Protokoll der Sitzung vom 16.10.2003

Die Landesregierungen werden ermächtigt, für Gemeinden, in denen die Versorgung der Bevölkerung mit ausreichendem Wohnraum zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist, durch Rechtsverordnung zu bestimmen, dass Wohnraum anderen als Wohnzwecken nur mit Genehmigung der von der Landesregierung bestimmten Stellen zugeführt werden darf.

Unter SPD und GRÜNEN wurde dieses Bundesrahmengesetz in Hessen immer sehr strikt ausgelegt.

(Unruhe)

Herr Kollege Denzin, einen Moment. – Ich bitte um Aufmerksamkeit für den Kollegen Denzin.

(Zuruf des Abg. Jörg-Uwe Hahn (FDP))

Herr Fraktionsvorsitzender, auch für Sie gelten die Regeln dieses Hauses, vor allem die Regeln des Anstandes.

(Beifall bei der FDP und des Abg. Gottfried Milde (Griesheim) (CDU))

Meine Damen und Herren,die damalige SPD/GRÜNENMehrheit hielt noch lange, nachdem es entgegenstehende Gerichtsurteile gab, an einer sehr stringenten Lösung fest. Wir haben das in der letzten Legislaturperiode beseitigt. Andere Bundesländer, wie z. B. Rheinland-Pfalz, SPD/ FDP-regiert, hatten diese Verordnung schon abgeschafft. Um einem Einwand der CDU zuvorzukommen, haben wir sie nicht gleich vor zwei Jahren bei der letzten Debatte abgeschafft,weil wir dem Wunsch einiger Gemeinden,unter anderem der Stadt Frankfurt, gefolgt sind. Jetzt müssen wir aber feststellen, dass sich dieses Argument nicht mehr halten lässt.

(Beifall des Abg. Gottfried Milde (Griesheim) (CDU))

Wir haben hier keine besondere Gefährdung. In Hessen gibt es unterschiedliche Wohnsituationen. Bekanntermaßen ist der Wohnungsmarkt in Kassel sehr entspannt. In Frankfurt ist er nicht so entspannt. Das wissen wir. Aber das Kriterium der besonderen Gefährdung ist auch in Frankfurt nicht mehr gegeben.

Natürlich gilt dabei auch, dass das Zweckentfremdungsverbot einen Eingriff in die vom Grundgesetz verbürgte Garantie des Eigentums darstellt. Da das so ist, muss in besonderem Maße geprüft werden, ob der Eingriff verhältnismäßig ist. Diese Prüfung ergibt für Hessen, dass diese Bestimmung keinen Bestand mehr haben kann.

Jetzt könnten zwei Dinge geschehen. Die Regierung könnte von sich aus die Verordnung aufheben. Das muss der Landtag gar nicht beschließen. Da dies noch nicht geschehen ist, fordern wir mit unserem Antrag, dass sie das tut. Dazu gibt es aber auch ein Gesetz. Dieses Gesetz könnte man außer Kraft setzen. Dann müssten natürlich auch die Ausführungsbestimmungen zu diesem Gesetz außer Kraft gesetzt werden. Denn ansonsten liefen sie ins Leere.

Unser Votum ist Folgendes – ich gehe davon aus, dass die Abgeordneten der Mehrheitsfraktion dieses Landtags das ähnlich sehen, das habe ich Pressemeldungen entnommen –: Hier muss mit einer unnötigen Einschränkung und einer unnötigen Gängelung Schluss gemacht werden. – Außerdem will ich noch sagen: Es handelt sich auch um eine Bestimmung, die nicht mehr dem Gleichbehandlungsgrundsatz entspricht. Denn die von der Landesregierung bestimmten Ausführungsstellen – das sind die Gemeinden – haben eine sehr unterschiedliche Handhabung. Es wurden schon Beispiele dazu vorgetragen, wie das in der Stadt Frankfurt gehandhabt wurde. Ich will das nicht wiederholen. Auf jeden Fall ist es so: Wenn ein Betroffener oder ein Beklagter dies aufnehmen würde, dann, so glaube ich, würde das auch wegen der mangelnden Gleichbehandlung kippen. Das gilt unabhängig davon, dass dieser Eingriff in die Rechte des Eigentümers nicht mehr gerechtfertigt ist.

Man könnte uns jetzt vielleicht noch sagen,die CDU habe schon durchblicken lassen, dass sie das in Angriff nehmen will, trotzdem habe die FDP-Fraktion jetzt noch schnell einen Antrag dazu gemacht. Das trifft so nicht zu. Nachdem unser Antrag gestellt war, konnte ich zu meiner Freude lesen, dass Herr Kollege Milde angekündigt hat, die Regierung würde genau das Geforderte tun. Das ist gut so. Macht es.

