Volker Hoff

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Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Hessen bleibt bei der Einführung von DVB-T am Ball.Die Fußballweltmeisterschaft 2006 wird in ganz Hessen nunmehr über Antenne digital empfangbar sein. Somit werden wir alle in den Genuss kommen, überall, wo immer wir es wünschen, ob am Baggersee, im heimischen Garten, auf dem PC oder auf einem tragbaren Fernsehge
rät, die Spiele der Fußballweltmeisterschaft auf dem Bildschirm zu verfolgen. Damit geht die Erfolgsgeschichte von DVB-T in Hessen weiter, die im Rhein-Main-Gebiet gestartet wurde.
Es freut mich außerordentlich, dass die Probleme, die bei der Frequenzvergabe auftraten, durch das Einlenken der Landesanstalt für privaten Rundfunk in Kassel gelöst worden sind und dass wir nun die digitale Übertragungstechnik zur rechten Zeit in Nordhessen an den Start bringen können.
An dieser Stelle möchte ich sehr herzlich Staatsminister Stefan Grüttner ein Wort des Dankes sagen, der als Chef der Staatskanzlei die Einführung der digitalen Übertragungstechnik zur Chefsache gemacht und den äußerst komplizierten Prozess immer wieder begleitet und vorangetrieben hat.
Ich weiß, dass Sie von der Opposition damit ein Problem haben. Die letzte moderne Technologie, die die SPD positiv begleitet hat, war die Einführung des Farbfernsehens. Das ist 40 Jahre her.An dieser Stelle muss aber festgehalten werden, dass der Chef der Staatskanzlei die Einführung von DVB-T in Hessen von Anfang an zur Chefsache gemacht hat. Sie müssen heute zur Kenntnis nehmen, dass das eine sehr erfolgreiche Geschichte ist und dass wir das erste Flächenland sind, das in der digitalen Übertragungstechnik so weit vorangekommen ist. Deshalb finde ich es richtig, dass wir Stefan Grüttner ein herzliches Wort des Dankes sagen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, durch die Digitalisierung kann der Zuschauer nun, statt wenige Kanäle terrestrisch zu empfangen, über ein vielfältig erweitertes Programmbukett verfügen,
und zwar mit Hilfe einer kleinen Zimmerantenne.
Aber DVB-T von heute wird auch nachhaltige Auswirkungen auf die Technik von morgen haben. In Zukunft wird DVB-T die Medienkonvergenz weiter vorantreiben.
Zukünftig werden neben dem Empfang von digitalen Fernsehprogrammen multimediale Hybriddienste auf alternativen Endgeräten – z. B. auf Ihrem Notebook – möglich sein. Das heißt, mit dieser kleinen Antenne werden wir uns eine völlig neue mediale Welt digital erschließen.
Kollege Hahn, diesen Einwurf muss ich mit aller Entschiedenheit zurückweisen. Sie stellen hier die Nordhessen in eine Ecke, als ob sie mit Digitalisierung nicht umgehen könnten.
Das ist Ihr Problem. Wir sind überzeugt, dass Digitalisierung in Nordhessen die gleiche Erfolgsstory wird wie im Rhein-Main-Gebiet.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wichtig an dieser Geschichte ist, dass sich Hessen durch die zügige Umsetzung der Digitalisierung einen großen Standortvorteil sichert.Deshalb hat die Landesregierung bereits zu einem frühen Zeitpunkt mit den Programmveranstaltern ein umfassendes Vertragswerk ausgearbeitet und die Digitalisierung mit einem konkreten Zeitplan – man könnte auch von einem Masterplan sprechen – Wirklichkeit werden lassen.
Wir können es heute erleben: Die Umsetzung ist zügig vorangeschritten. Im Dezember letzten Jahres waren im Rhein-Main-Gebiet 23 TV-Programme mit der Zimmerantenne zu empfangen. In Kürze kommt jetzt auch Nordhessen hinzu.
Zudem ist das erweiterte Programmangebot zu einem sehr erschwinglichen Preis – ein Digital-Receiver kostet rund 65 c – vom Endverbraucher empfangbar.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, durch die weitsichtige Begleitung dieses Prozesses ist es der Landesregierung gelungen – –
Herr Präsident, selbstverständlich sind wir gerne bereit, Ihnen im Rahmen des Social Engineerings DVB-T auch in Froschhausen nahe zu bringen.
Herr Präsident, ich möchte Ihnen dennoch versichern, dass DVB-T sogar in Froschhausen empfangbar ist. Wir sind sicher, dass Sie dort auch mit ans Netz gehen können.
Meine Damen und Herren, zweifellos wird die Digitalisierung neue Anwendungen, Inhalte und Programme hervorbringen, und auch neue Endgeräte werden hier auf den Markt kommen. Damit erschließen wir uns auch wirtschaftliche Ressourcen.
Ich möchte ihnen nur einige Stichworte nennen: multimediale Anwendungen und Interaktivität, das Zusammenwachsen von TV und Internet, Heimvernetzung, Speicherung und Personalisierung und vor allem Mobilität durch drahtlose Kommunikation. Meine sehr verehrten Damen und Herren, Interaktivität ist somit nicht ein Zukunftsthema, denn bereits die aktuellen DVB-T-Standards enthalten hier vielseitige Möglichkeiten. Mit der Digitalisierung sind neue Multimediaanwendungen und Peripheriegeräte entstanden. Ich will nur ein Stichwort nennen: DVD.
Darüber hinaus macht die Digitalisierung auch die Verbindung von Fernseher und PC möglich und – via Telefon – die Verbindung mit dem Internet.
Herr Präsident, mein letzter Satz: Meine Damen und Herren, dies alles sind neue Anwendungen, und deshalb befinden wir uns auf einer Erfolgsspur. Wir sind dankbar, dass die Landesregierung hier kraftvoll zugegriffen und diese Möglichkeit für Hessen erschlossen hat. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Herr Posch, wären Sie bereit, zuzustimmen, dass der Hinweis deshalb unglücklich ist, weil der Präsident zwar ein Handy besitzt, es aber nie einschaltet?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte eigentlich nur einige wenige Bemerkungen machen und dann – mit Blick auf die Zeit –
meine Rede zu Protokoll geben.
Ich möchte erstens darauf hinweisen – das hat auch Kollege Siebel angesprochen –, dass wir einen Bericht der Landesmedienanstalten zu diesem Thema erwarten. Ich schlage vor, dass wir Festlegungen, wie wir mit dem Thema weiter umgehen – ob wir uns gesetzgeberisch betätigen, und wenn wir uns betätigen, wie wir uns betätigen –, vielleicht davon abhängig machen, was in diesem Bericht steht, und uns nicht sozusagen im vorauseilenden Gehorsam entsprechend festlegen.
Zweite Bemerkung.Man muss sehr aufpassen.Alle,die an Telefonspiele denken, denken an die Spielmechanismen, die es teilweise in der unangenehmsten Ausprägung bei 9Live gibt. Aber es gibt eine ganze Reihe von Gewinnspielen, die ähnlich gelagert, aber völlig unproblematisch sind und rein zur Kundenbindung dienen.
Ich nehme ein Beispiel. Wenn im Morgenmagazin von ARD und ZDF diese berühmten Frühstückstassen durch Anrufe gewinnbar gemacht werden, wohinter auch ein Gewinnspiel steckt, da man relativ leichte Fragen beantworten muss, dann hat das sicher nicht die Qualität, die wir meinen,wenn wir über dieses Thema diskutieren.Deshalb wäre ich sehr vorsichtig,heute schon Festlegungen zu treffen, wie das Kollege Siebel getan hat, und zwar in dem Sinn,dass wir grundsätzliche Verbote aussprechen.Ich bin schon der Meinung, dass wir abwarten sollten, was die Landesmedienanstalten hierzu berichten, und auf der Basis dieses Berichtes entsprechend vorgehen sollten.
Dritte Bemerkung.Zumindest die LPR in Kassel hat es an dieser Stelle relativ einfach, weil sie im Grund genommen nur für einen Anbieter in diesem Bereich zuständig ist, nämlich RTL II, dort vorwiegend mit den Gewinnspielen, die sich um Big Brother ranken. Die Landesanstalt für privaten Rundfunk ist selbst zu dem Ergebnis gekommen, dass ein wie auch immer geartetes Einschreiten nicht notwendig ist. Ich denke, dass es unter diesem Aspekt sinnvoll ist, nicht in operative Hektik zu verfallen,
sondern dass es sehr viel mehr Sinn macht,an dieser Stelle den Bericht der Landesmedienanstalten abzuwarten, um hier zu überlegen,was der Gesetzgeber notwendigerweise tun sollte.
