Protokoll der Sitzung vom 29.01.2004

Beim Regierungspräsidium in Kassel soll ein Viertel der dort vorhandenen Stellen abgebaut werden. Meine Damen und Herren, damit gehen auch wertvolle Planungskapazitäten verloren. Dies verlängert wichtige Investitionsvorhaben in der nordhessischen Region,

(Günter Rudolph (SPD): So ist es!)

aber nicht, weil an dieser Stelle das Planungsrecht falsch ist, sondern weil schlichtweg im öffentlichen Bereich die erforderlichen Kapazitäten nicht mehr vorhanden sind und qualifiziertes Personal fehlt.

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, das ist nicht im Sinne einer vernünftigen Infrastrukturentwicklung der Regionen.

Ich will einmal ganz kurz – viel mehr Zeit haben wir nicht – auf die einzelnen Punkte eingehen.

Meine Damen und Herren, die Bundesländer sind verpflichtet, Raumordnungsverfahren durchzuführen. Dies schreibt das Raumordnungsgesetz vor. Es wird auch in allen Bundesländern umgesetzt.Aber – und da ist dann wieder das Land Hessen gefordert – es liegt im Ermessen des Landes, ob raumwirksame Ziel- und auch Zeitvorgaben eingestellt werden. Meine Damen und Herren, wir haben große Bedenken und sehen es nicht, dass die hier geforderte Abschaffung der Raumordnungsverfahren unbedingt dazu führt, dass letztendlich die gesamten Planungszeiten und Vorhaben kürzer werden. Denn die Arbeit muss sowieso gemacht werden.Wir haben daher vielmehr die Befürchtung, dass das Ganze auf eine andere Ebene verlagert wird.Das kann in der Konsequenz – ich sage:das kann, das muss nicht so sein – zu mehr Bürokratie führen, und das bewirkt dann genau das Gegenteil von dem, was Sie gefordert haben.

(Beifall der Abg. Hildegard Pfaff (SPD))

Nun zum zweiten Punkt. Meine Damen und Herren, bereits heute sind bei vielen wichtigen Planungsverfahren die Oberverwaltungsgerichte bzw. der VGH die erste Instanz.Aus unserer Sicht wird hier ein Handlungsbedarf suggeriert, der so überhaupt nicht vorhanden ist.

Zu Punkt drei. Ich kann das so nicht unterstreichen. Der Kollege Milde hat darauf hingewiesen, dass wir das im Ausschuss einmal ausführlich diskutieren müssen. Ich kann aus heutiger Sicht heraus nicht so einfach unterstreichen, dass die anerkannten Verbände wirklich bevorzugt werden. Diese Aussage wird von uns in dieser Eindeutigkeit nicht geteilt.

Punkt vier. Es ist eine Illusion, zu glauben, dass man wichtige Planungsvorhaben einfach per Gesetz durchsetzen kann. Meine Damen und Herren, auch Gesetze können letztendlich angefochten werden, und dann hat man genau das Gegenteil von dem erreicht, was man erreichen wollte. Ich glaube auch nicht, dass das im Interesse der Rechtssicherheit für die erhofften Investitionsvorhaben sein kann.

Punkt fünf. Das ist alles innerhalb der Rahmengesetzgebung der EU geregelt. Ich verstehe diese Zielrichtung des Antrags – wenn ich ehrlich bin – nicht so ganz. Darüber können wir im Ausschuss vernünftig reden.

Meine Damen und Herren, letztendlich muss uns allen daran gelegen sein, dass auch bei großen Investitionsvorhaben alle Beteiligten ein Stück Planungssicherheit und Rechtssicherheit haben.

(Ruth Wagner (Darmstadt) (FDP): Recht natürlich, aber nicht Bürokratie!)

Das ist den großen Investitionsvorhaben nur zu Nutz. – Meine Damen und Herren, ich danke Ihnen.

(Beifall bei der SPD)

Ich erteile dem Herrn Abg. Dr. Jürgens für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es wird Sie nicht verwundern, wenn ich Ihnen sage, dass ich in Vorbereitung meines heutigen Beitrages auch einen Blick ins Gesetz geworfen habe. Das kommt bei Juristen gelegentlich ja schon reflexhaft vor. Ich habe im Hessischen Landesplanungsgesetz nachgesehen und festgestellt, es trägt das Datum 6. September 2002. Soweit ich mich entsinne, stand damals das zuständige Wirtschaftsministerium in der Verantwortung des damaligen FDP-Wirtschaftsministers Posch.

(Zuruf des Abg. Florian Rentsch (FDP))

Sie waren vier Jahre lang zuständig für die Raumplanung, für die Landesentwicklung, für die Regionalpläne und für das neue Hessische Landesplanungsgesetz. Mit anderen Worten, vieles von dem, was die FDP heute kritisiert, haben Sie auf Landesebene selbst zu verantworten. Es ist schon interessant, wie schnell die FDP in der Opposition vergisst, was sie in der Regierungszeit mitzuverantworten hatte.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD – Ruth Wagner (Darmstadt) (FDP): Da haben Sie sich aber geirrt!)

