(Beifall bei der CDU – Gerhard Bökel (SPD): Na, na! – Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie war das mit der internationalen Länderkommission?)
Frau Hammann, Ihre Aussage ist falsch, dass es in Ahaus oder in Gorleben nicht ausreichend Lagerkapazität gebe. Herr Dr. Arnold hat es eben angesprochen. RWE Power hat sich vertraglich 140 Stellplätze in Gorleben und in Ahaus gesichert, und in Biblis sollen 135 gebaut werden – zufällig ähnliche Anträge.
Deswegen bedeutet das für mich auch klipp und klar, dass es durchaus möglich ist, wenn man für Transporte ist, dass diese nach Gorleben und Ahaus gebracht und dort zwischengelagert werden können, bis die Endlagerung ansteht. Ich denke, dass auch die anderen EVUs in der Bundesrepublik Deutschland ähnliche Vorkehrungen getroffen haben.
Meine Damen und Herren, vom Grundsatz her: Ich halte die Einrichtung von Zwischenlagern in dieser Größenordnung und in dieser Vielfalt für nicht in Ordnung. Ich will hier auch noch eines anmerken, obwohl es nicht Gegenstand der Anträge ist, nämlich dass wir uns zur friedlichen Nutzung der Kernenergie bekennen
und dass wir dies auch in dieser Diskussion, obwohl es nicht ansteht, noch einmal ausdrücklich klarstellen wollen.
Aber wir wollen dies – das habe ich hier im Hessischen Landtag immer wieder gesagt – nur auf einem höchstmöglichen Sicherheitsniveau. Ich glaube, dass wir in den
Meine Damen und Herren, der Kompromiss vom 14. Juni 2000 – das möchte ich eindeutig sagen, Herr Schmitt – war nicht gut. Ich denke, dass es angemessen wäre, in der Bundesrepublik Deutschland
Kernkraftwerke auch in Zukunft auf höchstem Sicherheitsniveau weiter zu betreiben, um eine Grundversorgung in einem Energiemix herzustellen. Die deutschen Kraftwerke sind mit Sicherheit sicherer als die Sonderangebote, z. B. aus der Ukraine, wo Atomstrom für 0,7 oder 0,8 Cent angeboten wird. Was Sie hier mit einem meiner Meinung nach durchaus erzwungenen Kompromiss gemacht haben,heißt,dass wir aus den Stromproduzenten in unserem Lande Stromhändler machen, auch mit großer Abhängigkeit von anderen Ländern. Das kann nach unserer Meinung so nicht akzeptiert werden.
Meine Damen und Herren,diesen Kompromiss haben wir von der Hessischen Landesregierung grundsätzlich abgelehnt,weil Ahaus und Gorleben vorrangig genutzt werden können.
Wir haben uns Gedanken darüber gemacht, wie wir diese Zwischenlager rechtlich verhindern können. Wir haben keine rechtliche Möglichkeit gesehen. Wir haben dabei auch die Bayern begleitet. Die Bayern haben gehofft, es mit dem Baugesetz zu tun. Auch mit dem Baugesetz war nicht die Möglichkeit gegeben, diese Zwischenlager zu verhindern. Deswegen kann man trotzdem politisch dagegen sein.
Meine Damen und Herren, ich denke, dass der Antrag, den der Kreis Bergstraße gestellt hat, nicht unproblematisch ist. Herr Schmitt hat das gleich und richtig erkannt, weil es in diesem Zusammenhang um einen Gesamtlagerbedarf geht,der sicher bis 2012 nicht ausgeschöpft werden kann. Deswegen werden wir im Ausschuss den Antrag stellen, wie es Dr. Arnold eben vorgetragen hat, eine Ergänzung des FDP-Antrags in Punkt 3 vorzunehmen. Ich glaube, dass wir dies dann zielgerichtet und rechtlich sicher geregelt haben.
Was die Bundesregierung im Augenblick vorhat, nämlich dass sie das Endlager frühestens zum Jahr 2030 zur Verfügung stellen will, ist meiner Meinung nach so nicht akzeptabel, auch gegenüber der betroffenen Bevölkerung in diesem Bereich nicht verständlich. Herr Schmitt, Sie wohnen dort. Ich war bei vielen Diskussionen, in denen Bürger und Kommunalpolitiker eindeutig anmerken, dass sie mit einem Zwischenlager dieser Größenordnung nicht einverstanden sind. Deswegen muss die Schaffung eines Endlagers vorangetrieben werden.
