstimmung in dritter Lesung über den genannten Gesetzentwurf, Haushalt 2008, in der Fassung der Beschlussempfehlung und des zweiten Berichts des Haushaltsausschusses, Drucks. 16/8333 zu Drucks. 16/8072 zu Drucks. 16/7746.
Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes in der genannten Fassung ist, den bitte ich um sein Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP in dritter Lesung angenommen und damit zum Gesetz erhoben ist.
Nun kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 24 b, dritte Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Finanzausgleichsänderungsgesetz 2008
in der Fassung der Beschlussempfehlung und des zweiten Berichtes des Haushaltsausschusses, Drucks. 16/8334 zu Drucks. 16/8073 zu Drucks. 16/7745.
Nach § 19 Abs.2 der Geschäftsordnung ist nach Abschluss der dritten Lesung zunächst über vorliegende Änderungsanträge abzustimmen; sodann wird über den Gesetzentwurf im Ganzen und mit den in dritter Lesung beschlossenen Änderungen abgestimmt – die Schlussabstimmung. Damit ist das geklärt.
Wer für Annahme des Änderungsantrages Drucks. 16/8361 ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Dann ist der Antrag angenommen mit den Stimmen der CDU und SPD bei Enthaltung der GRÜNEN und Gegenstimmen der FDP.
Dann haben wir die Schlussabstimmung. Wer ist für die Annahme des Gesetzentwurfs in der soeben genannten Fassung? Ich bitte um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Dann stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf in der geänderten Fassung mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen der übrigen Fraktionen des Hauses in dritter Lesung angenommen und damit zum Gesetz erhoben ist.
Dann haben wir Tagesordnungspunkt 24 c,Beschlussempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses zu dem Antrag der Landesregierung betreffend Finanzplan des Landes Hessen für die Jahre 2007 bis 2011. Das ist die Drucks. 16/8336 zu Drucks. 16/7797.
Wir stimmen ab.Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Enthaltungen? – Damit stelle ich fest, dass die Beschlussempfehlung bei Zustimmung durch die CDU gegen die Stimmen der übrigen Fraktionen so angenommen worden ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Damit ist der Haushalt 2008 beraten, beschlossen und verabschiedet. Herzlichen Dank allen,die daran beteiligt waren.Damit müssen wir im nächsten Jahr leben.
Dritte Lesung des Dringlichen Gesetzentwurfs der Fraktion der CDU für ein Hessisches Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Hessisches Vergabegesetz – HVgG) – Drucks. 16/8366 zu Drucks. 16/8345 zu Drucks. 16/7720 –
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Beschlussempfehlung und Zweiter Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr zu dem Dringlichen Gesetzentwurf der Fraktion der CDU für ein Hessisches Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge, Drucks. 16/8345 zu Drucks. 16/7720, hierzu: Änderungsantrag der Fraktio
Der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr empfiehlt dem Plenum, den Dringlichen Gesetzentwurf unverändert in dritter Lesung anzunehmen.
Der Dringliche Gesetzentwurf war dem Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr in der 148. Plenarsitzung am 11. Dezember nach zweiter Lesung zur Vorbereitung der dritten Lesung überwiesen worden.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr hat sich in seiner Sitzung am 11. Dezember 2007 mit dem Dringlichen Gesetzentwurf befasst und ist mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen von SPD und FDP bei Stimmenthaltung des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN zu dem genannten Votum gelangt.
Zuvor war der Änderungsantrag Drucks. 16/8360 mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt worden.
Die vereinbarte Redezeit beträgt fünf Minuten je Fraktion. Bevor wir einsteigen, darf ich die parlamentarischen Geschäftsführer bitten, dass wir heute am Schluss der Tagesordnung einigermaßen komplett vertreten sind. – Das Wort hat erst Kollege Boddenberg für die Fraktion der CDU.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie haben den Ausschussbericht gehört. Ich will dazu nur noch wenige Anmerkungen machen und Gründe darlegen, weshalb wir den Änderungsantrag von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ablehnen.
Lassen sie mich zunächst feststellen,dass ich sehr froh bin, dass es gelungen ist, gemeinsam mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund in den Gesprächen der Sozialministerin und des Staatssekretärs für Wirtschaft einen solchen Kompromiss herzustellen. Er ist aus unserer Sicht dazu geeignet, einige Verwerfungen zu beseitigen, die es heute zweifellos im Bereich der öffentlichen Vergabe gibt.Herzlichen Dank an alle Beteiligten.
