Protokoll der Sitzung vom 16.12.2003

(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): „Notwendig“ haben wir nicht behauptet!)

Sie haben von Evaluierung gesprochen. Das sind beides grundsätzlich bedenkenswerte Themen. Die wollen wir

gern miteinander im Ausschuss diskutieren, weil wir dem grundsätzlich nicht ablehnend gegenüberstehen.Wir wollen das Beste für die hessischen Bürgerinnen und Bürger, und ich denke, dass wir dies im Ausschuss abschließend miteinander diskutieren können. Insofern wird die CDUFraktion diesem Gesetzentwurf zustimmen, und wir werden die Fachberatung im Ausschuss weiterführen. – Danke.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Wintermeyer. – Herr Grumbach hat sich für die SPD-Fraktion zu Wort gemeldet.

Meine Damen und Herren! Ich denke, zu diesem Gesetzentwurf genügen drei Sätze.

(Michael Denzin (FDP): Sehr gut! – Nicola Beer (FDP): Noch weniger!)

Erstens. Der hessische Umweltminister hat gemerkt, dass er für das, was er vorhat, eine gesetzliche Grundlage braucht.

Zweitens. Das unterscheidet ihn von Staatsminister Grüttner, der heute Mittag vieles vorgetragen hat, wofür er auch eine gesetzliche Grundlage braucht, die jedoch fehlt.

Drittens. Die GRÜNEN haben einen Änderungsantrag gestellt, der das Ganze verbessert. – Vielen Dank.

(Heiterkeit – Beifall bei der SPD sowie bei Abge- ordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Das war auch ein Beitrag,um die Arbeitszeit heute Abend nicht weiter auszudehnen. – Herr Heidel für die FDPFraktion, bitte sehr.

(Gerhard Bökel (SPD): Heinrich, das musst du unterbieten! – Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN): Heinrich, das musst du toppen!)

Das ist schwer zu toppen. – Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will es auch kurz ma

chen. Der Gesetzentwurf, der uns von der Landesregierung vorgelegt worden ist, sollte gemeinsam mit dem Änderungsantrag der GRÜNEN im Fachausschuss beraten werden.

Ich glaube, an dem Punkt der Ausschreibung wird sicherlich kein Streit entbrennen. Denn die Kostenbelastung ist ein Faktor,der auch in diesem Bereich berücksichtigt werden muss, und das muss nicht zwangsläufig zu einer Verschlechterung der Überprüfung führen.

Wenn es so ist, wie vom Ministerium dargestellt, dass die Zusammenfassung dieser beiden Überprüfungen, des Strahlenschutzes und des Röntgenschutzes, Synergieeffekte hervorbringt, glaube ich schon, dass es so gemacht werden kann. Dennoch bin ich der Auffassung, dass wir aus Gründen des Patientenschutzes und einer möglichst hohen Sicherheit bei niedriger Strahlenbelastung für die Patienten alles daransetzen müssen, nicht nur überprüfende Maßnahmen für Geräte, sondern auch qualifizierende Maßnahmen für das Personal vorzunehmen.

Wir freuen uns auf die Beratung im Ausschuss. – Schönen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Danke sehr, Herr Heidel. – Ich darf feststellen, dass die erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz über die Bestimmung von Sachverständigen und Sachverständigenorganisationen im Rahmen der Qualitätssicherung bei der medizinischen Strahlenanwendung stattgefunden hat. Dazu wurde der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 16/1697, beraten.

Beide sollen dem Ausschuss für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur weiteren Beratung überwiesen werden. – Dem wird nicht widersprochen.Wir können so verfahren.

Ich darf Ihnen für die anstehenden Weihnachtsfeiern, von denen ich hörte,vergnügliche Stunden wünschen.– Einige werden noch gebraucht: Der Haushaltsausschuss tagt in Raum 119 M.

Einen schönen Abend, bis morgen.

(Schluss: 18.10 Uhr)