Die letzte Bemerkung. Ich möchte mich für die CDUFraktion bei der Landesregierung bedanken, dass sie diese Große Anfrage sehr ausführlich beantwortet hat. Ich denke, dass wir damit eine gute Diskussionsgrundlage haben, und dass wir, wenn der Bericht der Landesmedienanstalten vorliegt, entsprechend weiter fortfahren können. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das föderale Staatsprinzip in der Bundesrepublik
Deutschland ist aus der geschichtlichen Entwicklung heraus gewachsen und Gott sei Dank fester Bestandteil unserer demokratischen Grundordnung.
Sein Ursprung wurde bereits in der ersten Zusammenkunft der Gesamtdeutschen Nationalversammlung in der Paulskirche im Jahre 1848 gelegt. Der Föderalismus steht in einem deutlichen Gegensatz zum Zentralismus, insbesondere diktatorischer Staaten, und ist Ausdruck eines ausgeprägten Demokratieverständnisses nach der Überwindung der Diktatur des Dritten Reiches und dem Untergang des SED-Regimes in der DDR.
Die vertikale Gewaltenteilung zwischen Bund und Ländern ist ein wesentlicher Garant für Machtbegrenzung und Machtkontrolle und sichert die politischen Teilhaberechte der Bürgerinnen und Bürger auf allen Ebenen des Staates.
In den letzten zwei Jahrzehnten wurden die Rollen von Bundestag und Bundesrat und die Abgrenzung der einzelnen Entscheidungskompetenzen zunehmend kontrovers diskutiert. Oftmals können wir politische Entscheidungsprozesse gegenüber der Öffentlichkeit nicht mehr vermitteln, und sie finden dort keine Akzeptanz. Deshalb ist eine Föderalismusreform, als „Mutter aller Reformen“ bezeichnet, ein zentrales Element einer umfassenden Neugestaltung der bundesstaatlichen Strukturen.
Es ist deshalb eine besondere Herausforderung für uns alle, neue Strukturen für das Bund-Länder-Verhältnis zu finden und rechtlich entsprechend zu verankern.
Quer durch alle Parteien waren wir uns bereits im vergangenen Jahr über die Grundpfeiler einer umfassenden Föderalismusreform einig. Ich will die wesentlichen Punkte, die wir damals genannt haben, hier noch einmal aufführen:Neuordnung der Gesetzgebungsbefugnisse mit dem Ziel, den Ländern mehr Entscheidungen zu überlassen, deutliche Reduzierung der Zahl der zustimmungspflichtigen Gesetze, Reduzierung der Zahl der Gemeinschaftsaufgaben mit dem Ziel, Verantwortlichkeiten klarer zuzuordnen, mehr Autonomie der Länder im Verwaltungshandeln, bessere Einbindung der Länder in europäische Entscheidungsprozesse und umfassende Neuordnung der bundesstaatlichen Finanzströme.
Die Handlungsfähigkeit von Bund und Ländern muss verbessert und mit einer Finanzausstattung versehen werden, die die Finanzierbarkeit der verfassungsrechtlich zugewiesenen Aufgaben sowohl für den Bund, aber gerade auch für die Länder sicherstellt. Mit einer klaren Aufgabenzuweisung kann die Effizienz der staatlichen Ebenen gesteigert werden. Ich füge ausdrücklich hinzu: Es muss das Ziel sein, unter Beibehaltung der Finanzausgleichssolidarität der Länder den Wettbewerbsföderalismus deutlich zu stärken.
All diesen Zielen haben wir im Sommer letzten Jahres in diesem Hause einstimmig zugestimmt. Uns war damals klar, dass ohne eine grundlegende Reform des Föderalismus in Deutschland als notwendige Voraussetzung für den Abbau des Reformstaus das Ziel eines bürgernahen Staates nicht verwirklicht werden kann. Unser Ziel muss es sein,dass Deutschland wieder zu einem föderalen Staat wird, in dem landsmannschaftliche und regionale Bindungen herrschen, in dem bürgernahe Entscheidungen getroffen werden und dies mit einem effizienten politischen Handeln zusammenfällt.
Als die Verständigungsgespräche im Dezember 2004 letztlich scheiterten, hat sicher keiner mehr so recht an
eine rasche Lösung dieses zentralen Problems geglaubt. Heute, nur elf Monate später, ist die Föderalismusreform fester Bestandteil des Koalitionsvertrages zwischen der SPD und der CDU auf Bundesebene und damit in greifbare Nähe gerückt. Elf Monate nach dem Scheitern der Verständigungsgespräche im Jahre 2004 können wir feststellen, dass sich in der Politik doch etwas bewegen kann und in Deutschland ein wichtiger, ein neuralgischer Punkt der Politik entschärft wird.
Meine Damen und Herren,in Kürze werden aus der Mitte des Bundestages und des Bundesrates abgestimmte Gesetzesänderungen eingebracht, um diese Reform möglichst schnell in Gang zu setzen.
Wenn man die über 40-seitige Anlage zur Koalitionsvereinbarung – mit Beschlüssen aus der Föderalismuskommission – genauer betrachtet, so kann man feststellen: Die Fesseln, die das Grundgesetz dem Bundesstaat auferlegt, werden an entscheidenden Stellen gelockert, um mehr Handlungsspielraum für beide zu ermöglichen, für den Bund auf der einen und die Länder auf der anderen Seite.
Meine Damen und Herren, dabei möchte ich in Erinnerung rufen, dass die Gründung der Bundesrepublik Deutschland nach dem Krieg erst erfolgte, nachdem die Länder ihre Eigenstaatlichkeit erlangt hatten. Daher besitzen die Länder, auch aufgrund ihrer Eigenstaatlichkeit, gemäß Art. 30 des Grundgesetzes grundsätzlich alle staatlichen Befugnisse. Die Erfüllung staatlicher Aufgaben ist daher zuallererst Aufgabe dieser Länder. Zweitens ist ihnen gemäß Art. 70 des Grundgesetzes auch eine umfassende Gesetzgebungskompetenz zugewiesen.
Diese Eigenverantwortung wird durch die anstehende Reform wieder gestärkt. Es sind die Länder, die im Sinne des Grundgesetzes das grundsätzliche politische Handeln in der Bundesrepublik Deutschland bestimmen sollen.
Dies ist derzeit in keiner Weise so. Denn derzeit hat der Bund eine äußerst dominante Stellung. Er setzt immer mehr materielles und formelles Recht mit der Konsequenz um, dass zu immer mehr Gesetzesabstimmungen erst die Zustimmung des Bundesrates eingeholt werden muss.
Weitere Bindungen zwischen Bund und Ländern ergeben sich aus der konkurrierenden Gesetzgebung, durch die Rahmengesetzgebungskompetenz des Bundes und durch die Gemeinschaftsaufgaben von Bund und Ländern. Über die Hälfte der vom Bund erlassenen Gesetze ist mittlerweile zustimmungspflichtig. Als wir im vergangenen Juli diese Debatte im Hessischen Landtag geführt haben, hat Staatsminister Riebel einen sehr einfachen Hinweis darauf gegeben, wo die Probleme liegen: indem er auf der einen Seite das Bundesgesetzblatt, auf der anderen Seite das Hessische Gesetz- und Verordnungsblatt hier hochgehalten hat; allein die unterschiedliche Dicke beider hat dieses Problem sehr anschaulich illustriert.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, daher müssen wir wieder auf einen Föderalismus zurückkommen,
der die Länder nicht nur einfach an Entscheidungen beteiligt, sondern ihnen auch selbst Entscheidungsspielräume zumisst und eigene Gestaltungsmöglichkeiten eröffnet.
Grundsätzlich war sich die Föderalismuskommission darüber einig, dass dies nur in einer klaren Abgrenzung der Verantwortlichkeiten erfolgen kann,in der beide – sowohl der Bund als auch die Länder – auf die Mischkompetenzen verzichten. Die Länder werden vom Bund eigene, substanzielle Gestaltungsmöglichkeiten erhalten, vor allem in den Bereichen ihrer eigenstaatlichen Organisationshoheit, bei der Regelung von regionalen Sachverhalten und – ich glaube, das ist der wichtigste Punkt – bei der Kulturhoheit. Zudem regeln die Länder – wenn sie Bundesgesetze als eigene Angelegenheit ausführen – künftig auch die Einrichtung der Behörden und der Verwaltungsverfahren. Für die Kommunen von entscheidender Bedeutung ist: Mit der Änderung von Art. 85 des Grundgesetzes dürfen Gemeinden und Gemeindeverbänden zukünftig keine Aufgaben mehr durch Bundesgesetz übertragen werden.
