Im Übrigen halte ich auch den Weg für richtig, die Verordnung zunächst aufzuheben, damit überhaupt keine Diskussion mehr darüber stattfindet, ob sie in irgendwelchen Kommunen noch Anwendung findet oder nicht. Es ist auch so – darauf ist hingewiesen worden –, dass wir jederzeit in der Lage sind, auf veränderte Marktlagen zu reagieren.
Wir sollten es jetzt tun, weil – das hat Kollege Denzin zu Recht angemerkt – der Eingriff in Eigentumsrechte ein schwer wiegender Eingriff ist. Das muss man hier auch einmal deutlich machen. Wenn jemand etwas besitzt und ein Gesetz ihn daran hindert, mit seinem Besitz sinnvoll umzugehen, dann muss es schwer wiegende Gründe dafür geben, dass man so etwas tut. Insofern war das natürlich richtig. Die Bewirtschaftung muss der Sache angemessen sein. Es ist durch keine Statistik belegbar, dass das in der Sache angemessen ist. Es ist in der Ausführung der Wohnraumzweckentfremdungsverordnung gerade in den Großstädten zu einer massiven Gängelei gekommen.
Wir haben Probleme, wenn sich Hausfrauen aus jungen Familien selbstständig machen und zu Hause ein Gewerbe anmelden wollen. Ich sehe gerade Herrn Kollegen Rhein.Wir haben Probleme, wenn sich Anwälte zu Hause selbstständig machen wollen. Wir haben Ämter dafür geschaffen, die nichts anderes tun, als diese Verordnung zu kontrollieren.
Sie laufen mit dem Zollstock durch den Keller und messen nach, wie viel Gewerberaum sich dort befindet, der eigentlich Wohnraum sein müsste. Ich muss sagen, dass das nichts anderes ist als Gängelei. Das ist ein maßgeblicher Eingriff in Eigentumsrechte.
Dann möchte ich auch einmal sagen, worum es eigentlich geht.Im Baurecht gibt es die Möglichkeit der Kommunen,
festzulegen, ob es Wohngebiete, Gewerbegebiete oder Mischgebiete gibt.Wenn jemand die Genehmigung hat, in einem Wohngebiet ein Wohnhaus zu bauen, kann er dieses auch gar nicht in etwas anderes umwandeln. Wenn es Mischgebiete gibt, dann ist es durch die örtlichen Kommunalpolitiker so gewollt, dass es dort ein Mischgebiet gibt. Warum soll dann jemand, der ein Gebäude gebaut hat, nicht flexibel auf die Marktlage reagieren? Wenn die Nachfrage nach Gewerberäumen hoch ist, dann muss eben ein Gewerberaum geschaffen werden. Wenn aber die Nachfrage nach Wohnraum hoch ist,dann muss Wohnraum geschaffen werden.
Herr Grumbach, wenn die Statistik ergäbe, dass wir einen massiven Verlust von Wohnraum dadurch hätten, dass er zu Gewerberaum umgewandelt wird, dann würde ich Ihnen Recht geben. Deswegen sage ich: Wenn die Situation eintreten sollte,dass wir am Ende in den Großstädten keinen Wohnraum mehr haben, dann können wir reagieren.
Ich kenne Frankfurt genauso gut wie Sie.Auch in Frankfurt gibt es leer stehenden Wohnraum. Vor allen Dingen gibt es in Frankfurt auch – –
Hören Sie mit der Behauptung auf, das seien Spekulanten, die das extra leer stehen lassen. Das ist wirklich idiotisches Zeug. – Vor allen Dingen gibt es in Frankfurt auch genügend Gewerberaum. Fragen Sie doch einmal Ihre Kollegen, die in der Immobilienbranche tätig sind, wie groß die Gefahr überhaupt ist, dass im Moment massenweise Wohnraum in Gewerberaum umgewandelt wird.Sie können noch nicht einmal mehr eine Gartenhütte in Gewerberaum umwandeln, weil gar kein Bedarf dafür besteht.Warum soll ein Gesetz aufrechterhalten werden,das die Menschen gängelt,wenn die entsprechende Marktlage nicht gegeben ist? Das kann ich nicht nachvollziehen.
Deswegen möchte ich hier abschließend Folgendes sagen: Wir wollen die Gängelei beenden. Wir wollen ein Gesetz nur dann, wenn es absolut notwendig ist. Und wir wollen, dass wieder investiert wird. Wir wollen nicht, dass Wohnraumschaffung am Ende durch solche Gesetze verhindert wird. Deswegen muss das abgeschafft werden. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Milde und auch Herr Denzin, Sie haben zu Recht darauf hingewiesen,dass das entsprechende Gesetz auf die besondere Situation in den Städten verweist. Nur sollten Sie schon noch die Empirie zur Kenntnis nehmen. Gerade bei Frankfurt am Main haben wir ein Problem. Frau Schönhut-Keil hat darauf dezidiert hingewiesen. Ich
Die Landesregierung wird mit dem Antrag der FDP aufgefordert, die Verordnung über die Wohnraumzweckentfremdung aufzuheben. Das ist ein sehr kleiner Satz mit einer sehr großen Wirkung. Die entsprechende Verordnung soll – das hat Herr Milde eben ausgeführt, und es stand auch schon in der Zeitung – zum Ende des Jahres aufgehoben werden. Wir halten dies für falsch. Wir werden das in Hessen teuer bezahlen, Herr Milde, ohne eine einzige Wohnung zusätzlich zu schaffen. Denn wir werden das, was Sie jetzt abräumen, mit entsprechenden Auswirkungen auf den Mietpreis über das Wohngeld reparieren müssen.
