Protokoll der Sitzung vom 27.11.2003

Einzelplan 09, Hessisches Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz. Wer stimmt zu? – Die Fraktion der CDU.Wer stimmt dagegen? – Die Fraktionen der SPD, der FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Mit Mehrheit so beschlossen.

Einzelplan 10, Staatsgerichtshof. Wer stimmt zu? – Einstimmig so beschlossen.

Einzelplan 11, Hessischer Rechnungshof.Wer stimmt zu? – Einstimmig so beschlossen.

Einzelplan 15, Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst.Wer stimmt zu? – Die Fraktion der CDU.Wer stimmt dagegen? – Die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP. Mit Mehrheit so beschlossen.

Einzelplan 17,Allgemeine Finanzverwaltung.Wer stimmt zu? – Die Fraktion der CDU.Wer stimmt dagegen? – Die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP. Mit Mehrheit so beschlossen.

Einzelplan 18, Staatliche Hochbaumaßnahmen. Wer stimmt zu? – Die Fraktion der CDU. Wer stimmt dagegen? – Die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP. Mit Mehrheit so beschlossen.

Nachdem wir über die Einzelpläne abgestimmt haben, kommen wir zum Haushaltsgesetzentwurf. Nach § 17

Abs. 1 der Geschäftsordnung des Landtags wird ein Gesetzentwurf, der in drei Lesungen zu beraten ist, einem Ausschuss zur Vorbereitung der dritten Lesung überwiesen.

Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Hessen für das Haushaltsjahr 2004 (Haushaltsgesetz 2004) , Drucks. 16/1168 zu Drucks. 16/834, zur Vorbereitung der dritten Lesung dem Haushaltsausschuss zu überweisen.

Ich lasse nunmehr darüber abstimmen. Wer ist dafür? – Wer ist dagegen? – Mit den Stimmen der Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP und gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist beschlossen worden, den Gesetzentwurf dem Haushaltsausschuss zu überweisen.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 7 b, zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Finanzausgleichsänderungsgesetz 2004. – Bitte sehr, Herr Kollege Kahl.

Ich beantrage namens meiner Fraktion vorsorglich eine dritte Lesung. Eine dritte Lesung ist zwar nicht zwingend vorgeschrieben, aber wir haben es in den letzten Jahren immer so gehandhabt.

Also ist die dritte Lesung beantragt. Somit wird der Gesetzentwurf zur Vorbereitung der dritten Lesung an den Haushaltsausschuss überwiesen.Ich lasse darüber abstimmen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. – CDU, SPD, FDP. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Dann ist das so beschlossen und der Gesetzentwurf wird dem Haushaltsausschuss zur Vorbereitung der dritten Lesung überwiesen.

Meine Damen und Herren, so weit zum Haushalt und zum Finanzausgleichsänderungsgesetz. – Herr Kollege Kaufmann.

Herr Präsident, ich bitte um Nachsicht, nach meiner Buchhaltung war noch vereinbart, weil es auch im Rahmen des Einzelplans 06 diskutiert worden ist, den Tagesordnungspunkt 33 zu behandeln. Soweit ich das notiert habe, ist das noch nicht erfolgt. Es kann aber auch sein, dass ich mich irre.

(Reinhard Kahl (SPD): Er ist überwiesen!)

Für Tagesordnungspunkt 33 habe ich hier nichts mehr liegen. Wenn nichts mehr da ist, muss überwiesen sein, oder ihn hat einer eingesteckt. – Also, er ist erledigt.

(Allgemeine Heiterkeit)

Ich rufe jetzt Tagesordnungspunkt 4 auf:

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und der FDP für ein Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Hessischen Rundfunk – Drucks. 16/908 zu Drucks. 16/316 –

Berichterstatter ist Herr Kollege Siebel.

Herr Präsident! Der Hauptausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung in der aus der Anlage ersichtlichen Fassung anzunehmen.