Mit der vorgesehenen Änderung von Art. 104a des Grundgesetzes – die neue Zustimmungsrechte zu Bundesgesetzen mit erheblichen Kostenfolgen vorsieht – reduziert sich schon allein aus diesem Grund heraus voraussichtlich die Quote der Gesetze, bei denen die Zustimmung des Bundesrates eingeholt werden muss, auf ca. 35 bis 40 %.Vergleicht man das mit der Zahl von etwa 60 % der Bundesgesetze, die heute zustimmungspflichtig sind, kann man sehen, dass wir an dieser Stelle zu einer wichtigen Veränderung kommen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Föderalismusreform setzt auf die politische Vielfalt der Länder. Sie setzt auf die Vielfalt politischer Konzepte und sich daraus ergebender unterschiedlicher Lösungswege. Allein die Erlangung der Organisations- und Personalhoheit ist ein ganz wichtiger Schritt, der in diesem Zusammenhang genannt werden muss. Wenn fast die Hälfte des Landeshaushalts Personalausgaben beinhaltet, über die wir bisher aufgrund bundesrechtlicher Vorgaben wenig bis gar keinen Gestaltungsspielraum hatten, so können die Länder dann endlich eigenstaatliche Entscheidungen fällen. Durch die Konzentration der Gesetzgebung – vom Kindergarten über die Schule bis zur Hochschule – können die Bundesländer eine stringente Bildungspolitik umsetzen und so im Wettbewerb untereinander um die beste Bildung konkurrieren.
PISA zeigt an dieser Stelle erste Erfolge des Länderwettbewerbs.
Meine Damen und Herren, seit 30 Jahren wissen wir, dass das Thema Bildung gerade in Hessen ein ganz zentrales Thema der Landespolitik darstellt. Mit der Einführung der Unterrichtsgarantie in den vergangenen Jahren und der Verbesserung der Unterrichtsqualität haben wir Maßstäbe gesetzt, die nun von anderen Bundesländern als vorbildhaft angesehen
und in zunehmendem Maße aufgegriffen werden.
Herr Kollege Schmitt, wenn Sie lachen, dann sollten Sie sich einmal bei Ihren eigenen – es gibt ja auch noch SPDgeführte – Landesregierungen darüber informieren, dass dort mittlerweile jene Standards, die wir in Hessen eingeführt haben, übernommen werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, mehr Lehrer, verbindliche Bildungsstandards, landesweite Orientierungsaufgaben, besondere Begabtenförderung und bedarfsgerechte Ganztagsangebote – das sind nur einige Stichworte des umfassenden hessischen Bildungskatalogs. Der Ausbau der Autonomie der Hochschulen und die Stärkung der Spitzenforschung können zukünftig noch umfassender vorangetrieben werden. In diesem Zusammenhang nenne ich nur Darmstadt als den Standort für Nanotechnologie und verweise auf die Fusion der beiden Universitätsklinika in Marburg und Gießen.
Gerade Hessen hat in die schulische Bildung und in die Hochschulen immens investiert. In diesem Jahr geben wir mehr für die Hochschulen aus, als dies in diesem Land jemals erfolgte.
Meine Damen und Herren, die Bildungshoheit wird es Hessen noch mehr erleichtern, sich im Bildungssektor mit besseren Konzepten gegenüber den übrigen Bundesländern zu behaupten
und am Ende auch durchzusetzen.
Meine Damen und Herren, deshalb darf ich an dieser Stelle ausdrücklich Herrn Ministerpräsidenten Koch danken, der damals standhaft geblieben ist,
als es darum ging,hier faule Kompromisse zu schließen,er aber – gerade in der Bildungsfrage – hart geblieben ist. Das wurde damals als „Bildungspoker“ verunglimpft. Aber wenn wir heute die Ergebnisse sehen, wissen wir: Dies war eine kluge Entscheidung, denn jetzt erhalten wir die notwendige Entflechtung und können gerade in diesem wichtigen Bereich den notwendigen Wettbewerbsföderalismus einläuten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit diesem Mehr an Wettbewerb, das nun geschaffen wird, wird sich sehr schnell herausstellen, welches unserer 16 Bundesländer die besseren Konzepte verfolgt.
Nein. – Künftig entscheiden die Länder auch über den Satz der Grunderwerbsteuer. Bei entsprechender Kompensation wird zudem die Mischfinanzierung im Hochschulbau und in der Bildungsplanung abgeschafft.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, gerade diese Gemeinschaftsaufgaben haben sich in der Vergangenheit als überaus schwerfällig, unpräzise und unpraktikabel erwiesen. Deswegen werden sie bei der Neuregelung gestrichen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, umgekehrt ist auch Ergebnis der Koalitionsvereinbarung, dass in Zukunft der Bund eine Vielzahl von Gesetzen erlassen kann,
ohne bei jeder einzelnen Entscheidung auf die Zustimmung des Bundesrates angewiesen zu sein. Ziel muss es sein, dass Deutschland nicht weiterhin über das Ersatzparlament eines Vermittlungsausschusses regiert wird, sondern dass es klare Kompetenzen und Zuständigkeiten gibt
und am Ende damit sowohl der Bund als auch die Länder ein Mehr an Eigenverantwortung erhalten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit ihren Reformvorschlägen greifen CDU und SPD die Grundgedanken des Parlamentarischen Rates bei der Ausarbeitung des Grundgesetzes wieder auf und gießen diese in ein klares Konzept mit klaren Kriterien. Föderalismus und Subsidiaritätsprinzip, verbunden mit transparenten politischen Strukturen und Entscheidungsprozessen, bilden die Voraussetzungen für einen bürgernahen Staat: weg vom Zustimmungsföderalismus, hin zum Gestaltungsföderalismus der Länder.
Eine wesentliche Stärke des Föderalismus ist die Vielfalt politischer Lösungen. Sie garantiert ein Höchstmaß an politischer Freiheit wie auch an politischer Kontrollmöglichkeit für den Bürger.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, im Hinblick auf den weiteren Reformbedarf – vor allem zur Steigerung von Wachstum und Beschäftigung;das muss oberstes Ziel sein –, und um unsere Sozialsysteme zukunftsfähig zu machen, müssen politische Entscheidungen konsequent, schnell und für die Bürger nachvollziehbar getroffen werden. Mit der Abschaffung der Rahmengesetzgebung wird die gesamte Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern übersichtlicher und eindeutiger und damit dieses Ziel für den Bürger nachvollziehbar. Die Föderalismusreform bringt Transparenz und Wettbewerb. Sie ist ein Gewinn sowohl für die Länder als auch für den Bund. Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Länder müssen sich im internationalen und nationalen Wettbewerb behaupten und mithelfen, insgesamt den Standort Deutschland attraktiver zu gestalten, mit weniger Bürokratie, mehr Freiräumen und insbesondere mit mehr Wachstum.
Einheit in der Vielfalt hat ihren besonderen Reiz – zumal unser Staatsmodell in Gesamteuropa seinesgleichen sucht.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, gestatten Sie mir abschließend noch eine Bitte. Ein Änderungsantrag der GRÜNEN und ein eigenständiger Antrag der SPDFraktion sind eingebracht worden. Für die CDU-Fraktion beantrage ich, dass wir alle drei Anträge dem Hauptausschuss zur weiteren Beschlussfassung überweisen. Für die CDU-Fraktion möchte ich schon an dieser Stelle der Hoffnung Ausdruck geben, dass es uns in der Diskussion im Hauptausschuss gelingt,nach Möglichkeit zu einer einvernehmlichen Beschlussfassung zu gelangen. Ich glaube, es ist wichtig, dass Länderparlamente selbstbewusst ihre Interessen gegenüber dem Bund artikulieren. Das ge
schieht am besten dann, wenn wir hier zu einem breiten Einvernehmen kommen.
Am 13. Juni des letzten Sommers haben wir dieses Einvernehmen hergestellt. Es wäre schön, wenn wir daran anknüpfen könnten. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Posch, ich will mit dem letzten anfangen. Es mag sein, dass es in den Bundesländern, in denen diese Öffnungsklausel vollzogen wurde – ich glaube,Sachsen-Anhalt ist das letzte Land, wo das passiert ist –, in der Tat keine Einbrüche in den Werbemarkt der Zeitungen gab. Umgekehrt gab es dort auch keinen signifikanten Anstieg der Einschaltungen regionaler Werbung, sprich: von mittelständischen Unternehmen, die entsprechende Werbebotschaften über Radio gesendet hätten.
Von daher kehrt sich Ihr Argument genau um. Ich glaube, dass wir an dieser Stelle aufpassen sollten, dass wir nicht eine isolierte Diskussion führen. Uns geht es an dieser Stelle darum, deutlich zu machen, dass man über diesen Gedanken immer wieder reden und nachdenken muss, ob man möglicherweise diese Frage öffnet und Möglichkeiten schafft, regionale Werbung zuzulassen. Andererseits ist es so, dass wir im Augenblick in einen sehr sensiblen Bereich eingreifen würden, weil – das wissen wir – der Zeitungsmarkt in einer sehr schwierigen Situation ist. Ich glaube, an dieser Stelle können wir uns nicht mit SachsenAnhalt vergleichen, wo es in vielen Bereichen keinen echten Zeitungsmarkt mehr gibt. Bei uns in Hessen, insbesondere im Rhein-Main-Gebiet, gibt es noch einen funktionierenden Zeitungsmarkt,den wir nicht gefährden wollen.