Wir haben es an vielen Stellen tatsächlich mit Lohndumping zu tun. Ich glaube, das ist in der Problemanalyse völlig unstrittig. Wir sind allerdings der Auffassung, dass der Gesetzgeber nicht alles regeln kann.
Dennoch wollen wir mit diesem Gesetz erstens konkrete Instrumente an die Hand geben und zweitens ein deutliches Signal senden, dass die Politik manches Verhalten nicht toleriert. Insofern ist all das, was in diesem Gesetzentwurf steht, zunächst einmal der Tatsache geschuldet, dass es insbesondere in einigen Bereichen des Bauhandwerks und des Baunebengewerks Missstände gibt, die wir nicht tolerieren wollen und dürfen und die teilweise als sittenwidrig zu bezeichnen sind. Gegen eine solche Art des Geschäfts und des wirtschaftliche Handelns wehrt sich die CDU ebenso wie alle anderen.
Es gab Anträge vonseiten der GRÜNEN und der SPD. Ich will nur zwei, drei Punkte herausgreifen, von denen wir glauben, dass sie nicht in dieses Gesetz aufgenommen werden können und dürfen. Es gibt beispielsweise den Antrag, auch juristische Personen des öffentlichen Rechts einzubeziehen. Dort verweisen wir auf das Bundesrecht; denn es wären beispielsweise auch IHKs und Handwerkskammern davon betroffen. Das fällt nicht in die Zuständigkeit des hessischen Gesetzgebers.
Weiterhin gab es den Vorschlag, auch den ÖPNV einzubeziehen. Dort spielt sich nahezu das ganze Geschäft in den Verbünden ab.Wie Sie wissen, gibt es dort schon Verträge mit den jeweiligen Maßnahmeträgern, in denen solche Klauseln verankert sind.
Sie haben weiterhin die Abfallwirtschaft aufnehmen wollen. Dort haben wir es mit dem Gebührenrecht zu tun. Das ist äußerst problematisch. Für den Fall, dass dort mehr Geld ausgegeben wird, als es die Gebührensatzung eigentlich zulässt – weil es der Gesetzgeber so will –,müssten die Kommunen eine entsprechende Kompensation leisten.
Letzter Punkt. Ihr Antrag, auch die Fort- und Weiterbildung aufzunehmen, geht aus unserer Sicht ebenfalls fehl. Zum einen sind wir an vielen Stellen deswegen nicht zuständig, weil es sich um bezuschusste oder finanzierte Maßnahmen der Europäischen Union handelt, zum anderen haben wir es dort häufig mit Freiberuflern zu tun, die ihre Preise selbst bestimmen.Insofern würde dort das Gesetz nicht greifen.
Wir lehnen also Ihren Änderungsantrag ab und bitten Sie sehr herzlich, unserem Gesetzentwurf in dritter Lesung zuzustimmen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte zunächst zwei Bemerkungen vorwegschicken. Dieser Gesetzentwurf ist ein Wahlkampfgesetz. Anders als es Herr Boddenberg eben sagte – –
Ich finde es unerträglich, wie die Staatssekretäre schon den ganzen Morgen dazwischenrufen, während die Parlamentarier sprechen.
Ich finde es unerträglich. Ich bitte Sie um den gebotenen Respekt vor dem Parlament. Das heißt, dass Sie hier kein Rederecht haben.
Der Gesetzentwurf ist eindeutig ein Wahlkampfgesetz. Herr Boddenberg, die Anhörung hat schlicht etwas ande
res ergeben, als Sie es hier eben dargestellt haben. Die SPD bleibt jedenfalls dabei: Der Geltungsbereich dieses minimalistischen Gesetzentwurfs ist eindeutig zu eng gefasst.
Erster Punkt. Wir wollen die Aufnahme der Abfallwirtschaft, des öffentlichen Personennahverkehrs und der Fort- und Weiterbildung. Wenn Sie sagen, es handele sich hier um Freiberufler, die ihr Einkommen selbst bestimmen, erkläre ich: Es wird sich niemand diese 5-c-Löhne, die auf dem Sektor der Fort- und Weiterbildung teilweise gezahlt werden, selbst zuerkennen. Das ist völlig unakzeptabel und kann so nicht bleiben. Das ist nämlich Ausbeutung.