Herr Schmitt, Sie haben eben einige Male aus der ILK zitiert. Ich habe natürlich auch ein Zitat mitgebracht. Wo kämen wir denn da hin!
gut geeignet ist. Die bisher durchgeführten übertägigen und untertägigen Erkundungsarbeiten lassen erwarten, dass der Salzstock Gorleben als Endlager für Wärme entwickelnde Abfälle geeignet ist. Die endgültige Entscheidung hinsichtlich der Eignung des Salzstocks Gorleben ist jedoch erst nach Abschluss einer aufwendigen untertägigen Entwicklungsarbeit in ca. vier bis fünf Jahren möglich. Die Unterbrechung ist auf der Grundlage der vorliegenden biologischen Erkenntnisse wissenschaftlich nicht gerechtfertigt.
Da hilft auch nicht,dass Sie dann aufzählen,welche Dinge hier noch geregelt werden müssen. Eindeutig ist angemerkt worden: Wir brauchen noch vier bis fünf Jahre. Dann müssen die Fragen, die Sie eben gestellt haben, logischerweise einer Klärung zugeführt werden. Das wird dann auch die Arbeit in den nächsten vier bis fünf Jahren sein.
Meine Damen und Herren, wenn man die Akzeptanz der Bevölkerung, gerade im Bereich Biblis, für Kernkraft und Zwischenlager haben will, ist eines ganz wichtig: dass wir die Endlagerproblematik hier nach vorn treiben, dass dieses Moratorium aufgehoben wird, dass weitergearbeitet wird, und zwar für beide Endlager, für Konrad und für Gorleben. Denn sonst ist der Bevölkerung ein Zwischenlager, wie es dort errichtet worden ist, nicht klarzumachen.
Meine Damen und Herren, zu diesen beiden Tagesordnungspunkten liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Es ist vorgeschlagen, dass der Antrag der FDP betreffend Zwischenlager für ausgebrannte Brennelemente, Drucks. 16/1166, und der Dringliche Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Ende der Blockade einer sachgerechten Endlagerung radioaktiver Abfälle, Drucks. 16/1676, an den Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss überwiesen werden.
Bevor ich den Tagesordnungspunkt 12 verbunden mit den Tagesordnungspunkten 21 und 28 zum Thema Kellerwald aufrufe, will ich darauf hinweisen, dass ein Dringlicher Antrag der Fraktion der SPD zur Frage der Behandlung des Haushaltsgesetzes 2004 jetzt verteilt wird. Sollen wir ihn jetzt gleich beraten?
(Reinhard Kahl (SPD): Jetzt gleich! – Dr. Franz Josef Jung (Rheingau) (CDU): Ist noch nicht verteilt!)
Entschuldigung, er wird eben verteilt. Das Präsidium sieht, dass die Hälfte des Hauses den Text nicht hat. Da ist es nur fair, in der Tagesordnung fortzufahren. Ihr Antrag wird nachher sofort aufgerufen.
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz zu dem Antrag der Fraktion der FDP betreffend geplante Einrichtung eines Nationalparks Waldschutzgebiet Gatter Edersee im Naturpark Kellerwald-Edersee – Drucks. 16/1036 zu Drucks. 16/193 –
Antrag der Fraktion der CDU betreffend Ausweisung des Nationalparks Kellerwald-Edersee – Drucks. 16/1619 –
Verehrte Damen und Herren, ich hätte gerne Wortmeldungen zu diesen Tagesordnungspunkten. Ich darf auch die anderen Fraktionen bitten, sich zu melden. – Frau Hammann, Sie haben das Wort zur Begründung Ihres Antrags.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir begrüßen es, dass der Kellerwald-Nationalpark unmittelbar vor der Realisierung steht,
Aber bevor ein Projekt umgesetzt wird, heißt es: Man muss bestimmte Fragestellungen abklären. Diese Fragestellungen wurden in einer öffentlichen Anhörung am 10. Oktober 2003 in Affoldern abgeklärt.
Meine Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, Platz zu nehmen, Gespräche nach draußen zu verlagern, am besten aber hier zu bleiben und der Rednerin zu folgen.Vielen Dank.