Der Gesetzentwurf war dem Hauptausschuss in der 10. Plenarsitzung am 9. Juli 2003 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden. Der Hauptausschuss hat zunächst eine schriftliche Anhörung durchgeführt und sich dann zu einer mündlichen Anhörung entschlossen, sodass insgesamt 32 Anzuhörende ihre Auffassung äußern konnten.

Der Hauptausschuss hat sich zuletzt in seiner Sitzung am 12. November 2003 mit dem Gesetzentwurf und den Änderungsanträgen befasst und mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN das Votum an das Plenum abgegeben.

Moment bitte, Herr Berichterstatter. – Meine Damen und Herren, ich bitte Sie um etwas Aufmerksamkeit und darum, die Beratungsrunden im hinteren Teil des Plenarsaals nach draußen zu verlagern. Meine Damen und Herren,darf ich Sie um Aufmerksamkeit bitten? Das Wort hat der Berichterstatter.

Die Einzelabstimmungen haben zu folgenden Ergebnissen geführt:

Drucks. 16/657: zu den Punkten 1 a, b, c mit den Stimmen von CDU und FDP gegen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zu Punkt 1 d mit den Stimmen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen SPD, zu Punkt 2 und 3 mit den Stimmen von CDU und FDP gegen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Zuvor wurde der Änderungsantrag Drucks. 16/904 zu Punkt 1 mit den Stimmen von CDU und FDP gegen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt, zu Punkt 2 mit den Stimmen von CDU und FDP gegen SPD bei Enthaltung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt. Des Weiteren wurde zuvor der Änderungsantrag Drucks. 16/862 zu Punkt 1 a mit den Stimmen von CDU und FDP gegen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt, zu Punkt 1 b mit den Stimmen von CDU, SPD und FDP gegen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung des Abg. Michael Siebel abgelehnt, zu Punkt 2 mit den Stimmen von CDU und FDP gegen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der SPD abgelehnt.

Herr Kollege, herzlichen Dank für die Berichterstattung. – Wir haben fünf Minuten Redezeit pro Fraktion vereinbart. Erster Redner ist Herr Kollege Volker Hoff, CDU.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben im Jahr 2000 die Zusammensetzung des Rundfunkrats des Hessischen Rundfunks verändert. Dabei haben wir feststellen müssen – das war der Ausgangs

punkt für das Gesetzgebungsverfahren, das wir jetzt durchführen –, dass es am Ende Probleme mit dem Begriff „landesweite Arbeitnehmerorganisation“ gab. Dies führte zu einem Streit, der darin gemündet ist, dass der Platz der landesweiten Arbeitnehmervereinigungen im Rundfunkrat verwaist ist.

Dies ist ein Punkt, den wir gerne durch das Gesetzgebungsverfahren heilen möchten, indem wir die Formulierung „landesweite Arbeitnehmerorganisation“ durch den Begriff „Deutscher Gewerkschaftsbund“ ersetzen. Somit ist die Teilnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes an den Versammlungen des Rundfunkrats gewährleistet.

CDU und FDP haben dieses Gesetzgebungsverfahren darüber hinaus dazu genutzt, um einige andere – wie ich finde – Anachronismen, die im Gesetz zu finden sind, zu beenden.

Damit bei den landesweiten Lehrerorganisationen nicht das gleiche, von mir eben beschriebene Problem wie bei den landesweiten Arbeitnehmerorganisationen auftritt, haben wir dafür gesorgt, dass die beiden relevanten Gruppierungen, nämlich die GEW als Lehrervereinigung des Deutschen Gewerkschaftsbundes und die im Deutschen Beamtenbund organisierten Lehrerverbände, jeweils mit einem eigenständigen Sitz im Rundfunkrat ausgestattet werden.

Darüber hinaus haben wir dafür gesorgt,dass im Zuge des Zusammenwachsens Europas und der damit einhergehenden Stärkung der europäischen Fragen die EuropaUnion mit einem eigenständigen Sitz im Rundfunkrat vertreten ist.