Deswegen warnt die Fachwelt genau zu Beginn dieser Woche vor der dramatischen Verknappung von preiswertem Wohnraum. In solch einer Situation setzen Sie jetzt das Signal, dass Sie die Möglichkeit eröffnen, weiter Wohnraum zugunsten anderer Möglichkeiten zu vernichten. Selbst die Landesregierung hat in ihrem Wohnungsbericht 2001 – ich habe ihn extra noch einmal mitgebracht –, damals noch unter der Verantwortung Ihres Wirtschaftsministers Posch, Herr Denzin, prognostiziert, dass wir bis zum Jahr 2010 jährlich rund 25.000 Wohneinheiten zusätzlich brauchen, und zwar trotz des demographischen Wandels und trotz des Bevölkerungsrückgangs. Im Wohnungsbericht wird dezidiert beschrieben, dass trotz dieser Prognose die Erwartungen insbesondere für Frankfurt schon wieder hinfällig sind, weil der Bevölkerungsrückgang, der einmal prognostiziert wurde, für Frankfurt am Main nicht eingetreten ist. Darüber reden wir als Hauptpunkt.
Dazu komme ich noch. – Gerade weil dort gesagt wird, wir bräuchten 25.000 Wohneinheiten mehr, sollte man noch einmal die Zahl der von Ihnen öffentlich geförderten Wohneinheiten daneben legen, und zwar ebenfalls die Zahlen Ihres Ministers – nicht die von irgend jemandem. Danach haben Sie im Jahr 2001 exakt 4.250 Wohneinheiten in Hessen über den öffentlichen Wohnungsbau gefördert. Aber diese Zahl gilt einschließlich der Modernisierungen. Das heißt, dass wir, auch wenn Sie die Modernisierungen als positive Zahlen mit berücksichtigen, in der Gesamtbilanz immer noch eine Lücke von über 20.000 Wohneinheiten haben, die derzeit nicht über den privaten Wohnungsbau aufgefangen werden.
Ich sage es noch einmal: In dieser Zeit, in der Sie selbst prognostizieren, dass wir ein Wohnraumdefizit haben werden, setzen Sie jetzt mit dem Versuch der Aufhebung der Wohnraumzweckentfremdungsverordnung das Signal, wir hätten in den Städten – insbesondere in Frankfurt am Main – hinreichend Wohnraum.
Da möchte ich die Zahlen von Frau Schönhut-Keil noch einmal aufgreifen. Das rechnerische Wohnungsdefizit beträgt in Frankfurt wegen der besonderen Situation,die Sie beschrieben haben, Herr Denzin, derzeit 16.000 Wohneinheiten. Bis 2010 werden in Frankfurt nach eigenen Prognosen 35.000 Wohneinheiten zusätzlich benötigt.
Unter Umständen, wenn die Zeit dazu noch reicht. – Dieser Befund ist von entscheidender Bedeutung, Herr Milde. Wir haben am Rande des Plenums schon einmal darüber geredet. Das nennen Sie „nicht mehr besonders gefährdet“. Damit haben wir in der Tat ein Problem – zumal Ihr Signal auch immobilienwirtschaftlich in der jetzigen Situation völlig falsch ist. Herr Milde hat eben dezidiert darauf hingewiesen, wie die Büroraumsituation in Frankfurt ist.
Sie eröffnen mit der Aufhebung dieser Verordnung die Möglichkeit, zusätzlich Büroraum zu schaffen und Wohnungsraum zu vernichten. Das ist der entscheidende Punkt.
Herr Milde, Sie haben zu Recht darauf hingewiesen, dass es Möglichkeiten im Baurecht gibt, um dieses Problem in den Griff zu bekommen. Aber es gibt Bereiche, in denen das Baurecht keine hinreichende Lösung bietet. Das gilt zum einen für die freiberufliche Nutzung des Wohnraums. Sie wird vom Baurecht nicht erfasst. Sie wird insbesondere in den Wohngebieten nicht erfasst. In Mischgebieten ist die freiberufliche – –
Sie wollen das vielleicht. Wir wollen das nicht. Wir halten es für einen Fehler, in der jetzigen Situation auch noch das Signal zu setzen, wir hätten zu viel Wohnraum.
Ich komme auch sofort zum Schluss. – Auch gegen den Wohnungsleerstand bietet das Baurecht keine Handhabe – schon gar nicht dafür, bei einem Abriss Ersatzwohnraum zu schaffen.
Ich komme nochmals auf die Signalwirkungen zurück. Wollen Sie wirklich die Verordnung aufheben, so bedeutet das, dass Sie den Wohnungsbestand in Frankfurt für ausgeglichen halten. Dies hat auch Konsequenzen für die mietpreisdämpfende Wirkung des § 5 Wirtschaftsstrafgesetz. Für die Nichtfachleute: Dort geht es um Mietpreisüberhöhungen. Die Anwendung dieses Gesetzes wäre nicht mehr möglich, weil es nur bei einem geringen Wohnungsraumangebot überhaupt angewendet werden kann.
Letzter Satz. – Meine sehr verehrten Damen und Herren, über die Wohnraumzweckentfremdungsverordnung sind in den letzten zehn Jahren 5.000 Wohneinheiten in Frankfurt erhalten oder zurückgewonnen worden. Mit der Aufhebung sind Sie an dieser Stelle auf dem falschen Weg.
Herr Minister, deswegen bitte ich Sie eindringlich, das zu prüfen. Ich halte Sie für den einzigen Minister in diesem Kabinett, der nicht mit ideologischen Scheuklappen durch die Republik rennt.
Zwischenfrage oder Endfrage, das macht ihr besser unter euch aus. – Herr Minister, Sie haben das Wort.