Protokoll der Sitzung vom 18.12.2003

Zudem kann trotz der zitierten, leichten wirtschaftlichen Belebung in 2004 noch nicht von einem nachhaltigen Aufschwung und damit von einem angemessenen und stetigen Wirtschaftswachstum gesprochen werden.

Damit begründen Sie, dass Sie in diesem Jahr die Verfassungsgrenze um immerhin mehr als 250 Millionen c überschreiten wollen.

Wissen Sie, was Sie in der Begründung zum Gesetzentwurf der Landesregierung vom 21. Oktober für ein Nachtragshaushaltsgesetz 2003 geschrieben haben?

Vor dem Hintergrund der allgemein erwarteten konjunkturellen Belebung ab dem Jahre 2004 erscheinen aus heutiger Sicht die damit verbundenen Einschnitte auch gesamtwirtschaftlich vertretbar.

Wie passt diese Argumentation, über die Sie gestern im Haushaltsausschuss abgestimmt haben, zu dem, was Sie jetzt vorlegen?

(Zurufe von der CDU)

Es wird doch offenkundig: Sie bekommen es fachlich nicht hin.

(Beifall bei der SPD)

Sie versuchen jetzt, den Haushalt 2004 mit einer verwegenen juristischen Konstruktion zu retten.

(Zurufe von der CDU)

Noch etwas, liebe Kolleginnen und Kollegen: Schauen Sie einmal in den Antrag der Landesregierung betreffend den Finanzplan für das Land Hessen für die Jahre 2003 bis 2007. Dort heißt es auf Seite 15:

Anders als im Jahre 2003 rechtfertigt der Bund den Verstoß gegen die verfassungsrechtliche Regelgrenze der Verschuldung jedoch nicht mit einer bestehenden Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts, sondern mit der Abwehr einer drohenden Störung. In Anbetracht des von der Bundesregierung erwarteten Wachstums von 2 % in 2004 erscheint diese Argumentation wenig überzeugungskräftig.

So ist Ihre Haltung zu der Frage, ob vom Bund verfassungswidrige Haushalte eingebracht werden.

(Zurufe von der CDU)

Diese Argumentation haben Sie aber nun voll übernommen, weil Sie es eben fachlich nicht hinbekommen, einen verfassungsgemäßen Haushalt aufzustellen.

(Beifall bei der SPD)

Deswegen werden – da passt der berühmte „FAZ“-Kommentar – windige und wirre Punkte vom Finanzminister hier vorgetragen und müssen als Argumente für einen verfassungswidrigen Haushalt herhalten.

Der Herr Ministerpräsident hat uns in der Debatte am 26. November aufgefordert, wir sollten Ländervergleiche vorlegen. Er hat behauptet, Hessen komme von allen Ländern am besten über die Runden. Jetzt werden ihm Ländervergleiche vorgelegt. Baden-Württemberg, Bayern und Rheinland-Pfalz sind in der Lage, einen verfassungsgemäßen Haushalt vorzulegen. Der baden-württembergische Finanzminister sagt sogar,dass das Ergebnis des Vermittlungsausschusses überhaupt kein Grund sein könne, dass Länderhaushalte die Verfassungsgrenze überschreiten. Auf einmal taucht der Ministerpräsident ab. Herr Ministerpräsident, scheuen Sie den Ländervergleich nicht. Stellen Sie sich ihm, und legen Sie einen verfassungsgemäßen Haushalt vor.

(Beifall bei der SPD)

Herr Ministerpräsident, besonders witzig war ihre Einlassung bezüglich der Verrechnung von 1 Milliarde c im Vermittlungsausschuss. Der Herr Ministerpräsident hat am 26. November in der Debatte zum Haushalt 2004 vor dem Landtag ausgeführt, dass der Kompromiss zur so genannten Halbjahres-AfA im nächsten Jahr aufgrund einer Sonderentwicklung 2,4 Milliarden c in den Haushalt spüle. Wissen Sie, wie viel Geld hereinkommt? Auf Bundesebene nicht einmal 100 Millionen c. Von so jemandem muss sich niemand vorhalten lassen, dass man sich einmal um 1 Milliarde c vertan hat.

(Beifall bei der SPD)

Ein Letztes. Wenn Sie den Kompromiss im Vermittlungsausschuss, das Vorziehen der Steuerreform nur zu 25 % über Kredite zu finanzieren, einhalten würden, könnten wir wahrscheinlich einen verfassungsgemäßen Haushalt

erreichen.Wissen Sie, was Sie tun? Sie wollen die Steuerreform nun zu 71,92 % über Kredite finanzieren. Darauf hat der Kollege Wagner von den GRÜNEN im Haushaltsausschuss schon hingewiesen. Gehen Sie bitte so an den Haushalt heran, dass Sie die Kriterien, die Sie für den Bundeshaushalt aufstellen, in dem von Ihnen regierten Land einhalten.Wir sollten deshalb die dritte Lesung aussetzen. Sie sollten diesen Haushalt erneut beraten.

Herr Abgeordneter, Sie müssen zum Ende kommen.

Sie sollten eine neue Vorlage machen, damit der Landtag einen verfassungemäßen Haushalt in dritter Lesung beraten kann.