Es mag richtig sein, was der Kollege Posch sagt, dass es unterschiedliche Zielgruppen anspricht,dass die einen die
„FAZ“ lesen und andere Radio FFH hören und umgekehrt. Eines steht in der momentanen Situation auch fest, wo die wirtschaftliche Lage sehr angespannt ist: Die Werbebudgets sind eher nach Süden als nach Norden gerichtet.Das bedeutet,dass für viele Unternehmen – gerade im mittelständischen Bereich – eher werblich auf die Bremse gedrückt wird. Wenn wir hier neue Möglichkeiten eröffnen, ist die Gefahr aus unserer Sicht sehr groß, dass von den Zeitungen Werbeeinschaltungen abgezogen werden, was dann auf den Zeitungsmarkt gerade im Rhein-MainGebiet einen negativen Einfluss hat.
Deshalb möchten wir diesem Gesetzentwurf zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht nahe treten. Ich bin sehr sicher, dass wir dies im zuständigen Ausschuss weiter diskutieren werden. Ich gehe davon aus, dass wir zu diesem Thema eine Anhörung durchführen. Aber ich finde, es wäre unehrlich, wenn wir hier mit falschen und nicht offenen Karten spielen würden. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist die CDU-Fraktion eher der Meinung,dass es der falsche Zeitpunkt ist, diese Öffnung vorzunehmen.
Deshalb werden wir eher gebremst in die Anhörung des Hauptausschusses gehen. Meine Damen und Herren, ich finde, es gehört dazu, dass wir das in aller Offenheit ansprechen. Es wird in den nächsten Jahren, mit Sicherheit noch in dieser Legislaturperiode, eine umfassende Veränderung des Privatrundfunkgesetzes geben. Möglicherweise wird dann noch einmal Gelegenheit sein, über diese Frage weiter zu diskutieren. Aber eine isolierte Beschlussfassung, wie das die FDP-Fraktion mit diesem sehr kurzen Gesetzentwurf vorsieht, ist etwas, mit dem sich die CDU-Fraktion zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht anfreunden kann. Deshalb werden wir aller Voraussicht nach dieses Vorhaben ablehnen.Wir sind durchaus bereit, mit Ihnen im Rahmen der Anhörung über diese Fragen zu diskutieren. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich fand schon den Beitrag des Kollegen Siebel ziemlich ideologisch. Aber dass Sie es geschafft haben, Herr Al-Wazir, diesen Beitrag noch zu toppen, spricht dafür, dass Sie noch gar nicht gemerkt haben, dass das rot-grüne Projekt zu Ende ist.
Eines will ich als Vorbemerkung vorwegschicken, weil Sie hier immer die „Frankfurter Rundschau“ ins Feld führen. Es war diese Landesregierung, die mit einer Bürgschaft dafür gesorgt hat, dass die Fortexistenz der „Frankfurter Rundschau“ gesichert wurde. Das wurde ohne Ideologie, sondern angesichts der zu erhaltenden Medienvielfalt und Tausender von Arbeitsplätzen so entschieden und exekutiert.
Ich bin mir ziemlich sicher,dass,wenn eine rot-grüne Landesregierung im Amt gewesen wäre und beispielsweise eine andere Zeitung, die nicht den roten Stempel gehabt hätte, in Schieflage geraten wäre, Sie diese Zeitung aus ideologischen Gründen am ausgestreckten Arm hätten verhungern lassen. Das will ich an dieser Stelle gleich einmal vorwegschicken.
Herr Al-Wazir, Sie brauchen sich gar nicht zu melden. Sie hatten lang genug Zeit, sich hier zu verbreiten. Sie werden sich das jetzt erst einmal anhören.
Wenn Sie glauben, dass es hier nur um die „Frankfurter Rundschau“ geht, und das als „Lex Frankfurter Rundschau“ bezeichnen, dann will ich Ihnen an dieser Stelle einmal ein bisschen Nachhilfe geben. Das ist auch notwendig. Wir hatten am Dienstag die Situation, dass einer der Kollegen hier im Hause von der „Waldeckischen Landeszeitung“ berichtet hat und durch einen Zwischenruf gefragt wurde, wem diese Zeitung eigentlich gehört. Da haben Ihre Fraktionskollegen gesagt, das sei doch eine unabhängige Zeitung.
Ich will Ihnen einmal sagen, was es z. B. mit der „Waldeckischen Landeszeitung“ auf sich hat.
Die „Waldeckische Landeszeitung“, die eine Auflage von 21.000 Exemplaren hat, wird vom Wilhelm-Bing-Verlag herausgegeben, der zu 100 % ebenfalls der Verlagsgesellschaft Madsack gehört. Damit ist diese Zeitung im Besitz der SPD.
Die „Hersfelder Zeitung“ mit einer Auflage von 16.000 Exemplaren, die von der Hoehl-Druck GmbH & Co. Hersfelder Zeitung KG herausgegeben wird, gehört zu 10 % der Suhler Verlagsgesellschaft. Damit gehört sie wiederum zur Holding der dd_vg.
Die Zeitung „Extra-Tipp Kassel“ mit einer Auflage von 280.000 Exemplaren wird von der Extra-Tipp Werbe- und Vertriebs-GmbH Göttingen verlegt, die zu 20 % im Teileigentum wiederum dem Madsack-Verlag gehört.
Die „Oberhessische Presse“ in Marburg mit 131.000 Exemplaren wird von der Hitzeroth Druck und Medien GmbH verlegt. Diese gehört zu 51 % der SPD. Die Zeitung „Marburg Extra“ mit einer Auflage von 50.000 Exemplaren, die Zeitung „Hinterland Extra“ in Biedenkopf – Herr Kollege Gotthardt, ich freue mich auch, dass Sie da sind; das muss man auch einmal sagen – mit einer Auflage von 30.000 Exemplaren – –
Es wäre ja schade, wenn er die Kränze nur von den anderen Fraktionen geflochten bekäme. – Der „Anzeiger Extra“, der auch wieder bei Ihnen erscheint, Herr Gotthardt, mit einer Auflage von 30.000 Exemplaren, das „Wetterauer Bürgerblatt“, „Lahntal Aktuell“ – – Ich erspare mir weitere Aufzählungen. Herr Kollege Al-Wazir, es geht mitnichten um eine „Lex Frankfurter Rundschau“, sondern es geht darum, die notwendige Transparenz herzustellen.
Herr Kollege Al-Wazir, natürlich antwortet die Landesregierung, d. h. Staatsminister Grüttner, auf eine entsprechende Anfrage, dass die Landesregierung keine Übersicht darüber hat, wer welche Beteiligung an welcher Zeitung hat. Darum geht es in diesem Gesetzentwurf auch nicht. In diesem Gesetzentwurf geht es darum, dass derjenige,der eine Zeitung kauft oder sie liest,eine Chance hat, im Sinne der Transparenz zu erkennen, wer hinter dieser Zeitung steht. Sie sind bis zum heutigen Tag die Antwort schuldig geblieben, warum Sie sich gegen dieses Transparenzgebot so sehr zur Wehr setzen.
Der Herr Kollege Siebel,der hier ohne Ende versucht hat, Nebelkerzen zu werfen, muss sich doch an dieser Stelle folgende Frage gefallen lassen, wenn er seine Rede so anlegt, wie er das hier getan hat: Was denken Sie eigentlich, in welcher Eigenschaft Sie hier am Rednerpult stehen? Als einer, der quasi als Mitglied der Anteilseignerschaft hier spricht, oder als frei gewählter Abgeordneter des Hessischen Landtags, der sich um das Thema Pressegesetz und Pressefreiheit zu kümmern hat? Sie können das doch überhaupt nicht mehr auseinander halten.
Herr Kollege Siebel, das ist Ihr großes Problem.
Ich will Ihnen das nur sagen. Es gibt beim Thema „Frankfurter Rundschau“ eines,was mich maßlos ärgert.Das will ich hier auch gerne zu Protokoll geben. Wir haben da leider keine Möglichkeit. Das würde zur Hygienepflicht der „Frankfurter Rundschau“ gehören. Mich ärgert, dass diese Zeitung, die zu 90 % der SPD gehört, jeden Tag mit der Unterzeile „unabhängige Tageszeitung“ erscheint. Das ist eine Unverschämtheit und eine Täuschung des Lesers, und zwar jeden Tag.
Herr Kollege Al-Wazir, weil Sie so bestürzt gucken und jetzt wahrscheinlich auch wieder mit moralischen Argumenten kommen,will ich Ihnen auch sagen,wie ich zu dieser Einschätzung komme. Ich habe Ihnen das schon einmal vorgelesen. Ich werde Ihnen das heute noch einmal vorlesen, weil es in Vergessenheit geraten ist.