In der Sache wird es Sie nicht überraschen, dass wir Ihrem Antrag nicht zustimmen können. Hinsichtlich seiner Grundannahme ist er unzutreffend, in seinen Schlussfolgerungen falsch, und in seinen Auswirkungen wäre er fatal.

Das Planungsrecht dient vor allem dazu, die vielfältigen Erfordernisse, die bei einer Gestaltung in dicht besiedelten Gebieten zu beachten sind, miteinander in Einklang zu bringen: übergeordnete Interessen der Allgemeinheit, politische Ziele der Landesentwicklung,Vorhaben der Investoren, Anliegen der einzelnen betroffenen Bürgerinnen und Bürger,auch Belange der Umwelt und der Natur. Herr Posch, dass das von Ihnen teilweise nur noch lächerlich gemacht werden kann, fällt eigentlich auf Sie selbst zurück. Wir finden, die Belange von Umwelt und Natur sind so wichtig, dass sie in der Tat in dem Planungsverfahren angemessen berücksichtigt werden müssen, beispielsweise klimatische Auswirkungen und Sonstiges.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN – Zuruf der Abg. Ruth Wagner (Darmstadt) (FDP))

Das gegenwärtige abgestufte Planungsverfahren, das Raumordnungsverfahren mit anschließender Planfeststellung, ist im Übrigen auch keinesfalls ein Investitionshemmnis. Im Gegenteil dient es zumindest auch der Vermeidung von Fehlinvestitionen. Wenn sich erst zum Abschluss einer sehr umfangreichen Planung herausstellt, dass ein Vorhaben unzulässig ist – auch das kann das Ergebnis eines Planungsverfahrens sein, nicht nur, dass es zulässig ist und irgendwie durchgesetzt werden muss –, dann kann sich herausstellen, dass der Aufwand für die Katz ist. Das wäre ungefähr so, als ob Sie die Bauvoranfrage abschaffen und sagen:Plant erst mal das Haus fertig, und wenn ihr die Planung insgesamt abgeschlossen habt, dann sagen wir, ob ihr dort überhaupt ein Haus bauen dürft. – Das ist nicht vernünftig.

Natürlich ist ein Investor gerade daran interessiert, zu erfahren, ob das Vorhaben, das er plant, nach übergeordneten Belangen zulässig ist. Dazu gibt es das Raumordnungsverfahren, und deswegen werden dort auch keine Gelder zum Fenster hinausgeworfen, sondern es wird vernünftig geplant.

Auch Ihre Grundannahme, die Verfahren würden immer länger dauern, ist nach unseren Informationen falsch. Vielmehr ist diese Dauer seit den Sechzigerjahren weitgehend unverändert.

(Zuruf der Abg. Ruth Wagner (Darmstadt) (FDP))

Sie sollten auch beachten, dass das Planungsverfahren mit seinen vielfältigen Beteiligungsrechten auch eine wichtige Ausgleichs- und Befriedungsfunktion hat, werden ihm doch solche Maßnahmen unterworfen,die über sehr lange Zeit oder sogar dauerhaft im öffentlichen Raum wirken. Deswegen muss natürlich schon sehr genau hingeschaut werden, was sinnvoll ist und was nicht. Dabei müssen die betroffenen Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Meinung zu der Planung ernst genommen werden.

Gut, ich räume ein, das gilt dann natürlich nicht, wenn die im Planungsverfahren zuständige Genehmigungsbehörde das Ergebnis schon vorwegnimmt – wie Herr Minister Rhiel das in Sachen Flughafen und Ticona getan hat; wir haben das heute schon mehrfach besprochen. Aber, ehrlich gesagt, die Schwierigkeit der Landesregierung, das geltende Recht zu achten, ist vielleicht ein Beleg für ihre Unfähigkeit – nicht aber für die Mängel des von ihr missachteten Rechts.Wer das Planungsverfahren umkrempeln will, der nimmt die Bürgerbeteiligung nicht mehr ernst. Ich finde es schon sehr bedenklich, dass eine angeblich liberale Partei weniger Bürgerbeteiligung und Abbau von Beteiligungsrechten will. Im Umkehrschluss bedeutet das natürlich auch: wieder mehr Obrigkeitsentscheidungen, Entscheidungen von oben herab.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN)

Die Einzelheiten Ihrer Formulierung zur Frage der rechtlichen Gleichstellung von Einwendungen und Stellungnahmen ist mir nicht ganz klar geworden. Denn natürlich gibt es entweder ein Einwendungsrecht, oder es gibt das nicht – und dann sind sie berechtigt oder nicht, erfolgreich oder nicht.Aber es gibt nicht höher wertige oder weniger wertige Einwendungen.