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, damit sind wir am Ende der Beratungen des Tagesordnungspunktes 48, Dringlicher Antrag der Fraktion der SPD betreffend Absetzung der dritten Lesung des Haushaltsgesetzes 2004, Drucks. 16/ 1735.

Damit kommen wir zur Abstimmung. Ich frage das Haus: Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? – Das ist die Fraktion der CDU. Wer enthält sich? – Das ist die Fraktion der FDP. Meine Damen und Herren, damit ist der Antrag abgelehnt.

Wir kommen nun zu den Tagesordnungspunkten 6 a und b. Ich möchte gerne in Ruhe und ohne Nebengerede vorlesen, worüber wir jetzt verhandeln: Tagesordnungspunkt 6 a:

Dritte Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Hessen für das Haushaltsjahr 2004 (Haus- haltsgesetz 2004) – Drucks. 16/1668 nebst Nachtrag zu Drucks. 16/1168 und zu Drucks. 16/834 –

Berichterstatter ist Herr Weinmeister.

Hierzu gibt es Änderungsanträge von drei Fraktionen: erstens den Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucks. 16/1682 neu; zweitens vier Änderungsanträge von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 16/1731, 16/1732, 16/1733 und 16/1734; drittens gibt es den Änderungsantrag der Fraktion der FDP, Drucks. 16/1736.

Ich rufe mit auf Tagesordnungspunkt 6 b:

Dritte Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Finanzausgleichsänderungsgesetz 2004 – Drucks. 16/1669 zu Drucks. 16/1169 und zu Drucks. 16/784 –

Auch hier ist die Berichterstattung durch Herrn Abg. Weinmeister zu erteilen. Ich bitte ihn hierum.

Meine Damen und Herren, als Redezeit sind 20 Minuten je Fraktion vereinbart worden.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich erstatte Ihnen den Bericht des Haushaltsausschusses, der sich in einer umfangreichen Art und Weise mit dem Haushalt des Jahres 2004 beschäftigt hat.

Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Änderungsantrags Drucks. 16/1654 in der Fassung der zweiten Lesung mit folgender weiterer Änderung – die sich daraus ergebende Fassung ist als Anlage der Drucks. 16/1668 beigefügt – in dritter Lesung anzunehmen:

In § 1 wird die Angabe „21.402.558.400 Euro“ durch die Angabe „21.524.189.800 Euro“ ersetzt.

Zu den Änderungsanträgen, die wir am 10.12.2003 beraten haben, verweise ich auf die umfangreiche Anlage zu Drucks. 16/1668; ich will das nicht im Einzelnen hier vortragen, es liegt Ihnen schriftlich vor.

Der Gesetzentwurf war dem Haushaltsausschuss in der 22. Plenarsitzung am 27. November 2003 nach der zweiten Lesung zur Vorbereitung der dritten Lesung überwiesen worden. Die Änderungsanträge wurden dem Haushaltsausschuss je nach Eingang vom Präsidenten überwiesen.

In seiner Sitzung am 10. Dezember 2003 hat der Haushaltsausschuss den Gesetzentwurf, die Einzelpläne und die Änderungsanträge dazu behandelt und mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP die eben genannte Beschlussempfehlung gefasst.

Zuvor hatte der Haushaltsausschuss den Änderungsantrag Drucks.16/1654 mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der FDP angenommen. Dies war in der ersten Sitzung des Haushaltsausschusses zur Vorbereitung der dritten Lesung am 10. Dezember 2003.

Der Haushaltsausschuss hat erneut am 16. und 17. Dezember 2003 getagt. Auch in diesen Sitzungen hat der Haushaltsausschuss beschlossen, dem Plenum die Annahme des Gesetzentwurfs in der Fassung der Beschlussempfehlung Drucks. 16/1668 – Nachtrag –, die Ihnen vorliegt, in dritter Lesung zu empfehlen, und zwar mit folgender weiteren Änderung – die sich daraus ergebende Fassung ist dem Nachtrag als Anlage beigefügt –:

In § 1 wird die Angabe „21.524.189.800 Euro“ durch die Angabe „21.343.013.700 Euro“ ersetzt.

Des Weiteren wurde über die in Drucks. 16/1668– Nachtrag – angegebenen Anträge abgestimmt. Die Ergebnisse sind in dieser Drucksache nachzulesen.

In diesen zusätzlichen Sitzungen am 16.und 17.Dezember 2003 hat der Haushaltsausschuss den Gesetzentwurf, die Einzelpläne und die Änderungsanträge hierzu behandelt und mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP die genannte Beschlussempfehlung gefasst.

Ich denke, an dieser Stelle sollten wir als Mitglieder des Haushaltsausschusses all denen, die an der Erstellung des Haushaltes 2004 mitgewirkt haben, herzlich danken, vor allen Dingen den Mitarbeitern der Landtagskanzlei und den Mitarbeitern der Ministerien, die – besonders wenn ich an das Finanzministerium denke – die Nächte durchgearbeitet haben, damit wir am Dienstagabend und Mittwochmittag noch die aktuellen Zahlen bekommen haben.

An dieser Stelle gilt mein herzlicher Dank allen,die daran mitgearbeitet haben.

(Allgemeiner Beifall)

Frau Präsidentin, Sie hatten ebenfalls den Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Finanzausgleichsänderungsgesetz aufgerufen. Auch hierzu möchte ich für den Haushaltsausschuss den Bericht erstatten.