Der „Focus“ hat im Jahr 2004 über einen Arbeitsvertrag eines Geschäftsführers eines Szenemagazins in Hamburg berichtet. Der Geschäftsführer, Herausgeber und Chefredakteur – Herr Kollege Schmitt, das sage ich, damit wir wissen,wovon wir reden – hatte folgenden Arbeitsvertrag:
Dem Geschäftsführer ist bekannt, dass der Gesellschafter Deutsche Druck- und Verlagsgesellschaft dd_vg. der SPD nahe steht. Daraus ergibt sich für den Geschäftsführer die Verpflichtung, die sich aus dem Arbeitsverhältnis ergebende grundsätzliche Haltung sowohl in seiner Arbeit als auch insbesondere bei der Vertretung der Gesellschaft in der Öffentlichkeit zu respektieren.
Da bekommen Menschen, die unter dem Signum der Pressefreiheit arbeiten, von der SPD einen Maulkorb verpasst.
Sie werden ideologisch ausgerichtet. Und Sie wollen sich dagegen wehren, dass die notwendige Transparenz hergestellt wird.
Herr Kollege Siebel, wir sind an dieser Stelle doch gebrannte Kinder. Sie sind doch bis zum heutigen Tag penetrant die Antwort auf die Frage schuldig geblieben, warum Sie bei der Beteiligung der SPD an Radio FFH nicht wenigstens so fair waren, sich mit dd_vg., mit Madsack oder mit der SPD an Radio FFH zu beteiligen, sondern vielmehr den Weg gewählt haben, sich über eine Klaus Lage GbR an diesem Sender zu beteiligen, und damit sogar die Gesellschafterversammlung von FFH in die Irre darüber geführt hat, wer eigentlich mit ihnen an einem Tisch sitzt. Wer in der Vergangenheit so gearbeitet hat, wer in einem solchen empfindlichen Bereich, wie es das Thema Pressefreiheit ist, jede Transparenzpflicht vermissen lässt, der muss über einen Gesetzentwurf, wie er von der Landesregierung auf den Weg gebracht worden ist, auf den Weg der Tugend zurückgeführt werden.
Es bleibt dabei: Wenn SPD drin ist, muss das auch draufstehen. Sie werden lernen müssen, dass es etwas anderes ist, die wirtschaftliche oder die politische Beteiligung an einer Zeitung zu beurteilen. Dieser Frage wird der Gesetzentwurf, wie ich finde, ausgezeichnet gerecht. Herr Kollege Posch, wir werden uns über die Frage, an welcher Stelle die Aufgriffsgrenze zu sehen ist, in der Anhörung, die wir dazu machen werden, unterhalten müssen. Wir werden sicherlich eine mündliche Anhörung machen.
Ich bin sehr dafür, dass die Aufgriffsgrenze an dieser Stelle so niedrig wie irgend möglich gewählt wird.
Denn der Leser muss einen Anspruch darauf haben, nicht nur zu wissen, dass dd_vg., Madsack oder die Suhler Verlagsgesellschaft dahinter steht. Das ist Ihr Weg. Sie wollen über Zweit- und Drittschachtelbeteiligungen dafür sorgen,dass der Leser sich am Ende gar nicht mehr auskennt.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass derjenige, der am Ende die Anteilseignerschaft hat, nämlich die Sozialdemokratische Partei Deutschlands, an dieser Stelle auch entsprechend auftaucht und für den Leser erkennbar gemacht wird.
Lassen Sie mich zum Schluss noch eines sagen. In welcher Art und Weise die Sozialdemokratische Partei mit Medien umgeht, haben wir am Sonntagabend in der Fernsehdiskussion an einem konkreten Beispiel erlebt.
Ich empfehle Ihnen sehr, die „FAZ“ vom Dienstag nachzulesen, wo das Wortprotokoll – jetzt zitiere ich gern unseren Ministerpräsidenten – des „postelektoralen Größenwahns des Bundeskanzlers“ nachzulesen ist. Was sich der deutsche Bundeskanzler an diesem Abend gegenüber Presse- und Medienvertretern erlaubt hat auszusprechen, indem er versucht hat, sie in eine bestimmte Ecke zu stellen und sie zu bezichtigen, sie hätten mit falschen Zahlen und falschen Informationen in der Öffentlichkeit operiert, macht deutlich, dass die Pressefreiheit in Deutschland geschützt werden muss. Wir werden in Hessen dazu unseren Beitrag leisten. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Herr Kollege Al-Wazir und Herr Kollege Grumbach,
ich kann es mir sehr leicht machen, den ersten Teil Ihrer Intervention zu beantworten. Sie sollten sich einfach das bestehende Hessische Pressegesetz zu Gemüte führen. Dort ist ausgeführt, dass einmal im Jahr jede Zeitung verpflichtet ist, die Beteiligungsverhältnisse offen zu legen.
Das ist sozusagen State of the Art. Darum geht es doch. Herr Kollege Al-Wazir, wenn meine Firma Zoffel-HoffPartner an einer Zeitung beteiligt wäre, dann wäre das einmal im Jahr regelmäßig nachzulesen. Ich hätte auch kein Problem damit, dass es nachzulesen ist.
Der kleine Unterschied, der an der Stelle stattfindet, ist, dass es um politische Einflussnahme geht. Herr Kollege Al-Wazir,Sie sollten das zur Kenntnis nehmen,was ich Ihnen aus dem „Focus“ vorgelesen habe und was auch bestätigt wurde: dass ein Chefredakteur und Herausgeber von einer Partei geknebelt wird in der Frage,wie seine Berichterstattung stattzufinden hat.
Das sollte Sie nachdenklich machen. Da kann Herr Grumbach hier mit seinen wirtschaftlichen Theorien anfangen.Tatsache ist, der einzige Fall, wo so etwas bekannt geworden ist, betrifft eine Zeitung, die zu einem SPD-Imperium gehört, wo das von der SPD entsprechend herbeigeführt wurde.
Das sollte uns beide gemeinsam mit Sorge erfüllen. – Danke schön.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es gibt wahrscheinlich kein Thema, das sich für einen Streit zwischen Regierung und Opposition weniger eignet als dieses. Das wird im Grunde jedes Jahr dadurch dokumentiert, dass wir uns am Rande des Hessentags zu einer Gesprächsrunde treffen. Die medienpolitischen Sprecher unterhalten sich im Rahmen dieser Gesprächsrunde fast jedes zweite Jahr über die Themen „Jugendschutz in den Medien“ und „Medienkompetenz“.
Dabei stellt sich heraus – das sollten wir hier offen eingestehen –, dass wir durchaus in der Lage sind, eine Vielzahl von Problemen zu beschreiben und zu analysieren, wodurch diese Probleme verursacht sind.Aber die Fähigkeit, Lösungswege aufzuzeigen, ist sehr begrenzt. Wir können nur sehr begrenzt sagen: Da liegt der Lösungsansatz, und dort müssen wir eine Konsequenz ziehen, die diese oder jene Wirkung haben wird.
Ich möchte mich für die CDU-Fraktion für die umfangreiche Beantwortung dieser Anfrage sehr herzlich bedanken. Sie enthält eine Vielzahl von Daten und Fakten, die einen sehr nachdenklich stimmen müssen.Wenn Sie lesen, dass knapp 40 % der 6- bis 13-jährigen Kinder über ein eigenes Fernsehgerät verfügen, wird Ihnen deutlich, dass das Fernsehgerät heutzutage offensichtlich in vielen Familien ein wesentlicher Bestandteil der Kinderbetreuung – von der Erziehung will ich gar nicht sprechen – geworden ist. Die Kinder werden schlicht und ergreifend vor dem Fernseher abgestellt,damit sie sich dort berieseln lassen.
Das darf man weder den Kindern noch den staatlichen Ebenen vorwerfen, sondern wir müssen versuchen, mit den Eltern ins Gespräch zu kommen. Überhaupt habe ich manchmal den Eindruck,dass es viel wichtiger ist,die Medienkompetenz der Eltern zu fördern bzw. überhaupt erst zu wecken.
Denken Sie z. B. an das Internet. Es wäre ein großer Schritt nach vorne, wenn die Eltern in der Lage wären, nachzuschauen – und das auch regelmäßig täten –, welche Seiten Ihre Kinder zuletzt am Computer aufgerufen haben.
Wir stellen aber heute immer wieder fest, dass eine Vielzahl von Eltern überhaupt nicht über die Kompetenz verfügt, diese Seiten aufzurufen und anschließend mit den Kindern über deren Inhalte zu sprechen.Sie können ihren Kindern nicht im Gespräch vermitteln, welche Konsequenzen das hat. Wir befinden uns in einem echten Dilemma.
Machen wir uns nichts vor. Wir brauchen gar nicht über die Medien zu reden. Nehmen wir beispielsweise an, dass in einer Kindergartengruppe etwas vorfällt und dass daraufhin zu einem Elternabend eingeladen wird.Wenn Sie feststellen, dass von 20 betroffenen Elternpaaren nur sechs oder sieben kommen, aber 13 oder 14 dem Elternabend fernbleiben,wird Ihnen klar,wo das Hauptproblem liegt.