Was Sie wollen, das ist hier klar geworden. Sie wollen offensichtlich eine Reduzierung z. B. der Rechte der anerkannten Naturschutzverbände. An dieser Stelle muss ich klar sagen: Der Erfolg, den der BUND gegen den Bau der A 44 vor dem Bundesverwaltungsgericht hatte, ist nicht ein Beleg dafür, dass dieses Recht überflüssig ist, sondern ein Beleg dafür, wie notwendig und wichtig gerade dieses Klageverfahren war, wie notwendig und richtig also diese Rechte für anerkannte Umweltverbände sind.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN)

Schließlich konnte er mit seiner Verbandsklage nur Erfolg haben, weil das damals von Herrn Posch geführte Ministerium die Belange der Umwelt eben nicht ausreichend berücksichtigt hatte. Wenn das geschehen wäre, wäre die Klage des BUND erfolglos geblieben. Eine Klage kann natürlich nur gegen rechtswidrige Planentscheidungen Erfolg haben.

Ich bekenne hier für meine Fraktion ausdrücklich: Natur und Umwelt, die selbst nicht klagen können, brauchen Fürsprecher in Form der anerkannten Naturschutzverbände.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN – Frank Gotthardt (CDU): Wie gut, dass die Natur nicht sprechen kann!)

Auch zu dem Unsinn mit der FFH- und der Vogelschutzrichtlinie ließe sich noch manches sagen, denn auch hier zeigen sich der fehlende Wille und ein Unvermögen der Landesregierung, die FFH-Gebiete zeitnah und fachlich korrekt zu benennen. Das beweist gerade die Notwendigkeit einer Kontrollinstanz.

Herr Kollege, Ihre Redezeit ist zu Ende.

Ich komme auch zum Schluss.

In Europa erzielte Vereinbarungen wollen Sie mal eben aushebeln und sagen, das müsse jetzt wieder an hessische Provinzpolitiker; und wenn es denen nicht in den Kram passt, lassen wir das einfach einmal. Das wäre Europapolitik im Rückwärtsgang. Sie werden verstehen, dass wir das nicht mitmachen. Unser Ja zu Europa bedeutet ein Ja auch zum europäischen Naturschutz. Unser Nein zu Ihrem Antrag bedeutet ein Nein zum Abbau von Bürgerrechten und ein Nein zum Euroskeptizismus.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat Herr Staatsminister Rhiel.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Einschätzung, dass die Planungszeiträume bei Großinvestitionsvorhaben noch zu lang sind, wird von der Landesregierung voll geteilt.

(Beifall der Abg.Frank Gotthardt (CDU) und JörgUwe Hahn (FDP))

Dennoch stehen wir heute nicht am Anfang, sondern bereits in der vergangenen Legislaturperiode hat sich die Landesregierung diesem Thema beherzt gewidmet und ist intensiv an die Arbeit gegangen. Ich erinnere an die Novellierung der Hessischen Bauordnung,

(Beifall der Abg. Michael Denzin und Jörg-Uwe Hahn (FDP))

das eben angesprochene Hessische Landesplanungsgesetz, in dem allerdings das Raumordnungsverfahren neu in der Verankerung erstellt wurde, und an die Verabschiedung des Landesentwicklungsplans. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das bedeutet, dass Verwaltungsmodernisierung und Planungsvereinfachung in der letzten Legislaturperiode intensiv begonnen wurden und in dieser Legislaturperiode seitens der Landesregierung intensiv weiter fortgeführt werden.Ich erinnere an zwei Punkte – die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie an die verschiedenen Arbeitskreise

innerhalb der Umweltallianz, z. B. Straffung behördlicher Bescheide.

Wir haben allerdings auch feststellen müssen, dass die Möglichkeiten zur Änderung auf Landesebene im Rahmen der Landeskompetenz weitgehend ausgeschöpft sind. Im Wesentlichen hängen Verbesserungsverfahren, die wirklich dauerhaft und auch spürbar greifen, von Bundesgesetzen und von den Richtlinien – das wurde bereits gesagt – der Europäischen Union ab. Deshalb ist es notwendig, auf der nächsten Ebene über den Bundesrat Initiativen zu starten.Solche Initiativen laufen bereits,wie z. B. im Rahmen der Beratung der Fachausschüsse – die Verkehrsministerkonferenz als ein Beispiel.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die einzelnen Punkte sind eben bereits diskutiert worden. Der Vorschlag, bei Straßen nach Landesrecht und Genehmigungen mit umweltrechtlichem Bezug eine erstinstanzliche Zuständigkeit der Oberverwaltungsgerichte vorzusehen, ist übrigens bereits Gegenstand einer von Hessen unterstützten Gesetzgebungsinitiative des Bundesrates vom 19. Dezember letzten Jahres, also ganz taufrisch.