Nach dem Abbau von vielen Verwaltungs- und Rechtsvorschriften im Lande Hessen und nach Einführung der neuen Verwaltungssteuerung hat die Landesregierung einen weiteren entscheidenden Schritt getan und eine Vielzahl von Weichen gestellt, um die Standortfragen in Hessen zu entscheiden. Damit ist sie einen weiteren Schritt in Richtung Verwaltungsreform gegangen.
Herr Staatsminister, ist dieser Bericht des Rechnungshofs schon über den Präsidenten an die CDU-Fraktion gegangen – ja oder nein?
Herr Abg. Kahl, ich kann Ihnen nicht beantworten, wie der Präsident damit umgeht. Diese Frage müssen Sie an den Präsidenten richten. Ich kann Ihnen das nicht sagen, weil ich nicht weiß, wie der Präsident damit umgegangen ist. Ich kann Ihnen nur sagen, dass seitens der Landesregierung der Bericht am Dienstag an den Präsidenten des Hessischen Landtages gegangen ist.
Herr Minister, einen Augenblick. – Die Landtagsverwaltung klärt dies bereits und wird Ihnen nachher Auskunft geben.
Der Maßstab, den wir bei den Standortstrukturentscheidungen angelegt haben, ist die Balance zwischen effektiver Aufgabenwahrnehmung, Bürgernähe und regionaler Ausgewogenheit. Sie haben heute und in der Vergangenheit eine Reihe von Kriterien gefordert. Ich will Ihnen dazu sagen: Neben allen weiteren fachlichen Kriterien, auf die ich im Einzelnen noch eingehe, die den Maßnahmen der Landesregierung immer zugrunde liegen,
sind vor allem folgende herausragende politische Leitlinien für die Umsetzung unseres neuen Standortkonzeptes zu nennen: erstens kostenbewusster Einsatz von Steuermitteln, zweitens Erbringung von schnellen und deutlich besseren Dienstleistungen für den Bürger, drittens die Beibehaltung der Präsenz in der Fläche und viertens die effektive Nutzung moderner Kommunikationstechnik. – Vor diesem Hintergrund hat das hessische Kabinett am 22. Dezember die heute zu diskutierende Standortstrukturreform beschlossen.
Ich darf Ihnen in Erinnerung rufen, dass wir im jährlich veröffentlichten Dienststellenverzeichnis des Landes Hessen rund 1.700 Dienststellen feststellen müssen. Ich sage ganz bewusst: „müssen“, denn 1.700 Dienststellen im Lande Hessen sind unzweifelhaft zu viele.Deswegen müssen wir diese Struktur einer kritischen Prüfung unterziehen.
Meine Damen und Herren, dies ist die logische Fortsetzung unserer Verwaltungsreform. Ich will besonders darauf eingehen, dass viele Dinge, deren Umsetzung Sie heute lautstark anprangern, deshalb jetzt angegangen werden, weil sie schlicht und einfach jahrelang vergessen worden sind. Rot-Grün in Hessen hatte nicht die Kraft, für richtig erachtete Maßnahmen umzusetzen, oder diese Maßnahmen sind nicht zum Tragen gekommen, weil sie im rot-grünen Koalitionsgezänk untergegangen sind.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Haben Sie nicht die letzten vier Jahre auch regiert?)
Ich weiß, dass dies der Opposition in diesem Hause ausgesprochen wehtut. Sie muss sich aber endlich vergegenwärtigen, dass wir seit 1999 eine leistungsfähige Regierung haben.
(Beifall des Abg.Armin Klein (Wiesbaden) (CDU) – Heiterkeit bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Märchenstunde!)
Wir führen konsequent fort, was wir 1999 begonnen haben. Ich weiß, dass Sie unter dieser Gewissheit maßgeblich leiden müssen, insbesondere Rot und Grün.
Denn die Rahmenbedingungen haben sich insgesamt verändert. Die Rahmenbedingungen haben sich aus folgendem Grund verändert. Man muss auch an dieser Stelle sehr deutlich sagen, dass Deutschland pleite ist. Im betriebswirtschaftlichen Sinne ist Deutschland pleite. Wenn ein Land wie Deutschland pleite ist, dann wird sich ein Bundesland sicherlich von dieser Entwicklung auf Dauer nicht abkoppeln können. Wir sind deshalb gezwungen,
nach Effizienzen und Synergien zu suchen, um Handlungsspielräume für uns und unsere Kinder zu eröffnen.
(Beifall des Abg.Dr.Peter Lennert (CDU) – FrankPeter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Lassen Sie endlich einmal die Kinder in Ruhe!)
Denn wenn wir nichts tun würden, hätte das zur Konsequenz, dass es höhere Steuern geben müsste. Es käme zu einer höheren Verschuldung. Wir würden damit Ressourcen verbrauchen, die zukünftige Generationen noch benötigen. Das mag Ihre Politik sein. Das ist aber nicht unsere Politik in diesem Hause.
