Zweite Frage. Dabei bin ich dadurch ein bisschen bestärkt worden, was der Herr Staatssekretär hier gesagt hat. Plant die Landesregierung, den Wettbewerb, wie es so schön heißt, zwischen optierenden bzw. nicht optierenden Kommunen dadurch zu verändern, indem sie auf die nicht optierenden Kommunen massiven Druck ausübt, indem die wenigen Arbeitsmarktmittel, die überhaupt noch im Landeshaushalt stehen, dann auch noch nur dorthin verteilt werden, wo die Kommune die Option wahrnimmt?
Frau Kollegin Fuhrmann, der Kollege Florian Rentsch möchte Ihnen sehr gerne eine Zwischenfrage stellen.
Da er mich vorhin nicht hat fragen lassen, lasse ich ihn jetzt auch nicht fragen. Eine Hand wäscht die andere.
Planen Sie, diesen Druck auf die Kommunen mithilfe des Sozialhilfelastenausgleichs und mithilfe der Arbeitsmarktmittel auch noch zu verstärken? Das möchte ich sehr konkret beantwortet haben. Denn der Bund hat seine Zusagen sehr konkret gegeben. Wir wollen jetzt auch die Landesregierung bitten, sehr konkret zu antworten. – Vielen Dank.
(Beifall bei der SPD – Jörg-Uwe Hahn (FDP): Im Protokoll steht: Lang anhaltender Beifall der Sozialdemokraten!)
Vielen Dank,Frau Kollegin Fuhrmann.– Das Wort hat die Frau Kollegin Schulz-Asche von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich hatte eigentlich nicht vor,hier zu diesem Thema zu reden,weil wir tatsächlich noch einen Antrag zum Thema Hartz IV auf der Tagesordnung haben.
Ich habe mich zu Wort gemeldet, weil mir eine Äußerung des Herrn Staatssekretärs Krämer aufgestoßen ist.
Natürlich ist sie mir unangenehm aufgestoßen. Wie sollte es denn sonst ein? Wenn einem etwas aufstößt, ist das immer nicht sehr angenehm.
(Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Das weiß man nicht! Bei der FDP geht so etwas immer anders! – Heiterkeit der Abg. Jörg-Uwe Hahn (FDP) und Kordula Schulz-Asche (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN))
Ich möchte jetzt zum Ernst der Sache kommen. Herr Staatssekretär Krämer hat süffisant darauf verwiesen, dass man bei Hartz IV wahrscheinlich noch zweieinhalb Jahre lang warten müsse, bis eine vernünftige Lösung gefunden werde. Man müsste also demnach bis zum nächsten Wahltermin warten.
(Michael Boddenberg (CDU): Das ist Ihnen unangenehm aufgestoßen? Das glaube ich nicht! Ich glaube, Sie wären ganz froh, wenn das früher käme!)
Herr Boddenberg, ich möchte deswegen fragen, ob das bedeutet, dass die Landesregierung bei den Vermittlungsgesprächen in Berlin zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr ernsthaft an einer Einigung interessiert ist.
Das war Frage eins. Aber ich möchte das noch einmal sagen. In Berlin wird im Moment über diese Frage verhandelt. Wenn hier eine solche Äußerung fällt, finde ich, haben wir das Recht, darüber aufgeklärt zu werden, ob die Landesregierung wirklich noch auf eine Einigung zielt oder nicht.
(Florian Rentsch (FDP): Was ist denn die Zielsetzung der Bundesregierung? – Michael Boddenberg (CDU): Entschuldigung, es gibt ein Vermittlungsergebnis!)
Zweitens. Aufgrund meiner Rede, die ich vor einem Jahr gehalten habe, wissen Sie, dass wir den Kommunen bei dieser Frage eine bedeutende Rolle zuordnen wollen. Wenn es aber jetzt tatsächlich zu dem Ergebnis kommen wird, dass es das Optionsmodell nicht geben wird, dann werden wir vor dem Problem stehen, dass die Mitarbeiter der Kommunen, die jetzt in diesem Bereich arbeiten, bis zu dem Zeitpunkt, zu dem es zu einer Regelung gekommen ist,dort verschwunden sein werden.Eine vernünftige Beteiligung der Kommunen wird dann nicht mehr möglich sein.
(Michael Boddenberg (CDU): Deswegen fordern wir doch die Bundesregierung auf, endlich in die Gänge zu kommen! Das steht doch in unserem Entschließungsantrag!)
