Sie haben auch schon in zwei wichtigen Gebieten bewiesen, dass sie es tun. Das Beispiel RMV steht für einen typischen Zweckverband, um die Probleme eines großen Gebietes in einem Einzelpunkt zu lösen. Der RMV ist ein Erfolgsschlager, der in andere Bundesländer exportiert worden ist. Genauso haben sie es beim Müll gemacht. Es gibt für die Region ein Entsorgungskonzept,das jetzt endlich funktioniert. Zu dem Zeitpunkt, als der UVF dies in der Hand hatte, hat es nicht funktioniert.
Ich sage jetzt einmal etwas bildlich: Die Kommunen kommen immer dann zu Potte, wenn ihnen das Wasser bis zur Unterkante der Oberlippe steht.Jetzt ist das Wasser durch den Druck des Gesetzes noch ein bisschen weiter hochgepumpt. Die Kommunen wissen, dass es in den Bereichen, die der Ministerpräsident angesprochen hat, in den nächsten 12 bis 18 Monaten daran geht, entweder selbst eine Entscheidung vorzulegen, oder in einen Zwangsverband gesteckt zu werden.
Bei der Frage Wirtschaftsförderung, Standortmarketing – wie auch immer Sie das nennen wollen – muss ich gestehen, dass ich fast alle Beteiligten nicht verstehe. Es gibt im Rhein-Main-Gebiet eine Institution, die die überregionale Vermarktung des Rhein-Main-Gebiets hervorragend leisten kann und auch hervorragend macht, das ist die Wirtschaftsförderung der Stadt Frankfurt, der Verein von Herrn Schlesinger und seinen Mitarbeitern.
Ich will mich jetzt nicht mit Ihnen darüber streiten – ich sehe, dass auch der ehemalige hessische Wirtschaftsminister die Stirn runzelt –, ob die Verteilung im deutschen Markt richtig realisiert wird. Wenn man aber im europäischen und im internationalen Markt auftritt, um für Frankfurt und das Rhein-Main-Gebiet zu werben, dann hat diese Organisation eine gute Stellung. Sie hat Repräsentanten vor Ort, teilweise gemeinsam mit der IBH, teilweise gemeinsam mit der künftigen Hessen-Agentur. Bei jeder Reise, bei der ich den Ministerpräsidenten begleitet habe, habe ich erlebt, dass es immer ein Vertreter der Wirtschaftsinitiative Frankfurt gewesen ist, der den Schlüssel gefunden hat, damit solche Gespräche stattfinden konnten.
Aus diesem Grund verstehe ich das neue Modell nicht,das Herr Banzer und Herr Grandke vorgestellt haben. Ich wette, es ist 24 Stunden alt, ein Schnellschuss, der am Wochenende gemacht worden ist. Ich verstehe auch nicht die Empfindlichkeiten, die mir beim letzten IHK-Empfang in Frankfurt vorgehalten worden sind. Ich hatte kurz vorher dieses Modell „Schlesinger soll überregional und weltweit den Standort vermarkten“ vorgetragen. Die Landräte und Ersten Beigeordneten der Landkreise kamen zu mir und sagten: Nein, nein, das darf nicht diese FrankfurtGruppe bekommen. – Was will ich damit sagen?
Natürlich gibt es viele Befindlichkeiten bei den Frankfurtern, die meinen, eigentlich seien sie die Einzigen, und der Rest sei nichts.Aber es gibt auch Befindlichkeiten bei den Kreisleuten. Sie meinen, dort, wo Frankfurt gut arbeitet, können sie trotzdem nicht mitmachen, weil es Frankfurt ist. Das ist einfach falsch, das sind Egoismen, die überwunden werden müssen.
Lassen Sie mich zum Schluss – neben der Freude über das positive Urteil und der Gespanntheit der FDP-Fraktion darüber, ob die Landesregierung nach den Ankündigungen vom heutigen Tage dann auch wirklich rechtlich haltbare und belastbare Folgen zeigen wird – sagen, dass wir als FDP-Fraktion in einem Punkt viel näher an Rot und Grün sind als an der CDU.Das ist die Bewertung der wirtschaftlichen Situation des Rhein-Main-Gebiets.
Die Kollegen Walter und Wagner haben vollkommen Recht: Wir haben in vielen Punkten im Rhein-Main-Gebiet im letzten Jahr die rote Laterne bekommen. Das ist negativ, das ist eine Bedrohung für unser Land. Da kann man nicht einfach so tun – wie in Presseerklärungen von CDU-Kollegen und der Landesregierung –, als ob nur die „rot-grüne grottenschlechte...“ in Berlin daran schuld sei. Ich bin ganz nahe an der Union, zu sagen, dass natürlich die Politik von Schröder und Fischer in Berlin grottenschlecht ist, aber das weiß so langsam jeder im Land. Das ist schon ein Allgemeinplatz.