Frau Hinz, darin unterscheide ich mich von Ihnen: Ich will deutlich machen, dass es uns gelungen ist, gerade in den Schulen – im Vergleich zu den Verhältnissen, die vor ein paar Jahren dort herrschten – eine wesentliche Verbesserung herbeizuführen.
Noch vor ein paar Jahren stellten viele Schulen in Hessen sozusagen eine internetfreie Zone dar.Viele Lehrer konnten, selbst wenn die entsprechenden technischen Vorkehrungen getroffen worden waren,mit den Computern nicht so umgehen, wie sie es eigentlich hätten können müssen.
Heute können wir aber feststellen, dass diese Angebote in weiten Bereichen der hessischen Schullandschaft existieren und dass es vor allem auch qualifizierte Lehrer gibt, die versuchen, den Schülern das notwendige Wissen und die notwendige Kompetenz zu vermitteln.
Das hat nichts damit zu tun, dass wir jetzt hier versuchen müssen, einen Streit zwischen Regierung und Opposition zu forcieren, sondern damit, dass inzwischen einige Zeit vergangen ist und dass der Umgang mit dem Computer und dem Internet immer mehr zu unseren alltäglichen Be
schäftigungen gehört. Dies spiegelt sich Gott sei Dank auch in dem Unterricht an unseren Schulen wider. Die Schulen können somit einen wertvollen Beitrag zur Förderung der Medienkompetenz leisten.
Wichtig ist in dem Zusammenhang die Feststellung – auch das geben die Zahlen her –, dass die Kinder offensichtlich manchmal viel vernünftiger sind als die Erwachsenen. Ich nenne nur das profane Beispiel Fernsehnutzung. Ob diese Fragen gesteuert sind, weiß ich nicht. Das glaube ich eigentlich nicht; denn es gilt der schöne Satz: Kindermund spricht Wahrheit.
Schauen Sie sich Folgendes an: Der Kinderkanal ist der mit Abstand beliebteste Sender bei den 6- bis 13-Jährigen. Die beliebtesten Sendungen bei den 6- bis 13-Jährigen sind „Die Sendung mit der Maus“, „Löwenzahn“, „Tabaluga“ usw.Das zeigt,dass wir heutzutage Medienangebote haben, die Beispiele geben können.
Gestatten Sie mir eine private Anmerkung. Sie wissen, dass ich, da ich einen kleinen Sohn habe, noch im Benjamin-Blümchen-Zeitalter lebe. „Benjamin Blümchen“ gilt als eine besonders kindgerechte Sendung. Aber mich ärgert, dass der dümmste Zeitgenosse bei „Benjamin Blümchen“ – das ist auf jeder Kassette so – der Bürgermeister der Stadt Neustadt ist. Das wird den Kindern von vornherein klargemacht. Ein ganz bestimmtes Klischee, das zu bedienen ist, wird an dieser Stelle auch bedient. Das möchte ich hier einmal sagen. Pädagogisch halte ich das für zweifelhaft angesichts dessen, was unsere Bürgermeister landauf, landab leisten.
Frau Kollegin Schönhut-Keil,ich bin froh,dass Sie so beratungsfähig sind. Das gilt nicht für jedes Mitglied Ihrer Fraktion. Bei Ihnen weiß ich, dass das so ist, und deshalb freue ich mich, dass wir auch an dieser Stelle übereinstimmen.
Zurück zu den ernsten Aspekten. Wir sehen an den Antworten auf die Große Anfrage, dass wir eine Menge Arbeit vor uns haben.Wir werden selbstverständlich die Ergebnisse der Evaluation abwarten müssen. Wir werden sehr genau darauf schauen müssen,was die Evaluation zutage fördert.
Meine Empfehlung ist, dass wir dieses Thema – über die Diskussion hinaus, die die medienpolitischen Sprecher einmal im Jahr am Rande des Hessentags führen – auch im Hessischen Landtag behandeln sollten, um öffentlich zu wirken und dort, wo es die Möglichkeit gibt, für die Förderung einer besseren Medienkompetenz einzutreten, unseren Beitrag zu leisten.– In diesem Sinne danke ich Ihnen sehr herzlich für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich zu Beginn meines Beitrags zunächst zwei Vorbemerkungen machen.
Erstens. Ich bin Frau Kollegin Hinz und dem Kollegen Siebel dankbar, dass sie von sich aus angesprochen haben, dass wir bei der vorbereitenden Diskussion über diesen Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag ein sehr transparentes Verfahren gefunden haben. Es unterscheidet sich wohltuend von dem Verfahren, das wir in der Vergangenheit hatten – als wir erst relativ spät mit Informationen konfrontiert wurden und dann in der Tat in eine Situation kamen, in der wir nur Ja oder Nein sagen konnten und ansonsten in den gesamten Diskussionsablauf nicht eingebunden waren. Deshalb auch vonseiten der CDUFraktion einen herzlichen Dank an die Landesregierung. Sie hat es über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr verstanden, den notwendigen Informationsfluss aufrechtzuerhalten.
Meine Damen und Herren, eine zweite Vorbemerkung. An dieser Stelle möchte ich auch ausdrücklich unserem Ministerpräsidenten Koch ein herzliches Wort des Dankes sagen. Hier wird immer so pauschal von „den Ministerpräsidenten“ gesprochen,die sich in recht unziemlicher Weise in die Diskussion über die Entwicklung der Rundfunkgebühren in Deutschland eingeschaltet und sich entsprechend geäußert haben. Es mag sein, dass das für einige Ministerpräsidenten zutrifft. Ich möchte hier aber doch festgehalten haben, dass sich der Hessische Ministerpräsident zu jedem Zeitpunkt konstruktiv an dieser Diskussion beteiligt und es vermieden hat – wie es andere Ministerpräsidenten teilweise getan haben –, vor laufenden Kameras die Backen dick aufzublasen,dabei aber nur eigene Interessen zu verfolgen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Kollege Hahn hat davon gesprochen, dass wir in erster Linie Interessen der ARD zu vertreten hätten – wahrscheinlich unter Bezugnahme darauf, Herr Kollege Hahn, dass wir beide Mitglied im Rundfunkrat des Hessischen Rundfunks sind.
Ich glaube, dass wir in erster Linie weder die Interessen der ARD zu vertreten haben
noch die Interessen des ZDF, sondern an dieser Stelle die Interessen des Landes Hessen
und die Interessen der Bürgerinnen und Bürger dieses Landes.
Meine Damen und Herren, über eines wurde in dieser Diskussion überhaupt nicht geredet, nämlich über die Frage, was geschehen würde, wenn ich dem Kollegen Hahn oder der Kollegin Hinz folgen und eine Gebührenerhöhung unmöglich machen würde.Sie wissen,es genügt, dass ein Landtag in Deutschland diesem Rundfunkänderungsstaatsvertrag seine Zustimmung verweigert, um diese Gebührenerhöhung zu verhindern.
An keiner Stelle habe ich von Ihnen etwas dazu gehört, was eigentlich die Konsequenz daraus wäre.
Meine Damen und Herren, an dieser Stelle geht es mir in erster Linie darum, festzuhalten, dass wir hier auch eine Verantwortung dafür haben, unseren Landessender – nämlich den Hessischen Rundfunk – in eine Situation zu bringen, dass er in Zukunft in seiner Eigenständigkeit erhalten bleibt.
Meine Damen und Herren, der Kollege Siebel hat davon gesprochen, dass der Hessische Rundfunk jetzt 30 Millionen c einsparen muss. Das ist eine etwas falsche Diskussion. Es ist ja nicht so, dass der Hessische Rundfunk 30 Millionen c weniger erhält. Vielmehr wird er in den nächsten Jahren über einen Betrag von 30 Millionen c – mit dem er möglicherweise gerechnet hat, den er erwartet hat, auf den er gehofft hat – nicht erlösen.
Meine Damen und Herren, ich will aber daran erinnern, dass der Intendant des Hessischen Rundfunks nach Antritt seines Amtes zuallererst ein Sparprogramm beim Hessischen Rundfunk in einer Größenordnung von 100 Millionen c auflegen musste,um dafür zu sorgen,dass der Sender in ruhigem Fahrwasser bleibt.
Meine Damen und Herren, für die CDU-Fraktion stelle ich fest: Bei aller Kritik an einzelnen Sendungen – Frau Kollegin Hinz hat hier Teile genannt, die ich überhaupt nicht nachvollziehen kann – ist das Informationsangebot des Hessischen Rundfunks in dieser Zeit deutlich ausgeweitet worden. Ich möchte Sie nur auf das verweisen, was der Hessische Rundfunk, das Hessen-Fernsehen mittlerweile bei den Nachrichten jeden Nachmittag bringt. Früher gab es eine Nachrichtensendung um 18 Uhr, um 19.30 Uhr die Hessenschau, um 21.15 Uhr oder 21.30 Uhr eine weitere Ausgabe von „Hessen Aktuell“ – und das war das Nachrichtenangebot des Hessen-Fernsehens.