Auch wenn Herr Kollege Al-Wazir den Kopf schüttelt, wir hatten selten eine so angenehme und schöne Anhörung,

(Lachen bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

weil uns nahezu alle Anzuhörenden an dieser Stelle volle Unterstützung zugesagt haben.

Meine Damen und Herren, darüber hinaus nehmen wir auch eine Veränderung an der Zusammensetzung und an dem Modus der Wahl zum Verwaltungsrat vor. Die aktuelle Situation sieht so aus, dass die Verwaltungsratsmitglieder auf unterschiedliche Weise gewählt werden können. Zum einen gibt es die beiden Vertreter des Personals des Hessischen Rundfunks, die von der Personalvertretung gewählt werden. Daran werden wir nichts ändern.

Es gibt darüber hinaus vier Vertreter des Verwaltungsrats, die vom Rundfunkrat gewählt werden. Dann gibt es weitere drei stimmrechtlose, aber mit Rederecht ausgestattete Verwaltungsratsmitglieder, die sich der Verwaltungsrat selbst ergänzen kann.

In der heutigen Zeit ist es nicht einsehbar, dass es so unterschiedliche Formen von Verwaltungsratsmitgliedern geben kann. Deshalb verändern wir an dieser Stelle den Wahlmodus und sorgen dafür, dass zukünftig alle sieben Verwaltungsratsmitglieder, die nicht von den Beschäftigten entsendet werden, durch eine ordentliche Wahl und damit durch eine ordentliche demokratische Legitimierung in das Verwaltungsorgan des Hessischen Rundfunks gewählt werden.

Das ist eine hervorragende Sache. Damit die Amtszeiten dieser Verwaltungsratsmitglieder nicht ad infinitum dauern, wir aber gleichzeitig den, wie ich finde, sehr gut bewährten turnusmäßigen Wechsel jedes Jahr beibehalten, haben wir gleichzeitig die Amtsdauer der Verwaltungsratsmitglieder von acht auf sieben Jahre verkürzt. Wenn

dieses Ergebnis in Kraft getreten ist und die erste Runde der Wahl erfolgt ist, wird im jährlichen Wechsel ein Verwaltungsratsmitglied ergänzt. Das sorgt auch für eine gewisse Kontinuität. Das hat sich in den letzten 50 Jahren bewährt, und das wollen wir an dieser Stelle beibehalten.

Natürlich gab es im Rahmen der Anhörung – die Anträge der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN machen es deutlich – auch an anderen Stellen Begehrlichkeiten, wen man noch in den Rundfunkrat entsenden könne.

Ich glaube, das kann man hier offen ansprechen, das ist eine sehr normale und verständliche Diskussion. Es wurde vorgeschlagen, dass die Behindertenverbände mit einem eigenständigen Sitz in den Rundfunkrat aufgenommen werden sollen.

Herr Kollege Hoff, darf ich Sie bitten, zum Schluss zu kommen?

Herr Präsident, ich komme gleich zum Schluss.

Sie wissen, dass heute schon die Liga der Freien Wohlfahrtspflege im Rundfunkrat vertreten ist. Sie ist selbstverständlich auch in diesem Bereich tätig und nimmt derartige Aufgaben wahr.

Wir haben uns die Gesetze vergleichbarer anderer Landesrundfunkanstalten angeschaut. Auch dort sind ähnliche Regelungen gefunden worden, wie wir sie hier in Hessen haben. Deshalb bitte ich um Verständnis dafür, dass wir die beiden Anträge von SPD und GRÜNEN ablehnen werden. Ich bitte Sie, unserem Gesetzentwurf zuzustimmen,mit dem wir die Zusammensetzung des Rundfunkrates verändern

(Beifall des Abg. Jörg-Uwe Hahn (FDP))

und insbesondere dem Deutschen Gewerkschaftsbund die Möglichkeit der Teilnahme wieder eröffnen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und des Abg. Jörg-Uwe Hahn (FDP))