Nur, wenn man die Situation der sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze oder die Verhältnisse der Arbeitslosenzahlen in Bayern, Baden-Württemberg und Hessen vergleicht, stellt man fest, dass es in Hessen viel, viel schlechter ist. Es kann also nicht an Berlin liegen. Auch die Schwarzen in Bayern und die Bürgerlichen in Baden-Württemberg und Niedersachsen haben dieselbe grottenschlechte Bundesregierung wie die Hessen. Es muss also noch etwas anderes sein. Uns Liberalen genügt es nicht, dass wir jetzt seit Wochen irgendwelche Statistiken zugejubelt bekommen, nach denen das Rhein-MainGebiet gerade einmal ein bisschen besser abschneidet.
Herr Ministerpräsident, ich rufe Ihnen von dieser Stelle aus zu: Verniedlichen Sie nicht das Problem, das wir derzeit im Rhein-Main-Gebiet im Arbeitsmarkt und in der Wirtschaft haben. Sehen Sie offen die Probleme, und gehen Sie offen an die Lösung der Probleme heran. Es ist Ihre Aufgabe, dafür sind Sie gewählt.
Politik muss sich schon fragen, was sie alles tun kann. Ihre Investitionspolitik, die Sie mit dem Landeshaushalt fahren, passt hier überhaupt nicht hinein. Ich rufe Ihnen von diesem Platz aus zu: Überdenken Sie das, tätigen Sie wieder die notwendigen Investitionen, die wir auch in der Legislaturperiode,in der wir gemeinsam regiert haben,stemmen konnten. Die Finanzsituation war damals auch nicht so berauschend besser.
Sie müssen auch Prioritäten setzen, wie Sie künftig mit dem Finanzstandort Frankfurt am Main umgehen. Es reicht nicht aus, sich ein bisschen darüber zu freuen, dass es jetzt dieses House of Finance an der Johann-WolfgangGoethe-Universität in Frankfurt gibt. Das ist ja schön. Das reicht aber nicht aus. Wir hatten gerade gestern eine sehr interessante Diskussion bei der Pro-Flughafen-Gesellschaft, in der Herr Dr. Rettig von Morgan Stanley sehr viele Vorschläge unterbreitet hat, wie man den Finanzstandort, den Börsenstandort Frankfurt am Main nach vorne bringen kann.
Ich rufe Ihnen zu: Machen Sie es jetzt endlich. Es ist jetzt einige Zeit vergangen. Die Ankündigungen vom letzten Jahr sind vorbei. Wir müssen dieses Problem ernst nehmen. Das machen Sie jedenfalls scheinbar nach außen nicht, indem Sie immer wieder erklären, Herr Boddenberg ist zuständig dafür, das Schöne in der Welt zu verkaufen und immer wieder eine schöne neue Umfrage zu positionieren, wo das Rhein-Main-Gebiet gut sein soll.
Es ist in vielen Punkten auch gut. Das will ich gar nicht wegdiskutieren. In zentralen Punkten, insbesondere des Arbeitsmarktes, sind wir ganz hinten. Wenn Sie die Arbeitslosenzahlen aus dem April 2003 und aus dem April 2004 vergleichen, stellen Sie fest, das Land Hessen hat als einziges Flächenland ein Plus an Arbeitslosen von 0,4 %. Der bundesweite Durchschnitt liegt bei etwa 0,1 %.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich sage mit einem süffisanten Unterton: Die Kollegen, die es jetzt übernommen haben, Niedersachsen vernünftig zu regieren, die haben ein Minus von 0,5 %.Kommen Sie mir nicht mit dem Argument, das habe etwas mit dem „Level“ zu tun. Wir liegen präzise bei 8,3 %, also über dem „Level“ von Niedersachsen und anderen Bundesländern. Deshalb ist die Landesregierung zurzeit nicht gut belichtet, wenn sie meint, darstellen zu müssen, es gebe keine Probleme. Es gibt nämlich Probleme.
Liebe Freunde von Rot und Grün, die Probleme liegen aber nicht darin, wie die Region verfasst ist, sondern sie haben ganz andere Ursachen. Sie haben natürlich etwas mit dem Arbeitsmarkt zu tun, der auf entsprechende Industrie- und Dienstleistungsstandorte gesetzt hat. Das hat etwas damit zu tun, dass wir jetzt im Banken- und Versicherungssektor das erleben, was die Stahlindustrie in den Siebziger- und Achtzigerjahren erlebt hat. Diesbezüglich muss es eine Gegenstrategie der Landesregierung geben. Die gibt es aber derzeit nicht.