Wenn Sie sich heute eine Programmzeitschrift oder das Programm selbst anschauen, dann werden Sie feststellen, dass in einem ganz regelmäßigen Rhythmus, beginnend nachmittags zwischen 15 und 16 Uhr, ständig Nachrichten mit einem Hessenbezug im Hessen-Fernsehen laufen. Dies ist ein Beispiel dafür, dass trotz eines Konsolidierungsprogramms in einer Größenordnung von 100 Millio
nen c und trotz einer schmaleren Gebührenerhöhung, als sie die Rundfunkanstalten erwartet haben,
das Informationsangebot des Hessen-Fernsehens deutlich ausgeweitet wurde.
Meine Damen und Herren, die Frau Kollegin Hinz wird wahrscheinlich sagen, sie habe nicht das Hessen-Fernsehen gemeint,
sondern das Flaggschiff des Hessischen Rundfunks, die Sendung „Der Tag“.Auch dort ist am Ende etwas – wie ich finde – Gutes herausgekommen, indem diese Sendung weiterhin jeden Tag in „hr2“ stattfindet. Damit ist sie gewährleistet. Auf der anderen Seite aber hat die Hauptwelle des Hessischen Rundfunks, das Informationsradio „hr1“, mittlerweile eine Qualität erreicht – Frau Kollegin Hinz,hier muss ich Sie leider korrigieren,die Zahlen sprechen eine andere Sprache –, sodass dieses Angebot von den Hörerinnen und Hörern immer besser angenommen wird.
Meine Damen und Herren, das ist ein Beispiel dafür, dass es gelingt, trotz schmaler Kasse an dieser Stelle das Informationsbedürfnis und das Informationsgebot, das der Hessische Rundfunk natürlich von uns in den Rucksack geschnallt bekommt, auch umzusetzen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, zu dem, was der Kollege Hahn hier über die Gebührenpflicht für internetfähige PCs gesagt hat: Natürlich ist es richtig, dass ein Unternehmen,das nur über einen internetfähigen PC verfügt, das kein gewerblich angemeldetes Fahrzeug mit Autoradio hat, kein Radio im Büro, kein Fernsehen im Büro, ein Unternehmen, das wir so konstruiert haben, ein Verlierer dieses Rundfunkänderungsstaatsvertrags ist. Denn wenn dieses Unternehmen einen internetfähigen PC hat, dann wird es in der Tat jetzt zur Rundfunkgebührenpflicht herangezogen.
Meine Damen und Herren, ich gestatte mir aber den folgenden Hinweis: Ein solches Unternehmen ist in der Bundesrepublik Deutschland äußerst selten und im Bundesland Hessen noch seltener. Denn natürlich verfügen die meisten Unternehmen über gewerbliche Fahrzeuge, heute schon über entsprechende Radios und Fernseher in Büros, und es gilt die Regelung: Wenn für ein Unternehmen ein Gerät angemeldet ist, dann ist die Gebührenpflicht erfüllt, und es wird keine zusätzliche Gebühr für einen internetfähigen PC erhoben.
Daher ist diese nette Diskussion „nice to have“, aber am Ende dieses Tages endet diese Diskussion ziemlich im Nirwana. Herr Kollege Hahn, ich glaube, die Zahl von 180 Millionen c, die Sie hier in den Raum gestellt haben, ist deutlich übertrieben.Am Ende wird sich diese Zahl nicht darstellen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die sehr viel schwierigere Diskussion – und der will ich nicht ausweichen – ist die um GEZ und Datenkauf. Diese Diskussion ist sehr viel schwieriger. Denn auf der einen Seite führt dieser Datenkauf natürlich dazu, dass möglicherweise
Personen, die für eine Gebührenpflicht infrage kommen und sich ihr heute entziehen, in Zukunft für eine Gebühr herangezogen werden können, also mit den Ehrlichen gleichgestellt werden, die von vornherein ihre Gebühr bezahlen.
Andererseits gebe ich Ihnen Recht, dass das ein sehr schwieriges Verfahren ist,wenn die GEZ hier solche Wege geht. Ich persönlich bin der Auffassung, es ist viel schlimmer, wenn beispielsweise die Einwohnermeldeämter in regelmäßigen Abständen die Daten von Bürgern an die GEZ übermitteln und es diese berühmten Gebührenbeauftragten gibt, die mit einem Ausweis in einer Art Blockwartsystem durch die Stadtteile gehen, den Fuß in die Tür stellen und kontrollieren, ob dort irgendwo ein Fernseher herumsteht.
Aber das werden wir nicht mit diesem Rundfunkänderungsstaatsvertrag erledigen, sondern wir haben uns schon verabredet, wir werden uns langfristig darüber Gedanken machen müssen, wie wir hier zu einer anderen Modalität kommen, was die GEZ betrifft. Denn ich glaube, das System, das wir heute dort aufrechterhalten, ist einerseits sehr teuer, was den Aufwand des Betreibens dieses Systems angeht, und andererseits ist es sehr unbefriedigend, was die Auswirkungen auf den Datenschutz in Bezug auf das von mir geschilderte Vorgehen der betreffenden Gebührenbeauftragten dieser Rundfunkanstalten angeht.
Meine Damen und Herren, es wäre aber unehrlich, so zu tun, als könnten wir dieses Problem mit einem Rundfunkänderungsstaatsvertrag lösen. Wir werden vielmehr darüber nachdenken müssen, wie wir auf mittlere Sicht zu anderen Modellen, möglicherweise auch anderen Anknüpfungspunkten kommen,was die Gebührenpflicht angeht.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, was den Prüfauftrag zum Thema 3sat angeht, so will ich sagen, ich bin da relativ offen.Ich weiß nicht,warum man etwas dagegen haben soll, wenn etwas geprüft wird. Dieser Rundfunkänderungsstaatsvertrag enthält nicht die Bestimmung, dass sich die ARD in Zukunft definitiv nicht mehr an der Gestaltung von 3sat beteiligen darf, sondern dort ist verabredet, dass einmal geprüft werden soll, was es im Ergebnis bedeuten würde, wenn 3sat nur vom ZDF getragen würde. So war es historisch schon einmal, daher kommen wir eigentlich; denn ursprünglich war 3sat eine ZDF-Veranstaltung, weil die ARD ihr eigenes Satellitenfernsehen hatte.
Meine Damen und Herren, wir können doch zum heutigen Zeitpunkt einer solchen Prüfung relativ gelassen ins Auge sehen. Ich bin sicher, wenn wir erste Ergebnisse haben, werden wir im Hauptausschuss und im Hessischen Landtag manns genug sein, die Diskussion zu führen, das Für und Wider abzuwägen und am Ende zu konstruktiven Entscheidungen zu kommen.
Frau Präsidentin, danke für die Ermahnung; meine Redezeit ist zu Ende.
Sie entnehmen dem allen, dass die CDU-Landtagsfraktion nach einer durchaus schwierigen Diskussion innerhalb der Fraktion – auch das will ich offen bekennen – zu dem Ergebnis kommt, dass es sinnvoll und richtig ist, diesem Rundfunkänderungsstaatsvertrag die Zustimmung
zu geben.Das werden wir heute tun.– Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will zunächst eine Bemerkung zu dem machen, was Frau Hinz hier vorgetragen hat.
Frau Hinz, bis zum heutigen Tag habe ich nicht verstanden, warum Sie im Landtag so sklavisch das Geschäft der Sozialdemokratischen Partei betreiben. Ich habe immer gedacht, auch die Fraktion der GRÜNEN habe ein Inte
resse daran, dass insbesondere bei den Medien Transparenz hergestellt wird. Offensichtlich sind Sie jetzt dabei, sich mit den Sozialdemokraten bei diesem Thema gemein zu machen und sich gegen die notwendige Transparenz auszusprechen.
Herr Kollege Siebel, ich muss schon sagen, es gehört ein gewisses Maß an Überheblichkeit dazu, uns zu fragen, welche Interessen wir an dieser Stelle hätten. Ich glaube, zunächst müssten Sie erklären, welche Interessen die Sozialdemokratische Partei Deutschlands und die SPDFraktion im Hessischen Landtag haben.
Um es Ihnen ganz klar zu sagen:Wenn wir hier ein Stadtparlament wären, was wir nicht sind, dann würde die sozialdemokratische Fraktion ausrücken, weil sie unter Hinweis auf § 25 HGO wegen widerstreitender Interessen an der weiteren Beratung gar nicht teilnehmen dürfte.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, uns die Frage zu stellen, welche Interessen wir hier haben, ist der kunstlose Versuch, auszuweichen. Es stellt sich die Frage, welche Interessen Sie an dieser Stelle haben.
Jetzt wollen wir zur Sache kommen. Es gibt an dieser Stelle zwei Philosophien. Frau Hinz, das unterscheidet uns. Sie sind der Auffassung, dass aufgebohrt werden muss, wer welche Beteiligungsverhältnisse an welchem Medium hat.