(Beifall bei der FDP)

Herr Kollege Denzin, vielen Dank. – Es spricht Frau Kollegin Schönhut-Keil für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Bereits der Titel „Verordnung zur Wohnraumzweckentfremdung“ klingt nach Wohnraumbewirtschaftung.Damit klingt das nach Mangelwirtschaft. Ich denke, genau das hat die FDP veranlasst, zu sagen, diese Verordnung brauche man nicht mehr, man brauche keine obrigkeitsstaatlichen Regelungen mehr.

(Demonstrativer Beifall des Abg. Gottfried Milde (Griesheim) (CDU) – Michael Denzin (FDP): Richtig!)

Das, was ich gesagt habe, war schon in Ordnung. Ich komme gleich zu dem entscheidenden Punkt.

(Beifall der Abg. Ursula Hammann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN))

Die Konklusion, die Herr Kollege Denzin für die FDP daraus zieht, geht nach dem Motto: Das klingt nach Wohnraumbewirtschaftung, das brauchen wir nicht, also weg damit. – So ist es in Ihrem Antrag in einem dürren Satz formuliert. Dieser Meinung sind wir natürlich nicht.

Man muss sich schon einmal den Problemen zuwenden, die es in Hessen gibt. Hessen ist ein Land mit hoher Bevölkerungsdichte. Der Bevölkerungsdruck wird sich weiter verschärfen. Denn die Menschen suchen sich logischerweise Arbeitsplätze. Diese sind aber insbesondere im Rhein-Main-Gebiet konzentriert vorhanden. Das heißt, bei uns besteht ein hoher Bedarf an zusätzlichen Wohngebieten. Es besteht aber auch eine Nachfrage an Gewerbe- und Industriegebieten und an Verkehrsflächen. Nicht nur für uns ist natürlich aber auch besonders wichtig, dass wir auch den Frankfurter Grüngürtel erhalten und Naherholungsgebiete ausweisen wollen.

(Beifall der Abg. Ursula Hammann und Tarek Al- Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Frau Kollegin Hammann, vielen Dank. – Herr Kollege Denzin, das Problem der Raumplanung kann die Politik nicht alleine an den Markt nach dem Motto delegieren, der Markt werde es schon richten.Viele Menschen, die in diesem Land bezahlbaren Wohnraum in der Nähe ihres Arbeitsplatzes suchen, werden dies auch bestätigen können. Der Markt reagiert darauf, dass der Boden nicht vermehrbar ist. Das wissen alle Eigentümer von Grund. Die Preise für einen Quadratmeter Boden steigen ins schier Unbezahlbare. Steigende Kosten für Grundstücke führen logischerweise zu höheren Wohnungsmieten. Es kann nicht sein, dass es sich nur noch die Wohlhabenden leisten können, in Frankfurt oder in Wiesbaden in der Nähe ihres Arbeitsplatzes zu wohnen.

(Beifall des Abg. Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN))

Auch Menschen mit mittlerem oder geringerem Einkommen müssen bezahlbaren Wohnraum finden können.

(Beifall der Abg. Ursula Hammann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN))

Ich will auf eine weitere Besonderheit hinweisen.Wir alle können an uns selbst beobachten, dass man kaum genug Wohnraum bekommen kann. Die Menschen, die es sich leisten können, leben in immer größeren Wohnungen und Häusern.Sie wissen genauso gut wie ich,dass immer mehr Wohnungen von Singles oder kinderlosen Paaren bewohnt werden. Allen Menschen sei großzügiger Wohnraum gegönnt. Das ist völlig klar. Wir müssen aber auch die Effekte, die ich eben benannt habe, bedenken.

Was ist zu tun? Wir sind der Meinung, dass es auch aus sozialpolitischen Gründen wichtig ist, einzugreifen. Herr Kollege Denzin, aus der Stadt Frankfurt haben wir erfahren, dass dort jedes Jahr 400 bis 600 Hinweise auf illegale Zweckentfremdung von Wohnraum eingehen.Wir wissen, dass auch in Frankfurt dringend bezahlbarer Wohnraum gesucht wird. Gleichzeitig stehen viele Büros leer.Wie wir wissen, stehen leider immer mehr Büros leer.

Wir meinen, es ist angesichts dieser Situation den Hauseigentümern zumutbar, bei der Stadt eine Umnutzung von Wohnraum in Büroraum zu beantragen und gegebenenfalls für Ersatzwohnraum zu sorgen. Wir meinen, angesichts dieser Situation ist es den Hauseigentümern ebenso zuzumuten, den Leerstand von Wohnraum dem Wohnungsamt gegenüber zu begründen.