Lassen Sie mich deshalb sagen: Entgegen allen Äußerungen von Rot und Grün hat das Gesetz Bestand. Der Staatsgerichtshof hat es als verfassungsgemäß beurteilt. Jetzt müssen den gesetzlichen Normen Taten folgen. Der Ministerpräsident hat sie jetzt angekündigt. Wir werden peinlich genau darauf achten, dass aus den Ankündigungen auch Taten werden. Ich kann jedem Kommunalpolitiker in diesem Lande nur zurufen: Seid jetzt vernünftig und löst die Probleme, die ihr alle habt, freiwillig und gemeinsam. Lasst es nicht dazu kommen, dass das Land Zwangsmaßnahmen ergreifen muss.
Vielen Dank, Herr Hahn. – Ich darf Herrn Haselbach für die CDU-Fraktion das Wort erteilen. Die Redezeit beträgt 30 Minuten.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das von CDU und FDP beschlossene Ballungsraumgesetz ist vom hessischen Staatsgerichtshof in allen seinen Artikeln bestätigt worden.
Im Umkehrschluss folgt daraus: Rot und Grün, die erklärt haben, das Gesetz sei verfassungswidrig, sei ein Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung, haben vor Gericht verloren.
Ich kann dem Kollegen Hahn nur zustimmen. Bestätigt worden sind beide Artikel des Gesetzes, sowohl Art. 1 betreffend die kommunale Zusammenarbeit als auch Art. 2 betreffend Fragen der Planung. Die Aufzählung der Zuständigkeitsbereiche in § 1 ist genauso bestätigt worden wie die räumliche Abgrenzung, die 75 Städte und Gemeinden umfasst. Die Bestätigung gilt vor allen Dingen auch für die Grundsätze Eigenverantwortung und absoluter Vorrang der Freiwilligkeit.
Der Hessische Ministerpräsident wäre der Allerletzte, der von dem Prinzip der absoluten Vorrangigkeit der Freiwilligkeit auch nur einen Millimeter abweichen würde.Letztendlich aber ist auch bestätigt worden, dass dann, wenn die Bereitschaft zu freiwilliger Zusammenarbeit nicht gegeben sein sollte – ich hoffe, dass sich das jetzt ändert, wir lesen ja in den Zeitungen, dass die Klage hinausgeschmissenes Geld war; die Einzigen, die verdient haben, waren die Anwälte, und das muss ja nicht sein –, gegebenenfalls
Zwangsmaßnahmen im Interesse des öffentlichen Wohls gemäß § 6 erforderlich sind. Das ist ebenfalls bestätigt worden.
Die Bestätigung gilt auch für den Planungsverband Frankfurt/Rhein-Main. Mit diesem Planungsverband wurde, wie bekannt, eine Nachfolgeorganisation des Umlandverbands Frankfurt gegründet – allerdings mit der Reduzierung der Zuständigkeit auf Planungsaufgaben. Ich denke, das war der richtige Weg, weil es unsinnig erschien, dass 43 Städte und Gemeinden über alle Angelegenheiten beraten mussten, obwohl in vielen Fällen nur wenige von ihnen berührt waren und die Dinge untereinander hätten regeln können.
Allerdings wird auch die Qualität der Planungen verbessert. Wir haben in einer Vorreiterfunktion in der Bundesrepublik Deutschland das Instrument der regionalen Flächennutzungsplanung eingeführt, eine Zusammenführung von Flächennutzungsplanung und Regionalplanung.
Mit der Entscheidung des Staatsgerichtshofs wurden die Grundrechtsklagen von 24 Gemeinden und Kreisen abgewiesen.Dem Aufruf der Opposition sind immerhin 24 Gemeinden gefolgt. Es waren auch CDU-geführte Gemeinden dabei, denn es ist unbestrittenermaßen nicht schön, wenn drei Landkreise angeschnitten werden.Aber es war uns aus rechtlichen Gründen nicht möglich, als „ländlich“ definierte Räume einfach als zum Ballungsraum gehörig zu erklären und damit die Forderung des Baugesetzbuches zu erfüllen, um eine regionale Flächennutzungsplanung einführen zu können.
