Protokoll der Sitzung vom 27.11.2003

(Beifall bei der CDU und des Abg. Jörg-Uwe Hahn (FDP))

Vielen Dank, Herr Kollege Hoff. – Das Wort hat die Frau Kollegin Hinz.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben überhaupt nichts dagegen, dass die Arbeitnehmerorganisationen jetzt wieder in einem geordneten Verfahren am hessischen Rundfunkrat beteiligt werden. Herr Hoff, allerdings haben Sie eben wortreich die Begründung umschifft, weshalb Sie die Änderung des Rundfunkgesetzes vorangetrieben haben. Denn mit der Erweiterung des Rundfunkrates um einen Sitz für die Europa-Union haben Sie es wieder geschafft, durch den Vorsitzenden der Europa-Union auf einem Sitz der so genannten Grauen ein CDU-Mitglied in den Rundfunkrat zu bekommen.

(Volker Hoff (CDU): Entschuldigung, das ist eine Entscheidung der Europa-Union!)

Aus diesem Grund wird das Rundfunkgesetz jetzt wieder geändert: Sie wollen schlicht und einfach Ihre Machtposition innerhalb des Rundfunkrats verbreitern.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Michael Siebel (SPD) – Volker Hoff (CDU): Das ist eine Frechheit, was Sie da sagen!)

Wenn es nämlich so wäre, dass tatsächlich gesellschaftlich relevante Gruppierungen ihren Sitz im Rundfunkrat haben sollten – so verstehen wir den Rundfunkrat –, dann ist es überhaupt nicht akzeptabel, dass Sie es abgelehnt haben, den Landesbehindertenrat mit einem Sitz aufzunehmen. Denn dies ist eine gesellschaftlich relevante Gruppe, die auch bei der Programmgestaltung mitreden sollte.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Michael Siebel (SPD))

Das gilt auch für den Hessischen Jugendring. Denn die Jugend ist eine relevante Gruppe in unserem Land,

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

in Ihrem Verständnis aber anscheinend nicht. Wenn Sie plötzlich mit dem Argument kommen, der Rundfunkrat sollte nicht zu groß werden, dann sage ich Ihnen: Ob 28 oder 30 Menschen im Rundfunkrat sitzen, das wird die Sitzungsdauer nicht verändern. Gemessen an den Rundfunkräten anderer Länder ist der hiesige immer noch einer der kleinsten, wenn nicht überhaupt der kleinste. Hier zwei relevante Gruppen auszuschließen, um Ihre CDULeute drin zu haben, zeigt die Schieflage, in der Sie Gesetze formulieren.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Michael Siebel (SPD))

Ich komme zum zweiten Grund, aus dem wir Ihrem Gesetz nicht zustimmen. Bislang hatten im Verwaltungsrat drei Personen mit besonderer Sachkunde einen Sitz ohne Stimmrecht. Noch im Gesetzentwurf haben Sie als Lösung geschrieben:

Zudem wird eine Stärkung der Sachverständigenpositionen im Verwaltungsrat vorgenommen...

und zwar dadurch,dass sie Stimmrecht bekommen.Inzwischen haben Sie aber die Sachverständigenpositionen völlig herausgenommen – und das, obwohl der Intendant in der Anhörung

(Volker Hoff (CDU): Das war doch Gegenstand der Anhörung!)

mit ihrer wunderbar klimatisch angenehmen Atmosphäre – ausgeführt hat, dass der Verwaltungsrat bislang immer sehr gut damit gefahren ist, dass das Personen mit besonderer Sachkunde waren. Das waren aus dem Bereich der Finanzen, auch benannt, der frühere LZB-Präsident, ein Sachverständiger aus dem Bereich Technik – bislang war das ein Professor der Technischen Universität Darmstadt – und ein Sachverständiger aus dem Bereich Recht – das war bislang ein emeritierter Professor für Medienrecht.

Das heißt, der Verwaltungsrat hatte echte unabhängige Sachkompetenz zur Verfügung, um seine Verwaltungsentscheidungen vorzubereiten.

Jetzt ist zu befürchten, dass – nachdem Sie das völlig herausgenommen haben, sowohl diese wichtigen Bereiche als auch den Sachverstand überhaupt – Sie über die Wahl im Rundfunkrat Ihre Mehrheit auch im Verwaltungsrat widerspiegeln wollen. Damit wollen Sie den Hessischen

Rundfunk schlicht und einfach okkupieren. Dies lehnen wir ab.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir hatten auch den Vorschlag eines Grundmandates für alle Fraktionen im Rundfunkrat.Aber auch das haben Sie abgelehnt.Wir halten es für gerechtfertigt, dass jede Fraktion einen eigenständigen Sitz im Rundfunkrat hat und dass sie nicht, wie das bei kleinen Fraktionen oft üblich war und ist – zurzeit trifft dies die FDP –, im Huckepackverfahren von größeren Fraktionen in den Rundfunkrat mit hineingenommen werden müssen. Das bedeutet immer eine besondere Abhängigkeit von einer großen Fraktion.

(Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Dafür muss man kuscheln!)

Die Frage ist, welches Wohlverhalten man dafür erbringen muss. Auf jeden Fall ist es immer ein Deal, und wir halten das für unwürdig.

Es wäre sinnvoller, wenn jede Fraktion ein eigenständiges Recht hätte, durch ein Grundmandat zur Kontrolle des Hessischen Rundfunks beitragen zu können.Weshalb sich nicht einmal die FDP dem anschließen kann, weiß ich nicht.

(Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Kuschel, kuschel!)

Früher hatten wir das bei der LPR auch so, aber leider wurde auch das mit Ihren Stimmen dann geändert.

Frau Kollegin, Sie müssen zum Schluss kommen.