Diese Haltung ist Ihnen unbenommen. Dafür können Sie werben. Uns geht es an dieser Stelle darum, in einem sehr sensiblen Bereich, bei dem wir an anderer Stelle miserable Erfahrungen gemacht haben, den Käufer einer Zeitung in die Lage zu versetzen, dass er weiß, wenn er eine bestimmte Zeitung kauft, dass eine Partei dahinter steht. Es ist ein ganz aktuelles Problem, das wir hier in Hessen haben.
Wenn der Kollege Siebel heute, weil die dd_vg angekündigt hat, dass sie sich von einem Teil ihres Paketes an der „Frankfurter Rundschau“ trennen möchte, den Eindruck erwecken möchte, das Problem sei gelöst, dann sage ich ihm: Das Problem ist an dem Tag gelöst, an dem das tatsächlich erfolgt ist. Aber auch dann wird die SPD noch eine Beteiligung an der „Frankfurter Rundschau“ haben.
Ich will außerdem festhalten: Dann hat das Land Hessen trotzdem eine Menge Geld verloren. Zudem wollen wir festhalten, dass die dd_vg diejenige ist, die im Moment versucht, sich über den Grundstücksverkauf in der Frankfurter Innenstadt finanziell schadlos zu halten.
Meine Damen und Herren, worum geht es konkret? Ich erinnere Sie – das werden Sie wahrscheinlich auch verfolgt haben – an die Berichterstattung im „Focus“ am 2. August 2004. Es ging um ein Hamburger Stadtmagazin,
das auch zum Konglomerat der SPD gehörte, bei dem der Geschäftsführer und Chefredakteur des Blattes per Arbeitsvertrag zur Parteitreue verdonnert wurde. Ich möchte Ihnen gerne die Passage vorlesen – Herr Präsident, mit Ihrer Genehmigung –, die in dem Arbeitsvertrag enthalten war:
Dem Geschäftsführer ist bekannt, dass der Gesellschafter Deutsche Druck- und Verlagsgesellschaft mbH (dd_vg) der SPD nahe steht. Daraus ergibt sich für den Geschäftsführer die Verpflichtung, die sich aus dem Verhältnis ergebende grundsätzliche Haltung sowohl in seiner Arbeit als auch insbesondere bei der Vertretung der Gesellschaft in der Öffentlichkeit zu respektieren.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das hat mit Pressefreiheit nichts zu tun, sondern das ist ein eindeutiger Ukas, mit dem ein Geschäftsführer und Chefredakteur dazu verdonnert wird, eine Parteilinie zu vertreten. Da ist es mehr als recht und billig und hat nicht nur mit wirtschaftlichen Beteiligungsverhältnissen zu tun, sondern mit politischen Interessenslagen, dass eine solche Zeitung in die Situation gebracht wird, dass sie veröffentlichen muss, wer wirklich hinter dieser Zeitung steht.
Ich akzeptiere, dass die SPD an dieser Stelle Nebelkerzen wirft. Ich akzeptiere aber nicht, dass die GRÜNEN sich an dieser Stelle am Werfen von Nebelkerzen beteiligen. Sie müssen irgendwann einmal erklären, warum Sie das tun; denn es ist völlig unverständlich.
Wir halten den Zustand,wie er in Hamburg nachgewiesen ist und wie er bei der „Frankfurter Rundschau“ möglich ist, für unappetitlich und inakzeptabel. Wir werden alles dafür tun, dass dieser Zustand dadurch geheilt wird, dass eine Kennzeichnungspflicht im Pressegesetz herbeigeführt wird.
Wie weit die Geschmacklosigkeit geht, will ich Ihnen an einem Beispiel sagen. Die „Frankfurter Rundschau“ hat bis zum heutigen Tag mit Ausnahme einer Ausgabe,die sie dann kassiert hat, weil es angeblich einen Druckfehler gab, die Unterzeile „Unabhängige Tageszeitung“.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, eine Zeitung, die zu 90 % einer Partei gehört, erfrecht sich, in ihrer Unterzeile den Titel „Unabhängige Tageszeitung“ zu führen. Eine größere Irreführung des Lesers kann es überhaupt nicht geben. Wir sind Gott sei Dank in der Situation, dass über die streitige Diskussion, die wir hier führen, mittlerweile die Mehrheit der Bevölkerung eine Ahnung davon hat, was hinter der „Frankfurter Rundschau“ steht.
Ich komme sofort zum Schluss, Herr Präsident. – Wir werden dafür sorgen, dass die Transparenz hergestellt wird.
Letzter Satz. Meine Damen und Herren von der Sozialdemokratischen Partei, Sie haben selbst den ersten Stein geworfen. Sie waren an Radio FFH über eine Klaus Lage GbR beteiligt. Wer so verschleierte Beteiligungsverhältnisse eingeht, der zeigt, dass er etwas zu verbergen hat. Wir werden dafür sorgen, dass dieses Verbergen ein Ende hat. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin dem Kollegen Grumbach außerordentlich dankbar, dass er sich hier noch einmal zu Wort gemeldet hat. Herr Al-Wazir, ich lese Ihnen noch einmal die Passage im Arbeitsvertrag vor, dann sollten Sie sich noch einmal überlegen, mit wem Sie hier gemeinsame Sache machen.
Das ist ein Arbeitsvertrag, in dem ausdrücklich steht – Herr Grumbach hat es nicht nur ausdrücklich bestätigt, sondern auch darauf hingewiesen, dies stehe in der sozialdemokratischen Tradition, wahrscheinlich gibt es bei der „Frankfurter Rundschau“ auch solche Verträge –:
Dem Geschäftsführer ist bekannt, dass der Gesellschafter Deutsche Druck- und Verlagsgesellschaft mbH (dd_vg) der SPD nahe steht. Daraus ergibt sich für den Geschäftsführer die Verpflichtung, die... Haltung sowohl in seiner Arbeit als auch insbesondere bei der Vertretung der Gesellschaft in der Öffentlichkeit zu respektieren.
Meine Damen und Herren, dem ist nichts hinzuzufügen, und ich bin dem Kollegen Grumbach außerordentlich dankbar dafür,
dass er diese Rede gehalten hat.
Herr Kollege Grumbach, im Übrigen sollten Sie nicht – –
Herr Kollege Schmitt, beruhigen Sie sich, die Rede hat Herr Grumbach gehalten. Regen Sie sich bitte von daher über ihn auf und nicht über mich.
Herr Kollege Grumbach, ich möchte im Übrigen doch darauf hinweisen, wenn Sie versuchen, den Eindruck zu erwecken,dass das Medienimperium der SPD in den letzten 125 Jahren entstanden ist – auch da wollen Sie die Öffentlichkeit täuschen –: Das Medienimperium der SPD ist im Wesentlichen in den letzten zehn Jahren im Zuge der deutschen Einheit und durch Zukäufe wie bei der „Frankfurter Rundschau“ entstanden.
Ich bitte um Verständnis, keine Zwischenfrage von Herrn Schmitt.
Die zweite Bemerkung, die ich an dieser Stelle machen möchte: Wie sehr der Sozialdemokratischen Partei ein Gefühl dafür entschwunden ist, was Parteisache ist und was auf der anderen Seite Unternehmenssache ist,wird an dem Beispiel deutlich, dass nicht die dd_vg angekündigt hat, dass sie wegen des Hessischen Privatrundfunkgesetzes vor das Bundesverfassungsgericht ziehen will, weil sie sich in ihrer wirtschaftlichen Entfaltungsmöglichkeit gestört sieht,
sondern die SPD-Bundestagsfraktion angekündigt hat, ein Normenkontrollverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zu betreiben. Das ist eindeutig politisch ausgerichtet.
Daran wird deutlich, dass Sie jegliche Fähigkeit verloren haben, in diesem Bereich etwas zusammenzubringen.
Zum Kollegen Al-Wazir.
Herr Al-Wazir, hören Sie doch auf, ich will Ihnen doch gerade eine Antwort geben. Sie haben Ihren JohannesHeesters-Schal an und sind deswegen ein bisschen aufgeregt. – Ich will Ihnen an dieser Stelle ganz ruhig zwei Antworten geben: Erstens. Der Unterschied in der Beschlussfassung des Innenausschusses und des Hauptausschusses ist durch eine Fraktionssitzung der CDU-Landtagsfraktion zustande gekommen.
Wir haben uns die Freiheit genommen, diesen Sachverhalt zu diskutieren, und sind in der Fraktion zu einem anderen Ergebnis gekommen als die Kollegen im Innenausschuss.
Ich weiß nicht, worin das Problem liegt und was es zu lachen gibt.Wenn Ihre Fraktionssitzungen ablaufen wie ein Feldgottesdienst, dann ist es Ihr Problem. Bei uns gibt es an dieser Stelle noch die Möglichkeit zu Veränderungen.