Die hier für Frankfurt geschilderte Situation finden wir sicherlich auch in Wiesbaden oder in anderen Kommunen des Rhein-Main-Gebietes vor.Wo in Hessen kein Mangel an Wohnungen besteht, gilt die Verordnung zur Wohnraumzweckentfremdung nicht. Herr Kollege, das wissen auch Sie.Die derzeit geltende Liste der Kommunen,in de

nen das Verbot der Wohnraumzweckentfremdung gilt, entstammt der erst im letzten Jahr neu gefassten Verordnung. Wenn sich in einzelnen Kommunen der Wohnungsmarkt entspannt, können sie jederzeit von der Liste gestrichen werden.

Wir sind uns mit der FDP darin einig, dass wir unnötige Bürokratie vermeiden wollen.Hier sind wir uns aber nicht einig. Denn hier würde man das Kind quasi mit dem Bade ausschütten.

Meine Damen und Herren, gestatten Sie mir eine weitere Bemerkung.Mit dem Baurecht kann eine Umnutzung des Wohnraums nur dann untersagt werden, wenn diese Umnutzung nicht mit dem geltenden Bebauungsplan übereinstimmen würde. Gegen Leerstand kann die Bauaufsicht gar nichts unternehmen. Im Vergleich zu den Möglichkeiten des Amtes für Wohnungswesen scheinen mir die der Bauaufsicht doch sehr eingeschränkt.

Wahrscheinlich wissen Sie genauso gut wie ich, dass auch die CDU-Fraktion in ihrem Regierungsprogramm geschrieben hat, die Verordnung zur Wohnraumzweckentfremdung solle im Laufe der Legislaturperiode abgeschafft werden. Sie hat das also mit einer zeitlichen Begrenzung versehen. Dies soll im Laufe dieser Legislaturperiode geschehen. Meine Damen und Herren von der FDP, offensichtlich hat auch die CDU bemerkt, dass man das alles nicht sofort und gleich weghauen kann, wie Sie das wollen. Wir sollten in aller Ruhe prüfen, wie die Gesetzgebung modernisiert werden kann.Auch wir GRÜNE möchten Reformen. Das Amt für Wohnungswesen der Stadt Frankfurt geht davon aus, dass allein in Frankfurt zurzeit 16.000 Wohnungen fehlen. Herr Kollege, diesen Mangel können wir nur mindern, wenn wir auch neue Wege finden, den sozialen Wohnungsbau zu fördern. Das bedeutet eben nicht, die Mittel für den sozialen Wohnungsbau komplett zusammenzustreichen, wie Sie das vorhaben.

Das Vorhaben der FDP, die Verordnung zur Wohnraumzweckentfremdung alternativlos zu streichen, lehnen wir aus diesen wohl überlegten Gründen ab. – Vielen Dank.

(Beifall der Abg. Tarek Al-Wazir und Ursula Ham- mann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Herzlichen Dank. – Das Wort hat Herr Kollege Milde für die CDU-Fraktion.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! – Die Worte „Herr Präsident“ sind untergegangen. Deswegen sage ich es noch einmal:Herr Präsident,meine sehr geehrten Damen und Herren!

(Beifall des Abg. Roland von Hunnius (FDP))

Ehre, wem Ehre gebührt. – Zunächst einmal möchte ich der FDP danken. Wir streiten nicht über Zeitpunkte. Die FDP hat mit diesem Antrag die CDU unterstützt. Denn mit diesem Antrag ist eine Passage des Regierungsprogramms noch einmal im Parlament veröffentlicht worden.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Ich will auch das ganz deutlich sagen: Ja, es gibt da gar keine Diskussion. Wir haben das im Regierungsprogramm festgelegt. Wir haben es in der Fraktion bespro

chen. Wir haben eine Entscheidung getroffen. Diese Verordnung wird aufgehoben werden. Wir werden das zum Jahresende oder zu Beginn des nächsten Jahres machen. Wir werden das durchführen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Auch die Diskussion hier zeigt, dass wir dazu im Übrigen eine Insider-Diskussion führen. Es geht hier um den Begriff der Wohnraumzweckentfremdung. Selbst Experten des Wohnungswesens können schwer zwischen Fehlbelegungsabgabe, Wohnraumzweckentfremdungsverordnung und Wohnraumzweckentfremdungsgesetz unterscheiden. Dessen müssen wir uns bewusst sein.

(Zuruf der Abg. Evelin Schönhut-Keil (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Aber es ist ein ernstes Thema. Frau Kollegin SchönhutKeil, Sie sind ein bisschen locker darüber hinweggegangen. Es gibt auch keine Kausalität zwischen dem sozialen Wohnungsbau und der Wohnraumzweckentfremdung.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP)

Wohnraumzweckentfremdung ist eine völlig andere Geschichte. Das ist eine Gängelung von Bürgern, die etwas investieren. Sie bauen Wohnungen und investieren in die Wirtschaft. Im Moment brauchen wir mehr Menschen in Deutschland, die investieren, und nicht weniger. Deswegen muss das Gesetz weg.

(Beifall bei der CDU)