Herr Boddenberg, wir sollten das in Ruhe behandeln. – In meiner Rede zu Ihrem Entwurf für ein Existenzgrundlagengesetz sagte ich damals, dass unsere Position darin besteht, dass wir eine ganz unbürokratische Lösung finden müssen, die es wirklich ermöglicht, dass die Kommunen zusammen mit der Bundesanstalt für Arbeit einheitliche und sehr auf die jeweiligen betroffenen Gruppen bezogene Lösungen finden. Mit dem Optionsmodell ist eine sehr viel bürokratischere Lösung in der Diskussion.
Wir sind darüber nicht glücklich. Aber wir sind immer noch der Meinung, dass die Möglichkeit bestehen muss, dass sich die Kommunen ernsthaft beteiligen können.
Aber es kann doch nicht wahr sein. Alle Parteien dieses Hauses sind sich in den wesentlichen Punkten einig. Wir alle wollen, dass Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für erwerbsfähige Menschen zusammengelegt werden. Wir alle sind der Meinung, dass die Kommunen und die Bundesanstalt für Arbeit zusammenarbeiten müssen,um eine solche Leistung anbieten zu können.
(Michael Boddenberg (CDU): Geben Sie Ihrer Parteifreundin Schönhut-Keil doch einfach Recht! Sie hat genau das Gegenteil erzählt!)
(Michael Boddenberg (CDU): Das glaube ich nicht! Sie sollten sich nachher noch einmal darüber unterhalten!)
Wir haben uns gerade darüber unterhalten, nämlich als ich überlegt habe, ob ich noch einmal hier vortreten und intervenieren soll. Denn offensichtlich wird das, was Herr Koch da im letzten Jahr hinsichtlich einer Kanzlerkandidatur unternommen hat, an diesem Punkt weitergeführt.
Es müsste aber eigentlich endlich darum gehen, dass für die betroffenen Menschen, also die Menschen, die sich in der Arbeitslosenhilfe und in der Sozialhilfe befinden, eine praktische und praktizierbare Lösung gefunden wird.
Denn wir haben schon das letzte Mal festgestellt, dass die Landesregierung da bisher nichts unternommen hat. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Es ist vorgeschlagen, den Antrag der Fraktion der SPD, Drucks. 16/2013, und den Entschließungsantrag der Fraktion der CDU, Drucks. 16/2070, dem Sozialpolitischen Ausschuss, federführend, und dem Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr, beteiligt, zu überweisen.
Meine Damen und Herren, damit kommen wir zurück zu den Tagesordnungspunkten 12 und 13, also zu denjenigen, die wir in der Vormittagssitzung nicht mehr behandeln konnten. Ich rufe demnach Tagesordnungspunkt 12 auf:
Beschlussempfehlung und Bericht des Kulturpolitischen Ausschusses zu dem Antrag der Fraktion der FDP betreffend Schülerpflichtbesuch in hessischen Gedenkstätten – Drucks. 16/1868 zu Drucks. 16/1794 –
Frau Präsidentin, meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Wir haben hier im Landtag das Ritual,dass über die Beschlussempfehlung zu einem Antrag, also nach Behandlung des Antrags im Ausschuss, debattiert werden kann, wenn über den Antrag selbst die Diskussion im Plenum nicht eröffnet wurde. Ich glaube aber, dass wir dieses Ritual jetzt nicht besonders quälend ausweiten müssen.
Als Mitglied der FDP-Fraktion freue ich mich für meine Fraktion sehr darüber, dass wir es geschafft haben, gemeinsam mit der CDU und den Sozialdemokraten einen Text zu zimmern, der die Kultusministerin bzw. das Kultusministerium schlicht und ergreifend bittet oder beauftragt – wie auch immer die Wortwahl sein mag –, dafür Sorge zu tragen, dass jeder hessische Schüler einmal in seiner Karriere körperlich eine Gedenkstätte zur Nazigewaltherrschaft bzw. zur deutschen Teilung besucht.
Wir halten es für wichtig, dass dies nicht nur durch Filme, mit irgendwelchen Papieren oder im normalen Unterricht behandelt wird. Vielmehr sollte das konkret in einer derartigen Gedenkstätte erfahren, gesehen und erlebt werden. Man kann sich dann viel besser vorstellen, was während dieser Zeit in unserem Land Negatives passiert ist. Ich meine jetzt insbesondere die Nazidiktatur. Die Gedenkstätten vermitteln aber auch sehr gut, was in der Zeit danach an Aufarbeitung des Unrechts geleistet worden ist, das während der Nazidiktatur geschah.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben in unserem Antragstext ganz bewusst mit aufgenommen gehabt, dass wir uns als Alternative oder Ergänzung auch den Besuch einer Gedenkstätte zur deutschen Einheit vorstellen können. Dazu bietet sich natürlich in erster Linie Point Alpha an. Gott sei Dank gibt es aber inzwischen auch andere kleinere Einrichtungen, die man nehmen könnte.