Ja, ich komme zu meinem letzten Satz.

Wegen dieser drei Gesichtspunkte halten wir das Gesetz nicht für zustimmungswürdig. Ich gehe davon aus, dass es auch die Arbeit des Rundfunkrates und des Verwaltungsrates zukünftig nicht unbedingt verbessern wird. – Danke schön.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Hinz. – Das Wort hat der Kollege Siebel, SPD-Fraktion.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Frage der Zusammensetzung eines Rundfunkrates ist auch hier im Parlament in verschiedenen Erörterungen immer wieder aufgerufen worden. Darüber lässt sich lange, heftig und intensiv streiten.

Seitens der SPD-Fraktion will ich vorwegschicken, dass wir die Klarstellung bezüglich des Deutschen Gewerkschaftsbundes in Ordnung finden.

Zweitens stimmen wir durchaus auch der Einbeziehung der Europa-Union in den Rundfunkrat unter den genannten Aspekten zu, weil Europa – auf die Organisationen bezogen – eine zunehmende Bedeutung findet.

Dass in der konkreten Konstellation eine weitere Person aus dem Bereich der so genannten Grauen Mitglied des Rundfunkrates ist, ist – da die Mitgliedschaft von Personen im Rundfunkrat endlich ist – nicht auf alle Ewigkeit festgeschrieben. Deshalb sollte, glaube ich, hier im Vordergrund stehen, dass man sich darauf bezieht, um welche Organisationen es geht.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren von den gesetzeinbringenden und antragstellenden Fraktionen, um sich aber des Vorwurfes zu entledigen, man suche sich mit diesem Vorschlag eine bestimmte Konstellation im Rundfunkrat aus, ist es lohnend, sowohl den Vorschlag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hinsichtlich des Landesbehindertenrates wie auch den in unserem Änderungsantrag unterbreiteten Vorschlag hinsichtlich des Hessischen Jugendrings einzubeziehen.

Würden Sie dem zustimmen, wären Sie von jedem Vorwurf frei,eine bestimmte Zusammensetzung im Rundfunkrat ausschließlich nach dem Gesichtspunkt der aktuellen Mehrheit in diesem Rundfunkrat vorzunehmen. Diese Chance können Sie immer noch wahren. Ich erwarte aber nicht, dass Sie das tun. Es wäre jedoch ein Signal.

Ich möchte hier noch Folgendes sagen: Nach all den Wirren,die wir in der letzten Zeit im Zusammenhang mit dem Hessischen Rundfunk – ein bisschen auch von der CDU verschuldet – durchleben mussten, wäre es ein richtiges Signal an den Hessischen Rundfunk dafür, dass man in diesen Bereich ein bisschen mehr Ruhe hereinbringen möchte.

Wie Sie wissen, haben wir zum Verwaltungsrat keine Änderungsanträge gestellt. Das Thema Sachverständige kann man so oder so behandeln.Allerdings ist eine Überlegung anzustellen – und auch das wurde in der Anhörung gesagt –, ob der Verwaltungsrat im Rahmen einer Personalverstärkung paritätisch besetzt werden könnte. Wir hätten es schon interessant gefunden, dies noch einmal zu diskutieren.

Es ist nicht aufgenommen worden. Wir nehmen dies zur Kenntnis. Aber das wäre sicherlich eine Sache, die wir noch einmal intensiver diskutieren müssen.

Ich komme zu dem dritten Punkt.Das ist der Hauptpunkt, weswegen wir diesem Gesetz nicht zustimmen werden. Wir haben,getragen durch die Anhörung,einen Vorschlag gemacht, wie wir die Repräsentanz von Frauen im Rundfunkrat anders oder besser sicherstellen können. Wir haben einen Vorschlag gemacht. Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, dies zu realisieren.

(Jörg-Uwe Hahn (FDP): Gerhard Bökel zieht zurück! – Zuruf des Abg. Dr. Franz Josef Jung (Rhein- gau) (CDU))

Herr Jung, wir haben eine Lösung gefunden und vorgeschlagen, die im Rahmen der Landesanstalt für privaten Rundfunk realisiert war und die rechtssicher von der Hessischen Staatskanzlei geprüft war und von daher eine machbare ist. Ich sage es noch einmal ganz deutlich: Es ist ein machbarer rechtsgeprüfter Vorschlag, um die Repräsentanz von Frauen zu verbessern.

(Dr. Franz Josef Jung (Rheingau) (CDU): Das liegt aber auch in Ihrer Hand!)

Zweiter Punkt. Der Vorschlag, den wir gemacht haben, ist nicht nur durch die Hessische Staatskanzlei geprüft worden, sondern er ist derjenige Vorschlag, der von der CDU

Regierung im Saarland genau in dieser Form umgesetzt worden ist.

(Jörg-Uwe Hahn (FDP):Ah ja!)

Wir können nicht nachvollziehen, warum Sie sich dieser Regelung verwehren wollen. Wir haben diesen Vorschlag gemacht. Ich denke, das ist ein Vorschlag, der zugegebenermaßen erst nach einem sehr langen Zeitraum die Repräsentanz des unterrepräsentierten Geschlechts verändert. Aber wir haben in der Landesanstalt auch gesehen, dass dies möglich ist und dass es nach einem gewissen Zeitraum realistisch ist.

Herr Kollege Siebel, Sie müssen zum Schluss kommen.

Vor dem Hintergrund dieser Konsequenzen – das ist mein letzter Satz – bitte ich nochmals um nachhaltige Überlegungen, ob Sie sich nicht dieser Überlegung anschließen wollen, um zu einer besseren Repräsentanz von Frauen im Hessischen Rundfunkrat zu gelangen. – Danke.