Ich will bei den wesentlichen Begründungen des Urteils nur darauf verweisen – das ist mir sehr wichtig –, dass vor allen Dingen das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen durch dieses Gesetz in keinster Weise angegriffen oder gar ausgehöhlt wird. Es wird in der Urteilsbegründung sehr deutlich darauf verwiesen, dass der Vorrang der Freiwilligkeit dazu führt, dass sich, rechtlich gesehen, überhaupt keine Verpflichtung aus § 1 des Ballungsraumsgesetzes ergibt. Diese angebliche Verpflichtung ist von Juristen herbeigeredet worden. In § 1 geht es um eine Erwartung, aber nicht um eine rechtliche Verpflichtung. Seien wir ehrlich: § 6 mit der Drohung, Zwangsmaßnahmen durchzuführen, würde keinen Sinn machen, wenn bereits § 1 eine rechtliche Verpflichtung beinhalten würde.
Genauso wichtig ist uns die Feststellung, dass die Zusammensetzung des Rats der Region mit dem Demokratieprinzip vereinbar ist und keinen Verstoß gegen das Willkürverbot darstellt. Das ist hier von Rot-Grün permanent bestritten worden.
Ich möchte es bei den juristischen Beispielen belassen und nicht in den Fehler verfallen, den der Kollege Walter begangen hat, der in seinem Beitrag erklärte, die Juristerei sei nur Nebensache, dann aber 80 % seines Beitrags mit juristischen Fragen gefüllt hat.
Kollege Walter, das ist so. – Dann haben Sie sich dazu verstiegen, Roland Koch und der Mehrheit des Hauses zu unterstellen, sie wären nicht nur zögerlich, sondern sogar „hasenfüßig“ gewesen. Das haben Sie wörtlich gesagt.
(Jürgen Walter (SPD): Das seid ihr auch! – Demonstrativer Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Wir seien deshalb „hasenfüßig“,weil die Landesregierung trotz der 24 anhängigen Grundrechtsklagen von Kommunen nicht gesagt hat: Was interessiert uns, was die Kommunen wollen, wir ziehen das jetzt durch. – Das macht eben den Unterschied zwischen Ihnen und uns aus. Ich hätte Sie hören wollen – das hat der Kollege Hahn ausgezeichnet beschrieben –, was Sie, Kollege Walter, hier am Mikrofon dem Ministerpräsidenten vorgeworfen hätten, wenn es denn anders gekommen wäre.
Zu den Gründen, die der Kollege Hahn genannt hat, möchte ich einen Grund hinzufügen, der uns – im Gegensatz zu Rot-Grün – auszeichnet: die Kommunalfreundlichkeit.
Es wäre nicht nur eine Frechheit gegenüber dem Staatsgerichtshof gewesen, nein, auch gegenüber den Kommunen. Jetzt unterstelle ich einmal, dass nicht alle auf Ihre Desinformationskampagne hereingefallen sind. Ich unterstelle einmal, dass viel guter Wille da war und sie es einfach wissen wollten. Da muss man doch auch diesen Kommunen zugestehen, dass man einmal abwartet, wie das Urteil ausgeht. Aber jetzt, da gebe ich dem Kollegen Hahn Recht, ist einiges an Folgen zu erwarten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es gibt sogar einige Schlaumeier, überwiegend aus dem Kreis der Anwälte, die sagen: Das ist ja ganz toll. Der Staatsgerichtshof hat nicht ausgeschlossen, dass Kommunen gegen eine gegebenenfalls erforderlich werdende Rechtsverordnung klagen. – Meine Damen und Herren Kollegen, das sind ausgebildete Juristen. Man kann überhaupt nicht fassen, dass irgendjemand erwartet hätte, der Staatsgerichtshof des Landes Hessen würde die Rechtswegegarantie in Art. 19 des Grundgesetzes missachten.Wer das erwartet hätte, ist nicht von dieser Welt; das muss man ganz vorsichtig sagen. Ich bin kein Jurist, aber das ist schon peinlich. Ich kann es nicht anders sagen, es ist peinlich. Diese Feststellungen sind so banal wie das Niveau in der ganzen Debatte. Das vermehrt möglicherweise das Vermögen einzelner Anwälte, bringt aber uns und diese Region nicht vorwärts.
Ich will Ihnen mit allem Freimut sagen, dass wir natürlich die Entscheidung des Staatsgerichtshofs mit großer Freude und Genugtuung entgegengenommen haben. Bei alledem, was wir erlebt haben – ich sprach von der groß angelegten Desinformationskampagne insbesondere der SPD, aber auch der GRÜNEN –, kann ich nur sagen, es ist wirklich auch ein Stück Genugtuung.
Wir, die Hessische Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen der CDU und der FDP, haben seinerzeit richtig gelegen. Es ist ein schönes Gefühl, wenn einem so etwas bescheinigt wird.