Auch deshalb brauchen wir die Standortstrukturreform. Der Staat muss bei der notwendigen Bewältigung seiner Aufgaben dienstleistungsorientiert sein. Das muss im Interesse der Bürgerinnen und Bürger geschehen. Dabei ergeben sich Veränderungen durch die Zusammenlegung verschiedener Bereiche, die bisher auch organisatorisch getrennt waren. Diese Überlegungen haben beispielsweise dazu geführt, dass eine Bodenmanagementbehörde errichtet wird. Sie soll gebündelt für die Bürgerinnen und Bürger alle Angelegenheiten bearbeiten, die es rund um Grundstücke gibt.
Weiterhin geht es darum, neue Strukturen zu schaffen. Moderne Mittel der Bürokommunikation erlauben ebenso eine Reduzierung der Dienststellen oder Abteilungen, wie es durch eine aufgabenkritische Betrachtung bisheriger Tätigkeitsfelder geschehen kann. Jeder einzelne Standort verursacht in hohem Maße Kosten. Zum einen gibt es die Notwendigkeit der Koordinierung durch die Dienst- und Fachaufsicht der nächsthöheren Ebene. Es entstehen aber auch Kosten durch die Nutzung der Immobilien und durch die Notwendigkeit, zentrale Dienste für das Personal und die Budgetverwaltung vorzuhalten. Es entstehen Wartungs- und Unterhaltungskosten für die Gebäude. Das sind alles Punkte, die wir bei der Prüfung in den einzelnen Ressorts einbezogen haben.
Ich habe Ihnen unsere Ziele und die Überlegungen geschildert, wie wir die Ziele erreichen wollen. Sie fragten, welche Überlegungen zur Aufgabenkritik angestellt worden seien, um diejenigen Maßnahmen zu lokalisieren, die zur Zielerreichung geeignet sind. Da stellt sich für mich in der Tat die Frage, welche Vorstellungen die Mitglieder von Rot und Grün haben,was die Ressorts im Vorfeld solcher Entscheidungen tun. In den Ressorts wird nichts anderes als Aufgabenkritik hinsichtlich dieser Fragestellungen vorgenommen. Das führt dann dazu, dass es zu einer Entscheidung kommt. Natürlich haben das Wirtschaftsund das Finanzministerium im Zusammenhang mit der Aufgabenkritik Überlegungen hinsichtlich der Fragestellung angestellt, an welchen Standorten Managementbehörden optimal funktionieren können. Natürlich hat sich das Umweltministerium überlegt, wie viele Forstämter und Revierförstereien in Zukunft zur Erfüllung welcher Aufgaben notwendig sind.
Natürlich hat man im Justizministerium Überlegungen darüber angestellt, warum welche Amtsgerichte aufgelöst und deren Aufgabengebiet an anderer Stelle eingegliedert werden sollen und welche Zweigstellen erhalten bleiben sollen. – Herr Frömmrich, ich werde darauf noch zu sprechen kommen.Warten Sie nur ab.
Eigentlich müssten Sie wissen,dass es neben den Papieren aus der rot-grünen Regierungszeit auch aktuelle Papiere gibt. Ich habe Ihnen bereits das Gutachten des Rechnungshofs im Hinblick auf die Amtsgerichte dargelegt. Genauso verhält es sich hinsichtlich der Bodenmanagementbehörden.
Ich finde das unredlich. Aber das bleibt der politischen Bewertung des Hauses überlassen. Einerseits fordern Sie mit Ihrem Antrag die Vorlage der Untersuchungen und der Unterlagen, die der Landesregierung zur Entscheidungsfindung dienen und gedient haben.Andererseits behaupten Sie heute schon, solche Konzepte gebe es gar nicht, und es werde keine Aufgabenkritik durchgeführt. Sie müssen sich schon entscheiden, was Sie wollen. Entweder wollen Sie die Unterlagen haben, die die Grundlage für die Entscheidung gewesen sind. Oder Sie behaupten weiterhin,es gebe keine Unterlagen.Beides passt aber nicht zusammen.
Entschuldigen Sie bitte. Ich möchte die Redner nicht mitten im Satz stören. Deshalb lasse ich sie immer ausreden.
So unbekannt bin ich nun auch nicht.Frau Henzler,ich gehöre dem Hessischen Landtag mittlerweile über drei Jahre an.
Ich habe an Herrn Grüttner folgende Frage: Wie sah die Aufgabenkritik bei den Amtsgerichten aus? Wir wissen, dass die Gerichte nicht selbst die Zahl der Eingänge bestimmen können. Vielmehr hängt die Zahl der Eingänge von allgemeinen Faktoren wie denen der gesellschaftlichen Entwicklung und der Streitkultur unserer Bevölkerung ab.Wie hat da die Aufgabenkritik ausgesehen?
Frau Kollegin Hofmann,die Kriterien sind relativ einfach. Die können Sie im Bericht des Landesrechnungshofs nachlesen.
Es gab da einige Kriterien. Eines war z. B. die Anzahl der Richterstellen.Ab einer gewissen Zahl der Richterstellen erhebt sich die Frage, ob es noch wirtschaftlich ist, das Amtsgericht fortzuführen.
Sie dürfen in diesem Zusammenhang eines nicht vergessen. In der rot-grünen Regierungszeit wurde die Zahl der Amtsgerichte von 83 auf 58 reduziert. Die sind jetzt noch übrig. Die anderen wurden geschlossen.