Wir haben diese öffentliche Anhörung genutzt, haben Erkenntnisse daraus ziehen können, die letztendlich auch in unseren Antrag eingegangen sind.Ich frage mich schon an dieser Stelle ganz verwundert:Warum hat die CDU überhaupt einen Gegenantrag dazu gestellt? Es ist ja ein Gegenantrag, was Sie uns vorgelegt haben.Was haben Sie denn dagegen, wenn wir unter Punkt 1 vom Landtag wünschen, dass der Landtag fordert, dass die Landesregierung unverzüglich die Voraussetzungen für eine schnelle Anerkennung des Nationalparks Kellerwald nach den IUCNRichtlinien, nach den Richtlinien der International Union for Conservation of Nature and Natural Resources, zu schaffen hat und allen Projekten entgegenzuwirken ist, die dem entgegenstehen?
Was haben Sie gegen Punkt 2, der sagt, wir brauchen neben dem forstlichen Sachverstand in der Nationalparkverwaltung auch weitere Fachdisziplinen? Was haben Sie dagegen, wenn das eigenständige Nationalparkamt dem für Naturschutz zuständigen Ministerium zugeordnet wird? Was haben Sie dagegen, wenn wir unter Punkt 3 eine Partnerschaft mit den Buchenwald-Nationalparken Hainich und Eifel befürworten,weil man versuchen sollte, untereinander für die unterschiedlichen Nationalparke zu werben?
Meine Damen und Herren, das heißt doch, dass Sie nicht über Ihren eigenen Schatten springen können, dass Sie unserem Antrag nicht zustimmen können, und das deshalb, weil Ihnen unsere Begründung dazu wohl nicht passt. Deshalb werde ich darauf noch einmal eingehen.
Sie wissen ganz genau, dass in der Anhörung von den Anzuhörenden sehr dezidiert darauf hingewiesen wurde, wie ein Nationalpark vernünftig organisiert werden kann, damit er den notwendigen Erfolg hat in der Akzeptanz und auch in Bezug auf die Durchführung in der Region. Ich möchte hier nicht GRÜNE als Sachverständige nennen. Ich denke, es ist notwendig, Ihnen zu sagen, was von anderer Seite dazu gesagt wurde, z. B. vom Regierungspräsidium. Ich habe mir die Anhörungsunterlagen durchgelesen. Aus den Unterlagen ging ganz deutlich hervor: Der Regierungspräsident in Kassel,Herr Lutz Klein,hat in der Anhörung auf die Frage, wo aus Sicht der Anzuhörenden das Nationalparkamt fachlich und organisatorisch angebunden werden soll, gesagt: Das Nationalparkamt sollte beim bestehenden Forstamt Edertal eingerichtet und der obersten Naturschutzbehörde direkt zugeordnet werden. – Das ist die Aussage des RP Kassel, und das ist kein GRÜNER.
Die weitere Frage: Ist es notwendig oder zielführend, die Fach- und die Dienstaufsicht zu trennen, wie Sie es wollen? Wer sich damit auseinander gesetzt hat, weiß genau, dass die Hessische Landesregierung beabsichtigt, die Dienstaufsicht an den Landesbetrieb Hessen-Forst zu geben, aber die Fachaufsicht soll im Ministerium bleiben. Was Sie damit erreichen, ist keine Effektivität, sondern dies würde bedeuten, dass ein Kompetenzgerangel entstehen würde, dass Reibungsverluste entstehen. Das kann doch nicht Ziel und Zweck eines bedeutenden Nationalparkprojektes sein.
Auch hier gab es von den Anzuhörenden immer wieder deutliche Hinweise.Hier nenne ich Herrn Strunz,den Leiter der Nationalparkverwaltung Bayerischer Wald/Grafenau, der sagte: Ich habe in meiner schriftlichen Stellungnahme deutlich gemacht, dass ich das Wort „dienstrechtlich“ vermisse. Es sollte auch dienstrechtlich eindeutig die Anbindung an die oberste zuständige Landesbehörde festgelegt sein.
Meine Damen und Herren, er weist auch darauf hin, dass ihm in Bezug auf die Dienstaufsicht ganz wichtig ist darzustellen, dass die Nationalparkverwaltung einer der höchsten Landesbehörden zu unterstellen ist. Er sagt: Bei uns in Bayern war Berchtesgaden ein ewiges Problem.